Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Dienstag, 4. Januar 2000 5 
Nachrichten 
Gamprin-Bendern: Die 
Sternsinger kommen 
GAMPRIN: Am 4. und 5. Januar werden die 
Sternsinger wieder in unserer Gemeinde unter 
wegs sein, um mit ihren Liedern und Versen die 
frohe Botschaft von der Geburt Christi in alle 
Häuser zu bringen. Wir geben Ihnen, liebe Pfar 
reiangehörige, nachstehend die Besuchstermine 
bekannt. Es ist immer sehr schwierig, einen ver 
lässlichen Zeitplan aufzustellen. Wir bitten Sie 
daher um Nachsicht, wenn es den Stemsingern 
nicht gelingt, die Termine exakt einzuhalten. . 
• Am 4. Januar, vormittags: Oberbendem, 
Steinbruchgasse, Kirchagässle, St. Luziweg, 
Salums, Oberbühl 
•Am 4. Januar, nachmittags: Industriestrasse, 
Schwibboga, Aeule, Breiten, Plattagass, Wida- 
gass, Eschnerstrasse, Oberbühl (Reststück), 
Kratzera, Badäl 
• Am 5. Januar, vormittags: Fallsbretscha, Gros- 
sabündt, Ruggellerstrasse, Bühl, Krest, Stig- 
, bretscha 
• Am 5. Januar, nachmittags: Jedergass, Mühle 
gass, Haidenstrasse, Stelzagass, Grüt, Fehra- 
gass 
Die Einnahmen aus def Sternsinger-Aktion, 
welche der Liechtensteinische Entwicklungs 
dienst verdoppelt, werden für das Kinderheim 
«Bhakti Asih», Semarang, Indonesien einge 
setzt. Wir wünschen den Stemsingern viele offe 
ne Türen und danken Ihnen, liebe Pfarreian 
gehörige, für Ihre grosszügige Unterstützung. 
Pfarrer und Pfarreirat 
Englisch - Intensivkurs 
- Anfängerkurs II 
VADUZ: Am Dienstag, den 11. Januar um 18.00 
Uhr beginnt in der Oberschule Vaduz der Kurs 
538 unter der Leitung von Marion Häusler. Der 
Kurs findet jeweils am Dienstag und am Don 
nerstag statt. Willkommen sind alle, die geringe 
Englischvorkenntnisse haben (1 bis 2 Semester) 
oder Wiedereinsteiger. Durch zweimal 90 Mi 
nuten pro Woche können wir schnell und inten 
siv vorangehen. Aber don't panic - Entspan 
nung, Spass und Freude am Lernen kommen 
nicht zu kurz! Anmeldung und Auskunft bei der 
Erwachsenenbildung, Haus Stein-Egerta in 
Schaan,Telefon23248 22. (Eing.) 
Einführung 
in die Mythologie 
SCHAAN: Am Mittwoch, den 12. Januar be 
ginnt um 18 Uhr (bis 19,45 Uhr) ein insgesamt 
vier Mittwochabende dauernder Kurs, der die 
Sagenkreise um Artemis, Hermes, Poseidon und 
Hades zum Inhalt hat. Motive der klassischen 
Mythologie durchziehen alle Jahrhunderte und 
Epochen der abendländischen Kunst- und Kul 
turgeschichte, Architektur, Plastik, Malerei und 
Dichtkunst. Der Referent wird wichtige Szenen 
der Götter- und Heroenwelt aus obigen Sagen 
kreisen erzählerisch darstellen, dabei aber an 
hand von Diapositiven immer wieder den Be 
zug zu aktuellen Epochen der europäischen 
Kunst und Kulturgeschichte herstellen. 
Referent ist Prof. Dr. Viktor Wratzfeld. Er un 
terrichtet Deutsch und Geschichte am Gymna 
sium Lauterach in Vorarlberg und ist Verfasser 
von zahlreichen geschichtlichen und kunstge 
schichtlichen Beiträgen. Veranstaltet von der 
Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung. Mit Vor 
anmeldung. (Eing.) 
Die Fünf Tibeter 
und Yoga 
TRIESENBERG: Am Mittwoch, den 12. Janu 
ar um 18.00 Uhr beginnt in der Schule Obergu 
fer in Triesenberg der Kurs 134 unter der Lei 
tung von Roland Witzemann. Die Fünf Tibeter 
sind eine Folge von Körperübungen zur Stimu 
lierung der Energien und somit zur Verbesse 
rung von Gesundheit und Wohlbefinden. In Art 
und Wirkungsweise sind sie mit dem System des 
Yoga nahe verwandt. Dort wird jedoch eine 
Vielzahl von Körper- und Atemübungen ange 
boten, um die leib-seelische Gesundheit zu er 
halten. Die auf den ersten Blick einfach auszu 
führende Übungsreihe der Fünf Tibeter kann 
bei falscher Anwendung zu Problemen führen. 
Ziel dieses Kurses ist es deshalb, die richtige 
Ausführung zu erlernen. 
Darüber hinaus sollen alternative Möglich 
keiten bei körperlichen Problemen aufgezeigt 
werden, ebenso zusätzliche Körper-, Atem- und 
Entspannungsübungen aus dem Yoga, welche 
ein mehr individuell angepasstes Oben ermögli 
chen. 
Anmeldung und Auskunft bei der Erwachse 
nenbildung Stein-Egerta in Schaan,Tel. 232 4822. 
(Eing.) 

EWR als Integrationsmodell 
für osteuropäische Staaten 
Interview mit Prof. Dr. Carl Baudenbacher zum sechsjährigen Bestehen des EFTA-Gerichtshofes 
Der EFTA-Gerichtshof, der 
seine Tätigkeit mit Inkrafttre 
ten des EWR-Abkommens am 
1. Januar 1994 aufgenommen 
hat, ist Ende 1999 sechs Jahre 
alt geworden. Sechs Jahre ent 
sprechen einer Amtszeit. Für 
das Fürstentum Liechtenstein 
ist seit September 1995 Prof. 
Dr. Carl Baudenbacher Rich 
ter. Das VOLKSBLATT 
sprach mit ihm. 
Mit Prof. Baudenbacher 
sprach Alexander Batliner 
VOLKSBLATT. Das Projekt eines 
EWR-Gerichtshofs hat seinerzeit 
den EWR fast zum Scheitern ge 
bracht. Man hat sich dann auf die 
Einrichtung eines EFTA-Gerichts- 
hofs geeinigt. Wie beurteilen Sie 
diesen Vorgang im Rückblick? 
Prof. Baudenbachen Der EWR- 
Gerichtshof hatte aus EuGH- und 
EFTA-Richtern bestanden. Der 
EuGH hat ihn in seinem berühmten 
Gutachten 1/91 als mit dem Ge 
meinschaftsrecht unvereinbar be 
zeichnet. Das Gutachten hat teil 
weise über das Ziel hinaus geschos 
sen, aber die Entscheidung, auf das 
Projekt eines EWR-Gerichtshofs 
mit EuGH und EFTA-Richtern zu 
verzichten und stattdessen einen 
EFTA-Gerichtshof ausschliesslich 
mit EFTA-Richtern zu schaffen, 
war wohl richtig. Man darf auch 
nicht übersehen, dass der EWR-Ge- 
richtshof die Kompetenz zur Beant 
wortung von Vorlagefragen der na 
tionalen Gerichte nicht gehabt hät 
te. Gerade das war aber in den ver 
gangenen sechs Jahren die wich 
tigste Aufgabe des EFTA-Gerichts- 
hofs. Eines kann man aber unab 
hängig von alledem gar nicht genug 
betonen: Das EWR-Abkommen ist 
das einzige Assoziationsabkom 
men, bei dem die EU den assoziier 
ten Staaten eine eigene Überwa 
chungsbehörde und einen eigenen 
Gerichtshof zugestanden hat. 
Wie wird man EFTA-Richter? Wer 
wird europäischer Richter? 
Die EFTA-Richter werden von 
der Regierung eines EFTA/EWR- 
Staates vorgeschlagen und durch ge 
meinsame Übereinkunft der betei 
ligten Regierungen für eine Amts 
periode von sechs Jahren gewählt. 
Die Biographien der EFTA-Richter 
sehen ähnlich aus wie diefckr Rich 
ter am Gerichtshof der Europäi 
schen Gemeinschaften. Die meisten 
europäischen Richter waren vorher 
Richter an ihren jeweiligen nationa 
len Höchstgerichten, hohe Beamte 
oder Universitätsprofessoren. 
Welche Art von Füllen kommt vor ■ 
den EFTA-Gerichtshof? 
Der EFTA-Gerichtshof ist zu 
ständig in Direktprozessen und in 
Vorabentscheidungsverfahren. In 
Direktprozessen führt z. B. die EF- 
TA-Überwachungsbehörde ESA 
Klage gegen einen Mitgliedstaat, 
der eine Richtlinie nicht oder falsch 
umgesetzt hat. Oder ein Mitglied 
staat oder ein Privater wehrt sich 
vor dem Gerichtshöf gegen eine 
Entscheidung der ESA. Das Vorab 
entscheidungsverfahren ist ein In 
strument der Kooperation zwischen 
nationalen Gerichten und dem EF- 
TA-Gerichtshot Der EFTA-Ge- 
richtshof beantwortet Fragen der 
Auslegung des EWR-Rechts, und 
diese Antworten dienen dann dem 
nationalen Gericht als Grundlage 
für sein Urteil. 
In welchen Rechtsgebieten hat der 
EFTA-Gerichtshof die meisten 
Fälle zu entscheiden? 
«Der EWR kannte auch als Modell für die Integration bestimmter osteuropäischer Staaten dienen», so Prof. Dr. Carl 
Baudei\bacher, der für Liechtenstein als EFTA-Richter tätig ist. (Archivbild) 
Die meisten Fälle haben wir in 
den Bereichen Freier Warenver 
kehr, Fernsehen ohne Grenzen, Ar- 
beitsrecht iund Beihilferecht ent 
schieden. Beim freien Warenver 
kehr habeil' die nordischen Alkohol 
monopole eine wichtige Rolle ge 
spielt. Grenzüberschreitende Fern 
sehsendungen haben insofern Prob 
leme geschaffen, als sie häufig ge 
gen die Vorschriften des Empfangs 
staates im Bereich des Konsumen 
tenschutzes und der öffentlichen 
Moral Verstössen. Im Arbeitsrecht 
ging es v. a. um das Schicksal der Ar 
beitnehmer bei Umstrukturierun 
gen und bei Zahlungsunfähigkeit. 
Wie gross ist die Unabhängigkeit 
des EFTA-Gerichtshofs gegenüber 
dem Gerichtshof der Europäischen 
Gemeinschaften? 
Der EFTA-Gerichtshof ist 
grundsätzlich gehalten, die Präjudi 
zien des Europäischen Gerichtshofs 
zu befolgen. In der Praxis zeigt sich 
aber, dass es in vielen, ja den meis 
ten Fällen solche Präjudizien nicht 
oder nicht durchgängig gibt. Dann 
muss der EFTA-Gerichtshof selbst 
eine Lösung finden. Der Europäi 
sche Gerichtshof ist dem EFTA- 
Gerichtshof in solchen Fällen mehr 
fach gefolgt, wenn er später mit 
demselben Problem befasst war. 
Welche Auswirkungen hat die 
Rechtsprechung des EFTA-Ge 
richtshofs für Liechtenstein? Wie 
viele Fälle aus Liechtenstein gab es 
bisher? 
Jedes Urteil des EFTA-Gerichts- 
hofs hat faktisch eine Leitbildwir 
kung für jeden der beteiligten drei 
Staaten, unabhängig davon, für oder 
gegen wen es ergangen ist. Aus 
Liechtenstein hatten wir bisher nur 
(aber immerhin) einen Fall. 
Dem Europäischen Gerichtshof 
gehören 15 Richter an, dem Eu 
ropäischen Gerichtshof für Men 
schenrechte npch viel m?hr. Der 
EFTA-Gerichtshof hat nur drei 
Richter. Gibt das Probleme? 
Drei Richter sind die Mindestan 
zahl, die vorhanden sein muss, um 
einen Gerichtshof zu betreiben, an 
dernfalls ist man beim Einzelrichter 
angelangt. Mit dreien kann man 
aber auch auskommen, das zeigt 
nicht nur die Erfahrung bei uns. 
Auch der EuGH tagt häufig in einer 
Dreierkammer. Dasselbe gilt für die 
amerikanischen Bundesappellati 
onsgerichte. Wenn 15 oder mehr 
Richter vorhanden sind, so wird die 
Beratung wohl sehr schwierig. 
Was ist nach Ihrer Auffassung das 
wichtigste Urteil des EFTA-Ge- 
richtshofs in den ersten sechs Jah 
ren? 
Im Bereich der allgemeinen 
Rechtsgrundsätze würde ich das 
Urteil «Sveinbjörnsdöttir» vom 10. 
Dezember 1998 nennen, in dem der 
Grundsatz der Staatshaftung auch 
im EWR anerkannt wurde. Das Ur 
teil ist v. a. für den Individualrechts 
schutz von erheblicher Bedeutung. 
Der EuGH ist dem übrigens in ei 
nem Fall, der die Zeit der 
EFTA/EWR-Mitgliedschaft Öster 
reichs betraf gefolgt. Im Wirt 
schaftsrecht halte ich «Maglite» aus 
dem Jahr 1997 für das bedeutsamste 
Urteil. Der EFTA-Gerichtshof hat 
darjn festgestellt, dass die EFTA- 
Staaten die Freiheit haben, selbst 
darüber zu entscheiden, ob sie das 
Prinzip der internationalen Er 
schöpfung des Markenrechts in 
ihren nationalen Markenschutzge 
setzen einführen oder beibehalten 
wollen. Der Gerichtshof hat damit 
im übrigen der liechtensteinischen 
Regierung Recht gegeben, die in 
dem Verfahren, das Norwegen be 
traf, interveniert hatte. 
Im übrigen sind alle die Fälle als 
besonders wichtig zu bezeichnen, 
die dem Gerichtshof von nationalen 
Höchstgerichten zur Vorabent 
scheidung vorgelegt wurden. 
Tatsächlich haben wir aus allen drei 
Mitgliedstaaten solche Ersuchen 
bekommen, aus Liechtenstein von 
der Verwaltungsbeschwerdeinstanz. 
Ein Justizsystem wie das des EWR 
kann nur funktionieren, wenn die 
nationalen Gerichte und vor allem 
die Höchstgerichte mitspielen. Hier 
darf der Hinweis nicht fehlen, dass 
die Antworten des EFTA-Gerichts 
hofs durchweg befolgt worden sind. 
Der EFTA-Gerichtshof hat seinen 
Sitz in Luxemburg, das nicht der 
EFTA angehört Wie fühlt man sich 
auf fremdem Boden? 
Der Gerichtshof hatte seinen Sitz 
ursprünglich in Genf, ist aber am 1. 
1.1996 aufgrund eines Beschlusses 
der Regierungen nach Luxemburg 
umgezogen. Ich habe diesen Be- 
schluss schon immer für richtig ge 
halten. Es ist gut, dass wir in der 
Nähe unseres grossen Cousins, des 
EuGH sind. Das schafft institutio 
nelle und persönliche Kontakte, oh 
ne dass die Unabhängigkeit da 
durch tangiert wurde. In Genf hätte 
auf Dauer die Gefahr eines Schat 
tendaseins bestanden. Im übrigen 
hat die ESA ihren Sitz schon immer 
in Brüsssel gehabt, das bekanntlich 
auch nicht in einem EFTA-Land 
liegt. Die ESA ist damit in umittel- 
barer Nähe ihres grossen Vetters, 
der Europäischen Kommission, un 
tergebracht. 
Wie lautet Ihre Zukunftsprognose 
zum EWR? 
Das EWR-Abkommen hat in den 
ersten sechs Jahres seines Beste 
hens zur Zufriedenheit aller Betei 
ligten funktioniert. Das ist gerade in 
den letzten Monaten auch von der 
EU deutlich gemacht worden. Eine 
Zukunftsprognose abzugeben, ist 
nicht leicht. Ich gehöre aber zu de 
nen, die glauben, dass es den EWR 
noch viel länger geben wird, als ge 
wisse Leute annehmen. Dabei 
konnte der EWR auch als Modell 
für die Integration bestimmter ost 
europäischer Staaten dienen. Der 
österreichische Aussenminister 
Schüssel hat unlängst gesagt, man 
brauche dafür eine zweite Struktur. 
Er braucht nicht lange zu suchen: 
mit dem EWR ist eine eingespielte 
zweite Struktur vorhanden. 
i
	        

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