Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Abstimmung Zonenplan Triesenberg 
Samstag, 12. Februar 2000 7 
Der neidvolle Blick zum Nachbarn 
Informationsveranstaltung über Zonenplan und Bauordnung in Triesenberg: Argumente der Gegner blieben aus 
Triesenberg 
Wer Argumente der Zonenplan- 
gegner erwartet hat, wurde ges 
tern Abend in Triesenberg ent 
täuscht. Nach der sachlichen Prä 
sentation der neuen Bauordnung 
und des Zonenplanvorschlages 
durch den Gemeindevorsteher 
Hubert Sele drehte sich die Dis 
kussion vorwiegend um Einzel 
parzellen und Fragen scheinbar 
Benachteiligter. 
Adi Lippuner 
Das Interesse an der 
bevorstehenden Ge 
meindeabstimmung in 
Triesenberg ist gross. 
Dies zeigte der gestri 
ge Grossaufmarsch im 
Dorfsaal. Mit einer Vi 
deopräsentation auf 
der Grossleinwand wurden die Anwe 
senden über die lange Vorgeschichte in 
formiert. Einwohnerinnen und Ein 
wohner, welche gestern Abend nicht 
dabei sein konnten, erhalten die Infor 
mation via Gemeindekanal in die gute 
Stube geliefert. Damit unterstrich der 
Gemeindevorsteher Hubert Sele die 
Wichtigkeit der bevorstehenden Ab 
stimmung. 
«Bereits beim Amtsantritt des neuen 
Gemeinderats im Januar 1999 ist klar 
gewesen, dass die Zonenplanung die 
dringendste Aufgabe ist», sagte der Ge 
meindevorsteher. Man habe sich 
bemüht, den Zonenplan und die Bau 
ordnung so auszuarbeiten, dass die 
Wohnqualität erhalten bleibe und kei 
ne unnötigen Einschränkungen in Kauf 
genommen werden müssen. «Wir ha 
ben immer den Konsens gesucht und 
sind Kompromisse eingegangen.» 
Aktive Bodenpolitik 
Inskünftig will die Gemeinde Trie 
senberg aktive Bodenpolitik betreiben. 
Bauwilligen wird, sofern diese ein Ge 
such für nicht erschlossenes Gebiet ein 
reichen, gemeindeeigener Boden in ei 
nem bereits erschlossenen Gebiet ange 
boten. Dies sei in der Vergangenheit be 
reits praktiziert worden und werde 
auch in Zukunft als wichtiges Instru 
ment genutzt. «So können wir die Be 
siedlung in der Gemeinde steuern und 
zudem kann der Bau von Erschlies 
sungsstrassen und -bauten hinausgezö 
gert werden.» 
Ttotz der Aufforderung, Fragen von 
allgemeinem Interesse zu stellen und 
Probleme rund um die eigenen Parzel 
len im persönlichen Gespräch mit dem 
Vorsteher oder im Baubüro zu klären, 
drehte sich die ganze Diskussion letzt 
lich doch um Einzelinteressen. «Warum 
liegt der Boden des einen Landwirtes in 
der Bauzone, andere aber in der Land 
wirtschaftszone?» «Warum hat die Ge 
meinde ihre eigenen Parzellen dem 
übrigen Gemeindegebiet und nicht der 
Landwirtschaftszone zugeschlagen?» 
«Warum verläuft die Grenze zur Ge 
fahrenzone so und nicht anders?» 
Kritik und Vorwürfe 
Bei all diesen Fragen waren hand 
feste Einzelinteressen herauszuhören. 
Verbunden auch mit der Angst, durch 
den Zonenplan und die Bauordnung 
vermeintlich in den zukünftigen Nut 
zungsmöglichkeiten eingeschränkt zu 
werden. Einige der Anwesenden rede 
ten für ein paar Minuten sogar wild 
durcheinander und richteten harsche 
Vorwürfe an die Adresse des Gemein 
devorstehers die darin gipfelten, «es 
werden nicht alle gleich behandelt!» 
Quer im Magen liegt einigen Ge 
meindeeinwohnern die Tatsache, dass 
gemeindeeigener Boden in zwei Fällen 
dem übrigen Gemeindegebiet zugeord 
net wurde. Für die Zukunft heisst dies, 
dass dort die Chance auf eine spätere 
Umzonierung erhalten bleibt. Boden in 
der Landwirtschaftszone wird dagegen 
kaum jemals überbaut werden können. 
«Man produziere «Futter» für die 
Rechtsanwälte und werde das Geld 
dort ausgeben müssen, statt Erschlies 
sungsstrassen zu bauen, kritisierte einer 
der Anwesenden. Der Vorwurf sei un 
gerechtfertigt, gerade dank einer klaren 
Bauordnung und einer Zonenplanung 
könne man inskünftig unnötige Ausein 
andersetzungen vermeiden. 
Über den Zonenplan und die Bau 
ordnung wird in Triesenberg am Wo 
chenende vom 25. bis 27.Februar abge 
stimmt. 
Grossaufmarsch zur Informationsveranstaltung über die Bauordnung und den Zonenplan in Triesenberg. Die Stimmbiirgerin- 
nen und Stimmbürger entscheiden Ende Februar über die wichtige Vorlage. (Bilder: Ingrid Delacher) 
Konsequenzen 
| Sofern die Bauordnung und der Zo-' 
[nenplan nicht ^gjenömmen werden,, 
ist die Regierung.äufgrund des Bau- 
• gesetzes verpfltöjjitet^für die Rhein- ? 
yfalseite vonTÖ^nb»g eine Bauord- 
hUng und eine^Sonlnplan zu erlas 
sen. Der Gemejnderat geht dävon\ 
aus, dass die ^gie^iing bei einem 
, «Nein» der Bevölkerung das Ge-, 
spräch mit den^raritwortlichen su^ < 
chen wird. Ob darin allerdings die im • 
Entwurf vorliegende. Bauordnungi, 
und der Zoneripjari die Zustimmung > 
der Regierung &j^el^jrd als fraglich ; 
|bezeichne^. B^wordnung 
: und ' der ' ^nen^^ ja'^enommen 
■; wird, muss detsZ^fhjjlän während 
307bgen öffentjiclmifgelegt werden. 
Während:dieser Jurist können Ein- 
. sprachen beimGetpeii^derat erhoben - 
:\yerden,Die,vop t |deja|&nnibürgerin-:j 
nen una Stiinm^ür®fJ^ 
ne Bauordnung! 
nehmigung der^^tftung und tritt 
nach" ' •' 

Mit Interesse wurden die einzelnen Bilder und Pläne begutachtet. 
| » 
Nutzungsansprüche an den Lebensraum nehmen zu 
Bauordnung und Zonenplan für das rheihseitige Gebiet der Gemeinde Triesenberg 
Jede geordnete Siedlungsentwicklung 
braucht einen Zonenplan. Mit diesem 
Wissen vor Augen hat der TViesenber- 
ger Gemeinderat, in Zusammenarbeit 
mit Fachleuten, eine Bauordnung und 
einen Zonenplan erarbeitet. Die Vorla 
ge gelangt Ende Februar zur Abstim 
mung. 
Adi Lippuner 
Während die Nutzungsansprüche an 
den Lebensraum ständig zunehmen, 
bleibt die Fläche von Grund und Bo 
den gleich. Ohne klare Vorgaben, wo 
sich das Siedlungsgebiet weiter ausdeh 
nen kann und wie die künftige Nutzung 
von Grund und Boden aussehen soll, 
sind Konflikte vorprogrammiert. Mit 
diesen Feststellungen und der Tatsa 
che, dass gemäss Gesetz schon längst 
eine Zonenplanung vorliegen müsste, 
begründet der Gemeinderat die Erar 
beitung der Vorlage. 
«Den Zonenplan benötigen wir nicht 
für die Regierung, den Landtag oder ir 
gend ein Amt, sondern für uns und un 
sere Nachkommen», ist in der Abstim 
mungsbroschüre zu lesen. Eine geord 
nete, sinnvolle Entwicklung des Dorfes 
sei im ureigenen Interesse. Zudem 
schreibe das Baugesetz bereits sei 1947, 
also seit 53 Jahren vor, dass die Ge 
meinden Bauordnungen und Zonen 
pläne zu erlassen haben. Für Steg und 
Malbun hat die Gemeinde TViesenberg 
schon lange Zonenpläne erlassen, für 
das rheintalseitige Gemeindegebiet sei 
es bisher nicht gelungen, einen Zonen 
plan vorzulegen, der in der Gemeinde 
abstimmung eine Mehrheit gefunden 
hätte (siehe Kasten). 
Die Arbeitsgruppe und der Gemein 
derat sind davon ausgegangen, dass im 
Dorfgebiet unter 1100 Metern die Bau 
zone eher grosszügig gestaltet werden 
soll. Alle erschlossenen Gebiete und 
angrenzende Flächen wurden der Bau 
zone zugeteilt. Ein generelles Bauver 
bot besteht in der «Roten Gefahrenzo 
ne». In Zusammenarbeit mit der Re 
gierung konnte, ähnlich wie in der 
Schweiz, eine Regelung gefunden wer 
den, die Erweiterungen in dieser Zone 
in gewissem Umfang ermöglichen. 
Zurückhaltung bei der Ausscheidung 
von Baugebieten haben die Arbeits 
gruppe und der Gemeinderat in höhe 
ren Lagen geübt. Dies entspreche auch 
dem Leitbild, das unter Einbezug der 
Bevölkerung erarbeitet wurde. 
Das Baugebiet wurde in verschiede 
ne Zonen unterteilt. Eine dieser Zonen 
ist die Wohnbau- und Gewerbezone. 
Dort können Wohnbauten, Dienstleis 
tungsbetriebe, gewerbliche oder ge 
mischte Bauten errichtet werden. Die 
Wohnzone dagegen ist für Wohnbauten 
und für kleinere Gewerbebetriebe be 
stimmt. 
In der Kernzone, damit ist der Dorf 
kern im und rund um das Gebiet Jona 
boden gemeint, werden innerhalb von 
drei Jahren spezielle Bauvorschriften 
erarbeitet. Das gleiche gilt für die Wei 
lerkernzonen in Rotenboden, Wanger 
berg und Lavadina. Das Gesetz über 
die Erhaltung und Sicherung des land 
wirtschaftlich nutzbaren Bodens 
schreibt wor, dass in allen Gemeinden 
eine Landwirtschiiftszone auszuschei 
den ist, die mindestens 30 Prozent der 
Gesamtzone ausmacht. Damit soll die 
Existenzgrundlage für die Bauern gesi 
chert werden. In der Vorlage macht die 
Landwirtschaftszone rund 42 Prozent 
der Gesamtzonengrösse aus. 
Das «übrige Gemeindegebiet» um- 
fasstjene Bereiche, für welche die Nut 
zung heute noch nicht festgelegt ist. 
Dies sind Flächen, welche weder dem 
Baugebiet noch der landwirtschaftli 
chen Nutzung zugeteilt sind. Damit ha 
ben die heutigen Gemeindeeinwohner, 
und die Nachkommen wertvollen Frei 
raum und weitere Entscheidungs- und 
Entwicklungsmöglichkeiten. 
f 'S 
1947: Baugesetz Än..,3: Die Gemein-« 
, den sind verpfli^jet, im Einverneh- 
, jnen mit der Regierung Bauordnun- 
; :gen und Zon^fiplgne f u erlassen. 
p961:, k DfoJ I^ii®t|pi^tTlriesenberg 
f.wird ohne vor^rfle^pnenplanung in 
P Angriff gen'oipnm' - 
j, 1976: Nach langjähriger Vorarbeit wür 
fe cle im Mäns. l,976g|e^erstmals zur Ab 
stimmung. g;elaiyjen^e ' Ortsplanung 
} und Bauord^üji^on den Stinunbe- 
t, rechtigten abgelegt. Einezweite,sepa- 
. rate Al$tinpüngj|j}e|:die Bauordnung 
wurde im r Juliil^7£^|^nfalls abgelehnt. 
1979: Die Regierung erlässt in Zusamr 
nmenarbeit ^iöepieinde proytso- 
t rtsche Diese werden 
1983 
die G^w.aj^,[)^pbe^ligungen. 
1979 DielfliUa^ 
;nes^rheintol^Uig^n f Ländwirtschafts- 
^und Erholungsg^etps abgelehnt. 
®1991::vDas ^lagesptZ',whreibtt?dies 
n^chaffung <ypi) t^urgelahrenkflrten 
ivorvDie Ge^jrmjkarte.ist in defikZo-; 
nenplan äerpc^indß w integrieren, 


,1992: Das Gesetz zur Sicherung von 
landwirtschaftlich nutzbarem; Boden 
tritt in Kraft Alle Gemeindendes Lan-: 
des werden .verpflichtet, mindestens, 
30% der. Gesamtzonengrösse al$ 
Landwirtschaftszonezusichern. il 
,1993: In Triesenberg wird vom Projekt-; 
• team «Ün$eba.BBrg», unter Einbezug 
der Bevölkerung ein Leitbild erarbeitet 
, 1994: Das Leitbild steht und wird vom 
Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 
: Der Gemeinderat beauftragt ein neues 
Projektteam au! der Basis des Leitbil 
des eine Nutzungsordnung mit Zonen 
plan und Bauordnung zu erarbeiten. •> ' 
1995: Die Frist, zur. Realisierung einer! 
,. gesetzlich ^{-geschützten Landwirt,- 
,, schaftszone löuft ab. Weil zur Zeit ein 
Projektteam, in Zusammenarbeit mit 
der Bevölkerung eine Nutzijngsord- 
, nung erarb^tetijnimmt die Regierung 
Rücksicht und sieht vorerst von der 
Ersatzvörtiähme.ab. ■ 
, 1995: Nachdem verheerenden Unwet 
ter vom3l.:Juli,beschliesstdieRegie- 
rung, die iriif y/aldgesetz, votgeschrie- 
bene Naturgefahrenkarte für das Fürs-, 
•'.tentuni Liechtenstein definitiv erstel 
len zu lassen Weil tn lKesenberg die 
Planung einer Nutzungsordnung läuft, 
f .wird mit der Erarbeitungder Naturger 
, fahrenkarte für TViesenberg begonnen. 
1997: Die-: Regierung verlängert den 
vorgegebenen Termin für die Realisier 
, rung einer Triesenberger. Landwirt- ;. 
, schaftszone .bis ,zum 1, September - 
1993. Eine' weitere, Verlängerung ist 1 
gemäss Gesetz nicht mehr möglich. • • 
1998: Im Märe 1998 wird die Naturge 
fahrenkarte in einer Orientierungsver- 
; Sammlung der Bevölkerung vorgestellt,; 
Die JNaturgefahrenkarte ist gesetzlich, 
verbindlich und musp inden Geiuenv ' 
denutzungsplan integriert tyerden. A , 
,<•1998: Im April wird $e Bevölkerung 
'' Ober den Zonenplan-Vofschlag infor- 
»• miert. Anschliessend y^rden in Sprech 
stunden Anregtuigeiientgegengenom- 
men, ausgewertetun^tejlweisein den 
Zonenplan, integriet^fÄbstimmung ; 
Juni: 455 Ja,,5/5^Nein. Abstimmung 
*
	        

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