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Samstag,
3. August 2000/Fr. 1.-
BöthsWdtt
Amtliches Publikationsorgan ■ 122. Jahrgang, Nr. 189
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Redaktion und Verieg; FeldklrcherStr. 5,9494 Sdwan, Telefon 4423 237 5151 FmRiialctlori/Verlaa +4 {3237 515^- Fax Pirsie4423 237 5166
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Samstag
Hilfe für Kinder, die
Probleme haben
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Was können Kinder und Jugendliche tun, wenn
sie Sorgen und Probleme haben? Meistens
besteht die Möglichkeit, sich an die Eltern
oder andere Vertrauenspersonen zu wenden.
Wenn aber alle Stricke reissen und die Brücke
zum Elternhaus nicht mehr besteht, so bietet
das Sorgentelefon unter der neuen Gratis
telefonnummer 147 professionelle Hilfe rund
um die Uhr. Seite 4
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«Montel» startet durch
VADUZ: «Unser Produkt ist nichts für reine In
land-Telefonierer», betonte. Viag EuroPlatt-
form-Geschäftsführer Alois Widmann an der
gestrigen Medienorientierung, als die Preise des
neuen Mobilfunkbetreibers «Montel» präsen
tiert wurden. Jedoch für Businessleute, welche
auch viel im Ausland unterwegs sind, bietet
«Montel» eine wirkliche Alternative zu anderen
Mobilfunkbetreibern. Heute werden die hoch-
technologisierten Anlagen gestartet: Ab heute
läuft «Montel». Seite 13
Malaysier freigelassen
JOLO: Drei entführte Malaysier, deren Freilas
sung philippinische Regierungsunterhändler
gestern mitgeteilt hatten, sind offenbar bis zum
Abend nicht in der Inselhauptstadt Jolo einge
troffen. Man erwartet die Freilassung der übri
gen 25 Entführten heute Samstag. Unter diesen
sind auch die beiden Deutschen Marc und Wer
ner Wallert. . Seite 31
REKLAME
Verfassung: Vorschlag des
Fürsten ist «problematisch»
Gutachten von Dr. Stephan Breitenmoser: Kritik am Verfassungsvorschlag des Fürsten
Das dritte Gutachten, welches
zu einer Klärung der Streitig
keiten zwischen Fürstenhaus
und Verfassungskommission
des Landtages beitragen soll,
spricht eine deutliche Sprache:
Dr. Stephan Breitenmoser,
Verfasser des umfangreichen
und fundierten Gutachtens,
stellt fest, dass einige Verfas
sungsvorschläge des Fürsten
hauses «problematisch» seien.
Peter Kindle
Während Dr. Stephan Breitenmo
ser in seinem Gutachten teilweise
harsche Kritik an den Verfassungs
vorschlägen des Fürstenhauses übt,
werden die Vorschläge der Verfas
sungskommission vom Gutachter in
Völker- und europarechtlicher Hin
sicht gutgeheissen.
Das Gutachten des Privatdozen
ten aus Basel, welches satte 148 Sei
ten umfasst, widmet sich vor allem
der Frage, inwieweit die Verfas
sungsvorschläge des Fürstenhauses
und der Verfassungskommission in
Völker- und europarechtlicher Hin
sicht haltbar sind.
Problematisch bezüglich
Rechtsstaatlichkeit
In der Zusammenfassung findet
Dr. Stephan Breitenmoser klare
Worte zum Verfassungsvorschlag
des Fürstenhauses: «Vor diesem
Hintergrund ergibt eine kumulative
Gesamtsicht der Völker- und euro
parechtlichen Demokratiebestim
mungen, dass im Rahmen der ge
genwärtigen Verfassungsdiskussion
im Fürstentum Liechtenstein insbe-
Der Verfassungsvorschlag des Fürsten bedeute eine Schwächung der Demo
kratie, stellt Dr. Stephan Breitenmoser in seinem Gutachten fest.
sondere einige Verfassungsvor-
schläge des Fürstenhauses im Hin
blick auf die sowohl im Demokra
tie- als auch im Rechtsstaatsprinzip
grundlegende Gewaltenteilung pro
blematisch sind und den für das Fürs
tentum Liechtenstein massgebli
chen Völker- und europarechtlichen
Mindestanforderungen an demo
kratische Verfassungsnormen nicht
Vaduz im Zbichen der Musik
t
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8. «Little Big One» bringt Stimmung ins Städtie
Zum achten Mal heisst es seit gestern im Vaduzer Släd le «Musik total». Der Liechtensteiner Hauptort bietet derzeit
den Rahmen für das «Little Big One», das wiederum Ti usende nach Liechtenstein locken wird. Das «Little Big One»
dauert bis morgen Sonntagabend. »: Seite 6
gerecht werden». Das Gutachten
von Dr. Stephan Breitenmoser be
schäftigt sich vor allem mit den vier
strittigen Punkten, bei welchen ein
Kompromiss zwischen Landesfürst
und Verfassungskommission unmög
lich scheint.
Kritik mit fundierten
Begründungen
Die vorgeschlagenen Bestim
mungen des Fürsten im Bereich des
Selbstbestimmungsrechts,des Sank-
tions- und Vetorechts, Vorschlags
und Ernennungsrecht der Richter,
sowie der Kompetenz zur Abset
zung der Regierung und Auflösung
des Landtages, stossen beim Basler
Gutachter auf keine Gegenliebe.
Obwohl beim Richtervorschlags
recht keine nennenswerten Wider
sprüche zu völkerrechtlichen Be
stimmungen ausgemacht werden
können, fürchtet der Gutachter eine
«rechtspolitisch . fragwürdige
Schwächung des Demokratieprin
zips» bei einer Realisierung dieses
Vorschlages.
Das vom Landesfürsten ange
strebte Sanktions- und Vetorecht
stehe in «eindeutigem Wider
spruch» zur EMRK. Diese Aussa
gen belegt Dr. Breitenmoser mit
mehreren Gründen und Argumen
ten. Das Separationsrecht einzelner
Gemeinden ist für den Gutachter
insoweit irrelevant, da Gemeinden
in völkerrechtlicher Hinsicht keine
Subjektivität zukommen könne.
Verhandlungen über einen Austritt
aus Liechtenstein und eine eventu
elle Aufnahme in einen anderen
Staatenbund seien aus rein völker
rechtlichen Grundsätzen unmög
lich. Seite 3
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