Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
INSERATE Samstag, 4. Mai 2002 
17 Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 5 A; --.j Im Rahmen der Bekämpfung des Feuerbrandes werden vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der gemeingefährlichen und meldepflichtigen Pflan- zenkrankheit getroffen Dazu gehört das Verbot der Anpflanzung, der Produktion und des Inverkehrbringens der untenstehenden Zier- und Wildgehölze, die Feuerhrand- Wutspflanzen sind 1 Aufgrund von Art 11 Abs 1 Bst b und Art 11 Abs 2 der Feuerbrandverotdnunq 'LGBl 2002 Nr 48) und des Regierungsbeschlusses vom 17 April 2002 (RA 2002/ 1098-8203) ist die Anpflanzung, die Produktion und das Inverkehrbringen folgen­ der aufgelisteter Feuerbrand-Wirtspflanzen verboten Chaenomeles Lindl Co 
tonest er spp 
(Scheinguitte, Feuerbusch, inpanische Quitte) (Stern-, und Zwergmispel) ( rataequs L [ ni)tx)trya Lindl f\ ',u anf/M Roem 
(Weissdorn) 'Wollmispeh (Mispel) (Fpueidomi c >< L 'rtiit Ausnahme von 
Sorbus intermedia Pers Schwedische Mehlbeere) Whifmid ddvichana Cardot Photini ci 
nussia Cardot 
(Vogelbeere, Mehlbeere. Eisbeere Speierlinq) (Stranvaesia) Zierformen der Gattungen 
Cydonia Mil Quitte). 
Malus Mill (Apfelbaum) und /%/•(/'. I (Birnbaum) 2 im Wald ist das Anpflanzen von Crataegus L (Weissdorn! und Sorbus L (Vogelbeere. Mehlbeere, Eisbeere, Speierling) erlaubt, sofern ein Abstand von S00 m zu Kernobst bestanden eingehalten wird 3 Bestellende Pflanzungen mit oben genannten Pflanzen, die vor dem Inkrafttreten lies Regierungsbeschlusses gepflanzt wurden, werden uberwacht 4 Neuanpflanzungen nach Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses müssen ohne Kostenverpflichtung seitens des Eigentumers gerodet werden Im Falle der Nicht­ erfüllung wird die Rodung von Seiten der beauftragten Organe vorgenommen Der Eigentumer wird kostenpflichtig 5 Das Inverkehrbringen von zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Regierungsbe- sc hiusses bereits produzierten oder in Produktion stehenden Pflanzen ist bis zum 41 Dezember 2002 gestattet 6 Die Nachzucht von Crataegus L (Weissdorn), Sorbus ana L (Mehlbeere) und Sor­ bus au< uparia L (Vogelbeere, Fberesitiei liechtensteinischen Ursprungs ist erlaubt Die Anpflanzung dieser Pflanzen ist ini Gebiet oberhalb 1200 m u M und in aus­ gewesenen Landschaftsteilen mit genügender Entfernung zu Siedlungen und Kernobstbestanden erlaubt •' Die Liste liegt in der Regierungskanzlei und im Landwirtschaftsamt auf Landwirtschaftsamt c s \o tcü d « (o  \ r ; i r [WR-Burgennnpn und EWR-Burger, deren Heimathochschule m einem EWR-Land oder in der Schweiz ist. haben die Chance, für 3 bis 1 2 Monate ein Auslandstudium an emer Gast- ho( tisc tiule m einem EWR-Land zu absolvieren und dafür ein FRASMUS-Stipendium zu beantragen Anträge sind bis Ende Juni 2002 beim SOKRATES Büro einzureichen. Informationen und Antragsformulare: SOKRATES Büro Liechtenstein L/O 
Schulamt, Herrerigasse 2, 9490 Vaduz Tel +423/23667 82 oder +423/236 67 58 www sucrates Ii Schulamt des Fürstentums Liechtenstein Die Regierung gibt am 3 Juni 2002 nachstehende neue Briefmarken heraus 1. Dauermarken «Fürst und Fürstin» 3 00 Fr Fürstin Marie von Liechtenstein 3 SO Fr Fürst Hans-Adam I von Liechtenstein 2. Sondermarken 
«Alte Bauten und Ortsbildschutz, Mauren II» 70 Rp 
Hauser im Popers 1 20 Fr. 
Haus am Weiherring 3. Sondermarke « 
FIFA Weltpokal in Südkorea / Japan 2002» 1 80 Fr Fuss und Ball Postwertzeichenstelle der Regierung 
Für die Energiefachstelle der Abteilung Technik und Statistik des Amtes für Volkswirtschaft suchen wir emen/eine Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (Technischer Fachgebietsverantwortlicher Ii/Technische Fachgebietsverantwortliche II) Ihre Aufgaben: Zu Ihren Hauptaufgaben gehören die Ausarbeitung und Umsetzung von energiepolitischen Konzepten, der Vollzug des Energiespargesetzes sowie die Information und'Beratung über die Belange des Energiesparens und den Einsatz erneuerbarer Energien In diesem Zusam­ menhang bearbeiten Sie Forderanträge nach dem Energiespargesetz, führen Abnahmen und Kontrollen durch und beraten Bauherren und Baufachleute Der interdisziplinäre Tätig­ keitsbereich erfordert einen regen Kontakt mit verschiedenen Institutionen und Fachgre­ mien in den Bereichen Strom- und Gasversorgdng, Solar- und Haustechnik sowie Wärme­ dämmung Zur Tätigkeit gehört auch die Ausarbeitung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Von wesentlicher Bedeutung ist auch Ihre Mitarbeit in EWR- und anderen inter­ nationalen Gremien und Arbeitsgruppen, Unsere Erwartungen: Für diese anspruchsvolle Tätigkeit benotigen Sie ein abgeschlossenes Studium in techn>- scher Richtung sowie mehrjährige Berufserfahrung Idealerweise verfügen Sie über eine Zusatzausbildung in Richtung Bau und Energie bzw eine vergleichbare Weiterbildung Gute PC-Anwenderkenntnisse, Bereitschaft zur Reisetatigkeit sowie sehr gute Englisch- kenntmsse m Wort und Schrift runden das Anforderungsprofil ab In persönlicher Hinsicht erwarten wir 
eine kommunikative sowie belastbare Persönlichkeit mit selbständiger und teamorientierter 
Arbeitsweise Bewerbungen: Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit' 
Dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen bis 
24 Mai 
2002 an das Amt 
für Personal und Organisation, 9490 Vaduz Regierung des Fürstentums Liechtenstein u j •:,) '! ö p j o oj Im Rahmen der Bekämpfung des Feuerbrandes werden vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der gemeingefährlichen und meldepflichtigen Pflanzenkrankheit getroffen Dazu gehört die vorsorgliche Rodung von hochanfälligen Mispelpflanzen (Cotoneaster Pflanzen) 1 Aufgrund von Art 11 Abs 1 Bst a der Feuerbrandverordnung (LGBI 2002 Nr 48) und des Regierungsbeschlusses vom 17 April 2002 (RA 2002/1056-8203) werden durch die mit der Durchfuhrung von Feuerbrandmassnahmen beauftragten Perso­ nen folgende Feuerbrand-Wirtspflanzen auf privaten und öffentlichen Grund­ stucken vorsorglich gerodet Cotoneaster bullatus runzelige Zwergmispel Cotoneaster franchetii Franchets Zwergmispel Cotoneaster sahcifohus var floccosus weidenblattrige Zwergmispel (hochwachsend) Cotoneaster sahcifohus weidenblättrige Zwergmispel (niederlegend) zum Beispiel «Herbstfeuer» Cotoneaster x watereri «Cornubia» Zwergmispel Watereri Hybride «Cornubia» 2 Die Pflanzen werden durch die von der Standortgemeinde beauftragten Organe bis zum 31 Mai 2002 gerodet 3 Die oben genannten Pflanzen werden im Zuge der Feuerbrandbekämpfung im Inland vorsorglich gerodet und müssen keinen Feuerbrandbefall aufweisen 4 Die Liste liegt in der Regierungskanzlei und im Landwirtschaftsamt auf Landwirtschaftsamt 3.z.} i Iü-jz |;j fdrf l?jJoJ'' Beim Amt für Berufsbildung ist die Stelle des/der Amtsleiters/Amtsleiterin (Amtsvorstand I/Amtsvorsteherin I) neu zu besetzen Aufgaben: W08 ISO 
Ihnen obliegt die fachliche, organisatorische und personelle Leitung des Amtes für Berufs­ bildung Neben der Leitung der Amtsstelle sind sie verantwortlich für den Vollzug des Berufsbil- dungsgesetzes im Bereich der beruflichen Grundausbildung und der beruflichen Fort- und Weiterbildung für Erwachsene, die Koordination der beruflichen Bildung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, die Durchfuhrung der EU-Bildungsprojekte Moja und Mobil, die Leitung der Nationagentur Leonardo da Vinci und für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen Im Weiteren wirken Sie in Kommissionen, Verbänden und inter­ nationalen Organisationen mit und sind zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. Anforderungen: Sie sind eine innovative und teamorientierte Persönlichkeit, verfügen über einen Fachhoch- schulabschluss in betriebswirtschaftlicher bzw. technischer Richtung oder über eine gleich­ wertige Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung und bringen mehrjährige Fuhrungserfahrung sowie vorzugsweise praktische Berufserfahrung in der Berufsbildung oder in der beruflichen Erwachsenenbildung mit. Im Weiteren benötigen Sie gute Fremd- sprachenkenntnisse in Englisch (Wort und Schrift) und verfügen über eine gute sprachliche Ausdrucksweise Ihre ausgeprägten kommunikativen Fähigkeiten, Ihre kundenorientierte Arbeitsweise sowie Ihre hohe Belastbarkeit und Ihr Durchsetzungsvermögen können Sie bei dieser vielseitigen und komplexen Aufgabe vollumfänghch einsetzen. Liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Bewerbungen: Gerne erwarten wir Ihre Bewerbung. Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungs­ unterlagen bis 22. Mai 2002 an das Amt für Personal und Organisation, 9490 Vaduz. Regierung des Fürstentums Liechtenstein
	        

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