Liechtensteiner VOLKSBLATT
Fl N AN ZD1 EMSTLEI STUNGS-SYMPOSIUM
Samstag, lt. November 2000 1 1
«Risikomanagement» - das Zauberwort?!
Erhöhte Anforderungen an die Banken bei der Risikoüberwachung
«Die heutige Zeit ist
gekennzeichnet durch
grundlegende Umwälzun
gen im gesamt- und fi
nanzwirtschaftlichen Be
reich», führte Hans-Wer
ner Gassner sein Referat
am Finanzdienstleistungs-
Symposium ein. Seine
Ausfuhrungen hatten den
Themenschwerpunkt der
erhöhten Anforderungen
an die Risikoüberwachung
bei den Banken.
Iris Frick-Ott
Mit den Umwälzungen (auch)
im Bankgeschäft blieben so
wohl liechtensteinische als
auch schweizerische Banken
nicht von der Sogwirkung auf
internationaler Ebene ver
schont. Die Deregulierung füh
re in Verbindung mit der Öff
nung der Märkte, so der eidg.
Dipl. Wirtschaftsprüfer Hans-
Werner Gassner. zu grösserem
und härteren Wettbewerb. Die
sem seien bereits eine Reihe
von Banken, die ihre Kosten
und Risiken nicht im Griff ge
habt hätten oder zu wenig in
novativ gewesen seien, zum
Opfer gefallen. «Die rechtliche
Entwicklung ist, zeitlich verzö
gert, der wirtschaftlichen ge
folgt», begann Hans-Werner
Gassner seine Ausführungen zu
den aufsichtsrechtlichen Rah
menbedingungen und führte
weiter aus, «das Bankengesetz
stellt hohe Anforderungen an
die Ausübung des Bankge
schäftes. Damit soll der beson
deren volkswirtschaftlichen
Bedeutung der Banken und der
Besonderheit der Banktätigkeit
(Erbringung von Leitungen
mit überwiegend fremden Gel
dern) Rechnung getragen wer
den».
Anforderungen in
vielerlei Hinsicht
Die wirtschaftlichen Ent
wicklungen hätten nicht nur zu
neuen Gesetzen geführt, sie
hätten sich auch auf die Unter
nehmensführung ausgewirkt,
Die Referenten Hans-Werner Gassner, Stefan Laternser, Bruno Büchel, Rudolf Stickler, Organisator und Fachbereichsleiter an der Fach-
hochschule, Bernd Britielmaier und Josef Fehr freuten sich über das gelungene Symposium. (Bilder: bak)
erklärte Hans-Werner Gassner
und zeichnete die Anforderun
gen an die Unternchmens-
führung und -Überwachung
auf. «Risikomanagement» ist
hierbei das Schlagwort. Dabei
ginge es nicht ausschliesslich
darum, Risiken koordiniert auf
zuschlüsseln und zu überwa
chen, sondern auch darum, in
richtig kalkulierten Risiken,
Wettbewcrbchancen zu erken
nen. Gerade heute, wenn in im
mer kürzerer Zeit sachgerecht
und richtig entschieden werden
muss, braucht es die dafür not
wendigen Informationen. «Das
Management setzt sich täglich
mit den relevanten Umweltver
änderungen und deren Auswir
kungen auf das Unternehmen
und dessen Märkte und Pro
dukte auseinander. Im Gegen
satz dazu kann sich ein Verwal
tungsrat nur gelegentlich und
dann oft nicht mit der notwen
digen Aufmerksamkeit mit sol
chen Fragestellungen beschäf
tigen», erklärte Hans-Werner
Gassner. Dies aber könne sich
negativ auf die Qualität der
Überwachung auswirken: Denn
nur derjenige, der die Hinter
grundinformationen und De
tailkenntnisse über das Bank
geschäft und die bestehende
Reglementierung besitze sowie,
die Strukturen, Systeme, In
strumente und Methoden des
Managements kenne, könne die
Überwachungstätigkeit auch
abschätzen. Und das wiederum
stellt sowohl an die Geschäfts
führung als auch an den Ver
waltungsrat hohe Anforderun
gen hinsichtlich des Risikoma
nagements.
Aber auch in Bezug auf Kun
den und Investoren stellen sich
neue Herausforderungen an
das Bankgeschäft: «Immer
mehr Menschen wissen Be
scheid über die gesamtwirt
schaftlichen, politischen und
gesellschaftlichen Zusammen
hänge. Diese Entwicklung hat
zur Folge, dass das Bedürfnis
der Kunden nach anspruchs
volleren und komplexeren Be
ratungsdienstleistungen und
Produkten wächst», so Hans-
Werner Gassner. Nur mit ent
sprechendem Knowhow (gut
geschultem Personal) und kom
plexen EDV-Lösungen kann
diesen zusätzlichen Anforde
rungen Rechnung getragen
werden.
Zusätzliche Kontrolle verur
sachen zusätzliche Kosten. Und
das in einer Zeit, wo der Mar
gendruck ständig wächst? «Um
die Erträge zu steigern», lautete
dazu die Aussage des Wirt
schaftsprüfers Gassner, «wer
den zum Beispiel innovative,
mit grösseren Risiken behaftete
Produkte entwickelt - allen
falls werden dabei die mit dem
Produkt verbundenen Risiken
mit untauglichen Mitteln ge
steuert. Die Gefahr solcher Mo
delle besteht darin, dass mit ih
nen Anreize für das Eingehen
von unverhältnismässigen Ri
siken geschaffen werden, wenn
die kurzfristige Gewinnmaxi-
mierung in den Vordergrund
gestellt wird». Hans-Werner
Gassner stellte dem die Ant
wort der Bank gegenüber, die
nur lauten könne: «Verstärkte
und verbesserte Risikoüberwa
chung, deren oberste Verant
wortung beim Verwaltungsrat
liege und die nicht in Teilbe
reiche abgesteckt werden
dürfe, sondern koordiniert sein
müsse.
FBP-Regierungsratskandidatin Rita Kieber-Beek, der FBP-Landtagsabgeordnete Rudolf Lampert und
Referent Daniel Wiesner, Fokus Management Consulting AG St.Gallen (von links), am Symposium.
Von fünf auf sechzehn angestiegen!
Voraussetzungen zur Gründung einer Bank in Liechtenstein
Seit 1997 hat sich die Zahl der
Banken in Liechtenstein mehr
als verdreifacht - von fünf auf
16. Mit ein Grund, über die
Voraussetzungen für die
Gründung einer Bank nach
dem neuen Bankengesetz zu
informieren. Dipl. Ing. FH
Bruno Büchel referierte am
gestrigen Finanzdienstleis-
tungs-Symposium zu den ge
setzlichen Bestimmungen.
Iris Frick-Ott
Der diplomierte Wirtschaftsin
genieur Bruno Büchel ging zu
Beginn seines Referates auf die
Standortfaktoren wie Bankge
heimnis, einfache, niedrige
Steuern, «harter» Schweizer
franken, Ein- und Anleger
schutz etc. ein, bevor er auf die
Voraussetzungen einer Bank
gründung in Liechtenstein ein
trat. Das Bewilligungsverfahren
ist Sache des Amtes für Finanz
dienstleistungen (AFDL, Voll
zugsorgan), welches seine
Empfehlung an die Regierung
weitergibt. Das zweite Gremi
um, in beratender Funktion, ist
die Bankenkommission (fünf
Mitglieder, die vom Landtag
bestellt werden), die Einsicht in
alle relevanten Unterlagen des
Antragstellers und die Beauf
sichtigung der Banken und
Finanzgesellschaften inne hat.
Als drittes Gremium stellte
Bruno Büchel die Funktion des
Landgerichtes vor: «Unter an
derem beurteilt es alle gericht
lichen zivil- und strafrechtli
chen Angelegenheiten im Zu
sammenhang mit den Banken.
Dem Landgericht obliegt im
Zusammenhang mit dem Ban
kengesetz als Strafbehörde die
Ahndung von Vergehen».
Für eine positive Beurteilung
durch das AFDL braucht es des
Weiteren Angaben zur Firma
(als solche wird sie im Öffent
lichkeitsregister schlussendlich
eingetragen) wie Firmenwahr
heit und Firmenklarheit. Das
gesetzliche Mindestkapital für
eine Bank beträgt CHF 10 000
Mio. Schweizerfranken. «In der
Praxis werden jedoch nur noch
Banken mit einem Mindestka
pital von CHF 20 000 bewil
ligt», so Bruno Büchel. Dem
AFDL sind die Aktionäre be-
Bruno Büchel sprach über die Gründung einer Bank nach dem
neuen Bankengesetz.
kannt zu geben und genehmi
gen zu lassen, insbesondere je
ne, welche eine qualifizierte
Beteiligung halten. Für eine
Genehmigung, so erklärte Bru
no Büchel, müssten die Ak
tionäre im Interesse einer um
sichtigen Führung der Bank
höchsten Ansprüchen genügen.
Weitere Auflagen
Für die Gründung einer Bank
in Liechtenstein, muss der Fir
mensitz und die Hauptverwal
tung innerhalb des Landes lie
gen. «Ein zentrales Element für
den Erfolg einer Bank», führte
Bruno Büchel weiter an, «ist ei
ne umsichtige Geschäfts
führung und Verwaltung. Aus
schliesslich Personen, die so
wohl in fachlicher als auch in
persönlicher Hinsicht jederzeit
Gewähr für eine einwandfreie
Geschäftstätigkeit bieten, kön
nen für die Geschäftsleitung
und den Verwaltungsrat vorge
schlagen werden.» Für einen
positiven Entscheid des AFDL
muss mindestens je ein Mit
glied aus der Geschäftsleitung
und des Verwaltungsrates sei
nen Wohnsitz in Liechtenstein
und entsprechende Vollmach
ten haben, um die Bank nach
aussen hin vertreten zu kön
nen. Ausserdem muss jede
Bank in Liechtenstein über eine
interne und eine externe Revi
sionsstelle verfügen: «Während
die interne Revisionsstelle fort
laufend die Geschäftstätigkeit
der Bank überprüft, fungiert die
externe - auch bankengesetzli
che Revision genannt - ausser
dem als Kontrollstelle im Sinne
des Personen- und Gesvll-
schaftsrechts (PGR). Eine Bank
hat ihre Geschäftstätigkeit je
des Jahr durch eine von ihr un
abhängige und von der Regie
rung anerkannte Revisionsstel
le prüfen zu lassen. Dabei ist
der externen Revisionsstelle je
derzeit Einsicht in die Bücher,
Belege, Geschäftskorrespon
denz und die Protokolle des
Verwaltungsrates sowie der Ge
schäftsleitung zu gewähren».
Mit den beiden letzten Hürden,
der Erteilung der Bewilligung
durch die Regierung aufgrund
der Empfehlungen des ADFL
und dem Eintrag im Öffentlich-
keitsregister, darf die Bank ihre
Geschäftstätigkeit aufnehmen.
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