Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Freitag, 11. Februar 2000 3
Nachrichten
Gratulationsempfang
auf Schloss Vaduz
VADUZ: Aus Anlass des Geburtstages Seiner
Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu
Liechtenstein am Montag, den 14. Februar, fin
det auf Schloss Vaduz ein Gratulationsempfang
statt. Regierungschef Mario Frick überbringt
dem Landesfürsten die Glück- und Segenswün
sche der Behörden und der Bevölkerung. Zum
Gratulationsempfang sind die Mitglieder der
Regierung und des Landtags mit ihren Stellver
tretern, die Gerichtspräsidenten, die Gemein
devorsteher, der Erzbischof sowie die Präsiden
ten der im Landtag vertretenen Parteien gela
den. (paß)
Informationssendung
zur Abstimmung
VADUZ: Am 25.127. Februar wird über das Ge
setz zur Förderung des preiswerten Wohnungs
baues abgestimmt. Die Regierung hat beschlos
sen, zu diesem Thema eine Diskussion mit Be
fürwortern und Gegnern der Vorlage durchzu
führen. Direkt im Anschluss an die Diskussion
werden sich der Regierungschef und ein Geg
ner der Vorlage mit einer kurzen Ansprache an
die Bevölkerung wenden. Die Diskussion und
die Ansprachen werden aufgezeichnet und am
Landeskanal am Freitag, den 18. Februar um
20.00 Uhr ausgestrahlt. Eine Wiederholung der
Aussendung findet am Samstag, den 19. Febru
ar 2000, ebenfalls um 20 Uhr,statt. Die Sendung
dauert ca. 75 Minuten. (pafl)
Arbeitsunfall in
Industriebetrieb
SCHAAN: Am Mittwochnachmittag ereignete
sich in einem Industriebetrieb in Schaan ein Ar
beitsunfall. Ein Arbeiter hatte auf einer Leiter
stehend Fluoreszenzröhren ausgewechselt und
dabei das Gleichgewicht verloren. Er stürzte ca.
1.50 Meter zu Boden und verletzte sich unbe
stimmten Grades. Zu weiteren Abklärungen
wurde der Verletzte durch den Rettungsdienst
ins Spital überführt. (Ipfl)
Regierungschef zu
Besuch in Innsbruck
VADUZ: Regierungschef Mario Frick weilte
am Donnerstag, 10. Februar, in Begleitung von
Ressortsekretär Marcus Rick in Innsbruck. Der
Regierungschef folgte damit einer Einladung
von Hansjörg Rück, Präsident des Oberlandes
gerichts Innsbruck, der gleichzeitig auch Präsi
dent des Obersten Gerichtshofs des Fürsten
tums Liechtenstein ist. Der Besuch in Innsbruck
diente einem Gedankenaustausch und der Be
sichtigung von Einrichtungen des Oberlandes
gerichts. Dem Treffen mit dem Präsidenten des
Oberlandesgerichts folgten ein Höflichkeitsbe
such mit •anschliessendem Mittagessen beim
Landeshauptmann von Tirol, Wendelin Wein-
gartner, sowie ein Höflichkeitsbesuch beim
Bürgermeister von Innsbruck, Herwig van Staa.
Am späteren Nachmittag besuchte Regierungs
chef Mario Frick die Universität Innsbruck, wo
er an der Juristischen Fakultät einen Vortrag
zum Thema, «Die Mischverfassung des Fürsten
tums Liechtenstein - oder die Kunst, den Dua
lismus von Monarchie und Demokratie zu le
ben» hielt. (pafl)
FBPL Eschen-Nenpeln
Einladung zum Apero
für junge Generation
Fortschrittliche Bürgerpartei
In Liechtenstein
ORTSGRUPPE
ESCHEN-NENDELN
Wir laden alle Jugendlichen von Eschen und
Nendeln zu einem ungezwungenen Gedanken
austausch bei einem ApSro in lockerer und hei
terer Atmosphäre mit musikalischer Umrah
mung und anderen Überraschungen ein. Wir
treffen uns
heute Freitag, den 11. Februar 2000 um 19.00
Uhr in den Pfrundbauten in Eschen.
Auf Euer Kommen freut sich die FBPL-Orts-
gruppe Eschen-Nendeln!
Keine Liberalisierung der
Feuerungskontrollen
Regierung will bisheriges System beibehalten - Höhere Anforderungen an Neukontrolleure
In Liechtenstein sollen die Kon
trollen der Feuerungsanlagen
nicht liberalisiert, sondern wei
terhin nach dem bisherigen Sys
tem durchgeführt werden. Der
Vernehmlassungsentwurf eines
neuen Luftreinhaltegesetzes
sieht allerdings vor, dass die An
forderungen an die Kontrolleu
re den neuen Berufsausbildun
gen angepasst werden.
Mit der von der Regierung geplanten
Totalrevision des Luftreinhaltegeset-
zes soll unter anderem wieder eine
möglichst rechtsgleiche Situation zur
Schweiz angestrebt werden. Die ver
schiedenen Änderungen der schwei
zerischen Rezeptionsvorlagen (Um
weltschutzgesetz und Luftreinhalte-
verordnung) will man deshalb soweit
als möglich nachvollziehen. Was die
Handhabung der Feuerungskontrol
len betrifft, gehen die Wege aller
dings auseinander.
Jährliche Kontrollen
Anders als in der Schweiz besteht
in Liechtenstein die gesetzliche
Pflicht, die mit Öl und Gas betriebe
nen Feuerungsanlagen jährlich zu
kontrollieren. Laut Regierung konn
te damit ein hoher Umweltstandard
erreicht werden, den es für die Zu
kunft zu sichern gelte. Die Kontroll
ergebnisse zeigen, dass jährlich weni
ger als 10 Prozent der Anlagen im
Land zu beanstanden sind. In Kanto
nen mit längeren periodischen Kon
trollintervallen liegt dieser Anteil da
gegen wesentlich höher. Dies bedeu
te, schreibt die Regierung, dass bei
längeren Kontrollintervallen die An
lagen über eine entsprechend länge
re Zeit die Emissionsgrenzwerte
nicht einhalten würden und eine
grössere Umweltbelastung erfolge.
Vollzug liberalisieren?
Im Zusammenhang mit der Hand
habung der Feuerungskontrollen
Die Kontrolle von Feuerungsanlagen soll in Liechtenstein auch inskünftig
nach bisherigem System erfolgen. (Archivbild)
wird in der Schweiz intensiv über ei
nen Abbau des Verwaltungsaufwan
des und eine Liberalisierung des Voll
zugs diskutiert. Die Heizungsbranche
drängt den Angaben zufolge darauf,
behördlich anerkannte Messungen
selbst durchführen zu können. Der
Hauseigentümer erhalte damit die
Möglichkeit, wird argumentiert, die
Messung und allfällige Einregulie-
rung der Anlage zusammen durch
den Monteur vornehmen zu lassen.
Nach bisherigem Recht führt der
Feuerungskontrolleur die amtliche
Messung durch; bei Beanstandung er
folgt die Einregulierung der Anlage
durch die Heizungsbranche, und die
Nachmessung nimmt wiederum der
Feuerungskontrolleur vor. Mit einer
beschränkten Liberalisierung soll
nun zumindest die Nachkontrolle
durch den Heizungsmonteur ermög
licht werden. Die Ergebnisse der
Messung müssen an die Behörden ge
meldet und von diesen als offizielle
Messung akzeptiert werden.
Modell ungeeignet
Dieses teilliberalisierte Modell der
Feuerungskontrolle erachtet die Re
gierung für die Situation in Liechten
stein als nicht angepasst. Bei genauer
Überprüfung sei davon auszugehen,
heisst es im Vernehmlassungsbericht,
dass entgegen den Vermutungen al
lenfalls sogar mit einem vermehrten
Verwaltungsaufwand zu rechnen sei.
Laut Regierung sind mit dem bei uns
etablierten Vorgehen die Vollzugs
aufgaben, die durch die Gemeinden
und das Amt für Umweltschutz vor
zunehmen sind, «systematisiert und
auf Ebene der Gemeinden organisa
torisch einfach durchzuführen». Bei
einer Teilliberalisierung der Feue-
rungskontrolle entstünden für die
Behörden mehr Ansprechpartner
und es werde mit vermehrter Unsi
cherheit in der Bevölkerung gerech
net, was wiederum zu regelmässigen
Anfragen führen würde. Zudem
müsste mit periodischen Stichkon
trollen die Arbeit der Branche über
prüft werden.
Niedrigere Kosten
Beim heutigen System der Zusam
menarbeit zwischen Amt und Ge
meinden und der regelmässigen
Durchführung von Kursen ist nach
Auffassung der Regierung eine ho
mogene Qualität der Arbeiten ge
währleistet. Zudem werde befürchtet,
dass Kontrollmessungen durch Pri
vatfirmen unter erhöhtem Zeitdruck
stattfinden könnten, um Kosten zu
sparen. Die Kosten nach dem heuti
gen System könnten durch Synergien
(gleichzeitige Durchführung von
Kontrollen und Kaminreinigungen,
einfaches Verrechnungssystem durch
die Gemeinden) tief gehalten wer
den. Ein Vergleich mit den Kantonen,
die liberalisierte Modelle anwenden,
zeigt gemäss Bericht, dass die Kosten
für den Anlagenbesitzer gut doppelt
so hoch sind wie in Liechtenstein. Aus
all diesen Überlegungen befürwortet
die Regierung deshalb die Beibehal
tung des bisherigen Systems
Die Feuerungskontrolleure
Allerdings sollen die Anforderun
gen an die Feuerungskontrolleure
den neuen Berufsausbildungen ange
passt werden. Neu tätig werdende
Kontrolleure müssen gemäss Geset
zesentwurf den eidg. Fachausweis für
Feuerungskontrolleure nachweisen
können. Die Ausbildung zum Feue
rungsfachmann alleine soll inskünftig
nicht mehr genügen. Feuerungsfach
männer, die bisher schon im Auftrag
der Gemeinden Heizungskontrollen
durchgeführt haben, sollen diese
Aufgabe jedoch weiterhin wahrneh
men dürfen. Das Amt für Umwelt
schutz kann von ihnen aber die Ab
solvierung von Weiterbildungskur
sen verlangen.
Tiefbauamt verteidigt Regierungschef
Stellungnahme des Tiefbauamtes zum Artikel des Volksblattes vom 10. Februar 2000
Das Heibauamt als in dieser Angele
genheit involvierte Stelle sieht sich
veranlasst, zum Volksblatt-Artikel
«Regierungschef sagte Unwahrheit»
vom 10. Februar wie folgt Stellung zu
nehmen:
Die Absicht der Vorarlberger Lan
desregierung, einen Abstellplatz für
ausreisende LKW's zu errichten, da
tiert bereits aus dem Jahr 1981. Dies
geht aus einem Protokoll der Vor
arlberger Landesregierung vom
4.8.1981 hervor. Bereits damals wur
den die Missstände an der Liechten
steinerstrasse bemängelt und eine
Bereinigung des Zustandes durch
Errichtung eines geeigneten Auf
fangparkplatzes am Zollamt als Lö
sung vorgeschlagen. Zu diesem Zeit
punkt war das Projekt Letzetunnel
in keiner Weise im Gespräch.
Eine erste Kontaktnahme mit dem
Fürstentum Liechtenstein in dieser
Angelegenheit erfolgte im Jahr 1997
über ein Schreiben der Vorarlberger
Landesregierung. In diesem Schrei
ben wurden zwei Entwürfe für einen
LKW-Abstellplatz vorgestellt, wobei
eine der Ausbauvarianten eine
Grundstücksfläche auf liechtenstei
nischem Gebiet beinhaltet hätte. Die
Regierung hat dieses Schreiben mit
Beschluss vom 28. April 1998 zur
Kenntnis genommen und über den
Regierungssekretär an die Vorarl
berger Landesregierung ein Ant
wortschreiben gerichtet. Darin wird
der Abstellplatz als Attraktivitäts
steigerung für den grenzüberschrei
tenden Güterverkehr gesehen, und
dass dieser in Kombination mit dem
geplanten Letzetunnel negative Aus
wirkungen auf die Verkehrsbelas
tung auf liechtensteinischer Seite
haben könnte. Es wird aber in die
sem Schreiben kein ursächlicher Zu
sammenhang zwischen den beiden
Bauvorhaben hergestellt.
Eine erste persönliche Kontakt
nahme mit den Vertretern der liech
tensteinischen Regierung und der
Vorarlberger Behörden fand am 15.
Juni 1998 statt. An dieser Gesprächs
runde wurde von österreichischer
Seite folgende Konkretisierung vor
genommen:
Die Errichtung des LKW-Abstell
platzes ist ein eigenständiges Projekt
und steht nicht im Zusammenhang
mit dem Bau des Letzetunnels. Die
geplante Abstellfläche dient alleinig
als Auffangparkplatz für den nach
Liechtenstein gerichteten Güterver
kehr, und zwar mit dem Ziel, die be
stehenden LKW-Kolonnen vor der
Grenze abzubauen und damit die
Wohn- und Umweltqualität für die
betroffenen Anrainer anzuheben,
die derzeitigen Behinderungen der
Zu- und Wegfahrten an den Seiten-
strassen zu beseitigen, die allgemei
ne Verkehrssicherheit zu erhöhen
und letztlich die frei gewordene War
tespur dem Busverkehr zur Verfü
gung zu stellen. Durch den Abstell
platz ergeben sich keine Verbesse
rungen in der Abfertigungsmodalität
undj Kapazität und damit auch keine
Attraktivitätssteigerungen für den
grenzüberschreitenden Güterver
kehr. Es stehen zwei Ausführungsva
rianten zur Wahl, nämlich eine Vari
ante auf österreichischem Gebiet
mit 40 Abstellplätzen und eine ge
meinschaftliche Lösung im gleichen
Ausmass mit acht Stellplätzen auf
liechtensteinischer Seite. Die Mehr
fachnutzung des Stellplatzes in beide
Richtungen bringt Vorteile, weil dies
eine wirtschaftliche Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur darstellt
und Synergien erzeugt. Durch die
Verlegung der heutigen acht LKW-
Standplätze auf der Fahrspur in
Richtung Österreich in den gemein
samen Auffangparkplatz entsteht
am Grenzübergang die Möglichkeit
der Einrichtung einer Busspur. Aus
serdem wird zusätzlicher Raum für
die Abfertigung des PW-Verkehrs
geschaffen. Die seit langem gefor
derte intensive Überprüfung der
nach Liechtenstein einreisenden
LKW's wird durch die Schaffung
dieses Auffangraumes erst möglich
gemacht.
Österreich ist bestrebt, den Auf
fangparkplatz aus den angeführten
Gründen umgehend zu realisieren,
ob im Alleingang oder als Gemein
schaftsbauwerk mit dem Fürstentum
Liechtenstein. Für den zweiten Fall
wird Liechtenstein vertraglich ein
Mitsprache- bzw. Vetorecht für all
fällige Erweiterungspläne einge
räumt.
Die liechtensteinische Delegation
hat im Verlauf dieses Gesprächs die
vorgebrachten Argumente entge
gengenommen und darin eine völlig
neue Verhandlungsgrundlage gese
hen. Es wurde angeboten, die Er
richtung eines gemeinsamen LKW-
Abstellplatzes zu prüfen und die Er
gebnisse der Detailplanung abzu
warten.
Aus diesen Ausführungen geht
klar hervor, dass der geplante Aus
bau des Amtsplatzes ein langjähriges
Anliegen der österreichischen
Behörden darstellt und unabhängig
vom geplanten Bau des Letzetunnels
gesehen werden muss.
Als die liechtensteinischen Behör
den erstmals über die Errichtung des
LKW-Stellplatzes im Jahre 1998 in
formiert wurden, war es notwendig
und richtig, dass sämtliche im Raum
stehenden Aspekte und Argumente
von Liechtensteiner Seite in die Ge
spräche eingebracht wurden. Im
Schreiben vom 28.April 1998 hat die
Regierung ihre Bedenken in dieser
Angelegenheit klar zum Ausdruck
gebracht. Aufgrund des damaligen
Planungsstandes konnte auf das An
suchen der Vorarlberger Landesre
gierung nicht eingetreten werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund
des zwischenzeitlich zugesicherten
Mitspracherechts bei einer eventuel
len späteren Erweiterung und der
möglichen Ausnutzung von Syner
gieeffekten hat sich die Situation
zwischenzeitlich aber verändert.
Aufgrund des dargestellten Sachver
haltes ist es unverantwortlich und
nicht statthaft, daraus zu unterstel
len, der Regierungschef habe die
Unwahrheit gesagt. (pafl)
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