Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LANDTAG S3tnstag, 20. April 2002 
7 Kommt eine Bildungsreform? Kleine Anfrage des VU-Abgeordneten Donath Oehri betreffend Pisa-Studie linde Juni soll eine l.ieehtvnstein-spe/ißs gen der liechtensteinischen Schülerinnen unmittelbar mich Erscheinen der PI­ SA-Studie eingeleitet hat. wurde be­ reits bei der Beantwortung einer klei­ nen Anfrage in der letzten Landtags­ sitzung berichtet. Zusammenlassend und beispielhaft soll hier noch einmal erwähnt werden, dass die Regierung Änderungen in der Lektionentafel auf das kommende Schuljahr hin be­ schlossen hat. Grundsatzlich ist zu betonen, dass Errechnung des Baukostenindex ' ; Kleine Anfrage des FL-Abgeordneten Paul Vogt I 
rhe Studie Außchluw über die l eistun- und Schüler gehen. überstützter Akiivismus nicht ange­ bracht ist und Änderungen gut über­ legt und begründet sein sollten. Die Wirkung dieser Veränderungen ist zu­ dem erst längerfristig spürbar. Liechtenstein-spezi fische Studie Bereits Lude Juni, spätestens aber anfangs Juli soll die in Auftrag gege­ bene Liechtenstein-spezifische Studie Revision des Gewässerschutzgesetzes Kleine Anfrage des VU-Abgeordneten Otto Büchel 
Die Regierung erwägt zur Zeit eine vertiefte Information der Bevölkerung über die bei der Pisa-Studie tatsächlich erreich­ ten Leistungen. Dies erklärte Bildungsministerin Rita Kieber- Beck in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des VU-Abge­ ordneten Donath Oehri. Ausser­ dem bemerkte Rita Kieber- Beck, dass eine Bildungsreform nur Schritt für Schritt vollzogen werden könne. Der Vll-Abgeordnete Donath Oehri wollte im Kähmen einer Kleinen An­ trage von der Regierung wissen, was sie ob der dramatischen Forderungen von 11. I lechtensteiner Unternehmern zu tun gedenke. Die Unternehmer ha­ ben kürzlich mit einem ganzseitigen Inserat in den liechtensieiner Tages­ zeitungen auf die schlechten Frgeb- nisse Liechtensteins bei der Pisa-Stu- die aufmerksam gemacht und die Re- Hicrirtig aufgefordert, eine Bildungsre­ vision m die Wege zu leiten. Bevölkerung informieren Kita Kieber-Beck nahm dazu wie folgt Stellung: «Der Regierung gingen keine direkten Informationen zu. Ich habe lediglich aus den 1 andeszeitun- gen erfahren, dass die Forderungen von 12 Unternehmern im Raum ste­ hen. Ich befürworte grundsatzlich der­ artige Aktionen, denn sie tragen dazu bei. dass Ihenien öffentlich aufgegrif­ fen 
werden und die Bevölkerung für Anliegen sensibilisiert werden. Die Forderung ist durchaus nachvollzieh­ bar, zeigt sie doch die Besorgnis eini­ ger Exponenten der Wirtschaft über die erreichten PISA-Rcsultate. Die Re­ gierung erwägt zur Zeit eine vertiefte- re Information der Bevölkerung über die tatsachlich erreichten Leistungen und deren Hintergründe. Uber die er­ sten Schritte, welche die Regierung Paul Vogt (FL) wollte wissen, wie der liechtensteinische Baukostenindex errechnet und publiziert wird und wie er sich zum Zürcher Baukosten­ index verhält. Darauf antwortete Re­ gierungschef Otmar Hasler fogender- massrn: «Zurückgehend bis in die 70er-Jahre wird der Baukostenindex, angelehnt an den Zürcher Baukostenindex, zur Anpassung von Verpflichtungskredi­ ten herangezogen. Der Baukostenin­ dex wird Anfang Juli des jeweiligen Jahres (Stichdatum 30. April) rückwir­ kend auf den 1. Januar festgelegt. Bei­ spielsweise wurden die Indexaufschla­ ge für die Jahre 1999 mit 1.3 °/o, für das Jahr 2000 mit 3.8 % und für das Jahr 2001 mit 4.8 <>/ u festgelegt. Diese Prozentpunkte sind identisch mit dem Zürcher Baukostenindex. Publiziert wird der Baukostenindex nicht. Da er zur Anpassung von Verpflichtungs- krediten verwendet wird, werden alle jene Institutionen (öffentliche Bauher­ ren) 
informiert, welche Bautätigkeiten ausführen und diese mit Vefpflich- tungskrediten finanzieren. Informiert wird jeweils die Gewerbe- und Wirt­ schaftskammer, alle Gemeindevorste­ hungen, das Tiefbauamt, die Bauadmi­ nistration, das Amt für Wald, Natur und Landschaft, das Landwirt- schaftsamt, die Stabsstelle Finanzen, das Hochbauamt mit dem Öffentlichen Beschaffungswesen. Zum Verhältnis des von der Regierung festgelegten Baukostenindexes zum Zürcher Index kann gesagt werden, dass dieser in der Regel genau den Kalkulationen des 
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0t f; * Otmar Hasler: •Die Wirtschaftslage in Zürich war nicht kongruent mit der in Liechtenstein.» Zürcher Baukostenindex entspricht. Die Ausnahme bildeten die Jahre 1996, 1997 und 1998, in denen der Zürcher Baukostenindex aufgrund der schlechten 
Baukonjunktur in der Ag­ glomeration von Zürich degressiv war. In diesen Jahren wurde der Liechten­ steinische Baukostenindex mit null Prozent Teuerung festgelegt. Begrün­ det wurde die Abweichung zum Zür­ cher Baukostenindex damit, dass die Wirtschaftslage bzw. Baukonjunktur in der Region Zürich nicht kongruent mit der in Liechtenstein war. Nach Auffassung der Regierung war die Bauwirtschaft in der Region Zürich auch wesentlich mehr unter Druck als dies der Markt in Liechtenstein wider­ spiegelte. Aufgrund dieser Situation war es gerechtfertigt, die degressive Indexentwicklung nicht auszugleichen und demzufolge den Baukostenindex für Liechtenstein als Nullrunde festzu­ legen.» 
«Wann kann mit einer Vorlage des üewä.sserschutzgesetzes an den Landtag gerechnet werden?» Wollte der VU-Abgeordnete Otto Büchel von- der Regierung wissen. Regierungsrat Alois Ospelt gab Auskunft: «Die Regierung verabschiedete 1m Jahr 2001 den Bericht und Antrag zu einem neuen Gewässerschutzgesetz zuhanden des Landtags. Die Regie­ rungsvorlage regelt alle Bereiche des Gewässerschutzes. Die Gesetzesvorla- ge enthält Regelungen über den güte- und mengenmässigen Gewässerschutz und über die Verhinderung nachteili­ ger Einwirkungen auf Gewässer. Ziel des neuen Gesetzes ist der umfassende Schutz des Wassers und der Schutz der Gewässer als Erholungsgebiete und als Lebensraum für Mensch und Tiere. Das Gesetz berücksichtigt auch die im Rahmen des EWR-Abkommens übernommenen Richtlinien der EU. Der Vollzug der Gewässerschutzge­ setzgebung obliegt dem Land, den Gemeinden sowie dem Amt für Umweltschutz. Das geltende Gewäs­ serschutzgesetz datiert aus dem Jahre 19S7. Durch dieses Gesetz werden die Gewässer lediglich gegen Verunreini­ gungen geschützt. Auf Begehren der Vorsteherkonfe- renz wurde den Gemeinden aufgrund der sich 
über Jahre hinziehenden Er­ arbeitung des Gesetzesentwurfs und der damit einhergehenden stark veränderten Rahmenbedingungen nochmals die Gelegenheit zur Stellung­ nahme gegeben, zumal die Stellung­ nahmen der Gemeinden zur Gesetzes-vorliegen. 
Diese Arbeit kann nicht be­ schleunigt werden. Interne Diskussio­ nen und Evaluationen finden jedoch bereits seit Dezember 2001 statt und werden auch weiterhin durchgeführt. Diese internen Evaluationen dienen primär dazu, ein konsistentes Bild der vorliegenden internationalen Ergeb­ nisse zu erlangen. Die Schulinspekto­ ren haben darüber hinaus mit den Schulen die Arbeit an der Analyse der detaillierten Ergebnisse begonnen und versuchen, möglichst rasch konkrete Verbesserungsmassnahmen zu ent­ wickeln und umzusetzen. Veränderungsprozesse dauern .Bildung unterliegt einem ständigen Reformprozess, der nicht ruckartig ge­ schieht, sondern «Step by Step» voll­ zogen werden muss. Veränderungs­ prozesse im Bildungswesen dauern naturgemäss lange, insbesondere dann, wenn mehrere Schultypen oder gar Schulstrukturen betroffen sind. Reformen im Bildungsbereich lassen sich nur schrittweise umsetzen, damit sich sowohl Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere aber die Schülerinnen und Schüler mit den positiven Verän­ derungen langsam auseinandersetzen können. Es ist ausserdem zu bemer­ ken, dass das Bildungswesen in Liech­ tenstein nicht erst seit dem Vorliegen der PISA-Studie immer wieder neu überdacht und weiterentwickelt wird. Viele der kurzfristig eingeleiteten Massnahmen - vor allem im vergan­ genen Jahr - konnten sich für diese PISA-Studie noch gar nicht auswir­ ken. Die nächsten Untersuchungen in den Jahren 2003 und 2006 werden aussagekräftiger sein und darauf hin­ weisen, ob die eingeleiteten Massnah­ men wirksam waren. Die Regierung wird das in ihrer Macht Stehende tun, Rahmenbedingungen für die konse­ quente Aufarbeitung der Ergebnisse zu schaffen und auch zukünftig dar­ auf aufbauend die notwendigen Mass­ nahmen einzuleiten.» vorläge schon vor mehr als sieben Jahren abgegeben worden waren. Die Regierung erachtete dieses Anliegen als gerechtfertigt. Alle Gemeinden ausser Schellcnberg und Ruggell ga­ ben in der Folge ausführliche Stellung­ nahmen ab. Der Abwasserzweckver­ band (AZV), die Liechtensteinischen Kraftwerke sowie das Hochbauamt und das Tiefbauamt nutzten die Gele­ genheit ebenfalls, eine Stellungnahme abzugeben. Alle Stellungnahmen haben die Neufassung des Gewässerschutzge- setzes grundsätzlich befürwortet und als dringlich befunden. Zentrale Punkte der Vorlage betreffen das Ver­ ursacherprinzip, verschiedene finan­ zielle Aspekte, wie die landesweit einheitliche Abwassergebühr und Fragen betreffend das ' Baubewilli- gungsverfahren. Aufgrund der einge­ gangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzesentwurf sowie der Bericht und Antrag an den Landtag um­ fassend überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde der Gesetzes­ entwurf auch noch einmal mit dem bestehenden, in der Zwischenzeit mehrmals revidierten schweizeri­ schen Gewässerschutzgesetz vergli­ chen. Zudem wurde die Gesctzesvor- lage mit der beim Landtag in Behandlung stehenden Vorlage eines Raumplanungsgcsetzes abgestimmt. Die Arbeiten auf der Fachebene sind abgeschlossen; die Gesetzesvorlage wird derzeit im Ressort geprüft. Sie soll dem Landtag im kommenden Mai oder Juni zur ersten Lesung unter­ breitet werden.» 
Fehlendes Schiffregister Der VU-Abgeordnete Walter Hart­ mann stellte eine Kleine Anfrage be­ züglich der Registratur von Booten liechtensteinischer Staatsbürger im Ausland. Die Antwort von Verkehrs­ ministerin Rita Kieber-Beck fiel fogen- dermassen aus; «Ich stelle fest, dass weder im Ressort Verkehr, noch bei anderen Amts- oder Dienststellen der Landesverwaltung derzeit entspre­ chende Anfragen betreffend die Regist­ rierung von Schiffen hängig sind. Sollten jedoch entsprechende Anfra­ gen oder Gesuche eingehen, so werden sich die verantwortlichen Stellen mit der entsprechenden Thematik befassen und die Gesuche bearbeiten. Im zitier­ ten Zeitungsausschnitt, der übrigens im Juli 2001 publiziert wurde, wird festgehalten, dass der Yachtclub Liech­ tenstein sich vorbehalte, im Idealfall einen fertig formulierten Gesetzesent­ wurf für ein liechtensteinisches See­ recht zu unterbreiten. Ein derartiger Entwurf ging im Ressort Verkehr bis anhin nicht ein. Auch wurde seitens des Yachtclubs nie um ein themenbe- zogencs Gespräch bei der Regierung angesucht.» Rückkauf des Areals «Bushalle» Paul Vogt, Abgeordneter der Freien Liste, stellte eine Kleine Anfrage be­ treffend den Rückkauf des Areals «Bushalle» der Otto Frömmelt Anstalt. Er wollte wissen, 
ob die Regierung be­ strebt ist, diese Liegenschaft bezie­ hungsweise das Baurecht abzulösen. Regierungschef Otmar Hasler beant­ wortete die Frage wie folgt: «Mit dem Vertrag aus dem Jahre 1978 räumte das Land Liechtenstein der Otto From­ melt Anstalt auf einem landeseigenen Grundstück im Gewerbegebiet von Vaduz ein Baurecht zur Errichtung ei­ ner Grossgarage ein. Im Baurechtsver­ trag wurde festgehalten, dass das Land das Recht hat, das Baurecht käuflich zu übernehmen, wenn es den Postautobetrieb in eigene Regie über­ nimmt oder der Postautohaltervertrag der bauberechtigten Firma Otto From­ melt aus anderen Gründen dahinfallt. Der Postautohaltervertrag des Landes mit der Firma Otto Frommelt Anstalt ist mit Wirkung auf 30. Juni 2001 ausgelaufen. Die Frist für die Geltend­ machung der Kaufoption beträgt gemäss den gesetzlichen Bestimmun­ gen ein Jahr, und dauert somit bis zum 30. Juni 2002. Die Regierung wird noch in diesem Monat das Ge­ spräch suchen.» Lärmschutzgesetz Ob es zu verantworten sei, mit der Schaffung eines Lärmschutzgesetzes nochmals drei bis vier Jahre zu war­ ten, wollte die VU-Abgeordnete Ingrid Hassler Gerner, im Rahmen einer 
Klei­ nen Anfrage, von der Regierung wis­ sen. Regierungsrat Alois Ospelt gab Auskunft: «Die Regierung plant ab dem Jahre 2004 die Schaffung von aktuellen Lärmbelastungskarten. Diese sollen - ausgehend von den Erfahrungen vor zehn Jahren im Hinblick auf ein Lärm­ schutzgesetz - die Diskussionsbasis für ein neues Gesetz schaffen. Dieser gro­ be Zeitplan fällt mit den entsprechen­ den Entwicklungen in der Schweiz zu­ sammen. In diesem Zeitrahmen sollten dann auch die konkreteren weiteren Schritte in der EU anstehen. Diese zeit­ liche Koordinierung mit den Entwick­ lungen in der Schweiz und in der EU erscheint 
angebracht. Ansonsten be­ steht die Gefahr, dass auf momentan bestehende Rechtserlasse in den um­ liegenden Ländern abgestützt wird, diese sich dann aber kurz nach der Schaffung eines liechtensteinischen Gesetzes wieder ändern würden. Bis dahin wird weiterhin gelten, dass Lärmprobleme im praktischen Vollzug in Anlehnung an die schweizerische Lärmschutzverordnung behandelt werden, soweit dies rechtlich möglich ist.»
	        

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