Liechtensteiner VOLKSBLATT
INLAND Donnerstag, 19. September 2002
1 5 Mobilfunk: Versuch, die Menschen für dumm zu verkaufen Forum: Stellungnahme des Vereins für gesundheitsverträglichen Möbilfunk Wer allgemein verständlich dargestellt haben möchte, wes halb Mobilfunk eine Gefahr ist, dem empfehlen wir die Lektüre der Nr. 5 des Bündner Schul blattes, welches in unserem Sekretariat (232 55 66) bestellt werden kann. Sehr empfeh lenswert ist auch das 2. NlS-Se- minar am 27. September in Teufen AR (u. a. mit Dr. L. von Klitzing, Uni Lübeck). Info/An meldung: www.gigaherz . ch/510. Am 2. Juli 2002 hat die Regierung die Einsetzung einer Arbeitsgruppe betr.
die Schaffung eines Geset7.es und ei ner Verordnung zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung beschlossen. In der Arbeitsgruppe wird mich unser Verein mit dem Mitglied U.U. Jakob vertreten sein. Wachsende Ängste und Widerstände in der Bevölkerung werden durch die durch wirtschaftliche Zwänge voran getriebenen Betreibcrgcsellschaften z.T. mit Propagandasprüchen abgetan. 3 Beispiele: 1) UMTS-Strahlung ist ungepulst und deshalb völlig ungefährlich. UMTS ist sogar 3-fach gepulst. Je des 32-Bit Datenwort besteht bereits aus 2 bis 32 Impulsen. Alle 50 Nano- sek. wird ein neues Datenwori gesen det, was einer Pulsfrequenz von 20
Megahcrz entspricht (Kurzwelle). Für die verschiedenen Empfänger werden die Datenwörter zu verschiedenen Te legrammen zusammen gestellt und in Zeitabständen von- Millisck. ver schickt, was eine weitere Pulsfrequenz zwischen 200 Herz und 2 kHz ergibt (Wie bei GMS bereits gehabt). Wer hier noch von ungepulst redet, hat das System nicht begriffen oder will die Wissenschafter und das Volk für dumm verkaufen. 2) Die neuen UMTS-Basisstationcn verursachen viel weniger Elektrosmog als die bisherigen GMS-Systeme. Die Standortdatenblätter in allen bisherigen Bauausschrcibungcn wei sen bei UMTS durchwegs 7 bis lOmal höhere Sendeleistung als GSM-Systeme
auf und verursachen deshalb auch 7 bis lOmal mehr Elektrosmog. . 3) In der Schweiz sind die Grenz werte 10-mal tiefer (besser) als im übrigen Europa oder dem Rest der Welt. Diese lOx tieferen Schweizer Grenzwerte gelten in der Schweiz nur in Wohn-, Schlaf-, Kranken- und Schulzimmern. Sonst nirgends. Diese lOx tieferen Werte ergeben sich aber aus der Gebäudedämpfung (Abschwächung der Strahlung durch Betondecken und Backstein-- mauern) automatisch. Diese angeb lich tiefen Grenzwerte sind für die Mobilfunkbetreiber völlig gratis und franko zu haben. Sie müssen ge genüber ihren Antennen im Ausland
überhaupt nichts ändern oder an- passen.- Wer unsere Bulletins/Infos per Mail möchte, kann sich unter info@telefo- nie.li melden. VGA/ Verein
für gesundheitsverträg- liclien Möbilfunk ;—: Unter der Rubrik «Forum» veröffent- lichenwir Zuschriften und Beiträge ; -von Verbänden, Vereinen, Aktionen und Institutionen; Das «Forum»' drückt aus, dass die in den Beiträgen geäusserten Meinungen nicht niit | der Haltung der Zeitung überein stimmen müssen. Erntedankfest VADUZ: Am Sonntag, den 22. Septem ber organisiert der Obst- und Garten bauverein Vaduz anlässlich seines 50- jährigen Bestehens ein Erntedankfest auf dem Vaduzer Rathausplatz. Der Gottesdienst beginnt um 9.30 Uhr. An diesem Anlass beteiligen sich neben dem Pfarreirat noch folgende Vaduzer Vereine: Familiengärtncrvercin, Alp- genossenschaft, Pfadfinder und die Winzcrgcnossenschaft. Nach dem .Gottesdienst ist für musikalische Un terhaltung, Wettbewerbe für Gross und Klein und natürlich Speis und Trank gesorgt. Wir möchten alle zu diesem Anlass recht herzlich einladen. Obst- und Gartcnbaui'crcin Vaduz Hospizbewegung dankt Der Vorstand der Hospizbewegung Liechtenstein möchte sich bei der Ge- schäftsleitung der LIHGA herzlich dafür bedanken, dass sie den LIIIGA- Stand der HBL kostenlos zur Verfügung gestellt hat.. Für die Hospizbewegung waren diese Tage an der LIHGA sehr wertvoll, um die breite Öffentlichkeit über Grundidee und Dienstleistungen der Hospizbewegung zu informieren. Franz-Josef Jchlc, Präs. Hospizbe wegung Liechtenstein S w i s s c a Repräsentant: Hypo Investment Bank AG, Undstr. 104.9490 Vaduz, Tel. -»423/265 56 56 ggTageskurse p^l8;0?.2002
\K Fondsname/Währung Inventarwerl (netto) Swtssco Voko 224 80 Swtssca Portfolio Fund Income 119 58 Swtssca Portfolio Fund YieJd 131 05 Swtssca Portfolio Fund (Eurol YiekJ, 9816 Swtssca Portfolio Fund Balanccd 142 62 SWissco Portfolio Fund (Euro) BaJanced 90.34 Swissca Portfolio Fund Growth 165 47 Swtssca Portfolio Fund (Euro) Growth 76 77- Swtssca Portfolio Fund Equity 176 01 Swtssca MM Fund CHf 14026 Swtssca MM Fund USD 165 97 Swtssco MM Fund GBP 100 04 Swtssca MM Fund EUR 89 45 Swtssca MM Fund JPY 10811.00 Swtssca MM Fund CAD 157.96 Swtssco MM Fund AUO 150.04 Swtssco Bond SFr . 94 55 Swtssca Bond Intemoftond 9695 Swtssco Bond Invest CHf 108.97 Swtssca Bond Invest USD 113.35 Swtssca Bond Invest GÖP 65.74 Swtssca Bond Invest EUR
6417 Swtssca Bond Invest JPY
. 1184100 Swtssca Bond Invest CAD
121.15 Swtssca Bond Invest AUD
119.01 Swtssca Bond Invest International
103.23 Swtssca Bond Invest Medium Term CHF
10413 Swtssca Bond Invest Medium Term USD 111.83 Swtssca Bond Invest Medium Term EUR
104.37 Swtssca Asia
65.95 Swtssca Europe
145,10 Swtssca North America
145.25 Swtssco Austria
6625 * Swtssco France
2382 Swtssca Gcrmony
81.55 Swtssca Great Brttoin
139.65 Swtssca ttcrfy
79.05 Swtssca Jopan
5965 Swtssca Netherlands
37.30 Swtssca Tiger
,56.60 Swtssca Swttterland
195.30 Swtssco Smoü ond MkJ Caps Europe EUR
70.37 Swtssca Green Invest
76.75 Swtssco Emerging Marke ts Fund
8818 Swtssca Gold
69850 Swtssca Lux Fund Sector Communicatton
142.01 5wtssca Lux Fund Sector Energy
403.23 Swtssca Lux Fund Sector Rnance
376.26 Swtssca Lux Fund Sector Heotih
404.94 Swtssca lux Fund Sector Lcisure
245.02 Swtssco Lux Fund Sector Technology
129.43 Swtssca Ifca
293 00
LESERBRIEFE Grosses Dankeschön! Die Primarschule Triescn bedankt sich herzlich bei der Cipro, dein Amt für Natur und Landschaft, den Helferin nen und Helfern sowie allen Sponso ren der Bergwelttage 2002 im Steg. Der Parcours war. sehr spannend und informativ gestaltet und der Anlass zeigte sich als sehr gut organisiert. Trotz der riesigen Schüler/nassen gab es keine Probleme und alle konnten von den zahlreichen Informationen profitieren. Ein dickes Kompliment! Schülerinnen und Lehrpersonen der PrimarschuIc Triesen «Kampf um den Alpenthron» Am 3. 9. 2002 erschien im tllandels- blatt Düsseldorf» ein Beitrag, der obi gen Titel trägt. Eigentlich nichts Aufregendes, eine Art Beschreibung des zehnjährigen Verfassungsstreites, der - wie in vielen anderen Medien auch - als «politische Groteske», als «bizarrer Streit» oder als «politisches Schauspich dargestellt wird. Man hat in diesem Artikel neben dem Fürsten auch Dr. Sprenger und Altregierungschef Dr. Mario Frick be fragt, zwei entschiedene Geyner der Verfassungsvorlage. Da suggeriert Frick der Leserschaft ein: 'Das liech tensteinische Volk will keine Rückkehr zum Spätabsolutismus.» Oder «Es kann doch nicht sein, dass der Fürst wie ein tyrannischer Ehemann mit Scheidung droht, nur weil die Gemah lin gerade einmal nicht so
will wie er, schimpft Ex-Regierungschef Mario Frick, 37». Dann spricht Frick von Erpressun gen des Monarchen, der bei einer Abstimmungsniederlage das Land ver lasse. Der Fürst habe zwei Niederlagen er lebt, so Altregierungschef Frick weiter. An diesen Niederlagen hatte der Fürst heute noch zu knabbern, und deshalb will er jetzt noch einmal zeigen, wer wirklich das Sagen hat im Land. Und zum Schlüsse nachdem Frick den Lan desfürsten in einem der wichtigsten Wirtschaftszeitungen Deutschlands nach allen Regeln der Kunst schlecht gemacht hat, taucht Dr. Peter Sprenger mit folgendem Wortlaut auf: tOpposi- tionschefSprenger, der als Treuhänder •arbeitet, sagt, dass das liechtensteini sche Volk im Begriff ist, Freiheit gegen Geld einzutauschen.» Man muss sich allen Ernstes fragen: Was sind das für Menschen, die als parteipolitische Exponenten die Aus landspresse dazu tmissbrauchen»; das eigene Staatsoberhaupt und die hier wohnenden :
Menschen • (die sich für Geld verkaufen) lächerlich zu machen. Hier sind Frick und Sprenger eindeutig zu weit gegangen. Zumindest kann man Peter Sprenger 'Attestieren, dass er sagt, was er denkt, während sich Mario Frick hierzulande nie oder nur. selten äussert, dafür umso mehr und deftiger im Ausland. Da hebt sich die Aussage des Lan desfürsten vom Dienstag in den Lan-desaeitungen
wohltuend ah. Er steht zum Verfassungseid und bleibt im Lan de, wenn der neue Verfassungsvor- schlag mehrheitlich angenommen wird, was niemand ernsthaft bezwei felt. Sollte dies aber nicht der Fall sein, dann will er die Geschäfte von Wien aus führen, und sich an die Ver fassung von 1921, auf die er den Eid abgelegt hat. halten. Herbert Oehri, Weiherring 313, Mauren Was passiert mit der Regierung? In den letzten Tagen und Wochen, gab es immer wieder unterschiedliche In terpretationen und Aussagen dazu, was gemäss unserer heutigen Verfas sung mit unserer Regierung passieren könnte, . wenn es zum Konfliktfall kommt. Auch darüber, was in diesem Fall gemäss dem Vcrfassungsvorschlag des Fürsten mit der Regierung geselle- hen würde, wurde diskutiert und ge schrieben. Zuerst einmal gilt es festzuhalten, dass es zur heutigen Verfassung in der Tat zwei Meinungen gibt. Die überwie gende Zahl der Verfassuugsrechtler vertreten die Ansicht, dass gemäss Art.80 nur Landtag und Fürst geinein sam die Regierung ernennen, und auch nur gemeinsam abberufen können. Es braucht dann einen Antrag des Land tages an den Landesfürsten, die Regie rung abzuberufen. Dies geht an sich unmittelbar aus der Verfassung hervor. Andere Verfassungsjuristen glauben, dass der Fürst auch alleine die Regie rung abberufen könnte. Einigkeit be stellt jedoch darin, was nach einer sol chen
Situation zu geschehen hat: Die bisherige Regierung bleibt in; Amt, bis eine neue Regierung gemeinsam (!) von Landtag und Fürst bestellt und ernannt ist. Es gibt somit nie eine regierungslo se Zeit, ein sogenanntes »Interreg num». Wie regelt diese Situation der Vcr fassungsvorschlag des Fürstenhauses?. Landtag oder Fürst könnten die Regier rung jeweils allcine, ohne Begründung und per sofort entlassen. Somit ist scheinbar ein Gleichgewicht gegeben. Aber nur scheinbar. Danach bestimmt nämlich der Fürst allein (!) eine Über gangsregierung. Vor Ablauf von 4 Mo naten inuss sich die Übergangsregie rung im Landtag einer Vertrauensab stimmung stellen. Wenn diese Vertrau ensabstimmung negativ ausgeht, und wenn sielt Landtag und Fürst nicht auf eine neue Regierung einigen können, so tritt plötzlich das ein, was jede ver nünftige Verfassung vermeidet: Wir haben keine Regierung mehr! Es ist somit schlicht falsch, wenn behauptet wird, dass mit der heutigen Verfassung eine regierungslose Zeit eintreten könnte. Richtig ist aber, dass mit den Vorschlägen des Landesfürsten die Regierung massiv geschwächt wird, indem sie eben nicht mehr von Landtag und Fürst gemeinsam abberu fen werden muss. Zudem wird der Fürst der absolute Herr des Verfah rens. Wenn nämlich seine Übergangs regierung nicht akzeptiert wird oder nicht eine Regierung nach seinem Ge schmack vorgeschlagen wird, so gibt es
keine Regierung. Somit könnte und würde allenfalls ein Fürst allein (!) mit Notverordnung regieren. Jeder soll selber entscheiden, ob dies erstrebenswert ist. Für die öffentliche Diskussion wäre es aber sehr wichtig, wenn alle wiissten, worüber man ei gentlich redet. Meine Bewertung der Situation ist bekannt: Eine Verfas sung, die - unter anderem - derartige Inhalte hat, ist für mich ein Schritt zurück in den Spätabsolutismus. Es würde mich freuen, wenn eine wirkli che öffentliche Diskussion stattfinden könnte, der sich alle Beteiligten stel len. Dr. Mario Frick, Balzers STELLUNGNAHME Fürst kann Regierung entlassen In einem Leserbrief behauptet Sigvard Wohlwend, ich würde die Verfassung nicht kennen, weil ich geschrieben ha be, dass der
Fürst heute die Regierung allcine entlassen könne. Ähnlich äus serte sich auch die Abgeordnete Doro- thee Laternser in ihrem offenen Brief. Dazu nur folgendes Zitat aus dem Be richt der Verfassungskommissi.on des Landtages vom 15. Januar 1965 be treffend eine allfällige Revision von Artikel 80: «Inhaltlich war eine Abänderung deshalb nicht notwendig, weil aus der heutigen Formulierung schon klar zum Ausdruck kommt, dass die Regie rung, bzw. jedes einzelne Regierungs- anzp.ioi:
mitglied während der gesamten Amts periode das Vertrauen des Landesfürs ten und des Landtages haben muss. Wenn auch nur ein Teil - der Landes fürst oder das Parlament - der Regie rung oder einem Regierungsmitglied das Vertrauen entzieht, hat eine Amts enthebung stattzufinden. Diese Rege lung entspricht der Systematik der Be stellung der Regierung.» Soweit also die Sichtweise des Land tages. Und hier noch die Sichtweise des' Fürstenhauses, nachzulesen unter fu- crstenhaus.li: «Kann der Fürst die Re gierung entlassen, den Landtag Auflö sen und mit Notverordnung regieren?. Das wäre unter der geltenden Verfas sung ' möglich. Im Verfassungsvor schlag aber wäre das nicht mehr mög lich. Es ist vorgesehen, dass es keinp regicrUngslosc Zeit gibt, sondern der Fürst bei einem Vertrauensentzug au tomatisch eine Übergangsregierung bestellen muss. Selbst im Extremfall, wenn Fürst und Landtag innerhalb von vier Monaten keine neue Regie rung finden und gleichzeitig die vom Fürsten bestimmte Übergangsregie- rung die Vertrauensabstimmung ver liert, gibt es keine regierungslose Zeit mit Notrecht, sondern der Fürst muss eine neue Übergangsregierung ernen nen.»
Martin Frömmelt, Chefredaktor www.kirchplatz-garage.li *C\v0*
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