8 Freitag, 1. Dezember 2000
LAND UND LEUTE
Liechtensteiner VOLKSBLATT
Sensiblere Handhabung
der Sorgfaltspflicht
Fachseminar über das neue Sorgfaltspflichtgesetz an der Fachhochschule Liechtenstein
Die Referenten des Seminars waren (v.l.n.r.): Egon Hutler, Dr. Peter Zimmermann, Seminarleiterin
Dr. Vivien Grasern-Gertseh, DDr. Christof Müller, lic.iur. Marcus Rick und Dr. Hans-Werner Gassner.
Auf dem Bild fehlt lic.oec. Roland Müller (Amt für Finanzdienstleistungen).
NACHRICHTEN
Die Berufs
beratungsstelle
informiert!
SCHAAN: Am Dienstag, den
5. Dezember 2000 um 17.30
Uhr findet bei der Berufsbe
ratungsstelle in Schaan,
Postgebäude, Dachge-
schoss/Mehrzweckraum ;
Panorama, eine Informati
onsveranstaltung über die [
Berufe Florist/-in, Gärtner/- |
in statt. (Eing.) j
Adventskonzert
SCHAAN: Der «Divertimen- ;
to Junger Chor Schaan», '
unter der Leitung von
Christian Nipp veranstaltet |
am Freitag, den 8. Dezember ;
um 17.00 Uhr in der Pfarr
kirche in Schaan ein Ad
ventskonzert. Der Eintritt ist
frei, Kollekte. \
Bücher-
Ausstellung |
GAMPRIN: Am Sonntag,
den 3. Dezember findet von
14 bis 17 Uhr im Gemeinde- ;
haus Gamprin eine Bücher- !
ausstellung statt, zu welcher ;
jedermann herzlich eingela- i
den ist. Zur persönlichen j
Beratung steht Renate Risch I
vom Omni-Bücherladen j
gerne zur Verfügung. Kin
der sollten in Begleitung i
von Erwachsenen kommen, [
sie werden mit Geschichten i
und mit einer Mal- und
Bastelecke unterhalten, und ;
auch für das leibliche Wohl [
wird gesorgt. Der Elternver- ;
ein Gamprin-Bendern und ;
der Omni-Bücherladen freu- j
en sich auf zahlreichen Be- t
such. (Eing-) I
Weihnachtsba-
steln
SCHAAN: Bereits zum elften
Mal führt die Ländle-Jung-
schi (Jungschar der Freien
Evangelischen Gemeinde
[FEG] Liechtenstein) ein ko- j
stenloses Weihnachtsbasteln j
durch. Alle Kinder von 6 bis I
13 Jahren sind ganz herzlich >
eingeladen, um am Samstag, f
den 2. Dezember von 14.00
- 17.00 Uhr tolle Geschenke
zu basteln und eine span
nende biblische Geschichte
zu hören. Der Anlass findet
im Untergeschoss des Mö
belhauses Thöny, Bahnhof-
str. 16 in Schaan statt. All
fällige Fragen beantwortet
Hedwig Hasler, Tel. 00423/
373 43 25 gerne! (Eing.)
Flohmarkt für
Kinder in Peru
ESCHEN: Am Samstag, den
2. Dezember 2000 veranstal
ten wir von 9-12 Uhr vor
der Landesbank Eschen für
unsere Freunde in Cotahua-
si, Peru einen Flohmarkt.
Wer uns gut erhaltene Dinge
zur Verfügung stellen möch
te, kann dies gerne von 8 -
9 Uhr beim Stand abgeben.
Bei uns bekommen Sie
selbstgemachte Weihnachts
karten, Misteln, Spielsachen, -
Bilderbücher und viele
brauchbare Dinge. Gerne
putzen wir auch ihre Schu
he. Wir freuen uns, wenn
Sie mithelfen, dass Kindern
in der Dritten Welt geholfen
werden kann. Veranstaltet
wird dieser Flohmarkt von
den Firmlingen von Eschen.
Wir haben beim Liechten
steinischen Entwicklungs-
dienst um Verdoppelung an
gesucht. (Eing.)
Das neue Sorgfaltspflicht
gesetz, das einen wesent
lichen Beitrag Liechten
steins zur Verhinderung
von Geldwäscherei dar
stellt, tritt am 1. Januar
2001 in Kraft. Die Fach
hochschule Liechtenstein
führte am Mittwoch ein
Fachseminar für Rechts
anwälte, Treuhänder und
Bankfachleute über die
neuen Regelungen durch.
Auf Grund der grossen
Nachfrage wird die Fach
tagung an sechs weiteren
Daten durchgeführt.
Die «Know Your Costumer-Ru-
le», die neue «Kenne Deinen
Kunden-Regelung», wonach die
Banken bei der Entgegennahme
von Geldern auf jeden Fall den
wirtschaftlich Berechtigten
kennen müssen, steht im Mit
telpunkt des revidierten Sorg
faltspflichtgesetzes. Das vom
Landtag verabschiedete Gesetz,
das wesentliche Neuerungen im
Verhältnis zwischen Banken,
Treuhändern und Rechtsanwäl
ten bringt, tritt am 1. Januar
2001 in Kraft. Die dazu gehöri
ge Verordnung, welche die
neuen Aufgaben im Bereich der
Meldepflicht und der Feststel
lung der Vertragspartner im
Detail festlegt, liegt derzeit erst
als Vernehmlassungsentwurf
vor. Das «Institut für Finanz
dienstleistungen» der Fach
hochschule Liechtenstein stillte
im Rahmen eines ganztägigen
Seminars unter der Leitung von
Dr. Vivian Grasern-Gertseh das
Informationsbedürfnis von
Rechtsanwälten, Treuhändern
und Bankern über die Handha
bung der gesetzlichen Neurege
lungen.
Sorgfaltspflicht und
Rechtshilfe
Mit einem Überblick über
die aktuellen Gesetzesrevisio-
LESERBRIEFE
Wenn zwei
dasselbe tun...
Wen» ich im Garten oder auf
dem Feld Abfälle auch nur
kurzzeitig verbrenne, mache ich
mich strafbar. Mit meinem
Feuer würde ich Fuss und
Asche produzieren, die so in die
Atemluft gelangen könnte.
Scheinbar andere Massstäbe
gelten, wenn die Gemeinde Va
duz und der Staat auf ihrer ge
meinsamen Baustelle bei der
Spörry-Fabrik im Ebenholz ta
gelang den riesigen Berg Ab-
fallholz samt Baustaub über die
Baufirma Hilti durch einen rie
sigen Sehredder hindurchlas
sen. Nebst dem ohrenbetäuben
den Lärm wird die ganze Nach
barschaft tagelang mit einer
Staub-, Gestank- und Russwol
ke eingedeckt, da ein Teil des
Holzes durch die Maschine
auch noch angesengt wird. Ob
ich auf meinem Feld nicht doch
auch wieder einmal ein Feuer
machen soll? Peter Beck, Vaduz
Zur Auflösung von
bluewin
Wie im Radio und in den Ta
geszeitungen publiziert, löst
t
nen, die nach den ausländi
schen Vorwürfen an den Fi
nanzplatz Liechtenstein in
Gang gekommen sind, gab
Ressortsekretär Marcus Rick
den Rahmen für das Fachsemi
nar: Einführung der Know-
Your-Costumer-Regel im
Sorgfaltspflichtgesetz, Straf
fung des Rechtshilfeverfahrens
sowie Verschärfung der Straf«
normen bei Geldwäscherei. Im
Detail erläuterte Dr. Peter Zim
mermann die Unterschiede des
früheren und des seit dem 6.
November geltenden Rechts-
hilfegesetzes, das unverändert
nur für Strafsachen, nicht aber
für Fiskalangelegenheiten gilt.
Aus aktuellem Anlass und zur
Abrundung des nationalen
und internationalen Umfeldes
der Sorgfaltspflichtgesetzge-
bung legte Dr. Hans-Werner
Gassner die Grundzüge des
neuen US-Quellensteuer-Sys
tems dar, das für den Finanz
dienstleistungsplatz in Zu
kunft eine wichtige Rolle spie
len wird.
Überwachung von
Geschäftsbeziehungen
Die gesetzlichen Massnah
men zur Bekämpfung der Geld
wäscherei sowie die Vortaten
zur Geldwäsche und organisier
ten Kriminalität standen im
Mittelpunkt der ausfuhrlichen
Danstellungen von Dr. Hans-
Werner Gassner, DDr. Christof
Müller und Egon Hutter. Auf
der Grundlage der gesetzlichen
Rahmenbestimmungen erhiel
ten die Seminar-Teilnehmer ei
nen detaillierten Einblick in die
vorgesehenen Neuerungen der
Verordnung, die gegenüber dem
bisherigen Recht eine umfas
sendere Dokumentationspflicht
und weitergehende organisato
rische Massnahmen zur inter
nen Kontrolle und Überwa
chung sowie zur Erstellung ei
nes Jahresberichtes enthält. Die
dem Sorgfaltspflichtgesetz un
terstehenden Personen haben
die Verpflichtung, in internen
Richtlinien den Aufbau und die
Führung der Sorgfaltspflichtak
ten sowie die laufende Überwa
chung von Geschäftsbcziehun-
gen festzulegen. Für jede
Geschäftsbeziehung müssen
Rechtsanwälte, Treuhänder und
Banken ein Profil erstellen, um
gewöhnliche von ungewöhnli
chen Transaktionen unterschei
den zu können. Das Profil der
Geschäftsbeziehung hat nach
dem Entwurf der Verordnung
Angaben über den Vertrags
partner und wirtschaftlich be
rechtigte Person, über wirt
schaftlichen Hintergrund und
Herkunft sowie Verwendungs
zweck der eingebrachten Ver
mögenswerte zu enthalten. Un
ternehmen, die der Sorgfalts-
pflicht unterliegen, müssen fer
ner eine Ansprechperson für
das Amt für Finanzdienstleis
tungen und je einen Sorgfalts
pflichtbeauftragten und Unter-
stattung und Antragstellung
gegenüber Regierung und Land
tag durch das Obergericht
gemäss § 22 Gerichtsorganisa
tionsgesetz anerkennt. Einen
Fehler will er darin erblicken,
dass das Obergericht in Kennt
nis des Missstandes nicht
Handlungen zu dessen• Beseiti
gung vorgenommen habe. Er
weist dabei insbesondere auf
die Möglichkeit von Diszipli
narverfahren hin.
Ohne das Amtsgeheimnis zu
verletzen, kann an dieser Stelle
gesagt werden, dass das Ober
gericht als Disziplinargericht
über die Landrichter verschie
dentlich Verfahren durchge-
föhrt hat. Aus dem Interview
folgt indessen, dass Herr Dr.
Seeger der Auffassung ist, der
betreffende Landrichter wäre
mittels einer disziplinargericht
lichen Entscheidung aus dem
Amt zu entlassen getvesen. Die
se Optik übersieht indessen,
dass die Entlassung als schwers
te disziplinarrechtliche Sank
tion nur Platz greifen kann,
wenn zu einer objektiv gravie
renden Pßichtverletzung ein
schweres Verschulden hinzu
kommt. Ein solches Verschul
den konnte das Obergericht
nicht feststellen.
Das Obergericht kann auch
I
suchungsbeauftragten samt
Stellvertretung benennen,
wobei die Möglichkeit besteht,
dass eine Personen mehrere
Funktionen erfüllen kann.
Formelle und materielle
Kontrollen
Zur Verhinderung der Geld
wäscherei sieht die Regierungs
verordnung eine umfangreiche
Dokumentationspflicht zur
Identifizierung des Vertrags
partners vor. Ebenso enthält die
Verordnung Angaben über das
Vorgehen, wenn Zweifel an der
übereinstimmenden Identität
des Vertragspartners und der
wirtschaftlich berechtigten Per
son auftreten. Besondere Ab
klärungen sind den Banken,
Treuhändern und Rechtsanwäl
ten laut Verordnungsentwurf
auch auferlegt, wenn Art und
Umstände einer Transaktion
nicht mit den bekannten wirt
schaftlichen Hintergründen
oder der gewöhnlichen Ge
schäftstätigkeit des Vertrags
partners oder wirtschaftlichen
berechtigten Person überein
stimmen. Neben diesen Vor
schriften zur Dokumentierung
und Identifizierung des Ge
schäftspartners wurden die Se-
minar-Teilnehmer eingehend
über die erweiterten Kontrollen
gemäss Sorgfaltspflichtgesetz
informiert. Während bisher le
diglich formelle Kontrollen
über die Einhaltung der Sorg
faltspflichten durchgeführt
wurden, verlangt das neue Ge
setz auch materielle Plausibi-
litätskontrollen. «Der kontrol
lierte Finanzdienstleister wird
darzulegen haben», erklärte
Ressortsekretär Marcus Rick,
«ob er auf Grund der Umstän
de die gebotenen Abklärungen
getroffen hat, die es plausibel
erscheinen lassen, dass Ver
mögenswerte und Transaktio
nen nicht mit Geldwäscherei
oder mit organisierter Krimi
nalität in Zusammenhang ste
hen.»
nicht in eigener Kompetenz zur
Erledigung alter Pendenzen
Aufarbeitungsrichter bestellen.
Es kann im Rahmen seines
Aufsichtsrechtes nicht einmal
Umverteilungen von Geschäften
innerhalb des Landgerichtes
vornehmen, da dieses in Bezug
auf die Geschäftsverteilung au
tonom ist.
Der erhobene Vorwurf ist aus
den angeführten Gründen nicht
stichhaltig und deshalb zurück
zuweisen.
Herr Dr. Seeger hat gegen
über dem Obergericht weiters
den Vorwurf erhoben, es sei zu
einer Bestätigungsinstanz ge
worden, d. h., Rechtsmittel ge
gen erstinstanzliche Entschei
dungen hätten keinen Erfolg.
Die durchgeführte Kontrolle
der im ersten Quartal 2000
ergangenen obergerichtlichen
Entscheidungen hat ergeben,
dass es in über 50 % der Fälle
zu einer vollumfänglichen oder
teilweisen Gutheissung des
Rechtsmittels (Berufung oder
Rekurs) gekommen ist.
Somit ist auch der Vorwurf,
das Obergericht sei in Zivil
prozessen zu einer Bestäti
gungsinstanz geworden, nicht
begründet.
Lic. iur. Max Bizozzero,
Obergerichtspräsident
bluewin die Aktivität im FL
auf. Die Bluewin-Accounts ge
hen dann an die Telecom FL
über, und nach einiger Zeit än
dert dann auch die E-Mail-
Adresse - und damit komme
ich auf den Punkt.
Ich sehe nicht ein, dass ich
meine Bluewin-E-Mail- Adres
se verliere. Ich begreife auch
nicht, dass der Internetzugang
ab Januar 2001 über die Tele
com FL läuft. Warum tnuss ich
meine Bluewin E-Mail-Adresse
aufgeben? Ich kann von jedem
Internet-PC auf der Welt mit
entsprechendem Passwort und
Benutzernamen und Mailser
vern (smtp, pop) meine Mails>
abholen. Ich kann doch über die
Telecom FL ins Internet und
meine E-Mails vom Bluewin-
Server holen. Darum bin ich
nicht bereit, einen riesen Auf
wand zu betreiben, meine neue
Email-Adresse zur verteilen
und meine Drucksachen zu än
dern. Viele Internet-User holen
ihre Mails zu Hause ab und z.B.
im Geschäft (in meinem Falle
in der Schweiz). Ich würde
mich über eine Stellungnahme
sehr freuen.
Daniel Sprengen
Dammweg 6, Vaduz
(E-Mail: daniel.sprenger@
bluewin.ch
Vorwürfe gegen
Obergericht unbe
gründet
(Qegendarstellung zum Inter
view mit Dr. Norbert Seeger
über die Praxis der Justizpflege
int Liechtensteiner Volksblatt
vom Mittwoch, 22.11.2000)
In seinem Interview nimmt
Herr Dr. Seeger zum Penden
zenberg eines zwischenzeitlich
aus dem Dienst ausgeschiede
nen Landrichters Stellung. Er
führt in diesem Zusammenhang
aus, dem Obergerichtspräsiden
ten obliege die Aufsichtspflicht
über die Landrichter. Dement
sprechend sei dieser an den an
geprangerten Missständen
(Pendenzenberg) mitverant
wortlich. Weiter heisst es, er
hätte der Regierung und dem
Landtag nicht nur Briefe
schreiben, sondern handeln und
auch Disziplinarverfahren in
Betracht ziehen müssen. Wer
jahrelang wegschaue, Miss
stände aus falsch verstandener
Solidarität dulde, der mache
sich daran mitverantwortlich.
Dazu ist folgendes festzuhal
ten:
Zunächst ist aufgrund dieser
Äusserungen anzunehmen,
dass Herr Dr. Seeger die Erfül
lung der Pflicht zur Berichter-