Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Land und Leute 
Samstag, 25. März 2000 11 
Versicherung gegen Schäden von «Lothar» 
Interview mit Carl Kaiser, dem Präsidenten der Liechtensteinischen Versicherungsfachleute, über Neuerungen bei der Elementarversicherung 
Das Jahr 1999 war ein Katastro 
phenjahr. Nach den Lawinen ka 
men die Überschwemmungen, auf 
Erdbeben folgten gewaltige Stür 
me. Schäden aus Naturkatastro 
phen, die in Liechtenstein in klei 
nerem Ausmass auch eintreten 
können, sind versicherbar. Carl 
Kaiser, der Präsident der Liech 
tensteinischen Versicherungsfach 
leute, gibt im nachfolgenden In 
terview Auskunft Ober geplante 
Änderungen und Anpassungen 
beim Gesetz über Brand- und Ele 
mentarschäden. 
Wellweit passieren immer wieder Na 
turkatastrophen, die grosse Schäden 
anrichten. Solche Schadensfälle kön 
nen über die Elementarversicherungen 
abgedeckt werden. Ist das in unserem 
Land auch notwendig? 
Carl Kaisen Selbstverständlich. Zum 
Glück wurden wir in Liechtenstein in 
den letzten Jahrzehnten seit dem 
Rheineinbruch 1927 vor ganz grossen 
Katastrophen verschont. Aber Schäden 
durch Naturgewalten sind immer wie 
der entstanden. Beispielsweise bei Rü- 
fenniedergängen, bei kleineren Über 
schwemmungen. Ich erinnere aber auch 
die Hangrutschungen vor einigen Jah 
ren in Triesenberg, die etliche Wohn 
häuser in Mitleidenschaft zogen. Vor al 
lem aber möchte ich die Lawinennie 
dergänge im letzten Winter in Malbun 
erwähnen, die sicher noch in Erinne 
rung sind. Es gibt nicht nur ganz grosse 
Katastrophen, sondern auch kleinere 
Fälle, die auch in unserem Land vor 
kommen und durchaus erhebliche 
Schäden anrichten können. Unter Ele 
mentarschäden verstehen die Versiche 
rungen neben den Brandfällen auch 
Hochwasser, Schäden durch Stürme 
oder Hagel, Lawinen oder Schnee 
druck, ebenso Felsstürze, Steinschlag 
und Erdrutsche. 
Das Gesetz über die Versicherung von 
Brand- und Elementarschäden soll ei 
ner Revision unterzogen werden. Gibt 
es Veränderungen, die eine Anpassung 
des Gesetzes notwendig machen? 
Der EWR-Beitritt Liechtensteins hat 
auch auf dem Sektor der Versicherun 
gen zu Veränderungen geführt. Bis zum 
EWR-Beitritt waren nur schweizeri 
sche Versicherungen in unserem Land 
tätig. Seither können auch Versicherun 
gen aus dem EWR-Ausland oder auch 
aus Liechtenstein selbst ihre Dienstleis 
tungen anbieten. Heute haben wir in 
Liechtenstein nicht weniger als 35 Ver 
sicherungen, die im Unterschied zu 
früher nicht einen einheitlichen Versi- 
cherungsumfang und damit auch keine 
einheitlichen Tarife anbieten. 
Wie sieht das aus der Sicht der Versi 
cherungen, wie aus der Sicht der Versi 
cherten aus? 
Gleiche Versicherungsprodukte be 
deuteten früher praktisch einheitliche 
Tarifstrukturen. Heute profitieren die 
Kunden von der Vielfalt der Produkte 
und können auch von den freien Tarifen 
profitieren, wenn sie Preise und Leis 
tungen miteinander vergleichen. Die 
Versicherungen haben es einerseits 
schwieriger, anderseits einfacher. 
Schwieriger deshalb, weil starke Kon 
kurrenz und ein grosser Preiskampf 
herrscht, leichter deshalb, weil der freie 
Markt die Erarbeitung von innovativen 
Produktepaletten erlaubt. 
Carl Kaiser, Präsident der Liechtensteinischen Versicherungsfachleute, über die 
Neuerungen bei der Elementarversicherung: «Es gibt nicht nur ganz grosse Kata 
strophen, sondern auch kleinere Fälle, die auch in unserem Land vorkommen und 
durchaus erhebliche Schäden anrichten können.» (Archivbild) 
Weshalb soll nun das Gesetz über die 
Brand- und Elementarschäden ab 
geändert werden? 
Die grössere Zahl von Versicherungs 
unternehmen, die auf dem Markt 
Liechtenstein tätig sind, verlangen nach 
einer Vereinheitlichung der Rahmen 
bedingungen. Mit der Liberalisierung 
des Versicherungsmarktes zählen nicht 
nur schweizerische Unternehmen, son 
dern zunehmend auch Gesellschaften 
aus EWR-Ländern zu den Anbietern. 
Ganz besonders aber drängt sich eine 
Revision des Gesetzes in bezug auf den 
sogenannten Elementarpool auf, den 
die schweizerischen Versicherungen auf 
ihrem Heimmarkt geschaffen haben, 
um Risiken abzudecken. 
EWR-rechtlich wird es schwierig 
sein, wenn nun liechtensteinische 
oder EWR-Versicherungen in diesen 
Schweizer Pool integriert werden sol 
len, damit alle gleiche Bedingungen 
haben. Anderseits drängt sich aber ei 
ne ähnliche Lösung für die Brand- 
und Elementarversicherungen auf 
dem Platz Liechtenstein auf. Der Ent 
wurf der Regierung sieht die Ver 
pflichtung für die Gebäudeversiche 
rungen vor, einem Vertrag zum Aus 
gleich der Elementarschäden beizu 
treten. Damit wäre das schweizerische 
Modell in etwa auch in unserem Land 
verwirklicht, dem auch die Versiche 
rungen aus dem Ausland beitreten 
müssen. 
Betrifft die Liberalisierung bei den 
Versicherungen auch die Besitzer von 
Häusern, die nun frei entscheiden kön 
nen, ob sie eine Versicherung abschlies- 
sen wollen? 
So weit geht das Gesetz auch in der 
Vernehmlassungsvorlage nicht. Das 
bisherige System, wonach alle in Liech 
tenstein bestehenden Gebäude obliga 
torisch zu versichern sind, wird weiter 
geführt. Von der Versicherungspflicht 
ausgenommen sind kleine Gebäude mit 
einem Neuwert von weniger als 10 000 
Franken sowie für Hütten und Ba 
racken, die nur für einen bestimmten 
Zeitraum aufgestellt werden. Diese 
Versicherungspflicht erscheint viel 
leicht fast wie ein Zwang, weil in unse 
rem Land glücklicherweise wenige 
Brandfälle und Elementarschäden pas 
sieren. Aber die Hangrutschungen in 
Triesenberg vor einigen Jahren, die La 
winenniedergänge in Malbun oder die 
Überflutung von Kellern in Ruggell, die 
teilweise erhebliche Schäden verur 
sachten, lassen es als richtig erscheinen, 
wenn für alle Gebäude verpflichtend ei 
ne Versicherung abgeschlossen werden 
muss. 
Saab 9-3 S 2.0t, 154 PS, 5-door ab Fr. 411.75 mtl. 
Saab 9-3 S 2.0t, 154 PS, Coup6 ab Fr. 395.60 mtl. 
Neu: Saab 
Limited Edition. 
Die neuen Modelle der Saab Limited 
Edition verbinden Aerodynamik und 
Vielseitigkeit mit purem Fahrspass. 
Nutzen Sie jetzt unser attraktives 
Leasing-Angebot: Die Limited Edition 
mit den leistungsstarken Turbomoto 
ren gibts nämlich bereits ab Fr. 395.60 
pro Monat Testen Sie das neue Fahr 
gefühl bei Ihrem Saab-Händler. 
Beispiel Saab 9-3 S 2.0t, 5-door, 48 Monate Laufzeit, 
10000 km/)ahr, erster Leasingzins 10% vom Nettopreis, 
47 Leasingzinse 4 Fr. 411.75 (alle Betrlge Inkl. 7,5% 
MWSt,Volllaikoverslcherung nicht Inbegriffen). 
Für Leasing: Saab Flnance 
Tel. 0844 850 859, www.saab.ch 
'"'i';i - tV 
Saab 9-3 S 2.0t, 154 PS, Cabriolet 
ab Fr. 554.70 mtl. 

Mario Willi, Montalin-Garage AG, Kasernenstrasse 25, Chur, 081 252 14 16 * Auto Nart AG, Fabrikstrasse 3, Ennenda, 055 640 29 40 • Zollgarage Blschofberger GmbH, Oberdorf, 
Kriessern, 071 755 44 30 • Garage Beck Handels-Anstalt, Im Rösle 8, FL-Schaan, 075 237 50 50 • Hirsch AG, Zürcherstrasse 202, St. Gallen, 071 274 22 22
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.