Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Region 
Freitag, 18. August 2000 7 
N AC HRICHTEN 
Vorarlberger 
Trachtentage 
LUSTENAU: Die Trachtengruppe Lustenau 
veranstaltet gemeinsam mit dem Vorarlberger 
Landestrachtenverband vom 25. bis 27. August 
2000 im Rahmen «Internationaler Vorarlberger 
Trachtentage» im Ortszentrum von Lustenau 
das Landes-Trachtenfest 2000 und das 50-jähri 
ge Vereinsjubiläum. 
Landes-TYachtenfeste haben in Vorarlberg 
Seltenheitswert, das letzte fand 1987 statt. Ge 
rade auch deswegen darf mit einem Fest der Su 
perlative gerechnet werden. 
Rund 1800Trachtenträger aus Vorarlberg, aus 
dem Dreiländereck Sqhweiz, Deutschland und 
Österreich sowie aus Ungarn, Slowenien,Tsche 
chien und Italien werden erwartet. 
Am Freitagabend jubiliert die Trachtengrup 
pe Lustenau, sie wird dabei vom Musikverein 
Meran-Untermais, den Trachtengruppen Meran 
und Schruns und Gruppen aus Sarvar und Slo 
wenien kräftig unterstützt. Selbstverständlich 
darf auch der Jodlerchor aus dem benachbarten 
schweizerischen Berneck nicht fehlen. Der 
Samstagnachmittag gehört den Vorarlberger 
Kindertanzgruppen und der Gruppe aus Bud- 
weis, bevor Alphornbläser in den sieben histori 
schen Parzellen von Lustenau zum «Abend der 
Begegnung» rufen. 
Höhepunkt ist der Sonntag, der mit der «Lus- 
tenauer Mundartmesse» beginnt. Ab 14.00 Uhr 
(ORF 2) bewegt sich der «tanzende Umzug», in 
dem zahlreiche Musikkapellen für den nötigen 
Schwung sorgen, durch die Marktgemeinde am 
Rhein. Zu sehen sind neben den ältesten Trach 
ten des deutschen Sprachraumes, wie jenen des 
Bregenzerwaldes, des Montafons und der 
walserischen Bergtäler auch jene des 19. Jahr 
hunderts und die vielfältigen, seit der Zwi 
schenkriegszeit sorgfältig erneuerten Trachten. 
Besonderer Wert wurde auf die Trachten der 
Zuwanderer in Vorarlberg gelegt, die mit Freu 
de dabei sind. Aufführungen auf drei Bühnen 
sorgen anschliessend für einen farbenprächti 
gen Ausklang. (Eing.) 
Gehärtete Pflanzen für 
besseres Wachstum 
FILISUR: Jetzt ist Erdbeerpflanzzeit. Auch wei 
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Zertifikat für 
Pflegeschule 
ST. GALLEN: Seit August ist die Schule für Ge- 
sundheits- und Krankenpflege am Ostschweizer 
Kinderspital mit dem Formalen Qualitätseva- 
luationssystem (FQS) zertifiziert. Zertifikat 
und Schule sind am Donnerstag vorgestellt wor 
den. Die Schule gehört zur Stiftung «Ostschwei 
zer Kinderspital», die von den beiden Appen 
zell, St. Gallen, Thurgau und dem Fürstentum 
Liechtenstein getragen wird. Seit 1971 bildet die 
Schule Pflegepersonal aus. Seit 1995 werden die 
Ausbildungsgänge für die Diplomniveaus I und 
II angeboten. Als einzige Schule in der Ost 
schweiz werden die Schwerpunkte «Das kranke 
Kind» und «Der Mensch mit Behinderung» an 
geboten. Im vergangenen Jahr besuchten 219 
Schülerinnen den Unterricht, davon bildeten 
sich 163 auf Diplomniveau II aus. Das 17-köpfi 
ge Schulteam unterrichtete in elf Klassen. Ne 
ben dem Schulteam wurden 84 Dozentinnen 
und Dozenten beschäftigt. 
Natelantenne In (Jzwil 
nicht bewilligt 
UZWIL: In Uzwil ist das Aufstellen einer Natel 
antenne abgelehnt worden. Gemäss Mitteilung 
vom Donnerstag wurde die Bewilligung verwei 
gert, weil die Antenne ausserhalb der Bauzone 
zu stehen kommen sollte. Die Antenne hätte an 
der Bahnlinie der SBB erstellt werden sollen. 
Das gesamte Schienennetz der SBB sei dem 
«übrigen Gemeindegebiet» zugeordnet, heisst 
es in der Mitteilung. Die geplante Antennenan 
lage sei weder zonenkonform noch an einen 
Standort ausserhalb der Bauzone gebunden. 
MsÄälÄSäÜSi 
Feuerbrand: Befallene Bäume 
unverzüglich roden 
St. Galler Obstproduzenten erhalten Entschädigungen 
ST. GALLEN: Den St. Galler 
Obstproduzenten wird ein Teil 
der Kosten des Feuerbrand 
schadens vergütet. Damit soll 
erreicht werden, dass befallene 
Bäume sofort gerodet werden, 
teilte die St. Galler Regierung 
am Donnerstag mit. 
Die St. Galler Obstbauern sollen im 
gleichen Umfang entschädigt wer 
den wie ihre Kollegen in den Nach 
barkantonen: Vorgesehen sind 
Beiträge von 100 bis 300 Franken 
pro Hochstammbaum und 250 bis 
350 Franken pro Are betroffener 
Obstanlagen. Der Grosse Rat ent 
scheidet darüber im Oktober. 
Im Kanton St. Gallen bestehe 
dank vereinter Anstrengungen von 
Kanton, Gemeinden und Obstbau 
ern eine vergleichsweise günstige 
Situation, heisst es.Trotzdem hätten 
zahlreiche vom Feuerbrand befalle 
ne Bäume gefällt werden müssen. 
Warmer Mai 
Angesichts der ausserordentli 
chen Lage will die Regierung, den 
betroffenen Obstproduzenten ei 
nen Teil der Kosten und des Scha 
dens vergüten. Dies soll ein Anreiz 
zur unverzüglichen Rodung der 
Bäume sein. 
Die Krankheit trat im Kanton St. 
Gallen erstmals 1995 auf. Das war 
me Wetter im Mai begünstigte die 
Ausbreitung stark. Während der 
Blütezeit der Obstbäume herrsch 
ten ausserordentlich hohe Tempera 
turen. Dadurch wurde der Feuer 
brand von unerkannt gebliebenen 
infizierten Bäumen vor allem durch 
Bienen stark verbreitet. 
Ein Prozent des Hochstamm- 
Bestands 
Praktisch flächendeckend betrof 
fen ist das Gebiet nördlich der Linie 
Oberriet-Nesslau-Uznach bis zum 
Der im Kanton St. Gallen auftretende Feuerbrand soll durch Rodungen ausgeschaltet werden. (Bild: Keystone) 
Bodensee. Befallen und bereits 
weitgehend gerodet wurden 1500 
bis 2000 Apfel- und Birnbäume. Das 
entspricht knapp einem Prozent des 
Hochstamm- Bestandes. Ausserdem 
wurde rund eine Hektare Obstanla 
gen gerodet. 
Die überraschend starke Zunah 
me der Befallsdichte und der räum 
lichen Ausbreitung lasse sich nur 
damit erklären, dass nach dem spä 
ten Krankheitsausbruch 1999 viele 
infizierte Obstbäumen unerkannt 
überwintert hätten, heisst es. 
Um die weitere Ausdehnung ein 
zudämmen, müssten alle befallenen 
Pflanzen rasch gerodet werden. Da 
mit werde ein wichtiger Beitrag zur 
Erhaltung der Hochstammkulturen 
geleistet. 
Es wäre aus Sicht des Land 
schaftsschutzes ein empfindlicher 
Rückschlag, wenn der ohnehin be 
drohte Bestand von Hochstamm 
bäumen durch eine nachlässige 
Bekämpfung des Feuerbrands zu 
sätzlich dezimiert würde, heisst es. 
Der Grosse Rat entscheidet 
Weil das grösste Gefahrenpoten 
tial für die Obstbäume entstehe, 
wenn die Feuerbrandbakterien auf 
den Bäumen überwintern, müssten 
noch vor der Herbstverfärbung 
möglichst alle Infektionsherde er 
kannt und ausgemerzt werden. 
Auf keinen Fall dürften befallene 
Bäume bis zur Ernte stehen gelas 
sen werden, da dies eine weitere 
Streuung der Infektionen geradezu 
provozieren würde. 
Meldepflicht 
Alle Besitzer von Kernobstbäu 
men sind aufgerufen, ihre Bäume 
zu kontrollieren und Befallsver 
dacht der Gemeinde zu melden. Zu 
melden ist auch ein Befallsverdacht 
bei Zier- und Wildgehölzen, na 
mentlich bei Weissdorn und Mehl 
beere. 
«Tiere sind empfindungsfähige Lebewesen 
» 
Tier-Initiative mit rund 125 000 Unterschriften eingereicht 
Die Eidgenössische Volksinitiative 
«für eine bessere Rechtsstellung der 
Tiere» ist innert fünf Monaten von 
rund 125 000 Personen unterschrie 
ben worden. Sie wurde am Don 
nerstag bei der Bundeskanzlei ein 
gereicht. Auch Parlamentarier wol 
len noch einmal einen Anlauf neh 
men. 
Die am Donnerstag eingereichte 
Tier-Initiative verlangt die Aufnah 
me eines neuen Artikels in der Bun 
desverfassung, wonach Tiere keine 
Sachen, sondern empfindungsfähi 
ge Lebewesen seien. Sie wird von 
der Gesellschaft Schweizerischer 
Tierärzte (GST), dem Schweizer 
Tierschutz (STS), der Schweizeri 
schen Kynologischen Gesellschaft 
(SKG) und der Stiftung für das Tier 
im Recht getragen. Der Nationalrat 
hatte es in der vergangenen Dezem 
bersession abgelehnt, die rechtliche 
Besserstellung von Tieren voranzu 
treiben und war auf eine mit erheb 
lichem Aufwand vorbereitete Vorla 
ge nicht eingetreten. Die Gegner 
hatten argumentiert, Tiere seien mit 
dem Tierschutzgesetz genügend ge 
schützt. Die Initianten brachten in 
einer Sammelfrist von nur fünf Mo 
naten 125 000 Unterschriften zu 
sammen. wie sie am Donnerstag be 
tonten. Der Erfolg der Unterschrif 
tensammlung beweise eindrücklich, 
wie weit diese Denkweise bereits im 
Bewusstsein der Bevölkerung ver 
ankert sei. Tiere erfüllten gerade in 
ihrer Eigenschaft als Heim- und Be 
gleittiere eine wichtige gesellschaft 
liche Aufgabe als eigentliche Sozial 
partner des Menschen. Das Recht 
habe sich dem gewandelten Emp 
finden der Bevölkerung anzupas 
sen. Jedes Kind kenne den Unter 
schied zwischen leblosen (Spiel-) 
Sachen und empfindsamen Tieren, 
sagte Marianne Staub, Präsidentin 
des Schweizer Tierschutzes (STS). 
Eine zweite Initiative für eine bes 
sere Rechtsstellung der Tiere wird 
vom Umweltschützer Franz Weber 
vorbereitet und von den Hauptini- 
tianten ebenfalls unterstützt. Aus 
serdem will Ständerat Dick Marty 
(FDP/TI) mit einer parlamentari 
schen Initiative noch einmal einen 
Anlauf nehmen. Sie nimmt die Vor 
lage wieder auf, auf die der Natio 
nalrat nicht eingetreten war. Dies 
hatte in der Öffentlichkeit zu hefti 
gen Reaktionen und zur Lancierung 
zweier Volksinitiativen geführt. Neu 
soll im Fall einer testamentarischen 
Zuwendung an ein Tier dafür ge 
sorgt werden, dass für dieses Tier 
auch nach demTod des Halters oder 
der Halterin artgerecht gesorgt 
wird. Im Fall einer Scheidung sollte 
ein Haustier jener Partei zugespro 
chen werden, die die beste Unter 
bringung gewährleistet. 
REKLAME 
Nach dem Willen der Initiative sollen Tiere als ernpfindungsfäliige Lebewesen und nicht ab Sachen angesehen wer 
den. (Bild: Keystone) 
... jetzt 
pflanzen: 
Sorten auch 
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T«l. Olt 404 11 70 
Fax 081 404 24 70
	        

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