Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

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4 Freitag, 19. Mai 2000 
Landtag 
Liechtensteiner Volksblatt 
Finanzpolitik soll transparenter werden 
Landtag erhebt Forderung nach angemessener Mitsprache in der Anlagepolitik 
Als Inhaber der Finanzhoheit will 
der Landtag von der Regierung in 
Zukunft in stärkerem Masse als 
bisher über das Finanzgebaren in 
formiert werden und auch ein an 
gemessenes Mitspracherecht in 
der Anlagepolitik haben. Diesbe 
zügliche Vorschläge der Regie 
rung gingen ihm gestern noch zu 
wenig weit. 
Manfred öhri 
Das Finanzvermögen des Landes ist 
mittlerweile auf rund 1,1 Milliarden 
Franken angestiegen. Der Landtag hat 
te daher schon seit längerem 
den Wunsch geäussert, künftig 
von der Regierung regelmässig über die 
Schwerpunkte und Ziele der Anlagepo 
litik und die Bewirtschaftung der ver 
fügbaren Mittel des Fmanzvermögens 
informiert zu werden. 
Angemessene Mitsprache 
Diese Berichterstattungspflicht der 
Regierung soll nun im Finanzhaushalts 
gesetz verankert werden, nachdem da 
rin auch die Zuständigkeiten fUr die 
Verwaltung des Fmanzvermögens gere 
gelt sind. Mit der Teilrevision des Ge 
setzes würden einige in den letzten Jah 
ren aufgetauchte Mängel behoben, be 
merkte die VU-Abgeordnete Ingrid 
Hassler. Eine Gesamtrevision könne 
gegebenenfalls nach Erlass des Ge 
schäftsverkehrsgesetzes ins Auge gefas- 
st werden, das die Organisation des 
Landtags und dessen Geschäftsverkehr 
mit der Regierung neu regeln soll. Zu 
allen Schwerpunkten der Regierungs 
vorlage stellte die Vorsitzende der Fi 
nanzkommission gestern allerdings 
noch Änderungsvorschläge zur Diskus 
sion. «Es muss das Bestreben sein», so 
Gebhard Hoch forderte ein angemessenes Mitspracherecht des Landtags bei der Verwaltung des Finanzvermögens. (Bild: bak) 
Ingrid Hassler, «die Rechte des Land 
tags in einer so wichtigen Handhabung 
zu stärken, aber auch gleichzeitig ver 
nünftige und umgängliche Mechanis 
men für die Entscheide zu finden.» 
. Von einer zu starken Ausweitung der 
Kompetenzen der Regierung zulasten 
des Landtags warnte gestern auch 
FBPL-Fraktionssprecher Gebhard 
Hoch. Die Finanzhoheit liege beim 
Landtag, Uber die Anlage des Finanz 
vermögens entscheide nach jetziger 
Gesetzesregelung hingegen allein die 
Regierung. Nachdem dieses Vermögen 
inzwischen fast die Grösse von zwei 
Jahresbudgets erreicht hat, möchte er 
der Regierung nicht die uneinge 
schränkte Zuständigkeit für die Anla 
gepolitik und Anlagestrategien zuge 
stehen. Gebhard Hoch forderte deshalb 
ein angemessenes Mitspracherecht des 
Landtags bei der Verwaltung des Fi 
nanzvermögens. Insbesondere verlang 
te er, dass die Anlagerichtlinien und 
Anlagestrategien von der Regierung in 
Abstimmung mit,der Finanzkommissi 
on des Landtags erlassen würden und 
der Gesamt-Landtag über die Vermö 
gensverwaltung und deren Resultate 
periodisch informiert werde. 
Einige Korrekturen nötig 
Absicht der, Regierung ist es dage 
gen, dass insküijftig nur die Finanzkom 
'V. il'jI. 
mission periodisch über die Rahmen 
ziele (angestrebte Durchschnittsrendite 
usw.), die Vermögensstrukturen, die 
Anlagerichtlinien, die Organisation so 
wie die Entwicklung des Gesamtporte 
feuilles informiert wird. Dem Landtag 
selbst wäre noch «die angestrebte Per 
formance und das damit verbundene 
Risiko zur Kenntnis zu bringen» - eine 
Bestimmung, mit der gestern niemand 
etwas anfangen konnte. Aufgrund der 
Diskussionen drängen sich bis zur zwei 
ten Lesung noch einige Korrekturen an 
der Vorlage auf. 
Mit der Änderung des Finanzhaus 
haltsgesetzes soll im Übrigen der Bo 
denerwerb im Zusammenhang mit 
Strassenbauten in den Zuständigkeits 
bereich der Regierung fallen. Ausser 
dem bezweckt die Vorlage eine Neure 
gelung der Bestimmungen über die 
Bemessung des Ausgabenrahmens für 
Verpflichtungskredite für Hochbau 
vorhaben (Kreditsprechung auf dem 
Bedürfnisnachweis) und eine geänder 
te Handhabung bei der Beantragung 
von Nachtragskrediten. 
Anpassung in Verfassung 
Ein Anpassungsbedarf besteht in die 
sem Zusammenhang schliesslich auch 
bei der Verfassung, in der heute be 
stimmt ist, dass der Landtag in Über 
einstimmung mit dem Landesfürsten 
Über die Aktiven der Landeskasse ver 
fügt. Diese Bestimmung soll dahinge 
hend abgeändert werden, dass die Re 
gierung das Finanzvermögen des Lan 
des nach Grundsätzen verwaltet, die sie 
im Einvernehmen mit dem Landtag 
festzulegen hat. Während die Regie 
rung mit dieser Formulierung noch ei 
nige Mühe bekundet (sie will die 
Grundsätze dem Landtag lediglich zur 
Kenntnis bringen), stiess sie im Rah 
men der Verfassungsdiskussion auch 
beim Landesfürsten auf Zustimmung. 
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