Liechtensteiner VOLKSBLATT
LANDTAG
Samstag, 16. September 2000 5
Rechtshilfe hoffähig gemacht
Rechtshilfegesetz verabschiedet - Regierungsrat Frommelt in Argumentationsnotstand
Liechtenstein rüstet in
Sachen internationaler
Rechtshilfe auf. Das ges
tern einhellig verabschie
dete Rechtshilfegesetz will
Mängeln im Vollzug des
alten Gesetzes entgegen
treten bzw. schleppende
Abläufe verhindern. Wie
schon beim Sorgfalts-
pflichtsgesetz geriet die
Regierung erneut unter
Druck.
Norman Hoop
Das alte Rechtshilfegesetz aus
dem Jahre 1992 genügt laut
Regierungsvorlage im Hinblick
auf die im Ausland vorherr
schende veränderte Befindlich
keit gegenüber Liechtenstein
nicht mehr. Zuviel ist seit
knapp einem Jahr geschehen.
Insbesondere die Mängel im
Vollzug des Gesetzes, welche
internationale Kritik hervorrie
fen und rufen sowie die über
aus schleppenden Abläufe der
Rechtshilfe in Strafsachen ver
anlassten die Regierung zu die
ser Vorlage.
Nicht unwesentlich dazu bei
getragen haben auch die Mög
lichkeit, diverse Rechtsmittelin
stanzen anzurufen und die ho
he Hürde für die Rechtshilfe in
formeller bzw. materieller Hin
sicht.
Beschleunigung und
Kompetenzabgrenzung
Den soeben angesprochenen
Mankos soll unter anderem
durch den Wegfall des Instan
zenzuges im Verwaltungsver
fahren, der Abänderung der
sachlichen Zuständigkeit auf
Verwaltungsebene sowie die
eindeutige Kompetenzabgren
zung zwischen Verwaltung und
Gerichtsbarkeit beigekommen
werden. Ein wesentlicher Bei
Landtagspräsident Dr. Peter Wolff: *Die Regierung hat sich nicht
erkundigt. Das ist einfach zu wenig.» (Bilder: hak)
trag zur Verbesserung der Si
tuation erhofft sich die Regie
rung von der vereinfachten
Ausführung bei der Übersen
dung von Gegenständen und
Akten.
Neues Verfahrens-
prozedere
Neu findet eine lediglich
summarische Prüfung der
Zulässigkeit eines Rechtshilfe
begehrens durch das Ressort
Justiz in Bezug auf politische
Gründe statt. Die diesbezügli
chen Entscheide sind unum-
stösslich. Der Regierung kommt
keine . formelle Entscheidzu
ständigkeit zu. Das Landgericht
befindet schliesslich über die
materiellrechtlichen Belange
des Ersuchens und verfügt die
Rechtshilfemassnahmen.
Regierung arg unter Druck
Die im Vergleich zum Sorg
faltsgesetz lange Zeit geradezu
ereignisarme Debatte zeigte
dann doch noch unverhofft
Parallelitäten zum oben ge
nannten Gesetz auf. Was war
passiert? Stein des Anstosses
war Art. 56, welcher die Form
und den Inhalt eines Rechtshil
feersuchens thematisiert. Ab
satz 3 soll gemäss der Regie
rungsvorlage Rechtshilfe auch
dann ermöglichen, wenn we
der eine richterliche noch eine
staatsanwaltschaftliche Anord
nung vorliegt, die sich auf
Liechtenstein erstreckt. In der
artigen Fällen genügt eine Be
stätigung, dass die verlangten
Massnahmen im ersuchenden
Staat zulässig sind.
Landtagspräsident Peter.
Wolff (VU) bezeichnete diesen
Absatz 3 als «starkes Stück»,
wenn die Regierung das Gesetz
ändere, weil in einem be
stimmten Fall sich Probleme
ergeben hätten. Regierungsrat
Heinz Frommelt entgegnete,
die Massnahme sei notwendig
um die Rechtshilfe mit der
Schweiz inskünftig reibungs
los zu gewährleisten. Anson
sten sei die Reform zunichte
gemacht. Der Landtagspräsi
dent konnte indessen diesem
Rechtfertigungsversuch nichts
abgewinnen: «Die Regierung
hat sich nicht erkundigt. Das
ist einfach zu wenig», lautete
das vernichtende Verdikt von
Peter Wolff.
Kein Einbezug des
Steuerbetruges
Die Rechtsordnung unseres
Landes ordnet einen allfälligen
Steuerbetrug den Strafbestim
mungen des Steuergesetzes als
Spezialgesetz zu. Die Nicht
berücksichtigung des Steuer
betruges im Rechtshilfegesetz
fand bei Paul Vogt (FL) kein
Verständnis: «Auch bei Steuer
betrug ist Rechtshilfe zu leis
ten. Es führt kein anderer Weg
daran vorbei.» Dies sei vonnö-
ten, wenn man in absehbarer
Zeit die schwanen Listen
verlassen wolle. Mit Hinblick
auf das Finanzdienstleistungs
gewerbe bemerkte der FL-
Abgeordnete: «Ich bin mir be-
wusst, dass das ein harter
Brocken für die Finanzdienst
leister ist.»
Steuerbetrug: quo vadis?
In diesem Zusammenhang
liess Regierungsrat Heinz
Frommelt den Landtag wissen,
dass ein Rechtsgutachten in
Auftrag gegeben sei, welches
sich mit dieser Thematik befas
set Ebenso bestehe Kontakt zu
den Finanzdienstleistern. Es
kann spannend werden!
REKLAME
Datenschutz?
Rückübernahmeabkommen genehmigt
Gegen das mit der
Schweiz und Österreich
vereinbarte Rücküber
nahmeabkommen hatten
die Landtagsabgeordneten
nichts einzuwenden. Im
Mittelpunkt . stand aber
die Frage nach dem Da
tenschutz und dem schon
längst fälligen Daten
schutzgesetz.
Adi Lippuner
Die illegale Migration ist zu ei
nem der wichtigsten Anliegen
der Staaten in Europa gewor
den. Liechtenstein, die Schweiz
und Österreich haben ein Ab
kommen über die Rücknahme
von Personen unterzeichnet.
Mit dem Abkommen soll die
Zusammenarbeit unter den drei
Staaten verstärkt und den
heutigen Verhältnissen unter
Berücksichtigung des grenz
überschreitenden Datenaustau
sches Rechnung getragen wer
den, ist im Bericht und Antrag
der Regierung zu lesen.
Christian Brunhart, FBPL,
wies in seinem Votum darauf
hin, dass das Abkommen die
Rückname der illegal eingerei
sten Personen regelt. «Da die
EU-Staaten im Asylbereich im
mer stärker zusammenarbeiten,
wird der Einwanderungsdruck
auf Drittstaaten immer grösser.
Ziel des Dubliner Abkommens
ist es, dass Personen nur noch
ein einziges Mal in allen EU-
Staaten Asyl beantragen kön
nen.» Brunhart ist überzeugt,
dass das vorliegende und durch
den Landtag zu genehmigende
Rückübemahmeabkommen die
völkerrechtlichen Verpflichtun
gen der Konvention des Euro
parats über den Schutz der
Menschenrechte und Grund
freiheiten berücksichtigt.
Das fehlende Datenschutzge
setz in Liechtenstein veranlass
te Christian Brunhart zur Fra
ge: «Wann gedenkt die Regie
rung dem Landtag eine Geset
zesvorlage zu unterbreiten?»
Gemäss Regierungschef Mario
Frick wird an der Datenschutz-
gesetz-Vorlage gearbeitet. Es
sei eine Vernehmlassung vor
gesehen. Wann der Bericht und
Antrag dem Landtag vorgelegt
wird, konnte der Regierungs
chef gestern allerdings noch
nicht verbindlich sagen.
Christian Brunhart will wissen,
wann das Datenschutzgesetz
dem Landtag vorgelegt wird.
Behinderte besser integrieren
Eingliederungsmassnahmen der IV - Abänderung diverser Gesetze
Für einmal scheinen sich alle
einig zu sein. Behinderte sollen
inskünftig in den Genuss ver
besserter Eingliederungsmass
nahmen kommen. Im Zentrum
stand anlässlich der gestrigen
1. Lesung hierbei die berufliche
Eingliederung ins Erwerbsle
ben.
Norman Hoop
Laut Regierungsvorlage unter
suchte eine Arbeitsgruppe das
IV-Gesetz unter drei GesiQhts-
punkten auf dessen Reformbe-
dürftigkeit. Das Leistungsnetz
soll den vorherrschenden sozia
len und wirtschaftlichen Gege
benheiten entsprechen, femer
wird eine differenzierte Finan
zierung sowie eine effiziente Or
ganisationsstruktur angestrebt.
«Nie ganz am Ziel»
Den Hauptteil der Vorlage
nehmen die Eingliederungs
massnahmen, insbesondere
berufliche Vorkehrungen ein.
FBPL-Fraktionssprecher Marco
Ospelt wies in der Eintretensde
batte darauf hin, dass die Ein
gliederung dem Empfang von
Renten vorzuziehen sei. «Das
war immer das Motto von IV,
wobei die Eingliederung schwie
rig zu verwirklichen ist. Wir
werden nie ganz am Ziel sein»,
gab Marco Ospelt diesbezüglich
zu bedenken. Weiters merkte der
FBPL-Abgeordnete an, dass mit
der Abänderung des IV-Geset-
zes, des AHV-Gesetzes, des Ge
setzes über die Ergänzungslei
stungen, des Gesetzes über die
Familienzulagen, des Gesetzes
über die Gewährung von Blin
denhilfe und des Schulgesetzes
die Probleme der Behinderten in
concreto noch nicht gelöst sind.
Lohnzuschuss allseits
begrüsst
Der neu vorgesehene Lohnzu
schuss bezweckt gemäss der Re
gierungsvorlage, die berufliche
Wiedereingliederung von Perso
nen sicherzustellen, welche teil
weise noch arbeitsfähig sind.
Unternehmen, welche sich be
reit erklären derartige Arbeit
nehmer einzustellen bzw. wei-
terzubeschäftigen kommen in
den Genuss eines entsprechen
den Lohnzuschusses. Marco Os
pelt (FBPL) begrüsste diese
Neuerung, denn damit würde es
den Arbeitgebern leichter ge
macht, Behinderte zu beschäfti
gen. Dorothee Laternser (VU) be
kräftigte den FBPL-Fraktions
sprecher, indem hiermit die Be
hinderten mehr Chancengleich
heit in der Gesellschaft erhielten.
Der FBPL-Abgeordnete Alois
Beck unterstützte die Lohnzu
schussregelung, bezeichnete sie
aber als, unzureichend. «Statt
dessen sind alle gefordert, Ar
beitgeber genauso wie Arbeit
nehmer» bei der Wiedereinglie
derung mitzuhelfen. Die Quint
essenz des Lohnzuschusses liegt
gemäss dem Regierungsbericht
darin, dass teilweise Invalide
nicht aus dem Arbeitsprozess
hinausfallen und sich mit IV-
Renten über Wasser halten.
Renteneinfrierung
möglich
Die Revision zielt ferner da
rauf ab, inskünftig zu gestatten,
eine laufende Rente vorüber
gehend nicht auszurichten,
falls die jeweilige Person *
einen Arbeitsversuch vor
nimmt. Marco Ospelt (FBPL) •
sieht darin einen nicht zu un
terschätzenden Sicherheits
aspekt. «Diese Möglichkeit ist
psychologisch wichtig im Falle
des Scheiterns eines Arbeitsver
suches.»
Eine weitere vorgesehene!
Neuigkeit besteht in der Ausp
gliederung des grössten Teils derj
medizinischen Massnahmen aus
dem Bereich der IV heraus und •
in die Krankenversicherung hin- i
ein. . ,•
Der FL-Abgeordnete Paul
Vogt gab schliesslich der Be
sorgnis der Eltern von Schwer
behinderten Ausdruck, welche
seiner Ansicht nach Angst vor
einem Leistungsabbau hätten. > J
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