Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

8 Freitag, 1. Dezember 2000 
LAND UND LEUTE 
Liechtensteiner VOLKSBLATT 
Sensiblere Handhabung 
der Sorgfaltspflicht 
Fachseminar über das neue Sorgfaltspflichtgesetz an der Fachhochschule Liechtenstein 
Die Referenten des Seminars waren (v.l.n.r.): Egon Hutler, Dr. Peter Zimmermann, Seminarleiterin 
Dr. Vivien Grasern-Gertseh, DDr. Christof Müller, lic.iur. Marcus Rick und Dr. Hans-Werner Gassner. 
Auf dem Bild fehlt lic.oec. Roland Müller (Amt für Finanzdienstleistungen). 
NACHRICHTEN 
Die Berufs 
beratungsstelle 
informiert! 
SCHAAN: Am Dienstag, den 
5. Dezember 2000 um 17.30 
Uhr findet bei der Berufsbe 
ratungsstelle in Schaan, 
Postgebäude, Dachge- 
schoss/Mehrzweckraum ; 
Panorama, eine Informati 
onsveranstaltung über die [ 
Berufe Florist/-in, Gärtner/- | 
in statt. (Eing.) j 
Adventskonzert 
SCHAAN: Der «Divertimen- ; 
to Junger Chor Schaan», ' 
unter der Leitung von 
Christian Nipp veranstaltet | 
am Freitag, den 8. Dezember ; 
um 17.00 Uhr in der Pfarr 
kirche in Schaan ein Ad 
ventskonzert. Der Eintritt ist 
frei, Kollekte. \ 
Bücher- 
Ausstellung | 
GAMPRIN: Am Sonntag, 
den 3. Dezember findet von 
14 bis 17 Uhr im Gemeinde- ; 
haus Gamprin eine Bücher- ! 
ausstellung statt, zu welcher ; 
jedermann herzlich eingela- i 
den ist. Zur persönlichen j 
Beratung steht Renate Risch I 
vom Omni-Bücherladen j 
gerne zur Verfügung. Kin 
der sollten in Begleitung i 
von Erwachsenen kommen, [ 
sie werden mit Geschichten i 
und mit einer Mal- und 
Bastelecke unterhalten, und ; 
auch für das leibliche Wohl [ 
wird gesorgt. Der Elternver- ; 
ein Gamprin-Bendern und ; 
der Omni-Bücherladen freu- j 
en sich auf zahlreichen Be- t 
such. (Eing-) I 
Weihnachtsba- 
steln 
SCHAAN: Bereits zum elften 
Mal führt die Ländle-Jung- 
schi (Jungschar der Freien 
Evangelischen Gemeinde 
[FEG] Liechtenstein) ein ko- j 
stenloses Weihnachtsbasteln j 
durch. Alle Kinder von 6 bis I 
13 Jahren sind ganz herzlich > 
eingeladen, um am Samstag, f 
den 2. Dezember von 14.00 
- 17.00 Uhr tolle Geschenke 
zu basteln und eine span 
nende biblische Geschichte 
zu hören. Der Anlass findet 
im Untergeschoss des Mö 
belhauses Thöny, Bahnhof- 
str. 16 in Schaan statt. All 
fällige Fragen beantwortet 
Hedwig Hasler, Tel. 00423/ 
373 43 25 gerne! (Eing.) 
Flohmarkt für 
Kinder in Peru 
ESCHEN: Am Samstag, den 
2. Dezember 2000 veranstal 
ten wir von 9-12 Uhr vor 
der Landesbank Eschen für 
unsere Freunde in Cotahua- 
si, Peru einen Flohmarkt. 
Wer uns gut erhaltene Dinge 
zur Verfügung stellen möch 
te, kann dies gerne von 8 - 
9 Uhr beim Stand abgeben. 
Bei uns bekommen Sie 
selbstgemachte Weihnachts 
karten, Misteln, Spielsachen, - 
Bilderbücher und viele 
brauchbare Dinge. Gerne 
putzen wir auch ihre Schu 
he. Wir freuen uns, wenn 
Sie mithelfen, dass Kindern 
in der Dritten Welt geholfen 
werden kann. Veranstaltet 
wird dieser Flohmarkt von 
den Firmlingen von Eschen. 
Wir haben beim Liechten 
steinischen Entwicklungs- 
dienst um Verdoppelung an 
gesucht. (Eing.) 
Das neue Sorgfaltspflicht 
gesetz, das einen wesent 
lichen Beitrag Liechten 
steins zur Verhinderung 
von Geldwäscherei dar 
stellt, tritt am 1. Januar 
2001 in Kraft. Die Fach 
hochschule Liechtenstein 
führte am Mittwoch ein 
Fachseminar für Rechts 
anwälte, Treuhänder und 
Bankfachleute über die 
neuen Regelungen durch. 
Auf Grund der grossen 
Nachfrage wird die Fach 
tagung an sechs weiteren 
Daten durchgeführt. 
Die «Know Your Costumer-Ru- 
le», die neue «Kenne Deinen 
Kunden-Regelung», wonach die 
Banken bei der Entgegennahme 
von Geldern auf jeden Fall den 
wirtschaftlich Berechtigten 
kennen müssen, steht im Mit 
telpunkt des revidierten Sorg 
faltspflichtgesetzes. Das vom 
Landtag verabschiedete Gesetz, 
das wesentliche Neuerungen im 
Verhältnis zwischen Banken, 
Treuhändern und Rechtsanwäl 
ten bringt, tritt am 1. Januar 
2001 in Kraft. Die dazu gehöri 
ge Verordnung, welche die 
neuen Aufgaben im Bereich der 
Meldepflicht und der Feststel 
lung der Vertragspartner im 
Detail festlegt, liegt derzeit erst 
als Vernehmlassungsentwurf 
vor. Das «Institut für Finanz 
dienstleistungen» der Fach 
hochschule Liechtenstein stillte 
im Rahmen eines ganztägigen 
Seminars unter der Leitung von 
Dr. Vivian Grasern-Gertseh das 
Informationsbedürfnis von 
Rechtsanwälten, Treuhändern 
und Bankern über die Handha 
bung der gesetzlichen Neurege 
lungen. 
Sorgfaltspflicht und 
Rechtshilfe 
Mit einem Überblick über 
die aktuellen Gesetzesrevisio- 
LESERBRIEFE 
Wenn zwei 
dasselbe tun... 
Wen» ich im Garten oder auf 
dem Feld Abfälle auch nur 
kurzzeitig verbrenne, mache ich 
mich strafbar. Mit meinem 
Feuer würde ich Fuss und 
Asche produzieren, die so in die 
Atemluft gelangen könnte. 
Scheinbar andere Massstäbe 
gelten, wenn die Gemeinde Va 
duz und der Staat auf ihrer ge 
meinsamen Baustelle bei der 
Spörry-Fabrik im Ebenholz ta 
gelang den riesigen Berg Ab- 
fallholz samt Baustaub über die 
Baufirma Hilti durch einen rie 
sigen Sehredder hindurchlas 
sen. Nebst dem ohrenbetäuben 
den Lärm wird die ganze Nach 
barschaft tagelang mit einer 
Staub-, Gestank- und Russwol 
ke eingedeckt, da ein Teil des 
Holzes durch die Maschine 
auch noch angesengt wird. Ob 
ich auf meinem Feld nicht doch 
auch wieder einmal ein Feuer 
machen soll? Peter Beck, Vaduz 
Zur Auflösung von 
bluewin 
Wie im Radio und in den Ta 
geszeitungen publiziert, löst 
t 
nen, die nach den ausländi 
schen Vorwürfen an den Fi 
nanzplatz Liechtenstein in 
Gang gekommen sind, gab 
Ressortsekretär Marcus Rick 
den Rahmen für das Fachsemi 
nar: Einführung der Know- 
Your-Costumer-Regel im 
Sorgfaltspflichtgesetz, Straf 
fung des Rechtshilfeverfahrens 
sowie Verschärfung der Straf« 
normen bei Geldwäscherei. Im 
Detail erläuterte Dr. Peter Zim 
mermann die Unterschiede des 
früheren und des seit dem 6. 
November geltenden Rechts- 
hilfegesetzes, das unverändert 
nur für Strafsachen, nicht aber 
für Fiskalangelegenheiten gilt. 
Aus aktuellem Anlass und zur 
Abrundung des nationalen 
und internationalen Umfeldes 
der Sorgfaltspflichtgesetzge- 
bung legte Dr. Hans-Werner 
Gassner die Grundzüge des 
neuen US-Quellensteuer-Sys 
tems dar, das für den Finanz 
dienstleistungsplatz in Zu 
kunft eine wichtige Rolle spie 
len wird. 
Überwachung von 
Geschäftsbeziehungen 
Die gesetzlichen Massnah 
men zur Bekämpfung der Geld 
wäscherei sowie die Vortaten 
zur Geldwäsche und organisier 
ten Kriminalität standen im 
Mittelpunkt der ausfuhrlichen 
Danstellungen von Dr. Hans- 
Werner Gassner, DDr. Christof 
Müller und Egon Hutter. Auf 
der Grundlage der gesetzlichen 
Rahmenbestimmungen erhiel 
ten die Seminar-Teilnehmer ei 
nen detaillierten Einblick in die 
vorgesehenen Neuerungen der 
Verordnung, die gegenüber dem 
bisherigen Recht eine umfas 
sendere Dokumentationspflicht 
und weitergehende organisato 
rische Massnahmen zur inter 
nen Kontrolle und Überwa 
chung sowie zur Erstellung ei 
nes Jahresberichtes enthält. Die 
dem Sorgfaltspflichtgesetz un 
terstehenden Personen haben 
die Verpflichtung, in internen 
Richtlinien den Aufbau und die 
Führung der Sorgfaltspflichtak 
ten sowie die laufende Überwa 
chung von Geschäftsbcziehun- 
gen festzulegen. Für jede 
Geschäftsbeziehung müssen 
Rechtsanwälte, Treuhänder und 
Banken ein Profil erstellen, um 
gewöhnliche von ungewöhnli 
chen Transaktionen unterschei 
den zu können. Das Profil der 
Geschäftsbeziehung hat nach 
dem Entwurf der Verordnung 
Angaben über den Vertrags 
partner und wirtschaftlich be 
rechtigte Person, über wirt 
schaftlichen Hintergrund und 
Herkunft sowie Verwendungs 
zweck der eingebrachten Ver 
mögenswerte zu enthalten. Un 
ternehmen, die der Sorgfalts- 
pflicht unterliegen, müssen fer 
ner eine Ansprechperson für 
das Amt für Finanzdienstleis 
tungen und je einen Sorgfalts 
pflichtbeauftragten und Unter- 
stattung und Antragstellung 
gegenüber Regierung und Land 
tag durch das Obergericht 
gemäss § 22 Gerichtsorganisa 
tionsgesetz anerkennt. Einen 
Fehler will er darin erblicken, 
dass das Obergericht in Kennt 
nis des Missstandes nicht 
Handlungen zu dessen• Beseiti 
gung vorgenommen habe. Er 
weist dabei insbesondere auf 
die Möglichkeit von Diszipli 
narverfahren hin. 
Ohne das Amtsgeheimnis zu 
verletzen, kann an dieser Stelle 
gesagt werden, dass das Ober 
gericht als Disziplinargericht 
über die Landrichter verschie 
dentlich Verfahren durchge- 
föhrt hat. Aus dem Interview 
folgt indessen, dass Herr Dr. 
Seeger der Auffassung ist, der 
betreffende Landrichter wäre 
mittels einer disziplinargericht 
lichen Entscheidung aus dem 
Amt zu entlassen getvesen. Die 
se Optik übersieht indessen, 
dass die Entlassung als schwers 
te disziplinarrechtliche Sank 
tion nur Platz greifen kann, 
wenn zu einer objektiv gravie 
renden Pßichtverletzung ein 
schweres Verschulden hinzu 
kommt. Ein solches Verschul 
den konnte das Obergericht 
nicht feststellen. 
Das Obergericht kann auch 
I 
suchungsbeauftragten samt 
Stellvertretung benennen, 
wobei die Möglichkeit besteht, 
dass eine Personen mehrere 
Funktionen erfüllen kann. 
Formelle und materielle 
Kontrollen 
Zur Verhinderung der Geld 
wäscherei sieht die Regierungs 
verordnung eine umfangreiche 
Dokumentationspflicht zur 
Identifizierung des Vertrags 
partners vor. Ebenso enthält die 
Verordnung Angaben über das 
Vorgehen, wenn Zweifel an der 
übereinstimmenden Identität 
des Vertragspartners und der 
wirtschaftlich berechtigten Per 
son auftreten. Besondere Ab 
klärungen sind den Banken, 
Treuhändern und Rechtsanwäl 
ten laut Verordnungsentwurf 
auch auferlegt, wenn Art und 
Umstände einer Transaktion 
nicht mit den bekannten wirt 
schaftlichen Hintergründen 
oder der gewöhnlichen Ge 
schäftstätigkeit des Vertrags 
partners oder wirtschaftlichen 
berechtigten Person überein 
stimmen. Neben diesen Vor 
schriften zur Dokumentierung 
und Identifizierung des Ge 
schäftspartners wurden die Se- 
minar-Teilnehmer eingehend 
über die erweiterten Kontrollen 
gemäss Sorgfaltspflichtgesetz 
informiert. Während bisher le 
diglich formelle Kontrollen 
über die Einhaltung der Sorg 
faltspflichten durchgeführt 
wurden, verlangt das neue Ge 
setz auch materielle Plausibi- 
litätskontrollen. «Der kontrol 
lierte Finanzdienstleister wird 
darzulegen haben», erklärte 
Ressortsekretär Marcus Rick, 
«ob er auf Grund der Umstän 
de die gebotenen Abklärungen 
getroffen hat, die es plausibel 
erscheinen lassen, dass Ver 
mögenswerte und Transaktio 
nen nicht mit Geldwäscherei 
oder mit organisierter Krimi 
nalität in Zusammenhang ste 
hen.» 
nicht in eigener Kompetenz zur 
Erledigung alter Pendenzen 
Aufarbeitungsrichter bestellen. 
Es kann im Rahmen seines 
Aufsichtsrechtes nicht einmal 
Umverteilungen von Geschäften 
innerhalb des Landgerichtes 
vornehmen, da dieses in Bezug 
auf die Geschäftsverteilung au 
tonom ist. 
Der erhobene Vorwurf ist aus 
den angeführten Gründen nicht 
stichhaltig und deshalb zurück 
zuweisen. 
Herr Dr. Seeger hat gegen 
über dem Obergericht weiters 
den Vorwurf erhoben, es sei zu 
einer Bestätigungsinstanz ge 
worden, d. h., Rechtsmittel ge 
gen erstinstanzliche Entschei 
dungen hätten keinen Erfolg. 
Die durchgeführte Kontrolle 
der im ersten Quartal 2000 
ergangenen obergerichtlichen 
Entscheidungen hat ergeben, 
dass es in über 50 % der Fälle 
zu einer vollumfänglichen oder 
teilweisen Gutheissung des 
Rechtsmittels (Berufung oder 
Rekurs) gekommen ist. 
Somit ist auch der Vorwurf, 
das Obergericht sei in Zivil 
prozessen zu einer Bestäti 
gungsinstanz geworden, nicht 
begründet. 
Lic. iur. Max Bizozzero, 
Obergerichtspräsident 
bluewin die Aktivität im FL 
auf. Die Bluewin-Accounts ge 
hen dann an die Telecom FL 
über, und nach einiger Zeit än 
dert dann auch die E-Mail- 
Adresse - und damit komme 
ich auf den Punkt. 
Ich sehe nicht ein, dass ich 
meine Bluewin-E-Mail- Adres 
se verliere. Ich begreife auch 
nicht, dass der Internetzugang 
ab Januar 2001 über die Tele 
com FL läuft. Warum tnuss ich 
meine Bluewin E-Mail-Adresse 
aufgeben? Ich kann von jedem 
Internet-PC auf der Welt mit 
entsprechendem Passwort und 
Benutzernamen und Mailser 
vern (smtp, pop) meine Mails> 
abholen. Ich kann doch über die 
Telecom FL ins Internet und 
meine E-Mails vom Bluewin- 
Server holen. Darum bin ich 
nicht bereit, einen riesen Auf 
wand zu betreiben, meine neue 
Email-Adresse zur verteilen 
und meine Drucksachen zu än 
dern. Viele Internet-User holen 
ihre Mails zu Hause ab und z.B. 
im Geschäft (in meinem Falle 
in der Schweiz). Ich würde 
mich über eine Stellungnahme 
sehr freuen. 
Daniel Sprengen 
Dammweg 6, Vaduz 
(E-Mail: daniel.sprenger@ 
bluewin.ch 
Vorwürfe gegen 
Obergericht unbe 
gründet 
(Qegendarstellung zum Inter 
view mit Dr. Norbert Seeger 
über die Praxis der Justizpflege 
int Liechtensteiner Volksblatt 
vom Mittwoch, 22.11.2000) 
In seinem Interview nimmt 
Herr Dr. Seeger zum Penden 
zenberg eines zwischenzeitlich 
aus dem Dienst ausgeschiede 
nen Landrichters Stellung. Er 
führt in diesem Zusammenhang 
aus, dem Obergerichtspräsiden 
ten obliege die Aufsichtspflicht 
über die Landrichter. Dement 
sprechend sei dieser an den an 
geprangerten Missständen 
(Pendenzenberg) mitverant 
wortlich. Weiter heisst es, er 
hätte der Regierung und dem 
Landtag nicht nur Briefe 
schreiben, sondern handeln und 
auch Disziplinarverfahren in 
Betracht ziehen müssen. Wer 
jahrelang wegschaue, Miss 
stände aus falsch verstandener 
Solidarität dulde, der mache 
sich daran mitverantwortlich. 
Dazu ist folgendes festzuhal 
ten: 
Zunächst ist aufgrund dieser 
Äusserungen anzunehmen, 
dass Herr Dr. Seeger die Erfül 
lung der Pflicht zur Berichter-
	        

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