Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

•\ o FREITAG, 29. NOVEMBER 2002 BLATT 
I INLAND LESERMEINUNGEN 
9 LESERMEINUNGEN Komisches Friedensverständnis Carl Walser beschimpft seit Wochen die FBP, verschiedene Mandatare sowie Befür­ worter der fürstlichen Verfassungsinitiative, und ausgerechnet er spricht von einer Frie- densir^itiative. Jeder, der Carl Walser kennt, weiss 
1, daäs diese Friedensinitiative nichts, aber auch gär nichts mit Frieden zu tun hat; Die klare Absicht von Carl Walser ist es, die Wühlerinnen und Wähler zu verwirren: Ich kann nur hoffen, dass die Bevölkerung die­ ses Spiel durchschaut und jetzt erst recht die Verfassungsinitiative unseres Landesfürsten und Erbprinzen unterstützt. David Vogt, Rheinstrasse 54, Balzers Umkehrschiuss Fürst Hans-Adam II. in seiner Stellungnah­ me vom 27. 11, 2002: «Als Monarch ist .mir der ehrliche Republikaner sehr viel lieber als der falsche Monarchist.» - In der einen oder anderen Form mitgemeint kann ich nur antworten - gerade mit Blick auf den der­ zeitigen Monarchen: «Als Demokrat ist mir ein ehrlicher Monarch sehr viel lieber als ein falscher Republikaner.» Egon Matt. Rennhof 700, Mauren Fürstliche Momente Stcllungsnahme zu einer, Aussage von Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein: Fürstliches Zitat: «Als Monarch ist mir der ehrliche Republikaner sehr viel lieber als der falsche Monarchist». Könnte man auch sagen? «Als Bürger ist mir ein ehrlicher Monarch sehr viel lieber als ein falscher Republikaner.» Stellungnahme zu einem rot-blauen Werbeslogan der Verfassungs­ initiative Fürstenhaus: Liechtenstein muss wieder ein «Tal des Friedens» werden! Dar­ auf gibt es nur eine Antwort: «Ja zum Ver­ fassungsfrieden». Freundlichst; Harry Quaderer, Fürst-Johannes Str. 34 Schaan Dank an die Feuerwehr Beim .Brand der Liegenschaft, Spaniagasse 16, Vaduz, am 13. November, konnte durch den prompten Einsatzder Feuerwehr Vaduz ein noch grösserer Schaden verhindert wer­ den. Den vor Ort anwesenden Rettungskräf­ ten, namentlich der Freiwilligen Feuerwehr Vaduz und "den" Samaritern vom Roten Kreuz, danken wir hiermit von Herzen. Fam. Rudolf Nigg, Austr. 25, Vaduz 
mm mm Beitrag an Projekt der Hochschule für Technik Buchs (NTB) IN KÜRZE St. Nikolaus kommt ESCHEN - Am ersten Adventssonntag, den 1. Dezember um 17 Uhr trifft St. Nikölaüs mit den Wichtelmännchen und Ponys bei der Rofenbergkapelle* in Eschen ein. Die junge. Singgruppe und eine Bläsergruppe . werden die anschliessende Feier musika­ lisch mitgestalten. Dazwischen werden besinnliche Texte vorgetragen. Am Schluss schenken die Pfadfinder Tee und Glühwein aus. Jedes Kind erhält natürlich ein kleines Geschenk. «Eschen aktiv» und die Pfadfin­ derfreuen sich, viele Kinder und-Erwachse- ne zu begrüssen. 
VADUZ - Liechtenstein Ist Trä­ ger, der Hochschule für Technik Buchs (NTB). Die Hochschule für Technik Buchs (NTB) bildet «vor der Haustüre» qualifizierte Nachwuchskräfte im Ingenieur­ bereich aus, die auch für Kaderpositionen geeignet sind. Der Wirtschaftsslandort Liechtenr stein profitiert davon. Die Regie­ rung hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2002, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages, beschlossen, das Projekt «Simula­ tion als Schlüssel der Produktqua­ lität» der* Hochschule für Technik 
• Buchs (NTB) mit einem Beitrag von 200 000 Franken zu fördern und hat einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet. . Alle Schweizerische Hochschu­ len sind neben dem Angebot von Diplomstudiengängen auch zum Aufbau und der Durchführung von Weiterbildungsverünstaltungen verpflichtet, welche durch ange­ wandte • Forschung und Entwick­ lung sowie Dienstleistungen an Dritte einen erhöhten Wissens- und Technologietransfei* sicherstellen. Die Hochschule für' Technik Buchs hat sich auf das Fachgebiet 
Systemtcchnik mit Vertiefungen konzentriert. Die klar herausragen- dc Forschungsgruppe ist im Gebiet der Mikrosystemtcchnik zu finden; welches" als erstes schweizerisches Institut dieser Art gegründet wurde. Das Institut für Mikrosystemtech- nik zeichnet sich durch hervorra­ gende. Projekte und Publikationen .aus; In den Jahren 1996 bis 2001 wurden zehn Auszeichnungen, an dieses Institut vergeben. Die Regierung erächtet es als wichtig- und notwendig,- das eta? bliertc Kompetenzzentrum Mikro­ systemtcchnik weiterzuentwickeln. Der erweiterte Leistungsauftrag NACHRICHTEN Europaweit anerkann­ tes Architekturdiplom VADUZ - Das Abschlussdiplom des Studienganges «Architektur» der Fachhochschulc Liechtenstein ist nun aufgrund der Richtlinie 85/384/EWG curopaweit aner­ kannt. Das curopaweit anerken­ nungswürdige Diplöm ermöglicht den Absolventen der Fachhoch­ schule Liechtenstein in diesem Stu­ diengang' einen Berufszugang im ganzen EWR-Raum. Der Beruf des Architekten ist einer der wenigen Berufe, dessen Anerkennung durch eine sektorielle (spezielle) Richtli­ nie detailliert geregelt ist. Nur Diplomstudiengänge, welche die Kriterien dieser Richtlinie erfüllen und ein speziell vorgesehenes Noti­ fikationsverfahren auf EWR- beziehungsweise EU-Ebene durch­ laufen haben, werden von der EU- Kommission in die diesbezüglich veröffentlichte Liste der europa­ weit arierkennungswürdigen Archi- tekturdiplome 
aufgenommen. 
Der Diplomstudiengang «Archi-, tcktur» der Fachhochschule Liech­ tenstein würde durch die Entschei­ dung der EFTA-Überwachungs 
: bchörde vom 8. Februar 2001 nach " dem EWR-Abkommen anerkannt. Aufgenommen wurde das liechten­ steinische Architckturdiplom in.die am 10.,September 2002 veröffent­ lichte Liste aller curopaweit an­ zuerkennenden Architekturdip- lome zur Architcktur^Richtlinie 85/384/EWG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABI.) Nr. C 214 vom 1Ö.9.2002). Damit ist die Architekturausbil­ dung an der Fachhochschule Liechtenstein die einzige-europa- rechtskonforme Ausbildung an einer Fachhochschule in der Schweiz und Österreich. - Die EWR-weite Anerkennung des • Architekturstudicnganges bedeutet nicht nur für Liechtenstein, son­ dern für die Region eine besondere Auszeichnung. Die Fachhochschu­ le Liechtenstein bietet die Ausbil­ dung für Architekten auch für die 
benachbarte Schweiz und Vorarl­ berg an. (pafl) Verfahrenserleichterungen durch Rechtsauskiinfte VADUZ - Die Regierung unterbrei­ tet dem Landtag den Bericht und Antrag über das Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europä­ ischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht. Liechtenstein ist bereits seit 1973 Vertragsstaat des Europä­ ischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht. Dieses Übereinkommen sieht die Errichtung eines Systems vor, das den nationalen Gerichts­ behörden ermöglicht. Über gewisse Gebiete ausländischen Rechts Aus­ künfte zu erhalten. Mit dem Zusatz- protokoll von 1978 wird der Anwendungsbereich des Überein­ kommens um Auskünfte Über Straf­ recht, Strafverfahrensrecht und die Gerichtsverfassung auf dem Gebiet des Strafrechts sowie Über die 
Voll- LESERMEINUNG Zur Verfassungs­ diskussion Auch wenn ich in Liechtenstein nicht abstimmungsberechtigt bin, gebe ich jetzt auch noch meinen Senf- zur Verfassungsdiskussion dazu. Was soll man auch anderes tun, wenn die beleidigten Leber­ würste wie Pilze aus dem Boden schiessen? Interessant ist der Verfassungs- konflikt deshalb, weil er eine gna­ denlose Regel der politischen Hier^ archie entlarvt: Macht und Verant­ wortung sind die zwei Seiten der­ selben Medaille. Aber der typische Mensch bevorzugt die Macht- Seite: Zum Beispiel möchte der Fürst bei der Ernennung der Rich­ ter bestimmend sein, selbst aber voo keinem Gericht zur Rechen- Schaft 
gezogen werden können. 
Andererseits wäre es ein Leichtes, ihm die gewünschte Verfassungs­ änderung zu verweigern. Alle wis­ sen das, aber nicht einmal für ein einfaches «Nein» will jemand die Verantwortung übernehmen. Das geht so weit, dass die Ankündigung des Fürsten, er werde bei Nichtannahme seines Verfassungsvorschlags nach Wien ziehen, als Drohung und Erpres­ sung empfunden wird. Als Staats­ bürgerin der «blühenden Land­ schaften» Helmut Kohls und sei­ ner Nachfolger kann ich Liechten­ stein und seinem Fürsten dagegen. nur gratulieren zu dieser klaren Ansage. Hier geht es doch nicht darum, sich eine Wundertüte oder > die Katze im Sack zu kaufen! Es geht' um eine Auswahl aus zwei Möglichkeiten - mit den damit jeweils verbundenen Vor- und 
Nachteilen. Abgesehen davon ist das freie Niederlassungsrecht, ein Grund : recht, das nach Verfassungsartikel 28 jedem Landesangehörigen . zusteht. Der hier und da geäusserte Vorschlag, über den Wohnsitz der fürstlichen Familie abstimmen zu lassen, ist also schon deshalb kein gangbarer Weg. Ausserdem ist die Vorstellung, dass der Landesfürst via Volksinitiative in eine Art Beu­ gehaft oder aber ins Exil gezwun­ gen würde, lächerlich.. Leider ist der Verfassungskon­ flikt mittlerweile zu einem zer­ mürbenden Streit ausgeartet. Die, Versuchung ist gross, einfach irgend etwas zu entscheiden, um endlich seine Ruhe zu haben. Wenn es nur darum ginge, könnte man allerdings auch genausogut eine Münze werfen statt abzustimmen. 
= des Fachhochschulgesetztes erfor­ dert sehr kostenintensive Verände­ rungen. Die Aufrechterhaltung der Fachkompetenz sowie der infra- struktürellen Einrichtungen und Sachaufwände sind, insbesondere im Gebiet der Mikrosystemtcch­ nik, mit sehr hohen Investitions­ ausgaben verbunden. Mit der Förderung des Projektes «Simulation als Schlüssel zur Produktqualität» unterstützt' die Regierung die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Mathemati­ kern und Mikrosystemtechnikern für einen nachhaltigen Know-How- Aufbau. (pafl) Streckung 
und den Vollzug von 
Stra :. fen erweitert. Es wird ausserdem festgelegt, dass das Ersuchen um- Auskünfte nicht nur von einem Gericht, sondern aücb von einer . anderen zuständigen Justizbehörde. ausgehen kann, und zwar nicht nur für ein bereits anhängiges Verfah­ ren, sondern Schon dann, wenn die Einleitung eines Verfahrens in Aus­ sicht gestellt ist. Der Zugang zu . Auskünften über ausländisches Recht stellt ein wichtiges Mittel zur Erleichterung der internationalen Rechtshilfe dar. Auch die liechten­ steinischen Justizbehörden kommen, immer wieder in die Läge, Auskünf­ te über ausländisches Recht für die effiziente Wahrnehmung ihrer Auf­ gaben in inländischen Verfahren zu benötigen. Mit der Ratifikation des Züsatzprotokotts kann Liechten­ stein seine Bereitschaft erneut zum Ausdruck bringen, zu dner Stär­ kung der internationalen Rechtshil­ fe im Kampf gegen das grenzüber­ schreitende Verbrechen beizutragen. Hauptsache, eine Entscheidung ist gefallt. Aber es geht eben nicht nur darum, einen Versöhnungsprozess einzuleiten, sondern es geht in erster Linie um das politische Grundgerüst des . Fürstentums Liechtenstein: Die Verfassung. Heftig diskutiert, inhaltlich kaum bekannt, so kann .man dieses zarte Büchlein, in wenigen Worten Umschreiben. Liegt das daran, dass die überwiegende Mehrheit poli­ tisch desinteressiert ist, oder dass man mit der bisherigen Verfassung ganz zufrieden war? Wie auch immer, aus den obigen Überlegun­ gen ergibt sich eine ganz einfache Abstimmungsempfehlung: Wer für den neuen Verfassungsvorschlag zu stimmen gedenkt, der sollte ihn vorher wenigstens gelesen haben. ' Stefanie Leibfried, Vaduz ANZEIGE --V- -V -V -1.- -k.' -V- -K- -V — L- -V -X' «t- -t' • -V- -V '"*L 
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