Liechtensteiner VOLKSBLATT
LAND UND LEUTE
Samstag, 25. November 2000 1 1
Gewalt an Frauen: Keine
Rechtfertigung möglich
Heute Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen - Thema: Vergewaltigung
Der 25. November ist von
der UNO zum Internatio
nalen Tag gegen Gewalt
an Frauen erklärt worden.
Es gibt viele Formen von
Gewalt gegen Frauen, ei
ne Form davon ist die se
xuelle Gewalt. Dazu hat
das Frauenhaus Liechten
stein folgende Stellung
nahme verfasst.
Unter sexueller Gewalt verste
hen wir nicht nur Vergewalti
gung und Nötigung zum Bei
schlaf, sondern jede sexuelle
Handlung, die einer Frau gegen
ihren Willen aufgezwungen
wird. So ist beispielsweise,
auch das Aufdrängen von Se
xualpraktiken, die der Frau wi
derstehen, sexuelle Gewalt. Da
bei geht es nicht um eine eroti
sche Begegnung zweier Lieben
der, sondern um Unterwerfung
und die Befriedigung von
Macht- und Geltungsbedürf
nissen. Sexualität wird dabei
nicht genossen, sondern ist
Mittel zum Zweck. Das trifft die
Frau an ihrer empfindlichsten
Stelle, es verletzt sie nicht nur
körperlich, sondern vor allem
seelisch. Folge sind Gefühle des
Ausgeliefertseins, der Ohn
macht, Demütigung, der Hilf-
und Wehrlosigkeit. Das Opfer
fühlt sich beschmutzt: viele
Frauen haben nach einem se
xuellen Übergriff das Bedürf
nis, sich immer und immer wie
der zu waschen, manchmal bis
die Haut wund ist.
Über sexuelle Gewalt und
insbesondere über Vergewalti
gung gibt es viele Mythen. Sie
alle haben die Funktion, den
Täter auf Kosten des Opfers zu
entlasten. Man erklärt die Frau
zur Mitschuldigen, weil sie ei
nen Minirock getragen, sich zur
falschen Zeit am falschen Ort
aufgehalten, aufreizend geredet
oder sich zu wenig gewehrt ha
ben soll. Die Realität zeigt al
lerdings ein anderes Bild: Opfer
sexueller Gewalt kann eine
Frau in allen Lebenslagen wer
den, in einsamen Gegenden
und in der eigenen Wohnung,
auf dem Weg zur Arbeit und
von der Disco, am Arbeitsplatz
und in der Freizeit, im eigenen
Auto und per Anhalter, ob sie
sich gewehrt hat oder nicht, ob
zurückhaltend oder aufreizend
gekleidet, tagsüber oder nachts,
ob sie hübsch war oder häss-
lich, ob sie sich auf Zärtlichkei
ten einliess oder sie zurück
wies, ob selbstbewusst oder un
terwürfig, ob sie den Vergewal
tiger kannte oder nicht. Es gibt
kein bestimmtes Verhalten, das
eine sexuelle Gewalttat provo
zieren oder gar verhindern
kann. Und kein Verhalten einer
Frau gibt dem Mann das Recht,
Gewalt anzuwenden. Tut er
dies trotzdem, liegt die Verant
wortung dafür ausschliesslich
bei ihm.
Dies gilt auch und vor allem
für die Vergewaltigung in der
Ehe. Auch eine verheiratete
Frau ist nicht Besitz des Man
nes, auch ihr Recht auf (sexuel
le) Selbstbestimmung bedarf
des Schutzes, auch sie darf
nicht gegen ihren Willen zu se
xuellen Kontakten überredet
oder gar gezwungen werden.
Viele Frauen haben Schuldge
fühle, wenn sie dem Mann ihre
«eheliche Pflicht» verweigern,
und machen mit zusammenge
bissenen Zähnen mit. Hier ist es
wichtig, ihre Eigenverantwor
tung zu betonen: Jede Frau hat
zu jedem Zeitpunkt jeder Bezie
hung das Recht, nein zu sagen,
wenn sie sich unbehaglich
fühlt. Und jeder Mann hat zu
jedem Zeitpunkt in jeder Bezie
hung die Pflicht, dieses Nein zu
akzeptieren.
Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz!
Gleichstellungsgesetz: infra gibt ausführliche und praxisnahe Auskunft
Marietta Meier arbeitet als Se
kretärin in einer grösseren
Firma. Zu ihren Aufgaben
gehören auch Botengänge in
verschiedene Abteilungen.
Dabei bekommt sie von ihren
männlichen Arbeitskollegen
oft anzügliche Bemerkungen
über ihr Aussehen zu hören,
was die junge Frau sehr ver
letzt. Doch Marietta Meier
muss das nicht auf sich beru
hen lassen: Das neue Gleich
stellungsgesetz sagt klar nein
zu Diskriminierungen auf
grund des Geschlechtes.
L-Press
In ihrer täglichen Arbeit ist
Marietta Meier unter anderem
für den lnformationsfluss zwi
schen Produktion, Verpackung
und Auslieferung zuständig.
Dabei muss sie regelmässig in
Abteilungen, in welchen die
Wände mit pornografischen
Bildern tapeziert sind. Ausser
dem sieht sie sich mit anzügli
chen, sexistischen Bemerkun
gen über ihr Aussehen und
ihren Körper konfrontiert. Be
reits hat sie mit ihrem Vorge
setzten darüber gesprochen.
Der meinte aber nur, sie solle
sich ein dickeres Fell zulegen,
das sei halt typisch Mann. Doch
Marietta Meier leidet sehr unter
dieser Situation. Die Anzüg
lichkeiten sind ständig mehr
geworden und belasten ihren
Arbeitsalltag heute sehr. In
letzter Zeit fragt sie sich des
halb öfters: «Soll ich diesen Job
kündigen, mir eine andere Stel
le suchen?» - «Nein», sagt ihre
innere Stimme. Und ein klares
«Nein» ist auch aus dem Gleich
stellungsgesetz Liechtensteins,
das seit Mai 1999 in Kraft ist,
abzuleiten.
Gleichstellungsgesetz
bietet Schutz
Das Gleichstellungsgesetz
bietet Schutz vor Diskriminie
rung bezüglich Anstellung,
Lohnungleichheit, Beförderung
und Weiterbildung. Das Gleich
stellungsgesetz erfasst darüber
hinaus vor allem auch sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz als
Das Gleichstellungsgesetz erfasst auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als eine Form der Diskriminierung. Frauen können sich
wehren. (Bild: Emmi Wohlwend)
eine Form der Diskriminierung.
Diese Gesetzesbestimmung
richtet sich an die Arbeitgeber
seite. Ihr wird die Verpflichtung
auferlegt, für ein belästigungs
freies Arbeitsklima zu sorgen.
Sie muss Massnahmen treffen,
die zur Verhinderung sexueller
Belästigungen erfahrungs-
gemäss notwendig und ange
messen sind. Eine oder mehrere
belästigte Personen können
von ihren Arbeitgebern bzw.
Arbeitgeberinnen immer ver
langen, dass sie eingreifen und
der Belästigung ein Ende set
zen. Kann die Arbeitgeberseite
nicht beweisen, dass sie die
vorbeugenden Massnahmen
getroffen hat, die von ihr er
wartet werden dürfen, können
die belästigten Personen zudem
eine finanzielle Entschädigung
verlangen.
Auch im Interesse der
Wirtschaft
Gemäss einer Schweizer Stu
die werden nahezu 60 Prozent
der Frauen in ihrem Berufsle
ben mit sexueller Belästigung
konfrontiert. Diese Übergriffe
haben für die Arbeitnehmerin
nen gravierende Auswirkun
gen, viele von ihnen sehen sich
gezwungen, den Arbeitsplatz
zu wechseln. Auch die Arbeit
geberseite erleidet durch sexu
elle Belästigungen Schaden:
das Betriebsklima leidet, es
kommt zu Arbeitsausfallen und
zu teilweise enormen Beein
trächtigungen der Arbeitsleis
tung.
infra gibt Auskunft
Alle Frauen erhalten in der
infra (Informations- und Kon
taktstelle für Frauen) kostenlos
Informationen und Beratung
zum Gleichstellungsgesetz un
ter der Nummer 232 08 80: Die
infra-Hotline gibt Ihnen am
Was ist sexuelle Belästigung?
fstlift/!
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bar a
r'U:|eiaielie?;Be _
Montag, den 4. Dezember und
am Montag, 11. Dezember je
weils von 18 bis 20 Uhr praxis
nahe Auskunft. Zusätzlich bie
tet die infra Klientinnen per
sönliche Beratungen durch eine
Anwältin an, in welcher Frauen
ihre Situation besprechen kön
nen. Für diese persönliche Be
ratung ist eine Voranmeldung
erforderlich.
Massnahmen zur
Gegenwehr
Die Broschüre des Gleichstel-
lungsbüros «Sexuelle Belästi
gung am Arbeitsplatz» infor
miert ausführlich und ver
ständlich zum Thema und zeigt
Massnahmen zur Gegenwehr
auf.
Die Broschüre und die Schrift
«Gleichstellung im Erwerbsle
ben» sind bei der infra (E-Mail:
infra@schaan.lol.li), beim
Gleichstellungsbüro (Telefon
236 60 60,. E-Mail: bernadet-
te.kubik-risch@gsb.llv.Ii) und
beim Liechtensteinischen Ar
beitnehmerverband (Telefon
399 38 38) erhältlich.
NACHRICHTEN
Ein Tag für mich
Dieser Tag im Advent gibt
die Möglichkeit, sich inner
lich auf das Weihnachtsfest
vorzubereiten, spirituell
aufzutanken und sich selbst
neu zu entdecken. In einem
kreativen Prozess - u.a. mit
Elementen aus dem Bibli-
odrama - werden adventli
che Bibeltexte auf konkrete
Gestaltungsimpulse für un
ser Leben befragt. Dieser
Besihnungstag findet im
Kloster St. Elisabeth am
Samstag, den 9. Dezember
statt und dauert von 9.30
bis 17.30. Leitung: Sr. Lis-
beth Reichlin ASC und
Robert Büchel-Thalmaier,
Erwachsenenbildung Stein-
Egerta.
Anmeldungen unter Tel.
232 48 22 (Erwachsenenbil
dung Stein-Egerta). (Eing.)
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neuen Trend
VADUZ: Aufgrund der
Nachfrage hat sich die
Kursleiterin bereit erklärt,
den Kurs ein zweites Mal
durchzuführen. Beginn: 7.
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im Kindergarten Haberfeld
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gen wir aus Nylon-, Silber
und Goldschnüren sowie
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sen anderen Materialien un
seren eigenen Hals- und
Armschmuck an. Anmel
dungen und Auskunft bei
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Stein-Egerta in Schaan, Te
lefon 232 48 22 (oder per E-
Mail: info@erwachsenenbil-
dung.li). (Eing.)
'«Word»-Grundkurs
ESCHEN: Am Donnerstag,
den 7. Dezember um 18 Uhr
beginnt bei der Infor-Tele-
Matik AG in Eschen der
Kurs 526 unter der Leitung
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ten Textverarbeitungssys
teme unter der Windows-
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funktionen dieses Pro
gramms vertraut. Sie lernen
Befehle und Funktionen, die
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einsparen.
Voraussetzung: Die Kurs
teilnehmenden müssen mit
der Tastatur und der Maus
vertraut sein!
Anmeldung und Auskunft
bei der Erwachsenenbildung
Stein-Egerta in Schaan, Te
lefon 232 48 22 (oder per
E-Mail: info@erwachsenen-
bildung.li.) (Eing.)
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