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Amtliches Publikationsorgan ■ 122. Jahrgang, Nr. 146
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Übermorgen Samstag wird der
Städtlesommer mit der Forma
tion TE VAKA eröffnet.
Seite 25
Donnerstag
Treuhänder aus U-Haft
entlassen
VADUZ: In der Liechtensteiner Geldwäsche-
rei- Affäre ist Treuhänder Gerry Oehri aus Mau
ren aus der Untersuchungshaft entlassen wor
den. Der Mann war vor rund einem Monat un
ter anderem wegen Verdachts auf schweren ge
werbsmässigen Betrugs verhaftet worden. Ger
hard Mislik, Pressesprecher des Landgerichts in
Vaduz, sagte am Mittwoch auf Anfrage, der
1Yeuhänder werde nicht mehr in Haft gehalten,
weil keine Verdunkelungs- oder Wiederho
lungsgefahr mehr bestehe. Die Freilassung war
vom Obergericht angeordnet worden.
Im Kreuzfeuer der
Kritik
TRIESENBERG: Am kommenden Dienstag
veranstalten die FBPL-Frauen einen Abend
zum Thema «Finanzplatz Liechtenstein».
Alle Frauen sind herzlich in den Triesen-
berger Bärensaal eingeladen, um sich in
vier Kurzreferaten mit anschliessender Diskus
sion einen Einblick in die Thematik zu ver
schaffen. Die vier Referentinnen stellen sich
und ihre inhaltlichen Schwerpunkte heute kurz
vor. Seite 5
Weltweite
Kommunikation
In einer Kommuni
kationswelt, in der
wir leben, gehören
nicht nur umstritte
ne Mobilantennen
zum Alltag, auch Sa
telliten-Bodensta
tionen werden im
mer zahlreicher.
Dank ihnen kann
auch dort kommu
niziert werden, wo
weder Kabel noch
Mobilfunk vorhan
den sind. Weitere Themen der heute bei
liegenden Multimedia-Beilage sind der Ge
schichte des Internets sowie dem WAP, dem
sogenannten Wireless Application Protocol,
gewidmet. Beilage
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Mobilantennen: Regierung
Regierung umgeht Beschwerden durch Deklarierung der Antennen als Provisorium - Postulat derVU
Die Regierung hat durch einen
Grundsatzbeschluss das Auf-
. stellen von Mobilantennen als
bewilligungsfällig bezeichnet.
Dieser Beschluss • kann mit
einem Schildbürgerstreich
gleichgesetzt werden. Denn:
Sie taxierte die Mobilantennen
als Provisorium und damit
würden sie dem Gesetz zum
Schutz von Natur und Land-
schaft entsprechen. Diesen Be
schluss teilte die Regierung
brieflich allen Gemeindevor
stehungen mit. Zudem reichte
die VU-Fraktion ein Postulat
zu den Immissionsgrenzwerten
der Strahlung ein.
Alexander Batliner
Regierungschef Mario Frick teilte
den Gemeindevorstehungen am 19.
Juni dieses Jahres brieflich mit, dass
die Regierung einen Grundsatzbe
schluss zum Anbringen der Mobilan
tennen gefällt habe. In diesem Brief
werden die Mobilantennen nur noch
als «provisorische Mobilantennen»
bezeichnet. Mit der Deklarierung der
Antennen als Provisorium, kann die
Regierung das Aufstellen der Anten
nen auch gemäss Gesetz zum Schutz
von Natur und Landschaft (NSchG)
als bewilligungsfähig bezeichnen.
Der Regierungschef schreibt: «Die
Aufstellung von Mobilantennen für
eine kürzere Dauer (ein bis zwei Jah
re) stellt nur dann einen Eingriff in
Natur- und Landschaft im Sinne von
Art. 12 des Gesetzes von Natur und
Landschaft dar, wenn dadurch das
Landschaftsbild in ausserordentli
chem Ausmass beeinträchtigt wird.
Dies bedeutet in der Regel, dass be
fristete Eingriffe aufgrund des über
wiegenden öffentlichen Interesses
bewilligungsfähig sind.»
Keine nachhaltige
Beeinträchtigung
Zudem betont die Regierung, dass.
mit einem Provisorium nicht von ei-
Damit die Mobilantennen dem Gesetz zum Schutz von Natur und Land
schaft entsprechend-erklärte die Regierung in einem Grundsatzbeschluss die
Antennen einfach zum Provisorium. (Archivbild)
ner nachhaltigen Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes gesprochen
werden kann. Mario Frick unter
streicht im Brief: «Gemäss Artikel 12
Abs. 1 NSchG sind Eingriffe in Natur
und Landschaft Veränderungen der
Gestalt oder Nutzung von Grund
flächen, welche die Leistungsfähig
keit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild erheblich oder
nachhaltig beeinträchtigen können.
Werden Antennen nur für ein bis
zwei Jahre aufgestellt, so kann nicht
von einer nachhaltigen Beeinträchti
gung des Landschaftsbildes gespro
chen werden. Das Aufstellen einer
Antenne kann jedoch im Einzelfall
das Landschaftsbild erheblich beein
trächtigen,, was beispielsweise auf
Masten in einem empfindlichen Ge
biet (Naturschutzgebiet) zutrifft.
Nachdem diese Beeinträchtigung je
doch nur von kürzerer Dauer ist und
das öffentliche Interesse an einem
raschen Funktionieren des Mobilte-
lefonienetzes gross ist,sind nach Auf
fassung der Regierung solche Ein
griffe aufgrund von Art. 13 Abs. 1
NSchG (Interessensabwägung) be
willigungsfähig.»
Rückgabe der Konzessionen?
Die Regierung scheint von den
Betreibern der Mobiltelefonie unter
Druck geraten zu sein. Deshalb
dürfte dieser fragwürdige Beschluss
gefällt worden sein. Mario Frick
schreibt nämlich in seinem Brief,
dass die Betreiber der Mobiltelefo
nie nicht ausschliessen, ihre Konzes
sion zurückzugeben. Im Brief kann
nachgelesen werden: «Wenn sich die
Inbetriebnahme der Mobiltelefonie-
netze aufgrund langer Verfahrens
dauer für die Bewilligung von Anla
gen noch lange hinauszögert, ist
nicht auszuschliessen, dass die Mo
bilbetreiber ihre Konzession
zurückgeben und das Land verlas
sen.» Diese Möglichkeit bezeichnet
Regierungschef Mario Frick im
Brief in Bezug auf die Wirtschaft
und auf die Versorgung Liechten
steins mit Mobiltelefonie als sehr
schlecht. Tatsache ist, dass die Re
gierung mit diesem Beschluss ver
sucht, die sehr zahlreichen Be
schwerden, die gegen den Bau von
Mobilantennen hängig sind, zu um
gehen. Damit hat sie all jene Perso
nen, die aus gesundheitlichen
Aspekten die Anhäufung von
Mobilantennen zu verhindern ver
suchen, vor den Kopf gestossen.
Postulat derVU
' Die zahlreichen Beschwerden und
die eingereichte Petition gegen den
Bau der Mobilantennen und der da
mit verbundene öffentliche Druck
gegen die VU-Regierungspolitik
scheint nun auch die VU-Landtags-
fraktion nervös zu machen. Sie reich
te nämlich ein Postulat ein, durch
welches eine gesetzliche Festlegung
von Immissionsgrenzwerten betref
fend elektromagnetischer Strahlung
geschaffen werden soll. Die Fostu-
lanten betonen; «Aufgrund der herr
schenden Verunsicherung und kon
troversen Meinungen in der Bevöl
kerung scheint es notwendig, die
Festlegung von Immissionsgrenz
werten zum Schutz der' Bevölkerung
vor elektromagnetischer Strahlung
im Landtag zu thematisieren. Dazu
sind vertiefte Abklärungen und ein
entsprechender Bericht und Antrag
seitens der Regierung erforderlich.
Daraus soll unter anderem auch her
vorgehen, in welchem Verfahren die
Grenzwerte ermittelt werden sollen
und auf welche Weise die Einhaltung
dieser Grenzwerte sichergestellt
werden kann. Nach Ansicht der Po-
stulanten kann eine gesetzliche Fest
legung von Immissionsgrenzwerten
Klarheit schaffen und der Rechts
sicherheit dienlich sein.»
«Golden Goal» entschied für Frankreich
Zidane markierte in der 117. Minute mittels Penalty den 2:1-Siegtreffer gegen Portugal
Mit dem zweiten «Golden Goal»
der EM-Geschichte zieht Frank
reich in den Final ein. Zinedine Zi
dane schoss den Weltmeister im ers
ten Halbfinal gegen Portugal in
Brüssel in der 117. Minute der Ver
längerung mit einem Handelfmeter
ins Endspiel. Die Franzosen treffen
am Sonntag in Rotterdam auf
den Sieger des zweiten Halbfinpls
zwischen Italien und Holland, der
heute in Amsterdam ausgetragen
wird.
Welch ein dramatisches Ende in der
117. Minute des intensiven Kampf
spiels in der Verlängerung. Portu
gals Verteidiger Abel Xavier be
nutzt nach einem Schrägschuss von
Wiltord die Hand. Schiedsrichter
Benkö diktiert nach Konsultation
seines Assistenten einen Penalty.
Zidane schiesst unter die Latte.
Frankreich steht damit zum zweiten
Mal in einem EM-Final. Seite 19
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Frankreich setzte sich in einer spannenden Partie gegen Portugal durch.
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