Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Freitag, 11. Februar 2000 3 
Nachrichten 
Gratulationsempfang 
auf Schloss Vaduz 
VADUZ: Aus Anlass des Geburtstages Seiner 
Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu 
Liechtenstein am Montag, den 14. Februar, fin 
det auf Schloss Vaduz ein Gratulationsempfang 
statt. Regierungschef Mario Frick überbringt 
dem Landesfürsten die Glück- und Segenswün 
sche der Behörden und der Bevölkerung. Zum 
Gratulationsempfang sind die Mitglieder der 
Regierung und des Landtags mit ihren Stellver 
tretern, die Gerichtspräsidenten, die Gemein 
devorsteher, der Erzbischof sowie die Präsiden 
ten der im Landtag vertretenen Parteien gela 
den. (paß) 
Informationssendung 
zur Abstimmung 
VADUZ: Am 25.127. Februar wird über das Ge 
setz zur Förderung des preiswerten Wohnungs 
baues abgestimmt. Die Regierung hat beschlos 
sen, zu diesem Thema eine Diskussion mit Be 
fürwortern und Gegnern der Vorlage durchzu 
führen. Direkt im Anschluss an die Diskussion 
werden sich der Regierungschef und ein Geg 
ner der Vorlage mit einer kurzen Ansprache an 
die Bevölkerung wenden. Die Diskussion und 
die Ansprachen werden aufgezeichnet und am 
Landeskanal am Freitag, den 18. Februar um 
20.00 Uhr ausgestrahlt. Eine Wiederholung der 
Aussendung findet am Samstag, den 19. Febru 
ar 2000, ebenfalls um 20 Uhr,statt. Die Sendung 
dauert ca. 75 Minuten. (pafl) 
Arbeitsunfall in 
Industriebetrieb 
SCHAAN: Am Mittwochnachmittag ereignete 
sich in einem Industriebetrieb in Schaan ein Ar 
beitsunfall. Ein Arbeiter hatte auf einer Leiter 
stehend Fluoreszenzröhren ausgewechselt und 
dabei das Gleichgewicht verloren. Er stürzte ca. 
1.50 Meter zu Boden und verletzte sich unbe 
stimmten Grades. Zu weiteren Abklärungen 
wurde der Verletzte durch den Rettungsdienst 
ins Spital überführt. (Ipfl) 
Regierungschef zu 
Besuch in Innsbruck 
VADUZ: Regierungschef Mario Frick weilte 
am Donnerstag, 10. Februar, in Begleitung von 
Ressortsekretär Marcus Rick in Innsbruck. Der 
Regierungschef folgte damit einer Einladung 
von Hansjörg Rück, Präsident des Oberlandes 
gerichts Innsbruck, der gleichzeitig auch Präsi 
dent des Obersten Gerichtshofs des Fürsten 
tums Liechtenstein ist. Der Besuch in Innsbruck 
diente einem Gedankenaustausch und der Be 
sichtigung von Einrichtungen des Oberlandes 
gerichts. Dem Treffen mit dem Präsidenten des 
Oberlandesgerichts folgten ein Höflichkeitsbe 
such mit •anschliessendem Mittagessen beim 
Landeshauptmann von Tirol, Wendelin Wein- 
gartner, sowie ein Höflichkeitsbesuch beim 
Bürgermeister von Innsbruck, Herwig van Staa. 
Am späteren Nachmittag besuchte Regierungs 
chef Mario Frick die Universität Innsbruck, wo 
er an der Juristischen Fakultät einen Vortrag 
zum Thema, «Die Mischverfassung des Fürsten 
tums Liechtenstein - oder die Kunst, den Dua 
lismus von Monarchie und Demokratie zu le 
ben» hielt. (pafl) 
FBPL Eschen-Nenpeln 
Einladung zum Apero 
für junge Generation 
Fortschrittliche Bürgerpartei 
In Liechtenstein 
ORTSGRUPPE 
ESCHEN-NENDELN 
Wir laden alle Jugendlichen von Eschen und 
Nendeln zu einem ungezwungenen Gedanken 
austausch bei einem ApSro in lockerer und hei 
terer Atmosphäre mit musikalischer Umrah 
mung und anderen Überraschungen ein. Wir 
treffen uns 
heute Freitag, den 11. Februar 2000 um 19.00 
Uhr in den Pfrundbauten in Eschen. 
Auf Euer Kommen freut sich die FBPL-Orts- 
gruppe Eschen-Nendeln! 

Keine Liberalisierung der 
Feuerungskontrollen 
Regierung will bisheriges System beibehalten - Höhere Anforderungen an Neukontrolleure 
In Liechtenstein sollen die Kon 
trollen der Feuerungsanlagen 
nicht liberalisiert, sondern wei 
terhin nach dem bisherigen Sys 
tem durchgeführt werden. Der 
Vernehmlassungsentwurf eines 
neuen Luftreinhaltegesetzes 
sieht allerdings vor, dass die An 
forderungen an die Kontrolleu 
re den neuen Berufsausbildun 
gen angepasst werden. 
Mit der von der Regierung geplanten 
Totalrevision des Luftreinhaltegeset- 
zes soll unter anderem wieder eine 
möglichst rechtsgleiche Situation zur 
Schweiz angestrebt werden. Die ver 
schiedenen Änderungen der schwei 
zerischen Rezeptionsvorlagen (Um 
weltschutzgesetz und Luftreinhalte- 
verordnung) will man deshalb soweit 
als möglich nachvollziehen. Was die 
Handhabung der Feuerungskontrol 
len betrifft, gehen die Wege aller 
dings auseinander. 
Jährliche Kontrollen 
Anders als in der Schweiz besteht 
in Liechtenstein die gesetzliche 
Pflicht, die mit Öl und Gas betriebe 
nen Feuerungsanlagen jährlich zu 
kontrollieren. Laut Regierung konn 
te damit ein hoher Umweltstandard 
erreicht werden, den es für die Zu 
kunft zu sichern gelte. Die Kontroll 
ergebnisse zeigen, dass jährlich weni 
ger als 10 Prozent der Anlagen im 
Land zu beanstanden sind. In Kanto 
nen mit längeren periodischen Kon 
trollintervallen liegt dieser Anteil da 
gegen wesentlich höher. Dies bedeu 
te, schreibt die Regierung, dass bei 
längeren Kontrollintervallen die An 
lagen über eine entsprechend länge 
re Zeit die Emissionsgrenzwerte 
nicht einhalten würden und eine 
grössere Umweltbelastung erfolge. 
Vollzug liberalisieren? 
Im Zusammenhang mit der Hand 
habung der Feuerungskontrollen 
Die Kontrolle von Feuerungsanlagen soll in Liechtenstein auch inskünftig 
nach bisherigem System erfolgen. (Archivbild) 
wird in der Schweiz intensiv über ei 
nen Abbau des Verwaltungsaufwan 
des und eine Liberalisierung des Voll 
zugs diskutiert. Die Heizungsbranche 
drängt den Angaben zufolge darauf, 
behördlich anerkannte Messungen 
selbst durchführen zu können. Der 
Hauseigentümer erhalte damit die 
Möglichkeit, wird argumentiert, die 
Messung und allfällige Einregulie- 
rung der Anlage zusammen durch 
den Monteur vornehmen zu lassen. 
Nach bisherigem Recht führt der 
Feuerungskontrolleur die amtliche 
Messung durch; bei Beanstandung er 
folgt die Einregulierung der Anlage 
durch die Heizungsbranche, und die 
Nachmessung nimmt wiederum der 
Feuerungskontrolleur vor. Mit einer 
beschränkten Liberalisierung soll 
nun zumindest die Nachkontrolle 
durch den Heizungsmonteur ermög 
licht werden. Die Ergebnisse der 
Messung müssen an die Behörden ge 
meldet und von diesen als offizielle 
Messung akzeptiert werden. 
Modell ungeeignet 
Dieses teilliberalisierte Modell der 
Feuerungskontrolle erachtet die Re 
gierung für die Situation in Liechten 
stein als nicht angepasst. Bei genauer 
Überprüfung sei davon auszugehen, 
heisst es im Vernehmlassungsbericht, 
dass entgegen den Vermutungen al 
lenfalls sogar mit einem vermehrten 
Verwaltungsaufwand zu rechnen sei. 
Laut Regierung sind mit dem bei uns 
etablierten Vorgehen die Vollzugs 
aufgaben, die durch die Gemeinden 
und das Amt für Umweltschutz vor 
zunehmen sind, «systematisiert und 
auf Ebene der Gemeinden organisa 
torisch einfach durchzuführen». Bei 
einer Teilliberalisierung der Feue- 
rungskontrolle entstünden für die 
Behörden mehr Ansprechpartner 
und es werde mit vermehrter Unsi 
cherheit in der Bevölkerung gerech 
net, was wiederum zu regelmässigen 
Anfragen führen würde. Zudem 
müsste mit periodischen Stichkon 
trollen die Arbeit der Branche über 
prüft werden. 
Niedrigere Kosten 
Beim heutigen System der Zusam 
menarbeit zwischen Amt und Ge 
meinden und der regelmässigen 
Durchführung von Kursen ist nach 
Auffassung der Regierung eine ho 
mogene Qualität der Arbeiten ge 
währleistet. Zudem werde befürchtet, 
dass Kontrollmessungen durch Pri 
vatfirmen unter erhöhtem Zeitdruck 
stattfinden könnten, um Kosten zu 
sparen. Die Kosten nach dem heuti 
gen System könnten durch Synergien 
(gleichzeitige Durchführung von 
Kontrollen und Kaminreinigungen, 
einfaches Verrechnungssystem durch 
die Gemeinden) tief gehalten wer 
den. Ein Vergleich mit den Kantonen, 
die liberalisierte Modelle anwenden, 
zeigt gemäss Bericht, dass die Kosten 
für den Anlagenbesitzer gut doppelt 
so hoch sind wie in Liechtenstein. Aus 
all diesen Überlegungen befürwortet 
die Regierung deshalb die Beibehal 
tung des bisherigen Systems 
Die Feuerungskontrolleure 
Allerdings sollen die Anforderun 
gen an die Feuerungskontrolleure 
den neuen Berufsausbildungen ange 
passt werden. Neu tätig werdende 
Kontrolleure müssen gemäss Geset 
zesentwurf den eidg. Fachausweis für 
Feuerungskontrolleure nachweisen 
können. Die Ausbildung zum Feue 
rungsfachmann alleine soll inskünftig 
nicht mehr genügen. Feuerungsfach 
männer, die bisher schon im Auftrag 
der Gemeinden Heizungskontrollen 
durchgeführt haben, sollen diese 
Aufgabe jedoch weiterhin wahrneh 
men dürfen. Das Amt für Umwelt 
schutz kann von ihnen aber die Ab 
solvierung von Weiterbildungskur 
sen verlangen. 
Tiefbauamt verteidigt Regierungschef 
Stellungnahme des Tiefbauamtes zum Artikel des Volksblattes vom 10. Februar 2000 
Das Heibauamt als in dieser Angele 
genheit involvierte Stelle sieht sich 
veranlasst, zum Volksblatt-Artikel 
«Regierungschef sagte Unwahrheit» 
vom 10. Februar wie folgt Stellung zu 
nehmen: 
Die Absicht der Vorarlberger Lan 
desregierung, einen Abstellplatz für 
ausreisende LKW's zu errichten, da 
tiert bereits aus dem Jahr 1981. Dies 
geht aus einem Protokoll der Vor 
arlberger Landesregierung vom 
4.8.1981 hervor. Bereits damals wur 
den die Missstände an der Liechten 
steinerstrasse bemängelt und eine 
Bereinigung des Zustandes durch 
Errichtung eines geeigneten Auf 
fangparkplatzes am Zollamt als Lö 
sung vorgeschlagen. Zu diesem Zeit 
punkt war das Projekt Letzetunnel 
in keiner Weise im Gespräch. 
Eine erste Kontaktnahme mit dem 
Fürstentum Liechtenstein in dieser 
Angelegenheit erfolgte im Jahr 1997 
über ein Schreiben der Vorarlberger 
Landesregierung. In diesem Schrei 
ben wurden zwei Entwürfe für einen 
LKW-Abstellplatz vorgestellt, wobei 
eine der Ausbauvarianten eine 
Grundstücksfläche auf liechtenstei 
nischem Gebiet beinhaltet hätte. Die 
Regierung hat dieses Schreiben mit 
Beschluss vom 28. April 1998 zur 
Kenntnis genommen und über den 
Regierungssekretär an die Vorarl 
berger Landesregierung ein Ant 
wortschreiben gerichtet. Darin wird 
der Abstellplatz als Attraktivitäts 
steigerung für den grenzüberschrei 
tenden Güterverkehr gesehen, und 
dass dieser in Kombination mit dem 
geplanten Letzetunnel negative Aus 
wirkungen auf die Verkehrsbelas 
tung auf liechtensteinischer Seite 
haben könnte. Es wird aber in die 
sem Schreiben kein ursächlicher Zu 
sammenhang zwischen den beiden 
Bauvorhaben hergestellt. 
Eine erste persönliche Kontakt 
nahme mit den Vertretern der liech 
tensteinischen Regierung und der 
Vorarlberger Behörden fand am 15. 
Juni 1998 statt. An dieser Gesprächs 
runde wurde von österreichischer 
Seite folgende Konkretisierung vor 
genommen: 
Die Errichtung des LKW-Abstell 
platzes ist ein eigenständiges Projekt 
und steht nicht im Zusammenhang 
mit dem Bau des Letzetunnels. Die 
geplante Abstellfläche dient alleinig 
als Auffangparkplatz für den nach 
Liechtenstein gerichteten Güterver 
kehr, und zwar mit dem Ziel, die be 
stehenden LKW-Kolonnen vor der 
Grenze abzubauen und damit die 
Wohn- und Umweltqualität für die 
betroffenen Anrainer anzuheben, 
die derzeitigen Behinderungen der 
Zu- und Wegfahrten an den Seiten- 
strassen zu beseitigen, die allgemei 
ne Verkehrssicherheit zu erhöhen 
und letztlich die frei gewordene War 
tespur dem Busverkehr zur Verfü 
gung zu stellen. Durch den Abstell 
platz ergeben sich keine Verbesse 
rungen in der Abfertigungsmodalität 
undj Kapazität und damit auch keine 
Attraktivitätssteigerungen für den 
grenzüberschreitenden Güterver 
kehr. Es stehen zwei Ausführungsva 
rianten zur Wahl, nämlich eine Vari 
ante auf österreichischem Gebiet 
mit 40 Abstellplätzen und eine ge 
meinschaftliche Lösung im gleichen 
Ausmass mit acht Stellplätzen auf 
liechtensteinischer Seite. Die Mehr 
fachnutzung des Stellplatzes in beide 
Richtungen bringt Vorteile, weil dies 
eine wirtschaftliche Nutzung der 
vorhandenen Infrastruktur darstellt 
und Synergien erzeugt. Durch die 
Verlegung der heutigen acht LKW- 
Standplätze auf der Fahrspur in 
Richtung Österreich in den gemein 
samen Auffangparkplatz entsteht 
am Grenzübergang die Möglichkeit 
der Einrichtung einer Busspur. Aus 
serdem wird zusätzlicher Raum für 
die Abfertigung des PW-Verkehrs 
geschaffen. Die seit langem gefor 
derte intensive Überprüfung der 
nach Liechtenstein einreisenden 
LKW's wird durch die Schaffung 
dieses Auffangraumes erst möglich 
gemacht. 
Österreich ist bestrebt, den Auf 
fangparkplatz aus den angeführten 
Gründen umgehend zu realisieren, 
ob im Alleingang oder als Gemein 
schaftsbauwerk mit dem Fürstentum 
Liechtenstein. Für den zweiten Fall 
wird Liechtenstein vertraglich ein 
Mitsprache- bzw. Vetorecht für all 
fällige Erweiterungspläne einge 
räumt. 
Die liechtensteinische Delegation 
hat im Verlauf dieses Gesprächs die 
vorgebrachten Argumente entge 
gengenommen und darin eine völlig 
neue Verhandlungsgrundlage gese 
hen. Es wurde angeboten, die Er 
richtung eines gemeinsamen LKW- 
Abstellplatzes zu prüfen und die Er 
gebnisse der Detailplanung abzu 
warten. 
Aus diesen Ausführungen geht 
klar hervor, dass der geplante Aus 
bau des Amtsplatzes ein langjähriges 
Anliegen der österreichischen 
Behörden darstellt und unabhängig 
vom geplanten Bau des Letzetunnels 
gesehen werden muss. 
Als die liechtensteinischen Behör 
den erstmals über die Errichtung des 
LKW-Stellplatzes im Jahre 1998 in 
formiert wurden, war es notwendig 
und richtig, dass sämtliche im Raum 
stehenden Aspekte und Argumente 
von Liechtensteiner Seite in die Ge 
spräche eingebracht wurden. Im 
Schreiben vom 28.April 1998 hat die 
Regierung ihre Bedenken in dieser 
Angelegenheit klar zum Ausdruck 
gebracht. Aufgrund des damaligen 
Planungsstandes konnte auf das An 
suchen der Vorarlberger Landesre 
gierung nicht eingetreten werden. 
Insbesondere vor dem Hintergrund 
des zwischenzeitlich zugesicherten 
Mitspracherechts bei einer eventuel 
len späteren Erweiterung und der 
möglichen Ausnutzung von Syner 
gieeffekten hat sich die Situation 
zwischenzeitlich aber verändert. 
Aufgrund des dargestellten Sachver 
haltes ist es unverantwortlich und 
nicht statthaft, daraus zu unterstel 
len, der Regierungschef habe die 
Unwahrheit gesagt. (pafl) 
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