Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
INLAND Dienstag, 17. September 2002 
3 «Ich habe einen Eid auf die Verfassung von 1921 abgelegt» Antwort S. D. Fürst Hans-Adam II. auf den offenen Brief des Arbeitskreises Demokratie und Monarchie Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrem offenen Brief, der am Samstag, den 14. September 2002, in den Landeszeitungen erschienen ist, haben Sie mir eine Reihe von Fragen gestellt, die der Erbprip^und ich in der einen oder anderen Form schon des öfteren beantwortet haben. Gerne bin ich aber bereit, diese Fragen noch ein­ mal zu beantworten: Frage 1: Wie lässt sich Ihre Aussa­ ge, eine Ablehnung Ihrer Verfas­ sungsinitiative zu respektieren, mit Ihrer Ankündigung vereinbaren, sich unter diesen Umständen aus dem Land zurückzuziehen und sich wie­ der «anderen Aufgaben» zu widmen? Fürst Hans-Adam II.: Die heutige Verfassung ist im Jahre 1921 in Kraft getreten. Bis 1938 haben die Fürsten und ihre Familien im Ausland gelebt, wobei der jeweilige Fürst sich hauptsächlich anderen Aufgaben ge­ widmet hat und sich nur am Rande mit den Geschehnissen hier im Lande aus­ einander gesetzt hat. Sollte die ge­ meinsam mit der Verfassungskommis­ sion des Landtages und der Regierung ausgearbeitete VcrfassungsreTorm ab­ gelehnt werden, wird der Verfassungs­ streit hier im Land weitergehen, da die Gegner der Verfassungsreform be­ kanntlich auch die bestehende Verfas­ sung ablehnen. Der Erbprinz und ich werden uns an diesem Verfassungs­ streit nicht mehr beteiligen und den Zustand wieder herstellen, wie er vor 1938 geherrscht hat. Frage 2: Von welchen Pflichten als Staatsoberhaupt würden Sie sich nach einer Abstimmungsniederlage entbunden sehen? Wie erwähnt wird die Verfassung von 1921 auch nach einer Abstim­ mungsniederlage weiter in Kraft blei­ ben. Solange diese Verfassung in Kraft ist. wird der jeweilige Fürst nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte, die 
er gemäss dieser Verfassung hat, wahrnehmen. Er wird aber so wie vor 
1938 seinen Wohnsitz nicht mehr im Land haben. iFrage 3: Sie würden im Falleder Ver­ werfung der Volksinitiative die Auf­ gabe, «dem Volk für dieses Land ei­ nen neuen Weg aufzuzeigen», jenen Personen überlassen, die Ihren Ver­ fassungsvorschlag ablehnen. Wie können Sie die Abtretung dieser Auf­ gabe als Staatsoberhaupt mit Ihrem Eid und mit Ihrer Aussage, das Ab­ stimmungsergebnis zu- respektie­ ren, vereinbaren? Ich habe einen Eid auf die Verfas­ sung von 1921 abgelegt. Da die Geg­ ner der Verfassungsrcfbrm auch die bestehende Verfassung ablehnen, wird der Verfassungsstreit hier im Land voraussichtlich nicht nur weitergehen, sondern auch an Heftigkeit zunehmen. Wir werden uns vom Fürstenhaus an diesem Verfassungsstreit nicht mehr beteiligen, sondern im Ausland abwar­ ten, welche Alternative unsere politi­ schen Gegner dem Volk für dieses Land vorschlagen werden. Unsere po­ litischen Gegner lehnen darüber hi­ naus auch das Hausgesetz und die Au­ tonomie des Fürstenhauses ab. In ihrer Beschwerde an die Regierung wollen sie ausserdem den Mitgliedern des Fürstenhauses ihre politischen Rechte aberkennen. Deshalb kann man eine Einigung zwischen diesen Gruppen -und dem Fürstenhaus von vornherein ausschliessen. Bekommen unsere Geg­ ner eine Mehrheit bei der Abstim­ mung, muss man realistiseheräcise davon ausgehen, dass eine Lösung des Verfassungsproblems nur ohne .Fürs­ tenhaus möglich ist. Bei der Abstim­ mung wird es darum gehen, ob eine Mehrheit des Volkes noch ein Fürsten­ tum Liechtenstein haben will oder nicht. Frage 4: Welche Gründe erlauben Ih­ nen, Kritiker Ihres Verfassungsvor­ schlages als Gegner der jetzigen Staatsform zu bezeichnen? Die Kritiker des gemeinsamen 
Ver-•Solangc 
diese Verfassung in Kraft ist, wird der jeweilige Fürst nicht nur die Pßichten, sondern auch die Rechte, die .er gemäss dieser Verfassung hat, wahr­ nehmen»: S.D. Laiidesfurst Hans-Adam II. (Bild: Paul Trümmer) fassungsvorschlages lehnen in der Regel auch die heutige Verfassung ab und damit die jetzige Staatsform. Die Kritiker bezeichnen die heutige Ver­ fassung als nicht mehr zeitgemäss und völkerrechtswidrig. Sic haben in der Vergangenheit versucht, die be­ stehende Verfassung entgegen ihrem Srnn und ihrem Wortlaut neu zu in­ terpretieren und damit aus den An­geln 
zu heben. Heute versuchen sie, das Volk zu entmündigen und den Mitgliedern des Fürstenhauses die de­ mokratischen Rechte zu entziehen, um eine Volksabstimmung mit allen Mitteln zu verhindern. Das Er­ schreckende ist, dass für die führen­ den Köpfe dieser Gruppen nicht nur die Monarchie, sondern auch der de­ mokratische Rechtsstaat zur Disposi­tion 
steht. Natürlich 1cann man jede Verfassung und jeden Verfassungs- vorschlag kritisieren, aber than muss die bestehende Verfassung und die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates respektieren. Frage 5: Was sagen die stimmbe­ rechtigten Mitglieder des Fürsten­ hauses zu Ihrer Sicht der Dinge? Ist davon auszugehen, dass diese Ihren Standpunkt mitverantworten? Wir wissen im Fürstenhaus, schon lange, dass es hier im Land Gruppen gibt, welche die Monarchie und die Demokratie ablehnen, auch wenn sie das nicht offen zugeben. Solche Grup­ pen hat es in der Vergangenheit gege­ ben und die wird es auch in Zukunft geben. Solange diese Gruppen sich an die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaates" halten, sehen wir darin kein Problem, denn wir wissen, dass es sich um eine Minderheit handelt. Wir haben auch kein' Problem, wenn eine Mehrheit der liechtensteinischen Be­ völkerung die heutige Staatsform ab­ lehnt und die Monarchie abschaffen möchte, solange es sich weiterhin um einen demokratischen Rechtsstaat handelt. Wir sind uns aber im Fürsten­ haus, ob stimmberechtigte Mitglieder oder nichtstimmberechtigte Mitglieder,- wohl alle einig, dass wir in.diesem -Land nur so lange das Staatsoberhaupt stellen,, solange es sich um einen de­ mokratischen Rechtsstaat handelt und solange das Hausgesetz und die Auto­ nomie des Fürstenhauses respektiert werden. Im Namen des Fürstenhauses möch­ te-ich dem Arbeitskreis Demokratie' und Monarchie dafür danken, dass sie sich für die Monarchie und Demokra­ tie einsetzen. Ich möchte auch jene bitten, die in ihrem Innersten die Mo­ narchie ablehnen, sich für den demo­ kratischen Rechtsstaat einzusetzen und eine Abstimmung zuzulassen. Mit freundlichen Grüssen Hans-Adam II.. Fürst von Liechtenstein Entscheid zur Wohnbau­ forderung Wie ist der aktuelle Stand bei der lau­ fenden Revision des Wohnbauförde- rungsgesetzes? Zu dieser Frage des VU-Abgeordneten Ivo Klein äusserte sich Regierungschef Otmar Hasler wie folgt: «Anlässlich der Volksabstim­ mung vom 25./27. Februar 2000 ha­ ben die Stimmberechtigten das vom Landtag verabschiedete Gesetz über die "Förderung des preiswerten Woh­ nungsbaues abgelehnt. In der Folge haben die Liechtensteinische Ingeni­ eur- und Architektenvereinigung so­ wie das Referendumskomitee auf Ein­ ladung der Regierung eine gemeinsa­ me Stellungnahme im Hinblick auf 
ANZEIGE mögliche Abänderungen des gelten­ den Wohnbauforderungsrcchts erar­ beitet. Im Februar 2002 hat die Regie­ rung eine Arbeitsgruppe bestellt, wel­ che sich aus Vertretern der Regierung, der Verwaltung, der Banken, des Refe­ rendumskomitees, der Liechtensteini­ schen Ingenieur- und Architektenver­ einigung sowie der Ostschweizerisehcn Treuhandgesellschaft zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe wurde von der Regierung beauftragt, unter anderem die Frage abzuklären, welche Schlüsse im Hinblick auf die Überarbeitung des WohnbaufÖrderungsrechts aus dem Ergebnis der Volksabstimmung vom 25./27. Februar 2000 zu ziehen sind. Neben der Abklärung weiterer Fragen sollte diese Arbeitsgruppe Vorgehens­ vorschläge im Hinblick auf die Revisi­ on des Wohnbauforderungsrechtes er­ arbeiten. 
Die Arbeitsgruppe trifft sich in die­ ser Woche voraussichtlich zu ihrer letzten Sitzung und wird anschlies­ send der Regierung Bericht erstatten. Die Regierung wird nach Vorliegen der Vorschläge der Arbeitsgruppe über das weitere Vorgehen noch im Laufe dieses Herbstes entscheiden.» Vogts Frust über . ein Ferienhaus Mit Frustration habe er festgestellt, so der FL-Abgcordnete Paul Vogt, dass in Steg nun mitten in einer grossen Wiese an der Langlaufloipe ein Ferienhaus erstellt wurde und zu. diesem Ferienhaus mitten durch eine Wiese hindurch eine Erschliessungs­ strasse gebaut wurde. Seine Frage an die 
Regierung: Entspricht das dem 
Entwicklungskonzept für den Steg, auf das man bisher immer so stolz war? Dazu Regierungschef Otmar Hasler: «Das angesprochene Ferienhaus be­ trifft eine Parzelle, die innerhalb der Bauzon.c vom Steg liegt. Die Bauzone ist als Streifen am Hangfuss seit 1964 rechtskräftig ausgeschieden. Die Ge­ meinde Triescnberg und insbesondere die Genossenschaften Gross- und Kleinsteg sind seit Jahren mit der Wei­ terentwicklung ihrer ortsplanerischen Instrumente befasst. Vor kurzem wur­ de ein multifunktionales Gebäude er­ stellt, das auch von den Skilangläufern mitverwendet werden soll. Wie künftig im Detail die Langlaufp.iste im gesam­ ten Gebiet von Gross- und Kleinsteg verlaufen soll, hat die Gemeinde zu­ sammen mit dem Langlaufverein und den Grundeigentümern zu klären. -. 
®FRECA DE PARIS L_ova IN/iOfcOEU: FL-9490 VADUZ TEL. +423/399 29 19 www invA Ii ANZI-ICiH Raumplanung live Kommen Sie zur Aufzeichnung der Fernsehsendung über das Raumplanungsgesetz! Mittwoch, 18. September, 17.00 Uhr bis ca. 19.30 Uhr Cafeteria der Fachhochschule im Spoerry-Areal, Vaduz gl 
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Es informieren und diskutieren: Regierungschef Otmar Hasler Regierungsrat Dr. Alois Ospelt Hubert Ospelt, dipl.Arch.ETH, Raumplaner Bürgermeister lic. oec. Karlheinz Ospelt, Vaduz Befürworter und Gegner aus dem Publikum
	        

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