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4 Freitag, 19. Mai 2000
Landtag
Liechtensteiner Volksblatt
Finanzpolitik soll transparenter werden
Landtag erhebt Forderung nach angemessener Mitsprache in der Anlagepolitik
Als Inhaber der Finanzhoheit will
der Landtag von der Regierung in
Zukunft in stärkerem Masse als
bisher über das Finanzgebaren in
formiert werden und auch ein an
gemessenes Mitspracherecht in
der Anlagepolitik haben. Diesbe
zügliche Vorschläge der Regie
rung gingen ihm gestern noch zu
wenig weit.
Manfred öhri
Das Finanzvermögen des Landes ist
mittlerweile auf rund 1,1 Milliarden
Franken angestiegen. Der Landtag hat
te daher schon seit längerem
den Wunsch geäussert, künftig
von der Regierung regelmässig über die
Schwerpunkte und Ziele der Anlagepo
litik und die Bewirtschaftung der ver
fügbaren Mittel des Fmanzvermögens
informiert zu werden.
Angemessene Mitsprache
Diese Berichterstattungspflicht der
Regierung soll nun im Finanzhaushalts
gesetz verankert werden, nachdem da
rin auch die Zuständigkeiten fUr die
Verwaltung des Fmanzvermögens gere
gelt sind. Mit der Teilrevision des Ge
setzes würden einige in den letzten Jah
ren aufgetauchte Mängel behoben, be
merkte die VU-Abgeordnete Ingrid
Hassler. Eine Gesamtrevision könne
gegebenenfalls nach Erlass des Ge
schäftsverkehrsgesetzes ins Auge gefas-
st werden, das die Organisation des
Landtags und dessen Geschäftsverkehr
mit der Regierung neu regeln soll. Zu
allen Schwerpunkten der Regierungs
vorlage stellte die Vorsitzende der Fi
nanzkommission gestern allerdings
noch Änderungsvorschläge zur Diskus
sion. «Es muss das Bestreben sein», so
Gebhard Hoch forderte ein angemessenes Mitspracherecht des Landtags bei der Verwaltung des Finanzvermögens. (Bild: bak)
Ingrid Hassler, «die Rechte des Land
tags in einer so wichtigen Handhabung
zu stärken, aber auch gleichzeitig ver
nünftige und umgängliche Mechanis
men für die Entscheide zu finden.»
. Von einer zu starken Ausweitung der
Kompetenzen der Regierung zulasten
des Landtags warnte gestern auch
FBPL-Fraktionssprecher Gebhard
Hoch. Die Finanzhoheit liege beim
Landtag, Uber die Anlage des Finanz
vermögens entscheide nach jetziger
Gesetzesregelung hingegen allein die
Regierung. Nachdem dieses Vermögen
inzwischen fast die Grösse von zwei
Jahresbudgets erreicht hat, möchte er
der Regierung nicht die uneinge
schränkte Zuständigkeit für die Anla
gepolitik und Anlagestrategien zuge
stehen. Gebhard Hoch forderte deshalb
ein angemessenes Mitspracherecht des
Landtags bei der Verwaltung des Fi
nanzvermögens. Insbesondere verlang
te er, dass die Anlagerichtlinien und
Anlagestrategien von der Regierung in
Abstimmung mit,der Finanzkommissi
on des Landtags erlassen würden und
der Gesamt-Landtag über die Vermö
gensverwaltung und deren Resultate
periodisch informiert werde.
Einige Korrekturen nötig
Absicht der, Regierung ist es dage
gen, dass insküijftig nur die Finanzkom
'V. il'jI.
mission periodisch über die Rahmen
ziele (angestrebte Durchschnittsrendite
usw.), die Vermögensstrukturen, die
Anlagerichtlinien, die Organisation so
wie die Entwicklung des Gesamtporte
feuilles informiert wird. Dem Landtag
selbst wäre noch «die angestrebte Per
formance und das damit verbundene
Risiko zur Kenntnis zu bringen» - eine
Bestimmung, mit der gestern niemand
etwas anfangen konnte. Aufgrund der
Diskussionen drängen sich bis zur zwei
ten Lesung noch einige Korrekturen an
der Vorlage auf.
Mit der Änderung des Finanzhaus
haltsgesetzes soll im Übrigen der Bo
denerwerb im Zusammenhang mit
Strassenbauten in den Zuständigkeits
bereich der Regierung fallen. Ausser
dem bezweckt die Vorlage eine Neure
gelung der Bestimmungen über die
Bemessung des Ausgabenrahmens für
Verpflichtungskredite für Hochbau
vorhaben (Kreditsprechung auf dem
Bedürfnisnachweis) und eine geänder
te Handhabung bei der Beantragung
von Nachtragskrediten.
Anpassung in Verfassung
Ein Anpassungsbedarf besteht in die
sem Zusammenhang schliesslich auch
bei der Verfassung, in der heute be
stimmt ist, dass der Landtag in Über
einstimmung mit dem Landesfürsten
Über die Aktiven der Landeskasse ver
fügt. Diese Bestimmung soll dahinge
hend abgeändert werden, dass die Re
gierung das Finanzvermögen des Lan
des nach Grundsätzen verwaltet, die sie
im Einvernehmen mit dem Landtag
festzulegen hat. Während die Regie
rung mit dieser Formulierung noch ei
nige Mühe bekundet (sie will die
Grundsätze dem Landtag lediglich zur
Kenntnis bringen), stiess sie im Rah
men der Verfassungsdiskussion auch
beim Landesfürsten auf Zustimmung.
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