Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner VOLKSBLATT 
LANDTAG 
Samstag, 16. September 2000 5 
Rechtshilfe hoffähig gemacht 
Rechtshilfegesetz verabschiedet - Regierungsrat Frommelt in Argumentationsnotstand 
Liechtenstein rüstet in 
Sachen internationaler 
Rechtshilfe auf. Das ges 
tern einhellig verabschie 
dete Rechtshilfegesetz will 
Mängeln im Vollzug des 
alten Gesetzes entgegen 
treten bzw. schleppende 
Abläufe verhindern. Wie 
schon beim Sorgfalts- 
pflichtsgesetz geriet die 
Regierung erneut unter 
Druck. 
Norman Hoop 
Das alte Rechtshilfegesetz aus 
dem Jahre 1992 genügt laut 
Regierungsvorlage im Hinblick 
auf die im Ausland vorherr 
schende veränderte Befindlich 
keit gegenüber Liechtenstein 
nicht mehr. Zuviel ist seit 
knapp einem Jahr geschehen. 
Insbesondere die Mängel im 
Vollzug des Gesetzes, welche 
internationale Kritik hervorrie 
fen und rufen sowie die über 
aus schleppenden Abläufe der 
Rechtshilfe in Strafsachen ver 
anlassten die Regierung zu die 
ser Vorlage. 
Nicht unwesentlich dazu bei 
getragen haben auch die Mög 
lichkeit, diverse Rechtsmittelin 
stanzen anzurufen und die ho 
he Hürde für die Rechtshilfe in 
formeller bzw. materieller Hin 
sicht. 
Beschleunigung und 
Kompetenzabgrenzung 
Den soeben angesprochenen 
Mankos soll unter anderem 
durch den Wegfall des Instan 
zenzuges im Verwaltungsver 
fahren, der Abänderung der 
sachlichen Zuständigkeit auf 
Verwaltungsebene sowie die 
eindeutige Kompetenzabgren 
zung zwischen Verwaltung und 
Gerichtsbarkeit beigekommen 
werden. Ein wesentlicher Bei 
Landtagspräsident Dr. Peter Wolff: *Die Regierung hat sich nicht 
erkundigt. Das ist einfach zu wenig.» (Bilder: hak) 
trag zur Verbesserung der Si 
tuation erhofft sich die Regie 
rung von der vereinfachten 
Ausführung bei der Übersen 
dung von Gegenständen und 
Akten. 
Neues Verfahrens- 
prozedere 
Neu findet eine lediglich 
summarische Prüfung der 
Zulässigkeit eines Rechtshilfe 
begehrens durch das Ressort 
Justiz in Bezug auf politische 
Gründe statt. Die diesbezügli 
chen Entscheide sind unum- 
stösslich. Der Regierung kommt 
keine . formelle Entscheidzu 
ständigkeit zu. Das Landgericht 
befindet schliesslich über die 
materiellrechtlichen Belange 
des Ersuchens und verfügt die 
Rechtshilfemassnahmen. 
Regierung arg unter Druck 
Die im Vergleich zum Sorg 
faltsgesetz lange Zeit geradezu 
ereignisarme Debatte zeigte 
dann doch noch unverhofft 
Parallelitäten zum oben ge 
nannten Gesetz auf. Was war 
passiert? Stein des Anstosses 
war Art. 56, welcher die Form 
und den Inhalt eines Rechtshil 
feersuchens thematisiert. Ab 
satz 3 soll gemäss der Regie 
rungsvorlage Rechtshilfe auch 
dann ermöglichen, wenn we 
der eine richterliche noch eine 
staatsanwaltschaftliche Anord 
nung vorliegt, die sich auf 
Liechtenstein erstreckt. In der 
artigen Fällen genügt eine Be 
stätigung, dass die verlangten 
Massnahmen im ersuchenden 
Staat zulässig sind. 
Landtagspräsident Peter. 
Wolff (VU) bezeichnete diesen 
Absatz 3 als «starkes Stück», 
wenn die Regierung das Gesetz 
ändere, weil in einem be 
stimmten Fall sich Probleme 
ergeben hätten. Regierungsrat 
Heinz Frommelt entgegnete, 
die Massnahme sei notwendig 
um die Rechtshilfe mit der 
Schweiz inskünftig reibungs 
los zu gewährleisten. Anson 
sten sei die Reform zunichte 
gemacht. Der Landtagspräsi 
dent konnte indessen diesem 
Rechtfertigungsversuch nichts 
abgewinnen: «Die Regierung 
hat sich nicht erkundigt. Das 
ist einfach zu wenig», lautete 
das vernichtende Verdikt von 
Peter Wolff. 
Kein Einbezug des 
Steuerbetruges 
Die Rechtsordnung unseres 
Landes ordnet einen allfälligen 
Steuerbetrug den Strafbestim 
mungen des Steuergesetzes als 
Spezialgesetz zu. Die Nicht 
berücksichtigung des Steuer 
betruges im Rechtshilfegesetz 
fand bei Paul Vogt (FL) kein 
Verständnis: «Auch bei Steuer 
betrug ist Rechtshilfe zu leis 
ten. Es führt kein anderer Weg 
daran vorbei.» Dies sei vonnö- 
ten, wenn man in absehbarer 
Zeit die schwanen Listen 
verlassen wolle. Mit Hinblick 
auf das Finanzdienstleistungs 
gewerbe bemerkte der FL- 
Abgeordnete: «Ich bin mir be- 
wusst, dass das ein harter 
Brocken für die Finanzdienst 
leister ist.» 
Steuerbetrug: quo vadis? 
In diesem Zusammenhang 
liess Regierungsrat Heinz 
Frommelt den Landtag wissen, 
dass ein Rechtsgutachten in 
Auftrag gegeben sei, welches 
sich mit dieser Thematik befas 
set Ebenso bestehe Kontakt zu 
den Finanzdienstleistern. Es 
kann spannend werden! 
REKLAME 
Datenschutz? 
Rückübernahmeabkommen genehmigt 
Gegen das mit der 
Schweiz und Österreich 
vereinbarte Rücküber 
nahmeabkommen hatten 
die Landtagsabgeordneten 
nichts einzuwenden. Im 
Mittelpunkt . stand aber 
die Frage nach dem Da 
tenschutz und dem schon 
längst fälligen Daten 
schutzgesetz. 
Adi Lippuner 
Die illegale Migration ist zu ei 
nem der wichtigsten Anliegen 
der Staaten in Europa gewor 
den. Liechtenstein, die Schweiz 
und Österreich haben ein Ab 
kommen über die Rücknahme 
von Personen unterzeichnet. 
Mit dem Abkommen soll die 
Zusammenarbeit unter den drei 
Staaten verstärkt und den 
heutigen Verhältnissen unter 
Berücksichtigung des grenz 
überschreitenden Datenaustau 
sches Rechnung getragen wer 
den, ist im Bericht und Antrag 
der Regierung zu lesen. 
Christian Brunhart, FBPL, 
wies in seinem Votum darauf 
hin, dass das Abkommen die 
Rückname der illegal eingerei 
sten Personen regelt. «Da die 
EU-Staaten im Asylbereich im 
mer stärker zusammenarbeiten, 
wird der Einwanderungsdruck 
auf Drittstaaten immer grösser. 
Ziel des Dubliner Abkommens 
ist es, dass Personen nur noch 
ein einziges Mal in allen EU- 
Staaten Asyl beantragen kön 
nen.» Brunhart ist überzeugt, 
dass das vorliegende und durch 
den Landtag zu genehmigende 
Rückübemahmeabkommen die 
völkerrechtlichen Verpflichtun 
gen der Konvention des Euro 
parats über den Schutz der 
Menschenrechte und Grund 
freiheiten berücksichtigt. 
Das fehlende Datenschutzge 
setz in Liechtenstein veranlass 
te Christian Brunhart zur Fra 
ge: «Wann gedenkt die Regie 
rung dem Landtag eine Geset 
zesvorlage zu unterbreiten?» 
Gemäss Regierungschef Mario 
Frick wird an der Datenschutz- 
gesetz-Vorlage gearbeitet. Es 
sei eine Vernehmlassung vor 
gesehen. Wann der Bericht und 
Antrag dem Landtag vorgelegt 
wird, konnte der Regierungs 
chef gestern allerdings noch 
nicht verbindlich sagen. 
Christian Brunhart will wissen, 
wann das Datenschutzgesetz 
dem Landtag vorgelegt wird. 
Behinderte besser integrieren 
Eingliederungsmassnahmen der IV - Abänderung diverser Gesetze 
Für einmal scheinen sich alle 
einig zu sein. Behinderte sollen 
inskünftig in den Genuss ver 
besserter Eingliederungsmass 
nahmen kommen. Im Zentrum 
stand anlässlich der gestrigen 
1. Lesung hierbei die berufliche 
Eingliederung ins Erwerbsle 
ben. 
Norman Hoop 
Laut Regierungsvorlage unter 
suchte eine Arbeitsgruppe das 
IV-Gesetz unter drei GesiQhts- 
punkten auf dessen Reformbe- 
dürftigkeit. Das Leistungsnetz 
soll den vorherrschenden sozia 
len und wirtschaftlichen Gege 
benheiten entsprechen, femer 
wird eine differenzierte Finan 
zierung sowie eine effiziente Or 
ganisationsstruktur angestrebt. 
«Nie ganz am Ziel» 
Den Hauptteil der Vorlage 
nehmen die Eingliederungs 
massnahmen, insbesondere 
berufliche Vorkehrungen ein. 
FBPL-Fraktionssprecher Marco 
Ospelt wies in der Eintretensde 
batte darauf hin, dass die Ein 
gliederung dem Empfang von 
Renten vorzuziehen sei. «Das 
war immer das Motto von IV, 
wobei die Eingliederung schwie 
rig zu verwirklichen ist. Wir 
werden nie ganz am Ziel sein», 
gab Marco Ospelt diesbezüglich 
zu bedenken. Weiters merkte der 
FBPL-Abgeordnete an, dass mit 
der Abänderung des IV-Geset- 
zes, des AHV-Gesetzes, des Ge 
setzes über die Ergänzungslei 
stungen, des Gesetzes über die 
Familienzulagen, des Gesetzes 
über die Gewährung von Blin 
denhilfe und des Schulgesetzes 
die Probleme der Behinderten in 
concreto noch nicht gelöst sind. 
Lohnzuschuss allseits 
begrüsst 
Der neu vorgesehene Lohnzu 
schuss bezweckt gemäss der Re 
gierungsvorlage, die berufliche 
Wiedereingliederung von Perso 
nen sicherzustellen, welche teil 
weise noch arbeitsfähig sind. 
Unternehmen, welche sich be 
reit erklären derartige Arbeit 
nehmer einzustellen bzw. wei- 
terzubeschäftigen kommen in 
den Genuss eines entsprechen 
den Lohnzuschusses. Marco Os 
pelt (FBPL) begrüsste diese 
Neuerung, denn damit würde es 
den Arbeitgebern leichter ge 
macht, Behinderte zu beschäfti 
gen. Dorothee Laternser (VU) be 
kräftigte den FBPL-Fraktions 
sprecher, indem hiermit die Be 
hinderten mehr Chancengleich 
heit in der Gesellschaft erhielten. 
Der FBPL-Abgeordnete Alois 
Beck unterstützte die Lohnzu 
schussregelung, bezeichnete sie 
aber als, unzureichend. «Statt 
dessen sind alle gefordert, Ar 
beitgeber genauso wie Arbeit 
nehmer» bei der Wiedereinglie 
derung mitzuhelfen. Die Quint 
essenz des Lohnzuschusses liegt 
gemäss dem Regierungsbericht 
darin, dass teilweise Invalide 
nicht aus dem Arbeitsprozess 
hinausfallen und sich mit IV- 
Renten über Wasser halten. 
Renteneinfrierung 
möglich 
Die Revision zielt ferner da 
rauf ab, inskünftig zu gestatten, 
eine laufende Rente vorüber 
gehend nicht auszurichten, 
falls die jeweilige Person * 
einen Arbeitsversuch vor 
nimmt. Marco Ospelt (FBPL) • 
sieht darin einen nicht zu un 
terschätzenden Sicherheits 
aspekt. «Diese Möglichkeit ist 
psychologisch wichtig im Falle 
des Scheiterns eines Arbeitsver 
suches.» 
Eine weitere vorgesehene! 
Neuigkeit besteht in der Ausp 
gliederung des grössten Teils derj 
medizinischen Massnahmen aus 
dem Bereich der IV heraus und • 
in die Krankenversicherung hin- i 
ein. . ,• 
Der FL-Abgeordnete Paul 
Vogt gab schliesslich der Be 
sorgnis der Eltern von Schwer 
behinderten Ausdruck, welche 
seiner Ansicht nach Angst vor 
einem Leistungsabbau hätten. > J 
Neu-Zeit: Rado 'Xeramo'. 
Für "rnvr -,rhor dank High-Tech Ker.imik rundum und SaphirgKis 
obendrauf, CHF 990 - (mit Lt.'derb.ind CHF 790 ~) 
RADO 
II 
W; ii S 
IM 71 NIRIJM DI H Kl'S' T 
HUBER 
UMHIN S C »• M ' i ! k 
V A IHj * ' f ItRSTI NIllW l I 1 i r I N S I H U
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.