Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Land und Leute 
Samstag, 17. Juni 2000 7 
Gleichstellungsgesetz: infra gibt ausfuhrliche und praxisnahe Auskunft' 
In letzter Zeit geht Sandra Müller 
nicht mehr gerne zur Arbeit - 
über die anzüglichen Witze ihrer 
männlichen Arbeitskollegen kann 
sie wirklich nicht lachen. Was die 
junge Frau dagegen tun kann, er 
läutert die infra (Informations 
und Kontaktstelle für Ftauen) per 
«Hotline» und mit persönlichen 
Beratungen zum Gleichstellungs 
gesetz. 
L-Press 
Seit zwei Jahren arbeitet Sandra Müller' 
in einem mittelgrossen Betrieb. Der Job 
macht ihr eigentlich viel Freude. Doch 
in letzter Zeit häufen sich die anzügli 
chen Witze ihrer Arbeitskollegen und 
immer öfters muss sie sich Bemerkun 
gen über ihre Figur und ihre Kleidung 
gefallen lassen. Und weil ihr direkter 
Vorgesetzter mitlacht, traut sich die 30- 
Jährige nicht, sich zur Wehr zu setzen. 
Meistens verlässt die junge Frau wü 
tend und enttäuscht den Raum und ver 
schanzt sich in ihrem Büro. Die Krän 
kungen lähmen sie, beeinträchtigen ih 
re Arbeit, so dass Sandra Müller in letz 
ter Zeit mit ihren Leistungen oft unzu 
frieden ist. Und dabei hatte alles so viel 
versprechend angefangen... Sie freute 
sich auf die Anstellung, bei der die Zu 
sammenarbeit mit anderen Menschen 
wichtig ist und ihr Betätigungsfeld stell 
te eine neue, positive Herausforderung 
dar. Wann die Anzüglichkeiten begon 
nen hatten, daran kann sich Sandra 
Müller nicht mehr erinnern. Schlei 
chend haben sie Einzug gehalten, sind 
ständig mehr geworden und belasten 
ihren Arbeitsalltag heute sehr. In letzter 
Zeit fragt sie sich deshalb öfters: «Soll 
ich diesen Job kündigen, mir eine ande- 
Die sexuelle Belästigung beginnt nicht erst bei Berührungen, sondern viel früher und stellt einen Übergriff auf die gesamte Per 
son dar. (Foto: Emmi Wohlwend) 
re Stelle suchen?» - «Nein», sagt ihre 
innere Stimme. Und ein klares «Nein» 
ist auch aus dem Gleichstellungsgesetz 
Liechtensteins, das seit dem Mai 1999 in 
Kraft ist, abzuleiten. 
Gleichstellungsgesetz bietet 
Schutz 
Das Gleichstellungsgesetz verpflich 
tet Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen 
ausdrücklich dazu, ihr Personal vor 
sexueller Belästigung zu schützen. Die 
belästigte Person - in erster Linie han 
delt es sich dabei um Frauen, muss also 
nicht selber gegen Belästiger vorgehen. 
Es ist die Pflicht der Arbeitgebenden, für 
ein belästigungsfreies Klima zu sorgen. 
Werden sexuelle Belästigungen am Ar 
beitsplatz nicht verhindert, hat die beläs 
tigte Person gegenüber der Arbeitgeber 
seite verschiedene Rechtsansprüche (z. 
B. finanzielle Entschädigung). 
Schutz auch im Interesse der 
Wirtschaft 
Laut einer Schweizer Studie werden 
nahezu 60 Prozent der Frauen in ihrem 
Berufsleben mit sexueller Belästigung 
konfrontiert. Diese Übergriffe haben 
für die Arbeitnehmerinnen gravierende 
Auswirkungen, viele von .ihnen sehen 
sich gezwungen, den Arbeitsplatz zu 
wechseln. Auch die Arbeitgeberseite er 
leidet durch sexuelle Belästigung Scha 
den: das Betriebsklima leidet, es kommt 
zu Arbeitsausfällen und zu einer Beein 
trächtigung der Arbeitsleistung. 
Das Gleichstellungsgesetz macht die 
Chancengleichheit von Männern und 
Frauen im Erwerbsleben durchsetzbar. 
Es bietet Schutz vor Benachteiligung 
aufgrund des Geschlechtes und gilt für 
Männer und Frauen. Weitere Kern 
punkte des Gesetzes sind der Grund 
satz gleicher Lohn für gleichwertige 
Arbeit und der Schutz vor Diskriminie 
rung bei der Anstellung, Weiterbildung, 
Beförderung und Arbeitszuteilung. Es 
gilt für alle unselbstständigen Arbeits 
verhältnisse, für alle Finnen und Un 
ternehmungen der Privatwirtschaft, 
aber auch für Verwaltungen und Insti 
tutionen des Landes und der Gemein 
den. 
Sandra Müller und all die anderen 
betroffenen Frauen erhalten in der 
infra (Informations- und Kontaktstelle 
für Frauen) kostenlos Informationen 
und Beratung zum Gleichstellungsge 
setz unter der Nummer 232 08 80. Die 
infra-Hotline ist am Dienstag, den 27. 
Juni von 13.30 bis 15.30 Uhr und am 
Samstag, den 1, Juli von 8.30 bis 10.30 
Uhr offen. Zusätzlich bietet die infra 
Klientinnen persönliche Beratungen 
durch eine Anwältin an: Interessierte 
Frauen können ihre persönliche Situati 
on zu den Themen «Schutz vor sexuel 
ler Belästigung», «Lohngleichheit» und 
«Diskriminierungsverbot» besprechen. 
Für diese persönliche Beratung ist eine 
Voranmeldung unter Telefon 232 08 80 
erforderlich. 
Das Gleichstellungsbüro der Regie 
rung hat die Broschüren «Gleichstel 
lung im Erwerbsleben» und «Sexuelle 
Belästigung am Arbeitsplatz» heraus 
gegeben. Beide sind bei der infra (E- 
Mail: infra@schaan.lol.li), beim Gleich 
stellungsbüro (Telefon 236 60 60, e- 
mail: bernadette.kubik-risch@gsb.llv.li) 
oder beim Liechtensteinischen Arbeit 
nehmerverband (Telefon 399 38 38) er 
hältlich. 

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