Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Dienstag, 4. Januar 2000 5
Nachrichten
Gamprin-Bendern: Die
Sternsinger kommen
GAMPRIN: Am 4. und 5. Januar werden die
Sternsinger wieder in unserer Gemeinde unter
wegs sein, um mit ihren Liedern und Versen die
frohe Botschaft von der Geburt Christi in alle
Häuser zu bringen. Wir geben Ihnen, liebe Pfar
reiangehörige, nachstehend die Besuchstermine
bekannt. Es ist immer sehr schwierig, einen ver
lässlichen Zeitplan aufzustellen. Wir bitten Sie
daher um Nachsicht, wenn es den Stemsingern
nicht gelingt, die Termine exakt einzuhalten. .
• Am 4. Januar, vormittags: Oberbendem,
Steinbruchgasse, Kirchagässle, St. Luziweg,
Salums, Oberbühl
•Am 4. Januar, nachmittags: Industriestrasse,
Schwibboga, Aeule, Breiten, Plattagass, Wida-
gass, Eschnerstrasse, Oberbühl (Reststück),
Kratzera, Badäl
• Am 5. Januar, vormittags: Fallsbretscha, Gros-
sabündt, Ruggellerstrasse, Bühl, Krest, Stig-
, bretscha
• Am 5. Januar, nachmittags: Jedergass, Mühle
gass, Haidenstrasse, Stelzagass, Grüt, Fehra-
gass
Die Einnahmen aus def Sternsinger-Aktion,
welche der Liechtensteinische Entwicklungs
dienst verdoppelt, werden für das Kinderheim
«Bhakti Asih», Semarang, Indonesien einge
setzt. Wir wünschen den Stemsingern viele offe
ne Türen und danken Ihnen, liebe Pfarreian
gehörige, für Ihre grosszügige Unterstützung.
Pfarrer und Pfarreirat
Englisch - Intensivkurs
- Anfängerkurs II
VADUZ: Am Dienstag, den 11. Januar um 18.00
Uhr beginnt in der Oberschule Vaduz der Kurs
538 unter der Leitung von Marion Häusler. Der
Kurs findet jeweils am Dienstag und am Don
nerstag statt. Willkommen sind alle, die geringe
Englischvorkenntnisse haben (1 bis 2 Semester)
oder Wiedereinsteiger. Durch zweimal 90 Mi
nuten pro Woche können wir schnell und inten
siv vorangehen. Aber don't panic - Entspan
nung, Spass und Freude am Lernen kommen
nicht zu kurz! Anmeldung und Auskunft bei der
Erwachsenenbildung, Haus Stein-Egerta in
Schaan,Telefon23248 22. (Eing.)
Einführung
in die Mythologie
SCHAAN: Am Mittwoch, den 12. Januar be
ginnt um 18 Uhr (bis 19,45 Uhr) ein insgesamt
vier Mittwochabende dauernder Kurs, der die
Sagenkreise um Artemis, Hermes, Poseidon und
Hades zum Inhalt hat. Motive der klassischen
Mythologie durchziehen alle Jahrhunderte und
Epochen der abendländischen Kunst- und Kul
turgeschichte, Architektur, Plastik, Malerei und
Dichtkunst. Der Referent wird wichtige Szenen
der Götter- und Heroenwelt aus obigen Sagen
kreisen erzählerisch darstellen, dabei aber an
hand von Diapositiven immer wieder den Be
zug zu aktuellen Epochen der europäischen
Kunst und Kulturgeschichte herstellen.
Referent ist Prof. Dr. Viktor Wratzfeld. Er un
terrichtet Deutsch und Geschichte am Gymna
sium Lauterach in Vorarlberg und ist Verfasser
von zahlreichen geschichtlichen und kunstge
schichtlichen Beiträgen. Veranstaltet von der
Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung. Mit Vor
anmeldung. (Eing.)
Die Fünf Tibeter
und Yoga
TRIESENBERG: Am Mittwoch, den 12. Janu
ar um 18.00 Uhr beginnt in der Schule Obergu
fer in Triesenberg der Kurs 134 unter der Lei
tung von Roland Witzemann. Die Fünf Tibeter
sind eine Folge von Körperübungen zur Stimu
lierung der Energien und somit zur Verbesse
rung von Gesundheit und Wohlbefinden. In Art
und Wirkungsweise sind sie mit dem System des
Yoga nahe verwandt. Dort wird jedoch eine
Vielzahl von Körper- und Atemübungen ange
boten, um die leib-seelische Gesundheit zu er
halten. Die auf den ersten Blick einfach auszu
führende Übungsreihe der Fünf Tibeter kann
bei falscher Anwendung zu Problemen führen.
Ziel dieses Kurses ist es deshalb, die richtige
Ausführung zu erlernen.
Darüber hinaus sollen alternative Möglich
keiten bei körperlichen Problemen aufgezeigt
werden, ebenso zusätzliche Körper-, Atem- und
Entspannungsübungen aus dem Yoga, welche
ein mehr individuell angepasstes Oben ermögli
chen.
Anmeldung und Auskunft bei der Erwachse
nenbildung Stein-Egerta in Schaan,Tel. 232 4822.
(Eing.)
EWR als Integrationsmodell
für osteuropäische Staaten
Interview mit Prof. Dr. Carl Baudenbacher zum sechsjährigen Bestehen des EFTA-Gerichtshofes
Der EFTA-Gerichtshof, der
seine Tätigkeit mit Inkrafttre
ten des EWR-Abkommens am
1. Januar 1994 aufgenommen
hat, ist Ende 1999 sechs Jahre
alt geworden. Sechs Jahre ent
sprechen einer Amtszeit. Für
das Fürstentum Liechtenstein
ist seit September 1995 Prof.
Dr. Carl Baudenbacher Rich
ter. Das VOLKSBLATT
sprach mit ihm.
Mit Prof. Baudenbacher
sprach Alexander Batliner
VOLKSBLATT. Das Projekt eines
EWR-Gerichtshofs hat seinerzeit
den EWR fast zum Scheitern ge
bracht. Man hat sich dann auf die
Einrichtung eines EFTA-Gerichts-
hofs geeinigt. Wie beurteilen Sie
diesen Vorgang im Rückblick?
Prof. Baudenbachen Der EWR-
Gerichtshof hatte aus EuGH- und
EFTA-Richtern bestanden. Der
EuGH hat ihn in seinem berühmten
Gutachten 1/91 als mit dem Ge
meinschaftsrecht unvereinbar be
zeichnet. Das Gutachten hat teil
weise über das Ziel hinaus geschos
sen, aber die Entscheidung, auf das
Projekt eines EWR-Gerichtshofs
mit EuGH und EFTA-Richtern zu
verzichten und stattdessen einen
EFTA-Gerichtshof ausschliesslich
mit EFTA-Richtern zu schaffen,
war wohl richtig. Man darf auch
nicht übersehen, dass der EWR-Ge-
richtshof die Kompetenz zur Beant
wortung von Vorlagefragen der na
tionalen Gerichte nicht gehabt hät
te. Gerade das war aber in den ver
gangenen sechs Jahren die wich
tigste Aufgabe des EFTA-Gerichts-
hofs. Eines kann man aber unab
hängig von alledem gar nicht genug
betonen: Das EWR-Abkommen ist
das einzige Assoziationsabkom
men, bei dem die EU den assoziier
ten Staaten eine eigene Überwa
chungsbehörde und einen eigenen
Gerichtshof zugestanden hat.
Wie wird man EFTA-Richter? Wer
wird europäischer Richter?
Die EFTA-Richter werden von
der Regierung eines EFTA/EWR-
Staates vorgeschlagen und durch ge
meinsame Übereinkunft der betei
ligten Regierungen für eine Amts
periode von sechs Jahren gewählt.
Die Biographien der EFTA-Richter
sehen ähnlich aus wie diefckr Rich
ter am Gerichtshof der Europäi
schen Gemeinschaften. Die meisten
europäischen Richter waren vorher
Richter an ihren jeweiligen nationa
len Höchstgerichten, hohe Beamte
oder Universitätsprofessoren.
Welche Art von Füllen kommt vor ■
den EFTA-Gerichtshof?
Der EFTA-Gerichtshof ist zu
ständig in Direktprozessen und in
Vorabentscheidungsverfahren. In
Direktprozessen führt z. B. die EF-
TA-Überwachungsbehörde ESA
Klage gegen einen Mitgliedstaat,
der eine Richtlinie nicht oder falsch
umgesetzt hat. Oder ein Mitglied
staat oder ein Privater wehrt sich
vor dem Gerichtshöf gegen eine
Entscheidung der ESA. Das Vorab
entscheidungsverfahren ist ein In
strument der Kooperation zwischen
nationalen Gerichten und dem EF-
TA-Gerichtshot Der EFTA-Ge-
richtshof beantwortet Fragen der
Auslegung des EWR-Rechts, und
diese Antworten dienen dann dem
nationalen Gericht als Grundlage
für sein Urteil.
In welchen Rechtsgebieten hat der
EFTA-Gerichtshof die meisten
Fälle zu entscheiden?
«Der EWR kannte auch als Modell für die Integration bestimmter osteuropäischer Staaten dienen», so Prof. Dr. Carl
Baudei\bacher, der für Liechtenstein als EFTA-Richter tätig ist. (Archivbild)
Die meisten Fälle haben wir in
den Bereichen Freier Warenver
kehr, Fernsehen ohne Grenzen, Ar-
beitsrecht iund Beihilferecht ent
schieden. Beim freien Warenver
kehr habeil' die nordischen Alkohol
monopole eine wichtige Rolle ge
spielt. Grenzüberschreitende Fern
sehsendungen haben insofern Prob
leme geschaffen, als sie häufig ge
gen die Vorschriften des Empfangs
staates im Bereich des Konsumen
tenschutzes und der öffentlichen
Moral Verstössen. Im Arbeitsrecht
ging es v. a. um das Schicksal der Ar
beitnehmer bei Umstrukturierun
gen und bei Zahlungsunfähigkeit.
Wie gross ist die Unabhängigkeit
des EFTA-Gerichtshofs gegenüber
dem Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften?
Der EFTA-Gerichtshof ist
grundsätzlich gehalten, die Präjudi
zien des Europäischen Gerichtshofs
zu befolgen. In der Praxis zeigt sich
aber, dass es in vielen, ja den meis
ten Fällen solche Präjudizien nicht
oder nicht durchgängig gibt. Dann
muss der EFTA-Gerichtshof selbst
eine Lösung finden. Der Europäi
sche Gerichtshof ist dem EFTA-
Gerichtshof in solchen Fällen mehr
fach gefolgt, wenn er später mit
demselben Problem befasst war.
Welche Auswirkungen hat die
Rechtsprechung des EFTA-Ge
richtshofs für Liechtenstein? Wie
viele Fälle aus Liechtenstein gab es
bisher?
Jedes Urteil des EFTA-Gerichts-
hofs hat faktisch eine Leitbildwir
kung für jeden der beteiligten drei
Staaten, unabhängig davon, für oder
gegen wen es ergangen ist. Aus
Liechtenstein hatten wir bisher nur
(aber immerhin) einen Fall.
Dem Europäischen Gerichtshof
gehören 15 Richter an, dem Eu
ropäischen Gerichtshof für Men
schenrechte npch viel m?hr. Der
EFTA-Gerichtshof hat nur drei
Richter. Gibt das Probleme?
Drei Richter sind die Mindestan
zahl, die vorhanden sein muss, um
einen Gerichtshof zu betreiben, an
dernfalls ist man beim Einzelrichter
angelangt. Mit dreien kann man
aber auch auskommen, das zeigt
nicht nur die Erfahrung bei uns.
Auch der EuGH tagt häufig in einer
Dreierkammer. Dasselbe gilt für die
amerikanischen Bundesappellati
onsgerichte. Wenn 15 oder mehr
Richter vorhanden sind, so wird die
Beratung wohl sehr schwierig.
Was ist nach Ihrer Auffassung das
wichtigste Urteil des EFTA-Ge-
richtshofs in den ersten sechs Jah
ren?
Im Bereich der allgemeinen
Rechtsgrundsätze würde ich das
Urteil «Sveinbjörnsdöttir» vom 10.
Dezember 1998 nennen, in dem der
Grundsatz der Staatshaftung auch
im EWR anerkannt wurde. Das Ur
teil ist v. a. für den Individualrechts
schutz von erheblicher Bedeutung.
Der EuGH ist dem übrigens in ei
nem Fall, der die Zeit der
EFTA/EWR-Mitgliedschaft Öster
reichs betraf gefolgt. Im Wirt
schaftsrecht halte ich «Maglite» aus
dem Jahr 1997 für das bedeutsamste
Urteil. Der EFTA-Gerichtshof hat
darjn festgestellt, dass die EFTA-
Staaten die Freiheit haben, selbst
darüber zu entscheiden, ob sie das
Prinzip der internationalen Er
schöpfung des Markenrechts in
ihren nationalen Markenschutzge
setzen einführen oder beibehalten
wollen. Der Gerichtshof hat damit
im übrigen der liechtensteinischen
Regierung Recht gegeben, die in
dem Verfahren, das Norwegen be
traf, interveniert hatte.
Im übrigen sind alle die Fälle als
besonders wichtig zu bezeichnen,
die dem Gerichtshof von nationalen
Höchstgerichten zur Vorabent
scheidung vorgelegt wurden.
Tatsächlich haben wir aus allen drei
Mitgliedstaaten solche Ersuchen
bekommen, aus Liechtenstein von
der Verwaltungsbeschwerdeinstanz.
Ein Justizsystem wie das des EWR
kann nur funktionieren, wenn die
nationalen Gerichte und vor allem
die Höchstgerichte mitspielen. Hier
darf der Hinweis nicht fehlen, dass
die Antworten des EFTA-Gerichts
hofs durchweg befolgt worden sind.
Der EFTA-Gerichtshof hat seinen
Sitz in Luxemburg, das nicht der
EFTA angehört Wie fühlt man sich
auf fremdem Boden?
Der Gerichtshof hatte seinen Sitz
ursprünglich in Genf, ist aber am 1.
1.1996 aufgrund eines Beschlusses
der Regierungen nach Luxemburg
umgezogen. Ich habe diesen Be-
schluss schon immer für richtig ge
halten. Es ist gut, dass wir in der
Nähe unseres grossen Cousins, des
EuGH sind. Das schafft institutio
nelle und persönliche Kontakte, oh
ne dass die Unabhängigkeit da
durch tangiert wurde. In Genf hätte
auf Dauer die Gefahr eines Schat
tendaseins bestanden. Im übrigen
hat die ESA ihren Sitz schon immer
in Brüsssel gehabt, das bekanntlich
auch nicht in einem EFTA-Land
liegt. Die ESA ist damit in umittel-
barer Nähe ihres grossen Vetters,
der Europäischen Kommission, un
tergebracht.
Wie lautet Ihre Zukunftsprognose
zum EWR?
Das EWR-Abkommen hat in den
ersten sechs Jahres seines Beste
hens zur Zufriedenheit aller Betei
ligten funktioniert. Das ist gerade in
den letzten Monaten auch von der
EU deutlich gemacht worden. Eine
Zukunftsprognose abzugeben, ist
nicht leicht. Ich gehöre aber zu de
nen, die glauben, dass es den EWR
noch viel länger geben wird, als ge
wisse Leute annehmen. Dabei
konnte der EWR auch als Modell
für die Integration bestimmter ost
europäischer Staaten dienen. Der
österreichische Aussenminister
Schüssel hat unlängst gesagt, man
brauche dafür eine zweite Struktur.
Er braucht nicht lange zu suchen:
mit dem EWR ist eine eingespielte
zweite Struktur vorhanden.
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