Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2002)

24 Mittwoch, 6. März 2002 
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Information für die Inhaljer von Hlltl Partizipationsscheinen über die Tagesordnung der 48. Ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre , der Hlltl Aktiengesellschaft, vom 26. Mörz 2002,11:00 h, In Schaan 1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäftsberichtes 2001 Antrag: Genehmigung des Geschäftsberichtes 2. Entgegennahme und Genehmigung der Konzernrechnung 2001 und der Jahres­ rechnung 2001 der Hlltl Aktiengesellschaft Antrag: Genehmigung der Konzernrechnung und der Jahresrechnung 3. Entgegennahme des Berichtes der Kontrollstelle für das Geschäftsjahr 2001 Antrag: Zustimmende Kenntnisnahme des Berichtes der Kontrollstelle 4. Döchargeerteilung an den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2001 Antrag: Erteilung der Döcharge an den Verwaltungsrat 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinns 2001 Antrag: Auszahlung einer Dividende von CHF 28.— pro PS 6. Änderungen Im Verwaltungsrat - Wiederwahl und Rücktritt Antrag: Wiederwahl / Röcktritt von je einem Mitglied 7. Diverses Diese Information erfolgt Im Sinne von Art. 304d des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). Inhaber von Hlltl Partizipationsscheinen sind nicht zur Teilnahme an der General­ versammlung berechtigt Die Beschlüsse der Generalversammlung können beim Sekretär des Verwaltungsrates am Sitz der Gesellschaft ab 27. März 2002 während den Bürozeiten eingesehen werden. Schaan, 6. März 2002 
Für den Verwaltungsrat: Michael Hilti, Präsident Mercedes Benz SL500 brillantsllber, Leder graphit, Comand, PDC, Bl-Xenon, Bose-Sound, CD- Wechsler, Natelvorbereitung, Keyless Go, Komfortsitze und vieles mehr VP ab Fr. 159 000-. Bilder unter: autoexkluslv.ch Telefon 071 944 13 11 Direkt 079Z800020 Grosse Auswahl an exklusiven Fahrzeugen. Für nur 50 Rappen/Min. 0906 56 20 30 
Mitteilung an die Anleger des First Liechtenstein Swiss Fonds Die First Liechtenstein Investment Fonds Verwaltungs-Aktiengesellschaft, Vaduz, als Fondsleitung, und die LGT Bank In Liechtenstein Aktiengesellschaft, Vaduz, als Depotbank des oben angeführten Anlagefonds haben dessen Prospekt mit Anlagereglement vom 25. Februar 1998 geändert. Das Amt für Finanzdienstleistungen hat diese Änderungen am 23. Januar 2002 bewilligt. Die Änderungen des Prospektes beziehen sich vor allem auf die neu vorgesehene Delegation der weiteren Teilaufgaben an die LGT Financial Services Aktiengesellschaft, Vaduz, sowie die Umstellung auf Thesaurie'rung. Die Umstellung auf Thesaurierung bedeutet, dass inskünftig keine Ausschüttungen mehr an die Anteilinhaber vorgenommen werden. Die Ausschüttung entfällt bereits in diesem Jahr. Somit werden ab sofort »amtliche Erträge und Kapitalgewinne des Anlagefonds thesauriert. Im Übrigen wurden diverse, rein formelle Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse im Prospekt vorgenommen. Die Änderungen des Anlagereglementes stellen sich im Einzelnen (Wortlaut) wie folgt dar: Abschnitt I. / 4. / 2. Absatz Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Dem Käufer werden nach Zahlung des Kaufpreises Anteile In ent­ sprechender Höhe unverzüglich übertragen. Durch den Erwerb eines Anteilscheines stimmt der Erwerber den Bestimmungen dieses Anlagereglements in dessen Jeweils geltender Fassung zu. Abschnitt II. / 4. Die Fondsleitung entscheidet insbesondere über die Ausgabe von Anteilscheinen, den Erwerb und den Verkauf von Anlagen für den Fonds sowie die Höhe der flüssigen Mittel. Sie berechnet den Inventarwert sowie den Ausgabe- und Rücknahmeprels der Anteilscheine. Die Fondsleitung übt die zum Anlagefonds gehörenden Rechte aus. Abschnitt II. / 0. Wird aufgehoben. Abschnitt II. / 7. bis 12. Anpassung der Nummerierung. Abschnitt II. 11.11. Absatz (bisher: Abschnitt II. / 8. / 1. Absatz) Die Depotbank vermittelt die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine und führt darüber eine Kontrolle. Aus den speziellen Konten und Depots führt die Depotbank auf Weisung der Fondsleitung die Bezahlung des Kaufpreises beim Erwerb von Wertpapieren oder Bezugsrechten, die Lieferung beim Verkauf von Wertpapieren oder Bezugsrechten sowie die Zahlung des Rückkaufprelses bei der Rücknahme von Anteilen durch. Abschnitt V. / 5. Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Inventarwert mit dem Hinweis auf Ausgabekommission werden zur Zeit täglich In der Neuen Zürcher Zeitung, in der Süddeutschen Zeitung, im Deutschen Bundesanzeiger, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in der Börsenzeitung sowie im Handelsblatt und mindestens wöchentlich im Liechtensteiner Volksblatt veröffentlicht. Die Fondsleitung kann Preispublikationen in weiteren Zeitungen beschliessen. Abschnitt V./7. Der Nettoertrag des Anlagefonds wird dem Fondsvermögen zur Wiederanlage hinzugefügt. Abschnitt V. / 8. Wird aufgehoben. Abschnitt V. / 9. . Anpassung der Nummerierung. Abschnitt V. / 8. a) 4. Absatz (bisher Abschnitt VJ 
0. a) 4. Absatz) Erstattung der Kosten des Drucks der Geschäftsberichte und der Halbjahresberichte, der Veröffentllchur\g von Mitteilungen an die Anteilsinhaber in den In diesem Anlagereglement öder dem jeweils gültigen Prospekt genannten Publikationsorganen des Fonds, die Kosten der Publikationen der Ausgabe- und Rücknahmepreise des Fonds in den in diesem Anlagereglement oder Im jeweils gültigen Prospekt genannten Zeitungen. Abschnitt V. / 8. b) 2. Absatz (bisher Abschnitt VJ 
9.) b) 2. Absatz Wird aufgehoben • Abschnitt VI. / 3. Das Publikationsorgan des Anlagefonds ist das Liechtensteiner Volksblatt. Weitere Publikationsorgane können von Fall zu Fall bestimmt werden. Im Ausland erfolgt die Publikation in den jeweils zugelassenen Publikationsorganen, Schlusshinweis Das vorliegende Anlagereglement tritt am 31, Miirz 2002 in Kraft. Dieser Prospekt mit eingeschlossenem Anlagereglement Ist - mit Ausnahme der Anhänge A und B zum. Prospekt - am 23. Januar 2002 vom Amt für Finanzdienstleistungen, Vaduz, bewilligt worden und ersetzt den Prospekt mit Anlagereglement vom 25. Februar 1998. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat dem Anlagefonds am 2. September 1097 die Konzession nach dem neuen Gesetz über investmentunternehmen erteilt. • Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie die Auszahlung der Anteile in bar verlangen können. (Art. 5 Abs. 2 IUG). Der geänderte Prospekt mit Integriertem Anlagereglement kann kostenlos bei der First Liechtenstein Investment Fonds Verwaltungs-Aktlengeselischaft angefordert werden. Vaduz, im Februar 2002 First Liechtenstein Investment Fonds Verwaltungs-Aktiengesellschaft
	        

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