Liechtensteiner Volksblatt
Wirtschaft
Donnerstag, 8. Juni 2000 1>3
Nachrichten
Wasserkraft für den
Schweizer Markt
CHUR: Überleben im liberalisierten Strom
markt mit Markenpolitik: Nach «Pure Power St.
Moritz», dem BUndner Strom f(lr das Ausland,
lanciert die Elektrizitätsgeseilschaft Rätia
Energie für die Schweiz die Öko-Strommarke
«Pure Power Graubünden». «Pure Power
Graubünden» ist nach Angaben der Gesell
schaft die erste Schweizer Öko-Strommarke aus
reiner Wasserkraft. «Pure Power St. Moritz»,
der Strom für den europäischen Markt, erhielt
vom deutschen TÜV bereits das Label «Strom
aus erneuerbaren Energien».
«Pure Power Graubünden» soll nach noch
strengeren Umweltkriterien zertifiziert werden.
Karl Heiz, Vorsitzender der Geschäftsleitung
von Rätia Energie, gab sich am Mittwoch in
Chur überzeugt, dass die Nachfrage nach er
neuerbarer Wasserkraft bei einer umweit- und
markenbewussten Kundschaft wachsen wird.
Der Strom mit Ökolabel soll an lokale Elektri
zitätswerke und nicht an Einzelkunden verkauft
werden. Unter Rätia Energie treten seit dem 1.
April die Kraftwerke Brusio AG, die AG Bünd-
ner Kraftwerke und die Rhätischen Werke für
Elektrizität AG gemeinsam au£ Mit 4000 Giga-
wattstunden Umsatz und einem Anteil von acht
Prozent am Schweizer Strommarkt gehört
Rätia Energie zu den mittleren, europaweit zu
den kleinen Gesellschaften.
Pro KMU neuer Name
und Kapitalerhöhung
ZÜRICH: Die Beteiligungsgesellschaft Pro
KMU will eine Kapitalerhöhung durchführen.
Zudem ändert die Gesellschaft den Namen in
ProKMU invest AG und verlegt den Geschäfts
sitz nach Frauenfeld, wie es in einer Mitteilung
vom Mittwoch heisst. Die Generalversammlung
habe eine Kapitalerhöhung auf mindestens
18835000 und höchstens 51360000 Franken
nominal bewilligt, teilt die ProKMU invest wei
ter mit. Die Erhöhung erfolge durch Ausgabe
von minimal 1562500 und maximal 4815000
vinkulierten Namenaktien von 10 Franken
Nennwert. Der Ausgabepreis betrage 32 Fran
ken. Die Zeichnungsfrist laufe vom 21. bis 30.
Juni 2000. Die Lieberierung erfolge am 7. Juli
2000. Die Gesellschaft ist an der Berner Börse
kotiert.
Rekordgewinn
ZÜRICH: Die Schweizer Banken haben erneut
ein sehr erfolgreiches Jahr hinter sich. Wie die
Schweizerische Nationalbank (SNB) am Mitt
woch bekannt gab, haben die 372 meldepflichti
gen Banken zusammen ihren Reingewinn um
19,6 Prozent auf rekordhohe 17,3 Mrd. Fr. ver
bessert. Seit Jahren steigt der Jahresgewinn der
Banken sprunghaft an. Die 1999 erreichten 17,3
Mrd. Fr. sind mehr als das Fünfache des 1996 er
zielten Gewinns von 3,4 Mrd. Franken, wie dem
Vorabdruck der SNB-Stätistik «Die Banken in
der Schweiz» zu entnehmen ist. 1997 hatten die
Banken 6,0 Mrd. und im Jahr darauf 14,5 Mrd.
Fr. verdient.
Die Bilanzsumme aller in der Schweiz tätigen
Banken wuchs 1999 auf 2243,8 Mrd. Franken.
Damit weiteten die Finanzinstitute ihre Ge
schäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 9
Prozent aus. Die Grossbanken haben ihre Do
minanz leicht verstärkt. Ihr Anteil an der ge
samten Bilanzsumme wuchs 1999 von 66,7 auf -
über 67 Prozent. Allerdings realisierten die
Grossbanken zugleich nur 63,9 Prozent der Ge
samtgewinne. Die Strukturbereinigung, die in
den vergangenen zehn Jahren zu einem Abbau
von rund 250 Banken geführt hatte, ver
langsamte sich deutlich.
Mehr Mittel
GENF: Bundesrat Pascal Couchepin hat zu
mehr Unterstützung für die meist verschuldeten
Länder aufgerufen. Die Initiative zur Entlas
tung dieser Länder stosse auf zahlreiche techni
sche Hindernisse, sagte Couchpin am Mittwoch
in Genf. 20 der meist verschuldeten Länder dis-
Kutierten am Mittwoch in Genf die Entschul
dungsinitiativen, die unter anderem von der
Weltbank und dem Internationalen Währungs
fonds (IWF) unterstützt werden. Die Entschul
dungsinitiative müsse auch zur Ausrottung der
Armut in den betroffenen Ländern beitragen,
betonte Couchepin bei der Eröffnung des Tref
fens. Es sei kontraproduktiv, die meist verschul
deten Länder mit einer «langen Liste von Be
dingungen» zu konfrontieren. Die G-7-Staaten
hatten im Juni letzten Jahres die Initiative aus
gearbeitet; der IWF und die Weltbank schlössen
sich an.
Überxaschungscoup via Nassau: Werner Rey hat die Auslieferungsverfügung In Frage gestellt
BERN: Werner K. Rey lässt
nicht locker. Wahrend in der
Schweiz ein Haftentlassungs
gesuch nach dem andern abge
lehnt worden ist, hat er auf den
Bahamas klammheimlich ei*
nen Überraschungscoup gelan
det und die Auslieferungsver-
ffigung in Frage gestellt.
Zur Erinnerung: Das Berner Wirt
schaftsstrafgericht hatte den inzwi
schen 57-jährigen Rey im Juli. 1999
wegen versuchten Betrugs, mehrfa
cher Urkundenfälschung und betrü
gerischen Konkurses zu vier Jahren
Zuchthaus verurteilt. Inklusive Aus-
lieferungs-, Untersuchungs- und Si
cherheitshaft sitzt Rey seit März
1996 hinter Gittern, bis zum 2. Juni
1998 in Nassau, seither in Bern.
Anklage wie Verteidigung hatten
nach der Urteilsverkündung umge
hend an die zweite Instanz appel
liert. Staatsanwalt Beat Schnell hält
nach wie vor am Anklagepunkt des
gewerbsmässigen Betrugs sowie am
Strafmass von zehn Jahren fest,
während Rey-Verteidiger Stefan
Suter weiterhin einen Freispruch
fordert. Der Kassationshof des Kan
tons Bern'wird sein Urteil voraus
sichtlich am 15. Juni endlich be
kannt geben.
Auslieferungsverfahren wurde
angefechtet
In seiner Berner Zelle Hess Rey
indessen nicht nur - bisher erfolglo
se - Haftentlassungsgesuche schrei
ben, sondern heckte einen Überra
schungscoup aus: Er beauftragte im
vergangenen November seinen An
walt Philipp Davis, auf den Baha
mas nachträglich die seinerzeit von
Aussenministerin Janet G. Bostwick
Der heute 57jährige Werner K. Rey wurde 1999 in Abwesenheit des versuch
ten Betruges und der mehrfachen Urkundenßlschung und betrügerischen
Konkurses zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. (Bild: Keystone)
unterzeichnete Auslieferungsverfü
gung anzufechten. Staatsanwalt Be
at Schnell bestätigte am Mittwoch
gegenüber der sda einen entspre
chenden Bericht der «Berner Zei
tung». Rey macht nun in Nassau gel
tend, er hätte die Auslieferungsver
fügung bereits im Juni 1998 ange
fochten, wenn er gewusst hätte, dass•
auch Anschuldigungen (versuchter
Betrug und betrügerischer Kon
kurs) |im Zusammenhang mit der
OmnfTochter Semifora in der Ver
fügung aufgelistet waren.
Ein* bahamesischer Staatsse
kretärhabe ihm damals zugesichert,
dass diese Vorwürfe in der Ausliefe
rungsverfügung nicht aufgelistet
seien. Reys Anwalt Suter schätzt
das Gewicht dieser Vorwürfe auf
rund ein Viertel der im Juli 1999 ver
urteilten Straftatbestände. Sollte
Rey mit seinem Vorstoss auf den
Bahamas Erfolg haben, verblieben
somit nur noch drei, statt vier Jahre
Zuchthaus.
Sofort nach Nassau gereist
Staatsanwalt Schnell erklärte ge
genüber der sda, er habe erst im ver
gangenen April von diesen juristi
schen Manövern Wind bekommen.
Er sei deshalb sofort nach Nassau
gereist. Hätte er dies nicht getan,
MwSt.
E-Business
Brüssel: Internet-Firmen ausserhalb der EU sollen sich registrieren lassen
Geschäfte übers Internet anzuwickeln - das ( wird immer attraktiver. Die EU will, dass sich Privatkunden auch Nicht-
EU-Ländem registrieren lassen, um darret, mehr Gleichheit zu bewirken. (Bild: Keystone)
BRÜSSEL: Die Europäische Kom
mission will Steuerschlupflöcher
beim Handel mit Software, Videos
und Musik im Internet stopfen.
Die Kommission legte am Mittwoch
in Brüssel einen entsprechenden
Vorschlag vor, nach dem sich Inter-
net-Firmen mit Sitz ausserhalb der
Europäischen Union (EU) künftig
in der EU für das Privatkundenge
schäft registrieren lassen müssen,
um dann die Mehrwertsteuer zu
entrichten.
Auch elektronische Informati
onsdienste und das Bezahlfemse
hen sollen unter den überaus inte
ressanten Vorschlag der Kommissi
on fallen. Binnenmarkt-Kommissar
Frits Bolkestein erklärte, mit dem
Vorschlag solle Ungleichheit im
Wettbewerb zwischen Firmen mit
Sitz in der EU und Unternehmen
aus Drittstaaten wie den USA abge
baut werden. Derzeit gehen die Fi
nanzämter meist leer aus, wenn
Kunden innerhalb der EU Musik
oder Software aus dem Internet
herunterladen. DieS galt vor allem
für Geschähe mit den USA-, wo die
Internet-Branche erfahrungs-
gemäss besonders stark vertreten
ist.
k Daher rollen sich Internet-Fir
men aus Drittstaaten mit einem Jah
resumsatz von über 100000 Euro
für Geschäfte mit Privatkunden in
einem EU-Land registrieren lassen.
Die Firmen müssen dann den dort
gültigen Mehrwertsteuersatz ent
richten.
Bestimmungsland-Prinzip
Das Land können sie aber aus
wählen - ,und dabei Steuervorteile
ausnutzet*; da die Mehrwertsteuer
in den 15 feU- Ländern zwischen 15
und 25 Prozent liegt. Bei Geschäf
ten: mit Firmen müsse dagegen die
Firma die; Steuer dort entrichten, wo
sie registriert sei. Damit gilt dort das
Bestimmungslandprinzip, nach dem
der Käufer die Steuer entrichten
muss. Keine neuen Regeln soll es
für Geschäfte geben, bei denen Pro
dukte über das Internet bestellt und
anschliessend konventionell - also
etwa auf dem Postweg - an die Kun
den ausgeliefert werden. Dort sol
len die für den Versandhandel be
reits geltenden Mehrwertsteuerre
geln greifen. Bei Lieferungen von
EU-Internetfirmen an Kunden in
Drittstaaten entfalle in der EU kei
ne Mehrwertsteuer, erklärte die
Kommission weiter.
Für fairen Wettbewerb
Bolkestein sagte, die Vorschläge
würden das wachsende Geschäft
über das Internet erleichtern, weil
sie für die Firmen Rechts- und Pia-
nungssicherheit schaffen würden.
Alle Wettbewerber könnten dann
auf einer fairen und gleichen Basis
konkurrieren. Mit den Plänen wer
de keine neue Internet-Steuer ge
schaffen, unterstrich Bolkestein.
wäre die Schweiz bei den am 19. Ju
ni beginnenden Hearings nicht an
gehört worden. «Wer sich nach an
gelsächsischem Recht nicht vertei
digt, verliert zum Vorneherein», sag
te er dazu.
Schnell ist zuversichtlich
Genau das habe Rey mit seiner
Geheimniskrämerei offensichtlich
beabsichtigt. Er wirft Rey und sei
nem Verteidiger Doppelspiel und
Prozessmissbrauch vor. Er habe
deshalb eine entsprechende Einga
be an den Kassationshof gerichtet.
Den Hearings in Nassau sieht
Schnell zuversichtlich entgegen. Er
habe von Aussenministerin Bost
wick die schriftliche Bestätigung,
dass der von Rey zitierte - wegen
dieser Affäre unterdessen abgesetz
te - Staatssekretär gar nicht Uber
die Kompetenz verfügt habe, Rey ir
gendwelche Zusicherungen zu ma
chen. Ferner werde er in Nassau auf
Prozessmissbrauch plädieren, weil
Rey die Auslieferungsverfügung zu
spät angefochten habe.
Auf jeden Fall bis vors
Bundesgericht
Wie der bernische Kassationshof
in gut einer Woche und die Ge
richtsbehörden auf den Bahamas ei
nige Zeit später auch entscheiden
mögen, der «Fall Rey» wird damit
keineswegs abgeschlossen sein. Ziel
von Staatsanwalt Schnell bleibt eine
Verurteilung wegen gewerbsmässi
gen Betrugs und für Anwalt Suter
gibt es «nur einen Spruch, nämlich
Freispruch».
Anklage wie Verteidigung kön
nen den Entscheid des Kassations-
hofs mit einer Nichtigkeitsbe
schwerde an das Bundesgericht wei
ter ziehen.
PanAlpina Sicav
Alpina V
Preise vom 7. Juni 2000
Kategorie A (thesaurierend)
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