Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

4 Samstag," 14. September 2002. 
INLAND Liechtensteiner VOLKSBLATT LBA-Linienkonzept nicht reif genug Die Regierung ist von der LBA darauf hingewiesen worden, bis zu welchem Zeitpunkt ein entsprechender Regie- rungsentschcid notwendig wäre, damit eine Umsetzung des neuen Linienkon- .zeptes auf- den Fahrplan Wechsel- im Dezember. 2002 noch möglich wäre, hielt Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck im letzfen Landtag zu einer entsprechenden kleinen An­ frage der VU-Abgeordneten Dorothee Laternscr fest. In diesem Zusammen­ hang führte die Verkehrsministerin weiter aus: «Nachdem das neue Linien­ netz und die Einführung eines verbes­ serten Fahrplanes aufgrund mangeln­ der Abstimmung zwischen den betei­ ligten 'Gremien und aufgrund nicht funktionierender. Fahrplanausgestal­ tung aufgeschoben werden müssten, empfahl das Ressort Verkehr und Kommunikation, bis zur definitiven Einführung d?s neuen Liniennetzes und'Fahrplanes Verbesserungen des bestehenden Angebotes zu implemen­ tieren. Erfreulich ist die Tatsache, dass nun zahlreiche Verbesserungen kos­ tenneutral erfolgen können. Ebenso positiv ist zu werten, dass zahlreiche Leerfahrten in Linienkurse umfunktio­ niert werden, ohne daraus kostenwirk­ same Faktoren zu bewirken. Ferner könnten Verbesserungen erzielt wer­ den, weiche für das Jahr 2003 Mehr­ kosten von gut 200 000 Franken nach sich ziehen werden.» LBA-Analyse ist im Gange Zur kleinen Anfrage des VU-Abgeord- neten Walter Vogt über die Restruktie- rung "der 
LBA gab Regierungschef- Stellvertreterin Rita Kieber-Beck fol­ gende Aüskunft:'«Anlässlich verschie­ dener Landtagsdebatten wurden, im­ mer wieder Fragen in Zusammenhang mit der Liechtenstein Bus Anstalt auf­ geworfen. Die Regierung hat deshalb eine verwaltungsinterne Arbeitsgrup­ pe - bestehend aus Peter Kindle, Mit­ arbeiter der .Regierung, Dr. Martin Meyer, Mitarbeiter 'der Regierung und Dr. Hubert Büchel, Vorstand des Amtes für Volkswirtschaft - eingesetzt, wel­ che zur Klärung offener Fragen, bei Be^ darf auch externe Experten zuziehen kann. Es wird geprüft, ob die Liechten­ stein Bus Anstalt in der heutigen JForm den Aufgabenstellungen gerecht wer-. den kann. Des Weiteren wird eruiert, ob die Rahmenbedingungen und Para­ meter der damaligen Ausschreibung heute noch eingehalten sind. Die Er­ gebnisse werden voraussichtlich An­ fang des nächsten Jahres vorliegen. Da die LBA selbst Gegenstand der Analy­ se ist, ist es nicht angebracht, diese ak­ tiv-in die Arbeitsgruppe einzubinden. Falls sich im Verlauf der Analyse Klärungsbedarf ergibt, wird die Ar- beitsgnjppe mit den Organen der LBA entsprechend Kontakt aufnehmen. Zum heutigen Zeitpunkt liegen noch keine Reorganisationsvorschläge und Gesetzesabänderungsvorschläge vor.» Wie viel Geld erhält Radio L? «Wieviel Geld erhält nun das Radio L und wofür?», wollte der FL-Abgeörd- riete Paul Vogt von der Regierungs­ chef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck wissen, nachdeni offenbar frühere Auskunftsversuche ergebnislos verlie­ fen. Rita Kieber-Beclc u. a. dazu: «Ich kann an dieser Stelle nochmals kund­ tun, dass Radio L 750 000 Franken er­ halten hat. Bezüglich der Inhalte der Leistungsvereinbarung möchte ich in Anlehnung an das Informationsgesetz , darauf hinweisen, dass auch dem pri­ vaten Interesse im Zusammenhang mit Leistungsvereinbarungen 
Rechnung zu tragen ist. Aus diesem Grund soll das schützenswerte Interesse der Pri­ vatsphäre durch Bekanntgabe von De­ tails aus diesen Leistungsvereinbarun­ gen unsererseits nicht untergraben werden. Sie entsprechen dem Medien-, förderungsgesetz und. wurden auf EWR-Konformität hin überprüft.» 
Kleine Anfrage zur Reform des liechtensteinischen Stiftungsrechts Die Kommission Stiftungsrecht, die sich mit der Reform des liechtensteinischen Stiftungs­ rechts befasst, hat ihre Arbejt aufgenommen und der Regie­ rurig einen ersten Zwischenbe­ richt vorgelegt. Zu verschiedenen Fragen des VU-Ab- geordneten Peter Sprenger .nach der Zusammensetzung der Kommission, den bisherigen Ergebnissen usw. gab Regierungschef-Stellvertreterin , Rita Kieber-Beck gestern im Landtag nach­ stehende Auskunft. Die Kommission Die Kommission Stiftungsrecht wur­ de mit Regierungsbeschluss vom' 7. August 2001 wie folgt besetzt: Marcus Rick, Leiter der Stabsstelle für Sonder­ aufgaben (Vorsitz);Edmund Freischer, Leiter des Grundbuch- und Öffentlich- keitsregisteramtes; Dr. Georges Baur, Ressort Justiz; Dr. Benedikt Marxer,. Landgerichtsvorstand; Hugo Bieder­ mann, Amtsvorstand Steuerverwal­ tung; Dr. Wolfgang Müller, Rechtsan­ walt, Schaan, als Vertreter der Rechts­ anwaltskammer'; Dr. Markus Wanger, Rechtsanwalt, Vaduz, als Vertreter der Treuhändervereinigung. Heute setzt sich die Kommission wie folgt zusammen: Marcus Rick 
(Vor-Regierungsehef-Stellvertreterin 
Rita Kiebcr-Bcck informierte über 
die Ar­ beit der Kommission Stiftungsrecht. sitz); Edmund Freischer; Dr. Georges Baur, Ressort Finanzen; Kerstin Fitz, Ressort Justiz; Andreas Fuchs, Ressort Präsidium; Dr. Helmut Neudorfcr, Oberrichter; Dr. Klaus Tschütscher, Amtsvorstand-Stv. Steuerverwaltung; Dr. Veit Frommelt, Rechtsanwalt, Va­ duz, als Vertreter der Rcchtsanwalts- kammer; Martin Gstöhl, Treuhänder, Vaduz, als Vertreter der Treuhänder­vereinigung. 
Die Kommission traf sich bislang zu sechs Sitzungen. Zwischenbericht liegt vor Die Kommission hat entsprechend ihrem Auftrag zwischenzeitlich der Regierung ihren 1. Zwischenbericht zur Kenntnis gebracht. Dieser Bericht enthält als wesentliches Zwischener­ gebnis eine Auflistung von Bereichen des Stiftungsrechts und der Praxis, in welchen die Kommission Klärungs­ und anfälligen .Revisionsbedarf sieht. Auf der Basis dieser wichtigen Grund­ lagenarbeit wird die Kommission nun die einzelnen Bestimmungen des Stif- tungsrechts erörtern und, wo sie es für notwendig erachtet, der Regierung ge­ gebenenfalls Revisionsvorschläge un­ terbreiten. Das Stiftungsrecht.wird je nach den Ergebnissen der Detailerörterung dem Grundsatz nach dahingehend revi­ diert, als im vollen Bewusstscin der Bedeutung der Stiftung für die Wirt­ schaft Liechtensteins dort Abänderun­ gen vorgenommen werden sollen, die in der Praxis zu Rcchtsunsicherhcitcn geführt haben oder führen können. Ferner soll das Stiftungsrecht so aus­ gestaltet werden, dass in der Vergan­ genheit festgestellte und durch die äl­ tere Rechtsprechung gestützten Zweck - entfremdungen, die mit der Natur der 
Stiftung nicht vereinbar sind, in Zu­ kunft ausgeschlossen werden können. Wichtig ist es, diesen Ansatz richtig, nämlich dahingehend zu verstehen, dass dadurch die liechtensteinische Stiftung in ihrer Eigenheit gestärkt werden soll! Gutachten «Marxer» Das von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten «Marxer» wurde der Kommission Stiftungsrecht zur Verfügung gestellt. Die Kommission Stiftungsrecht bezieht das Gutachten in die.eigenen Arbeiten mit ein. Inwie­ weit die einzelnen Reformvorschläge gemäss Gutachten berücksichtigt, wer­ den, kann derzeit noch nicht gesagt werden, weil der Regierung die ent­ sprechenden Ergebnisse der Kommis­ sion noch nicht vorliegen, was aber gegen Ende des Jahres der Fall sein wird. Im Übrigen würde es die Regierung für wenig sinnvoll halten, in einem laufenden Reformprozess provisori­ sche Zwischenergebnisse bekannt zu geben - gerade in einem solch heiklen Bereich -, da Gefahr bestünde, dass* solche Zwischenergebnisse falsch in-, terpretiert würden, was nur zu unnöti­ gen Verunsicherungen bei Finanz­ dienstleistern und Kundschaft führen könnte, Ein Aufkleber sorgt für Aufsehen VU-Abgeordneter Walter Vogt: «Wurde eine Bewilligung eingeholt oder erteilt?» Der VU-Abgeordnete YValter Vogt ist ein aufmerksamer und pflichtbewuss- ter Volksvertreter. Nachdem ihm in den letzten Tagen verschiedentlich ein Aufkleber mit der Aufschrift «Für Gott, Fürst und Vaterland» und dem Staats­ wappen aufgefallen war, wollte er in der Landtagssitzung von der. Regie­ rung umgehend eine Antwort auf fol­ gende Fragen: «Braucht es für die Ver­ wendung des Lan'dcswappens auf ei­ nem solchen Aufldeber eine Bewilli­ gung? Wenn ja: Wurde eine Bewilli­ gung eingeholt oder erteilt? Wenn nein: Was unternimmt die Regierung, da unser Staatswappen in diesem Fall widerrechtlich verwendet wurde?» . Als zuständiger Regierungsrat nahm sich Alois Ospelt dieser Angelegenheit an und erteilte gestern im Parlament folgende Auskunft: «Der Aufkleber, welcher der Regierung in Zusammen­ hang mit dieser Anfrage vorgelegt wurde, trägt die Aufschrift <Für Gott, Fürst und Vaterland". Auf dem Aufkle­ber 
ist ebenfalls das grosse Staatswap­ pen abgebildet. Gemäss Wappengesetz 
ist die Führung und Verwendung von Wappen, Farben, Siegeln und Emble­men 
bewilligungspflichtig, Die Bewil­ ligung kann nur erteilt werden, wenn das Ansehen oder sonstige Interessen des Landes dadurch gefördert werden. Im vorliegenden Fall wurde bei der zuständigen Regierungskanzlei weder ein Gesuch auf Erteilung einer Bewil­ ligung eingereicht noch" wurde eine solche Bewilligung erteilt. Gemäss-Art. 23 des Wappengesetzes werden Zuwi­ derhandlungen gegen die Bestimmun­ gen des Wappengesetzes vom Landge­ richt bestraft. Sofern die zuständigen Stellen Kenntnis von einer Zuwider­ handlung erhalten, sind sie verpflich­ tet, das Notwendige zu Veranlassen. In der Praxis werden die Personen, welche das Wappen ohne Bewilligung verwendet haben, vorerst auf die Be­ willigungspflicht aufmerksam ge­ macht und es wird ihnen eine Frist zur Einreichung eines Gesuches einge-, räumt. Gegebenenfalls wird die Zuwi­ derhandlung bei der Staatsanwalt­ schaft angezeigt.» 13 Zwangsabbrüche widerrechtlich erstellter Bauten bisher nicht erforderlich Nach derzeitigem Stand liegen in- Liechtensteln noch. 13 rechtskräftige Abbruch- bzw. Wiederherstellungs- yerfügungen vor, die zu vollziehen sind, teilte Regierungschef Otmar Hasler zu einer diesbezüglichen klei­ nen Anfrage des VU-Abgeordneten Walter Vogt mit. . Die Situation schilderte der Regie­ rungschef im letzten Landtag wie folgt: Im Jahre 2000 wurden im Hin­ blick auf den Vollzug von Abbruch­ bzw. Wiederherstellungsverfügungen einige Bestimmungen des Baugesetzes revidiert. 
Unter anderem wurde die Verjährungsfrist für die Vollstreckung rechtskräftiger Abbruch- bzw. Wieder-. herStellungsverfügungen auf 10 Jahre festgelegt. Vor Erlass dieser Gesetzes­ revision lagen ca. 25 rechtskräftige Abbruch- bzw. Wiederherstellungs­ verfügungen vor, und zwischenzeit­ lich sind weitere Verfügungen erlassen 
und rechtkräftig geworden. Bei 7 die­ ser 25 Fällen waren die'Verfügungen schon länger als 10 Jahre rechtskräf­ tig, weshalb bei diesen ein zwangs­ weiser Vollzug nicht mehr möglich ist. Noch 13 Verfügungen In einigen Fällen wurden seitens der Behörden die Verfahren zum zwangs­ weisen Vollzug der rechtskräftigen Verfügungen eingeleitet. In 6 Fällen haben die betroffenen Eigentümer nach Einleitung der behördlichen Schritte freiwillig den ordnungs­ gemässen Zustand wieder hergestellt. Zwangsabbrüche waren bisher nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand liegen noch 13 rechtskräftige 
Ab­ bruch bzw. Wiederherstellungsverfü­ gungen vor, die zu vollziehen sind. Es soll bei allen 13 Objekten der ord­ nungsgemässe Zustand wieder herge­ stellt werden, wobei noch nicht klar isti wer von den betroffenen Eigentü­mern 
freiwillig den Verfügungen nachkommt. Als realistischer Zeitraum •können ca. 1 bis 1 1/2 Jahre ange­ nommen werden. Es sei auch darauf hingewiesen, dass laufend, neue Ab­ bruch- bzw. Wiederherstellungsverfü­ gungen erlassen werden müssen. Ins­ besondere werden aus den Bestandes­ aufnahmen der Gemeinden mehrere Abbruchverfügungen resultieren. Säumige Gemeinden Der Bestandesaufnahme der wider­ rechtlichen Objekte im Jeweiligen Ge­ meindegebiet sind noch nicht alle Ge­ meinden nachgekommen. Es sind nach wie vor sechs Gemeinden säumig oder haben nur sehr vereinzelt die ent­ sprechenden Datenblätter der Regie­ rung resp. dem Hochbäuamt zur Kenntnis gebracht. Die Regierung wird diese Gemeinden anmahnen und sie nochmals zur Beibringung der erfor­ derlichen Unterlagen auffordern. 
Flugbewegungen nicht zunehmend «Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Bern, kann eine Zu­ nahme derflugbewegungen in unserer Region nicht bestätigt werden», teilte Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kleber-Beck auf eine entsprechende kleine Anfrage von Ivo Klein (VU) mit. Um dies aber genau eruieren zu kön­ nen, wärenspezifische Angaben nötig - insbesondere was unter sog. Flugbe­ wegungen zu verstehen ist, so Rita Kieber-Beck weiter. Die zwischen der Schweiz und Deutschland getroffene Vereinbarung zum Luftverkehr tangie­ re den Lufträum über Liechtenstein nicht und habe daher auch keine Aus­ wirkungen. Demzufolge sei Liechten­ stein auch nicht in die Verhandlungen mit einbezogen worden - so die Aus­ führungen des Bundesamtes für Zivil­ luftfahrt. ANZEIGE www.kirchplatz-garage.li
	        

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