Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LAND UND LEUTE 
Samstag, 25. November 2000 1 1 
Gewalt an Frauen: Keine 
Rechtfertigung möglich 
Heute Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen - Thema: Vergewaltigung 
Der 25. November ist von 
der UNO zum Internatio 
nalen Tag gegen Gewalt 
an Frauen erklärt worden. 
Es gibt viele Formen von 
Gewalt gegen Frauen, ei 
ne Form davon ist die se 
xuelle Gewalt. Dazu hat 
das Frauenhaus Liechten 
stein folgende Stellung 
nahme verfasst. 
Unter sexueller Gewalt verste 
hen wir nicht nur Vergewalti 
gung und Nötigung zum Bei 
schlaf, sondern jede sexuelle 
Handlung, die einer Frau gegen 
ihren Willen aufgezwungen 
wird. So ist beispielsweise, 
auch das Aufdrängen von Se 
xualpraktiken, die der Frau wi 
derstehen, sexuelle Gewalt. Da 
bei geht es nicht um eine eroti 
sche Begegnung zweier Lieben 
der, sondern um Unterwerfung 
und die Befriedigung von 
Macht- und Geltungsbedürf 
nissen. Sexualität wird dabei 
nicht genossen, sondern ist 
Mittel zum Zweck. Das trifft die 
Frau an ihrer empfindlichsten 
Stelle, es verletzt sie nicht nur 
körperlich, sondern vor allem 
seelisch. Folge sind Gefühle des 
Ausgeliefertseins, der Ohn 
macht, Demütigung, der Hilf- 
und Wehrlosigkeit. Das Opfer 
fühlt sich beschmutzt: viele 
Frauen haben nach einem se 
xuellen Übergriff das Bedürf 
nis, sich immer und immer wie 
der zu waschen, manchmal bis 
die Haut wund ist. 
Über sexuelle Gewalt und 
insbesondere über Vergewalti 
gung gibt es viele Mythen. Sie 
alle haben die Funktion, den 
Täter auf Kosten des Opfers zu 
entlasten. Man erklärt die Frau 
zur Mitschuldigen, weil sie ei 
nen Minirock getragen, sich zur 
falschen Zeit am falschen Ort 
aufgehalten, aufreizend geredet 
oder sich zu wenig gewehrt ha 
ben soll. Die Realität zeigt al 
lerdings ein anderes Bild: Opfer 
sexueller Gewalt kann eine 
Frau in allen Lebenslagen wer 
den, in einsamen Gegenden 
und in der eigenen Wohnung, 
auf dem Weg zur Arbeit und 
von der Disco, am Arbeitsplatz 
und in der Freizeit, im eigenen 
Auto und per Anhalter, ob sie 
sich gewehrt hat oder nicht, ob 
zurückhaltend oder aufreizend 
gekleidet, tagsüber oder nachts, 
ob sie hübsch war oder häss- 
lich, ob sie sich auf Zärtlichkei 
ten einliess oder sie zurück 
wies, ob selbstbewusst oder un 
terwürfig, ob sie den Vergewal 
tiger kannte oder nicht. Es gibt 
kein bestimmtes Verhalten, das 
eine sexuelle Gewalttat provo 
zieren oder gar verhindern 
kann. Und kein Verhalten einer 
Frau gibt dem Mann das Recht, 
Gewalt anzuwenden. Tut er 
dies trotzdem, liegt die Verant 
wortung dafür ausschliesslich 
bei ihm. 
Dies gilt auch und vor allem 
für die Vergewaltigung in der 
Ehe. Auch eine verheiratete 
Frau ist nicht Besitz des Man 
nes, auch ihr Recht auf (sexuel 
le) Selbstbestimmung bedarf 
des Schutzes, auch sie darf 
nicht gegen ihren Willen zu se 
xuellen Kontakten überredet 
oder gar gezwungen werden. 
Viele Frauen haben Schuldge 
fühle, wenn sie dem Mann ihre 
«eheliche Pflicht» verweigern, 
und machen mit zusammenge 
bissenen Zähnen mit. Hier ist es 
wichtig, ihre Eigenverantwor 
tung zu betonen: Jede Frau hat 
zu jedem Zeitpunkt jeder Bezie 
hung das Recht, nein zu sagen, 
wenn sie sich unbehaglich 
fühlt. Und jeder Mann hat zu 
jedem Zeitpunkt in jeder Bezie 
hung die Pflicht, dieses Nein zu 
akzeptieren. 
Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz! 
Gleichstellungsgesetz: infra gibt ausführliche und praxisnahe Auskunft 
Marietta Meier arbeitet als Se 
kretärin in einer grösseren 
Firma. Zu ihren Aufgaben 
gehören auch Botengänge in 
verschiedene Abteilungen. 
Dabei bekommt sie von ihren 
männlichen Arbeitskollegen 
oft anzügliche Bemerkungen 
über ihr Aussehen zu hören, 
was die junge Frau sehr ver 
letzt. Doch Marietta Meier 
muss das nicht auf sich beru 
hen lassen: Das neue Gleich 
stellungsgesetz sagt klar nein 
zu Diskriminierungen auf 
grund des Geschlechtes. 
L-Press 
In ihrer täglichen Arbeit ist 
Marietta Meier unter anderem 
für den lnformationsfluss zwi 
schen Produktion, Verpackung 
und Auslieferung zuständig. 
Dabei muss sie regelmässig in 
Abteilungen, in welchen die 
Wände mit pornografischen 
Bildern tapeziert sind. Ausser 
dem sieht sie sich mit anzügli 
chen, sexistischen Bemerkun 
gen über ihr Aussehen und 
ihren Körper konfrontiert. Be 
reits hat sie mit ihrem Vorge 
setzten darüber gesprochen. 
Der meinte aber nur, sie solle 
sich ein dickeres Fell zulegen, 
das sei halt typisch Mann. Doch 
Marietta Meier leidet sehr unter 
dieser Situation. Die Anzüg 
lichkeiten sind ständig mehr 
geworden und belasten ihren 
Arbeitsalltag heute sehr. In 
letzter Zeit fragt sie sich des 
halb öfters: «Soll ich diesen Job 
kündigen, mir eine andere Stel 
le suchen?» - «Nein», sagt ihre 
innere Stimme. Und ein klares 
«Nein» ist auch aus dem Gleich 
stellungsgesetz Liechtensteins, 
das seit Mai 1999 in Kraft ist, 
abzuleiten. 
Gleichstellungsgesetz 
bietet Schutz 
Das Gleichstellungsgesetz 
bietet Schutz vor Diskriminie 
rung bezüglich Anstellung, 
Lohnungleichheit, Beförderung 
und Weiterbildung. Das Gleich 
stellungsgesetz erfasst darüber 
hinaus vor allem auch sexuelle 
Belästigung am Arbeitsplatz als 
Das Gleichstellungsgesetz erfasst auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als eine Form der Diskriminierung. Frauen können sich 
wehren. (Bild: Emmi Wohlwend) 
eine Form der Diskriminierung. 
Diese Gesetzesbestimmung 
richtet sich an die Arbeitgeber 
seite. Ihr wird die Verpflichtung 
auferlegt, für ein belästigungs 
freies Arbeitsklima zu sorgen. 
Sie muss Massnahmen treffen, 
die zur Verhinderung sexueller 
Belästigungen erfahrungs- 
gemäss notwendig und ange 
messen sind. Eine oder mehrere 
belästigte Personen können 
von ihren Arbeitgebern bzw. 
Arbeitgeberinnen immer ver 
langen, dass sie eingreifen und 
der Belästigung ein Ende set 
zen. Kann die Arbeitgeberseite 
nicht beweisen, dass sie die 
vorbeugenden Massnahmen 
getroffen hat, die von ihr er 
wartet werden dürfen, können 
die belästigten Personen zudem 
eine finanzielle Entschädigung 
verlangen. 
Auch im Interesse der 
Wirtschaft 
Gemäss einer Schweizer Stu 
die werden nahezu 60 Prozent 
der Frauen in ihrem Berufsle 
ben mit sexueller Belästigung 
konfrontiert. Diese Übergriffe 
haben für die Arbeitnehmerin 
nen gravierende Auswirkun 
gen, viele von ihnen sehen sich 
gezwungen, den Arbeitsplatz 
zu wechseln. Auch die Arbeit 
geberseite erleidet durch sexu 
elle Belästigungen Schaden: 
das Betriebsklima leidet, es 
kommt zu Arbeitsausfallen und 
zu teilweise enormen Beein 
trächtigungen der Arbeitsleis 
tung. 
infra gibt Auskunft 
Alle Frauen erhalten in der 
infra (Informations- und Kon 
taktstelle für Frauen) kostenlos 
Informationen und Beratung 
zum Gleichstellungsgesetz un 
ter der Nummer 232 08 80: Die 
infra-Hotline gibt Ihnen am 
Was ist sexuelle Belästigung? 
fstlift/! 
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Montag, den 4. Dezember und 
am Montag, 11. Dezember je 
weils von 18 bis 20 Uhr praxis 
nahe Auskunft. Zusätzlich bie 
tet die infra Klientinnen per 
sönliche Beratungen durch eine 
Anwältin an, in welcher Frauen 
ihre Situation besprechen kön 
nen. Für diese persönliche Be 
ratung ist eine Voranmeldung 
erforderlich. 
Massnahmen zur 
Gegenwehr 
Die Broschüre des Gleichstel- 
lungsbüros «Sexuelle Belästi 
gung am Arbeitsplatz» infor 
miert ausführlich und ver 
ständlich zum Thema und zeigt 
Massnahmen zur Gegenwehr 
auf. 
Die Broschüre und die Schrift 
«Gleichstellung im Erwerbsle 
ben» sind bei der infra (E-Mail: 
infra@schaan.lol.li), beim 
Gleichstellungsbüro (Telefon 
236 60 60,. E-Mail: bernadet- 
te.kubik-risch@gsb.llv.Ii) und 
beim Liechtensteinischen Ar 
beitnehmerverband (Telefon 
399 38 38) erhältlich. 
NACHRICHTEN 
Ein Tag für mich 
Dieser Tag im Advent gibt 
die Möglichkeit, sich inner 
lich auf das Weihnachtsfest 
vorzubereiten, spirituell 
aufzutanken und sich selbst 
neu zu entdecken. In einem 
kreativen Prozess - u.a. mit 
Elementen aus dem Bibli- 
odrama - werden adventli 
che Bibeltexte auf konkrete 
Gestaltungsimpulse für un 
ser Leben befragt. Dieser 
Besihnungstag findet im 
Kloster St. Elisabeth am 
Samstag, den 9. Dezember 
statt und dauert von 9.30 
bis 17.30. Leitung: Sr. Lis- 
beth Reichlin ASC und 
Robert Büchel-Thalmaier, 
Erwachsenenbildung Stein- 
Egerta. 
Anmeldungen unter Tel. 
232 48 22 (Erwachsenenbil 
dung Stein-Egerta). (Eing.) 
Schmuck im 
neuen Trend 
VADUZ: Aufgrund der 
Nachfrage hat sich die 
Kursleiterin bereit erklärt, 
den Kurs ein zweites Mal 
durchzuführen. Beginn: 7. 
Dezember 2000, 19.30 Uhr 
im Kindergarten Haberfeld 
in Vaduz. Selbstgemachter 
Schmuck ist immer etwas 
Besonderes. Deswegen ferti 
gen wir aus Nylon-, Silber 
und Goldschnüren sowie 
schönen Perlen und diver 
sen anderen Materialien un 
seren eigenen Hals- und 
Armschmuck an. Anmel 
dungen und Auskunft bei 
der Erwachsenenbildung 
Stein-Egerta in Schaan, Te 
lefon 232 48 22 (oder per E- 
Mail: info@erwachsenenbil- 
dung.li). (Eing.) 
'«Word»-Grundkurs 
ESCHEN: Am Donnerstag, 
den 7. Dezember um 18 Uhr 
beginnt bei der Infor-Tele- 
Matik AG in Eschen der 
Kurs 526 unter der Leitung 
von Erich Batliner. Win- 
word ist eines der moderns 
ten Textverarbeitungssys 
teme unter der Windows- 
Oberfläche. Dieser Kurs 
macht Sie mit den Grund 
funktionen dieses Pro 
gramms vertraut. Sie lernen 
Befehle und Funktionen, die 
Ihnen im Alltag viel Zeit 
einsparen. 
Voraussetzung: Die Kurs 
teilnehmenden müssen mit 
der Tastatur und der Maus 
vertraut sein! 
Anmeldung und Auskunft 
bei der Erwachsenenbildung 
Stein-Egerta in Schaan, Te 
lefon 232 48 22 (oder per 
E-Mail: info@erwachsenen- 
bildung.li.) (Eing.) 
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axdustvi by Fredy Gauoer 
nach Lust und Farbe 
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T«Won 00423/232 3a 45 
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