Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LAND UND LEUTE 
Donnerstag, 16. November 2000 5 
Baulandumlegung Oxner 
erfolgreich abgeschlossen 
Gemeinde Mauren setzte sich mit grossem Engagement für den Abschluss der Baulandumlegung Oxner ein 
Unser Bild zeigt eine Landschaftsaußiahme des soeben vollendeten Baulandumlegungsgebietes «O.r- 
ner», das an herrlicher südöstlicher Lage im oberen Teil der Gemeinde Mauren liegt. 
(Bild: Anstaltßir Luftfotograße) 
Die Baulandumlegung 
Oxner, die auf erhöhter 
Lage in der Gemeinde 
Mauren für zahlreiche 
Bürgerinnen und Bürger 
in herrlicher Wohnlage 
17 200 Klafter Siedlungs 
gebiet zur Verfügung 
stellt, konnte nun nach 17 
Jahren Bearbeitungszeit 
erfolgreich abgeschlossen 
werden. Mit grossem Ein 
satz und Engagement 
setzte sich die Gemeinde 
Mauren in den vergange 
nen Jahren energisch für 
den Abschluss dieser Bau 
landumlegung ein. 
Gestartet wurde diese Bauland 
umlegung nach dem alten Bau- 
landumlegungsgesetz und so 
musste mit der neuen Gesetzes 
grundlage vom Jahre 1991 die 
ses Verfahren neu ausgerichtet 
werden. Das Gebiet «Oxner» 
liegt zwischen der Schellenber- 
gerstrasse und dem Rennhof 
auf erhöhter sonniger Lage und 
ist somit für ein Wohngebiet 
prädestiniert. Das Gebiet um- 
fasst eine Fläche von rund 
62 000 was 17 200 Klaftern 
entspricht. Bei der Erschlies 
sung wird zukünftig darauf ge 
achtet, dass diese einwohner 
und quarticrfrcundlich gestal 
tet wird. Die Gemeinde Mauren 
legt grossen Wert darauf, dass 
sämtliche öffentlichen Er- 
schliessungsanlagen freundlich 
und ökologisch sinnvoll gestal 
tet werden. Daraus resultiert 
auch, dass gerade die Gemeinde 
Mauren seit Jahren als Wox 
dorf sehr beliebt ist und somit 
auch von zahlreichen Einwoh 
nerinnen und Einwohnern, die 
im Liecht. Oberland und in der 
Region arbeiten, ihre Wohn- 
slättc in Mauren haben. 
Geduldsprobe 
Insgesamt waren vier Plan 
auflagen notwendig, wovon die 
erste im November 1984 durch 
geführt wurde. Dies besagt, 
dass mit der Planungsphase be 
reits vor 17 Jahren gestartet 
wurde und dass diese Bauland 
umlegung teils einen be 
schwerlichen Weg durchlaufen 
musste. Zudem kam, dass die 
gesetzlichen Bestimmungen ei 
ne Änderung erfuhren, die die 
Baulanduinlegungs-Kritcrien 
noch verschärften. Die zahlrei 
chen Grundstückseigen 
tümer/innen wurden somit auf 
eine langjährige Geduldsprobe 
gestellt. Vor allem für junge 
Leute, die in diesem Gebiet die 
Möglichkeit haben, ein eige 
nes Haus zu erstellen, war dies 
nicht einfach. In den letzten 
Jahren hat die Gemeinde Mau 
ren diese Baulandumlegung 
prioritär sehr energisch voran- 
gietrieben, sodass dieser langer 
sehnte Baulandumlegungs-Ab- 
schluss nun mit Erfolg gekrönt 
werden konnte. Die jüngste 
Planauflage datierte im August 
dieses Jahres. Auf dringendes 
Ansuchen der Gemeinde Mau 
ren bewilligte nun die Regie 
rung die Baulandumlegung 
Oxner. An dieser Stelle bedankt 
sich die Gemeindevorstehung 
und der Gemeinderat Mauren 
bei allen, die sich in den ver 
gangenen Jahren mit zielstre 
biger Einstellung für die Reali 
sierung dieser Baulandumle 
gung eingesetzt haben, allen 
voran, Bauführer Franz Matt, 
die Landesplanung, Ing. Büro 
Loppacher-Seger, Projektleiter 
Ing. Ferdi Kaiser sowie letztlich 
die involvierten Grundeigentü 
mer. Nach den Vermessungsar 
beiten und Antragsstellung 
wird das Grundbuchamt ange 
wiesen, die neuen Grenzen in 
das Grundbuch einzutragen. 
Sobald die Vermessung sowie 
der Grundbucheintrag' voll 
zogen ist, geht die Gemeinde 
Mauren zügig an die Etappie- 
rung der Erschliessungsstras 
sen. 
Gemeinde Mauren 
Besserer Schutz vor Gewalt in der Familie 
Stellungnahme der Regiening zum Gewaltschutzrecht 
Die Regierung hat eine Stel 
lungnahme zum Gewaltschutz 
recht zum Schutz vor Gewalt 
in der Familie zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Das 
Gewaltschutzrecht sieht vor, 
dass der Aggressor bezie 
hungsweise die Aggressorin 
aus der Wohnung weggewie 
sen (Wegweiserecht) werden 
kann oder ein Betretungsver- 
bot für die Wohnung erhält. 
Die Regierung schliesst sich in 
ihrer Stellungnahme dem Ar 
gument an, dass die Polizei und 
der Exekutor die Befugnis er 
halten sollen, der Person, von 
der die Bedrohung und Gefahr 
ausgeht, vorhandene Waffen 
abnehmen zu können. «Der 
Entzug allfällig vorhandener 
Waffen aus dem Besitz des Tä 
ters dient der Sicherheit der 
von der Gewalt betroffenen 
Person. Zudem entfällt für den 
Täter oder die Täterin ein mög 
liches Motiv, welches ihn oder 
sie zu einer Rückkehr in den 
Wohnbereich des Opfers veran 
lassen könnte», so Regierungs- 
rätin Andrea Willi. 
Ein weiterer Punkt, der 
anlässlich der Eintretensdebatte 
betont wurde, war die Schulung 
der Landespolizei." Der gezielter^ 
Ausbildung als Voraussetzung 
für die Durchsetzung des Ge 
waltschutzrechts in der Praxis] 
kommt eine ausserordentlich! 
wichtige Bedeutung zu. Die spe-f 
zifische Ausbildung mit Blickt 
auf die neuen Aufgaben tjndf 
Befugnisse in Zusammenhang 
mit dem Gewaltschutzrecht wird 
in Zukunft bei der Polizeischu-' 
lung eine besondere Aufmerk 
samkeit und Gewichtung erfah 
ren. Das Eingreifen der Polizei' 
muss den Besonderheiten des 
Gewaltschutzrechts, unter 
Berücksichtigung der damit ver 
bundenen Eigenheiten und Sen 
sibilitäten, entsprechen. «Vom 
Vorgehen und Handeln der Poli 
zei wird es wesentlich abhän 
gen, ob die Um- und Durchset 
zung des Gewaltschutzrechts in 
dei; Praxis erfolgreich sein wird 
und! das Ziel, den Opfern Hilfe- 
steljung in Form der präventi 
ven Gewaltbekämpfung zu lei 
sten, erreicht werden wird» äus 
serte sich Regierungsrätin And 
rea Willi dazu. Die Landespoli 
zei werde dies durch die Erar 
beitung und Einführung der 
notwendigen Ausbildungsmass- 
nahmen und Schulungspro 
gramme sicherstellen. 
Die Idee der Schaffung eines 
Opferhilfegesetzes wird von der 
Regierung als eine grundsätz 
lich gute Anregung und überle- 
genswert bezeichnet. Mit Bezug 
auf das Gewaltschutzrecht wird 
sich eine Arbeitsgruppe aus Ex 
perten mit möglichen Lösungs 
varianten für eine sinnvolle 
Betreuung der Opfer befassen. 
Das Opfer soll in dieser schwie 
rigen Situation nicht alleine 
gelassen werden. Gewaltbetrof 
fene im Sinne des Gewalt 
schutzrechts stellen zweifels 
ohne eine Personengruppe dar, 
REKLAME 
Hi there 
Wisst Ihr, was ich endlich ge 
schnallt habe: ich erzähle 
Euch immer von meinen tol 
len Erlebnissen mit meinem 
Tango-Handy. Dabei sind ja 
einige unter Euch, die noch 
gar kein Handy haben! Oder? 
Wäre ja immerhin möglich! 
Also, in den nächsten Tagen 
trifft im Tango-Shop in , 
Schaan und im Tango-Cor- ' 
ner in Eschen ein tolles 
Weihnachtsgeschenk ein. 
Ein richtig cooles Paket mit 
Handy und Go-Karten (mit 
vorbezahlter Gesprächszeit) 
zu einem Super-Preis. Die im 
Tango-Shop haben mir ge 
sagt, dass man eigentlich 
viel weniger dafür bezahlt, 
als man an Gegenwert be 
kommt Also tür alle, die 
noch kein Mobiltelefon ha- : 
ben - auf in den Tango-Shop 
und lostelefonieren. Von Tan- 
go auf Tango übrigens immer 
noch gratis! Oder noch cle 
verer: den Eltern oder Ver 
wandten diesen heissen Tip 
für Euer Weihnachtsge 
schenk geben. 
Viel Glück 
Euer Alex 
Tango-Shop, Lindenplatz, Schaan 
Tel. +423 235 06 77 
welche darüber hinaus von der 
Schaffung eines Opferhilfege 
setzes profitieren würden. In 
diesem Sinne wird die Regie 
rung, nach der Auswertung der, 
Erkenntnisse und Erfahrungen' 
mit dem Gewaltschutzrecht, diej 
Schaffung eines Opferhilfege-: 
setzes überprüfen. 
In diesem Zusammenhang istj 
jedoch auch der Täter zu erwäh-j 
nen. Diesem soll unter Einbezug! 
von Fachstellen mit geeigneten 
Therapie- oder Trainingspro 
grammen geholfen und damitj 
eine entsprechende Betreuung 
bereitgestellt werden. (paß),
	        

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