Liechtensteiner VOLKSBLATT
LAND UND LEUTE
Donnerstag, 16. November 2000 5
Baulandumlegung Oxner
erfolgreich abgeschlossen
Gemeinde Mauren setzte sich mit grossem Engagement für den Abschluss der Baulandumlegung Oxner ein
Unser Bild zeigt eine Landschaftsaußiahme des soeben vollendeten Baulandumlegungsgebietes «O.r-
ner», das an herrlicher südöstlicher Lage im oberen Teil der Gemeinde Mauren liegt.
(Bild: Anstaltßir Luftfotograße)
Die Baulandumlegung
Oxner, die auf erhöhter
Lage in der Gemeinde
Mauren für zahlreiche
Bürgerinnen und Bürger
in herrlicher Wohnlage
17 200 Klafter Siedlungs
gebiet zur Verfügung
stellt, konnte nun nach 17
Jahren Bearbeitungszeit
erfolgreich abgeschlossen
werden. Mit grossem Ein
satz und Engagement
setzte sich die Gemeinde
Mauren in den vergange
nen Jahren energisch für
den Abschluss dieser Bau
landumlegung ein.
Gestartet wurde diese Bauland
umlegung nach dem alten Bau-
landumlegungsgesetz und so
musste mit der neuen Gesetzes
grundlage vom Jahre 1991 die
ses Verfahren neu ausgerichtet
werden. Das Gebiet «Oxner»
liegt zwischen der Schellenber-
gerstrasse und dem Rennhof
auf erhöhter sonniger Lage und
ist somit für ein Wohngebiet
prädestiniert. Das Gebiet um-
fasst eine Fläche von rund
62 000 was 17 200 Klaftern
entspricht. Bei der Erschlies
sung wird zukünftig darauf ge
achtet, dass diese einwohner
und quarticrfrcundlich gestal
tet wird. Die Gemeinde Mauren
legt grossen Wert darauf, dass
sämtliche öffentlichen Er-
schliessungsanlagen freundlich
und ökologisch sinnvoll gestal
tet werden. Daraus resultiert
auch, dass gerade die Gemeinde
Mauren seit Jahren als Wox
dorf sehr beliebt ist und somit
auch von zahlreichen Einwoh
nerinnen und Einwohnern, die
im Liecht. Oberland und in der
Region arbeiten, ihre Wohn-
slättc in Mauren haben.
Geduldsprobe
Insgesamt waren vier Plan
auflagen notwendig, wovon die
erste im November 1984 durch
geführt wurde. Dies besagt,
dass mit der Planungsphase be
reits vor 17 Jahren gestartet
wurde und dass diese Bauland
umlegung teils einen be
schwerlichen Weg durchlaufen
musste. Zudem kam, dass die
gesetzlichen Bestimmungen ei
ne Änderung erfuhren, die die
Baulanduinlegungs-Kritcrien
noch verschärften. Die zahlrei
chen Grundstückseigen
tümer/innen wurden somit auf
eine langjährige Geduldsprobe
gestellt. Vor allem für junge
Leute, die in diesem Gebiet die
Möglichkeit haben, ein eige
nes Haus zu erstellen, war dies
nicht einfach. In den letzten
Jahren hat die Gemeinde Mau
ren diese Baulandumlegung
prioritär sehr energisch voran-
gietrieben, sodass dieser langer
sehnte Baulandumlegungs-Ab-
schluss nun mit Erfolg gekrönt
werden konnte. Die jüngste
Planauflage datierte im August
dieses Jahres. Auf dringendes
Ansuchen der Gemeinde Mau
ren bewilligte nun die Regie
rung die Baulandumlegung
Oxner. An dieser Stelle bedankt
sich die Gemeindevorstehung
und der Gemeinderat Mauren
bei allen, die sich in den ver
gangenen Jahren mit zielstre
biger Einstellung für die Reali
sierung dieser Baulandumle
gung eingesetzt haben, allen
voran, Bauführer Franz Matt,
die Landesplanung, Ing. Büro
Loppacher-Seger, Projektleiter
Ing. Ferdi Kaiser sowie letztlich
die involvierten Grundeigentü
mer. Nach den Vermessungsar
beiten und Antragsstellung
wird das Grundbuchamt ange
wiesen, die neuen Grenzen in
das Grundbuch einzutragen.
Sobald die Vermessung sowie
der Grundbucheintrag' voll
zogen ist, geht die Gemeinde
Mauren zügig an die Etappie-
rung der Erschliessungsstras
sen.
Gemeinde Mauren
Besserer Schutz vor Gewalt in der Familie
Stellungnahme der Regiening zum Gewaltschutzrecht
Die Regierung hat eine Stel
lungnahme zum Gewaltschutz
recht zum Schutz vor Gewalt
in der Familie zuhanden des
Landtags verabschiedet. Das
Gewaltschutzrecht sieht vor,
dass der Aggressor bezie
hungsweise die Aggressorin
aus der Wohnung weggewie
sen (Wegweiserecht) werden
kann oder ein Betretungsver-
bot für die Wohnung erhält.
Die Regierung schliesst sich in
ihrer Stellungnahme dem Ar
gument an, dass die Polizei und
der Exekutor die Befugnis er
halten sollen, der Person, von
der die Bedrohung und Gefahr
ausgeht, vorhandene Waffen
abnehmen zu können. «Der
Entzug allfällig vorhandener
Waffen aus dem Besitz des Tä
ters dient der Sicherheit der
von der Gewalt betroffenen
Person. Zudem entfällt für den
Täter oder die Täterin ein mög
liches Motiv, welches ihn oder
sie zu einer Rückkehr in den
Wohnbereich des Opfers veran
lassen könnte», so Regierungs-
rätin Andrea Willi.
Ein weiterer Punkt, der
anlässlich der Eintretensdebatte
betont wurde, war die Schulung
der Landespolizei." Der gezielter^
Ausbildung als Voraussetzung
für die Durchsetzung des Ge
waltschutzrechts in der Praxis]
kommt eine ausserordentlich!
wichtige Bedeutung zu. Die spe-f
zifische Ausbildung mit Blickt
auf die neuen Aufgaben tjndf
Befugnisse in Zusammenhang
mit dem Gewaltschutzrecht wird
in Zukunft bei der Polizeischu-'
lung eine besondere Aufmerk
samkeit und Gewichtung erfah
ren. Das Eingreifen der Polizei'
muss den Besonderheiten des
Gewaltschutzrechts, unter
Berücksichtigung der damit ver
bundenen Eigenheiten und Sen
sibilitäten, entsprechen. «Vom
Vorgehen und Handeln der Poli
zei wird es wesentlich abhän
gen, ob die Um- und Durchset
zung des Gewaltschutzrechts in
dei; Praxis erfolgreich sein wird
und! das Ziel, den Opfern Hilfe-
steljung in Form der präventi
ven Gewaltbekämpfung zu lei
sten, erreicht werden wird» äus
serte sich Regierungsrätin And
rea Willi dazu. Die Landespoli
zei werde dies durch die Erar
beitung und Einführung der
notwendigen Ausbildungsmass-
nahmen und Schulungspro
gramme sicherstellen.
Die Idee der Schaffung eines
Opferhilfegesetzes wird von der
Regierung als eine grundsätz
lich gute Anregung und überle-
genswert bezeichnet. Mit Bezug
auf das Gewaltschutzrecht wird
sich eine Arbeitsgruppe aus Ex
perten mit möglichen Lösungs
varianten für eine sinnvolle
Betreuung der Opfer befassen.
Das Opfer soll in dieser schwie
rigen Situation nicht alleine
gelassen werden. Gewaltbetrof
fene im Sinne des Gewalt
schutzrechts stellen zweifels
ohne eine Personengruppe dar,
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welche darüber hinaus von der
Schaffung eines Opferhilfege
setzes profitieren würden. In
diesem Sinne wird die Regie
rung, nach der Auswertung der,
Erkenntnisse und Erfahrungen'
mit dem Gewaltschutzrecht, diej
Schaffung eines Opferhilfege-:
setzes überprüfen.
In diesem Zusammenhang istj
jedoch auch der Täter zu erwäh-j
nen. Diesem soll unter Einbezug!
von Fachstellen mit geeigneten
Therapie- oder Trainingspro
grammen geholfen und damitj
eine entsprechende Betreuung
bereitgestellt werden. (paß),