Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Dienstag, 11. Januar 2000 3
Nachrichten
Neujahrsempfang auf
Schloss Vaduz
Der traditionelle Neujahrsempfang auf Schloss
Vaduz findet am Donnerstag, 13. Januar, um
15.00 Uhr statt. Bereits im Voraus empfangen
Fürst Hans-Adam II. und Fürstin Marie von
und zu Liechtenstein das diplomatische Korps,
die Mitglieder der Regierung, den Präsidenten
und den Vizepräsidenten des Landtags, den Erz-
bischof, den Leiter des Auswärtigen Amtes so
wie die Leiter liechtensteinischer Missionen im
Ausland. Anschliessend werden die weiteren
Mitglieder des Landtages, die Gerichtspräsi
denten, die Gemeindevorsteher und die Pfarr
herren empfangen. Unter den geladenen Gäs
ten befinden sich auch die lYäger fürstlicher Ti
tel und fürstlich liechtensteinischer Verdienst
orden,die Chefbeamten,das konsularische Kor
ps, die Vertreter der Verbände und Kommissio
nen, die Vertreter der Parteien sowie weitere
Vertreter des öffentlichen Lebens. (pafl)
Einreiseversuch mit
gefälschten Pässen
SCHAANWALD: Dank der Aufmerksamkeit
eines Grenzwachtbeamten beim Zollamt Scha
anwald endete am Samstagabend die Fahrt von'
zwei jugoslawischen Staatsangehörigen in Scha
anwald, als sie versuchten, mit gefälschten Päs
sen von Österreich nach Liechtenstein einzurei
sen. Den beiden wurde die Ginreise verweigert.
Sie wurden den österreichischen Behörden
übergeben. (Ipfl)
Einbrecher mussten
flüchten
BALZERS: In der Nacht vom Sonntag auf
Montag drangen zwei unbekannte Einbrecher
in die Produktionshalle eines Industriebetrie
bes in Balzers ein. Mit Brachialgewalt gelangten
sie ins Gebäude.
Im BUrotrakt versuchten sie einen Tresor zu
knacken. Durch einen zur Frühschicht kom
menden Arbeiter wurden sie offensichtlich ge
stört und mussten ohne Beute flüchten. Bei den
Tätern handelt es sich um zwei Unbekannte, ca.
170 bis 175 cm gross. Bei derTatausführung tru
gen sie Wollmtltzen. Die Fahndung nach der Tä
terschaft verlief negativ. (Ipfl)
Rolf Knie beim
Kiwanis-Ball
VADUZ: Am kommenden Samstag findet im
Vaduzer Saal der Ball zum 25-jährigen Beste
hen des Kiwanis Clubs Liechtenstein statt. Die
ser Ball unter dem Patronat der Bank Wegelin
Liechtenstein AG verbindet Jubiläum und so
ziales Engagement. Kiwaner und ihre Partner
werden anlässlich des Balls dem Präsidenten
des Liechtensteiner Behindertenverbandes, Dr.
Benedikt Marxer, ein schon längst benötigtes
behindertengerechtes Ttansportfahrzeug im
Wert von 80000 Franken übergeben.
Auch der weltbekannte Schweizer Künstler
aus der ebenso weltberühmten Zirkusfamilie,
Rolf Knie, wird bei diesem Ball mit dabei sein.
Doch Rolf Knie wird nicht nur Gast sein, son
dern auch ein Geschenk für den sozialen Zweck
mitbringen. Rolf Knie spendet ein Originalbild
von ihm. Dieses kann während des Ballabends
ersteigert werden. Das signierte Original wird
während des Balles vom Künstler höchstper
sönlich dem neuen Besitzer übergeben werden.
Der Erlös dieser Versteigerung wird vollum
fänglich für den sozialen Hauptzweck einge
setzt.
Der berühmte Schweizer Künstler reiht sich
damit in die Reihe der Kiwaner und ihrer Part
ner ein, die mit viel Engagement und persönli
chem Einsatz es ermöglicht haben, dass der
Liechtensteiner Behindertenverband ab dem
kommenden Samstag Besitzer des schon längs
tens benötigten behindertengerechten TVans-
portfahrzeuges sein wird.
, Auch die weiteren Attraktionen wie eine
Tombola mit Preisen im Wert von über 80000
Franken - darunter ein VW Polo gestiftet von
den vier Garagen Harald Frommelt AG, Beck
AG, Falk AG und Matt AG sowie der AMAG
Schweiz ein Golf-Putting-Competition um
den Spezialpreis der Grand-Hotels und des
Golfclubs von Bad Ragaz oder ein Torwand-
Schiessen mit einem zweitägigen Aufenthalt in
Madrid inklusive Flug und Besuch des Fussball
schlagers Real Madrid - CF Barcelona in der
Präsidentenloge von Real Madrid versprechen
am Ball nicht nur Unterhaltung und Freude für
die rund 400 geladenen Gäste, sondern vor al
lem auch dringend benötigte infrastrukturelle
Hilfestellung für den Liechtensteiner Behinder
tenverband.
Kränkelnder Tourismus soll
wieder in Fahrt kommen
Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt «Liechtenstein Tourismus» geplant
Das Land Liechtenstein soll für Touristen und Gäste wieder «schmackhaft» gemacht werden.
Mit einem neuen Gesetz soll
dem kränkelnden Tourismus in
Liechtenstein wieder auf die
Sprünge verholfen werden.
Der Entwurf, mit dem sich der
Landtag im Frühjahr 2000 be
fassen wird, sieht im Kern die
Errichtung einer öffentlich-
rechtlichen Anstalt «Liechten
stein Tourismus» vor, die ins
künftig mit dem Marketing für
den Tourismus nach innen und
nach aussen betraut werden
soll.
Manfred öhri
Seit einigen Jahren befindet sich der
Tourismus in Liechtenstein in einer
schwierigen Lage. Gemäss Regie
rungsbericht belegen die statisti
schen Auswertungen, dass die Näch
tigungen seit 1985 um rund 30 Pro
zent zurückgingen. Im gleichen
Zeitraum war auch im Bettenange
bot insgesamt ein Rückgang von
fast 20 Prozent zu verzeichnen.
Ungenügende Strukturen
Dabei, so ist jedenfalls die Regie
rung überzeugt, übe Liechtenstein
als monarchischer Kleinstaat doch
eine besondere Anziehungskraft
für Touristen aus, obwohl es nicht
als eigentliches «Tourismusland»
bezeichnet werden könne. In der
Vergangenheit habe es allerdings
an touristischen Gesamtkonzepten
und Strategien gefehlt, um die vor
handenen Stärken zu nutzen und
die Zusammenarbeit innerhalb der
Branche sowie die Vernetzung des
Tourismus mit anderen Branchen
zu verbessern.
Das von der Regierung mit der
Überprüfung der Strukturen und
Prozesse beauftragte Institut für
Öffentliche Dienstleistungen der
Universität St. Gallen kommt denn
auch zum Schluss, «dass die beste
henden Strukturen den heutigen
Anforderungen an eine Tourismus
organisation nicht mehr zu genü
gen vermögen». In der internen
Struktur stelle sich insbesondere
das Problem der unklaren Doppel
funktion der Landesfremdenver
kehrskommission als Besteller und
Aufsichts- bÄw. Strategieorgan der
Fremdenverkehrszentrale. Letzte
rer fehle das' entsprechende - aber
sehr bedeutende - strategische Or
gan.
Neue Trägerorganisation
Abhilfe soll nun die im Entwurf
des neuen Tourismus-Gesetzes vor
geschlagene . Errichtung einer öf
fentlich-rechtlichen Anstalt «Liech
tenstein Tourismus» (heutige Frem
denverkehrszentrale und Fremden
verkehrskommission) schaffen. Ei
ne selbstständige Anstalt öffentli
chen Rechtes bringt nach Auffas
sung der Regierung gegenüber ei
ner Verwaltungsabteilung eine grös
sere Unabhängigkeit und unterneh
merische Freiheit, zudem sei sie mit
verhältnismässig geringem Auf
wand zu verwalten. Durch die orga
nisatorische Verselbstständigung
werde auch die Voraussetzung für
eine allfällige spätere Privatisierung
geschaffen, die aufgrund der beste
henden Bedingungen derzeit nicht
realisierbar sei.
Gemäss Gesetzesvorlage besteht
der Zweck von «Liechtenstein Tou
rismus» vor allem darin, das Marke
ting für den Tourismus in Liechten
stein in Abstimmung und Verbin
dung mit dem allgemeinen Stand
ortmarketing sicherzustellen. Zu
sätzlich müssen die Information
und die Förderung der Kooperation
in der Tourismus-Branche, die Gäs
teinformation sowie die Wahrneh
mung der Interessen des Liechten
steiner Tourismus in regionalen und
internationalen Organisationen ge
währleistet werden.
Leistungsauftrag
«Liechtenstein Tourismus» soll
durch einen Leistungsauftrag der
Regierung gesteuert werden, der
aufgrund der fachlichen Empfeh
lung und Beratung durch den «Tou
rismustag» (jährliche Versammlung
der im Tourismus tätigen Institutio
nen) sowie auf Vorschlag des Ver
waltungsrates erteilt wird. Inner
halb dieses Leistungsauftrages soll
die neue Trägerschaftsorganisation
jedoch eine gewisse strategische,
insbesondere aber operative Frei-
(Archivbild)
heit haben. Als oberstes Leitungsor
gan von «Liechtenstein Tourismus»
wird ein Verwaltungsrat eingesetzt,
der sich aus fünf bis sieben Mitglie
dern zusammensetzen soll.
Neben einem Vertreter der Re
gierung werden je ein Vertreter der
Gewerbe- und Wirtschaftskammer
(GWK), der GWK-Sektion Gastro
nomie, der Industrie- und Handels
kammer sowie der Verkehrsvereine
Einsitz nehmen. Die Regierung
kann zwei weitere VR-Mitglieder
bestellen, ausserdem bestimmt sie
den Vorsitzenden.
Leiter schon bestimmt
Die Leitung der Geschäftsstelle
(inkl. der Informationsbüros) von
«Liechtenstein Tourismus» wird
einem Geschäftsführer übertra
gen, dem die Führungsverantwor
tung und die Entscheidungsbefug
nis in allen operativen Fragen ob
liegen werden. Zum neuen (Noch-
)Direktor der Fremdenverkehrs
zentrale bzw. inskünftigen Ge
schäftsführer der neuen Trägeror
ganisation hat die Regierung be
kanntlich bereits Ende Dezember
1999 Roland Büchel aus Schaan
bestellt.
Die Finanzierung von «Liechten
stein Tourismus» (siehe Beitrag un
ten) erfolgt wie bisher vor allem
durch erhöhte Staatsbeiträge sowie
durch die Einnahmen aus den
Tourismusumlagen und Beherber
gungstaxen.
Erhöhung der Tourismusumlagen
Neues Finanzierungskonzept zur Förderung des Tourismus in Liechtenstein
Mit dem neuen Tourismus-Gesetz
will die Regierung einerseits zeit-
gemässe Organisationsstrukturen
schaffen, andererseits soll auch die
Förderung des Tourismus in Liech
tenstein auf eine geänderte Finan
zierungsbasis gestellt werden.
Der Staat förderte den Tourismus
bisher durch die Verdoppelung der
Tourismusumlagen sowie durch die
Übernahme der Beiträge für die
Mitgliedschaft in verschiedenen
Tourismusorganisationen Uber die
Wirtschaftsförderung. Im Jahr 1998
belief sich der Staatsbeitrag auf
rund 360 000 Franken.
Am Grundsatz der Verdoppelung
der Tourismusumlagen soll auch
weiterhin festgehalten werden.
Gemäss Gesetzesentwurf will der
Staat inskünftig jedoch nicht nur die
Einkünfte aus den Umlagen, son
dern zusätzlich auch die der neuen
Trägerschaftsorganisation «Liech
tenstein Tourismus» zufallenden
60 % der Beherbergungstaxen ver
doppeln. Die bisherigen Mitglied
schaftsbeiträge sollen inskünftig je
doch wegfallen. Insgesamt ergeben
sich für den Staat dadurch jährliche
Mehrausgaben in Höhe von rund
120 000 Franken netto.
Erhöhung der Umlagen
Neben den Staatsbeiträgen soll
wie bisher die Deckung der Kosten
von «Liechtenstein Tourismus»
durch die Tourismusumlagen erfol
gen. Umlagepflichtig sihd analog
der bisherigen Gesetzesbestim
mung die am.Tourismus interessier
ten Geschäftsbetriebe. Nach dem
neuen Gesetzesentwurf wird der
Maximalbetrag jedoch von bisher
2500 auf 4000 Franken erhöht. Die
Tourismusumlagen sind so festzu
setzen, dass damit - unter Berück
sichtigung der übrigen Einnahmen
- die Kosten von «Liechtenstein
Tourismus» gedeckt werden kön
nen. Die Umlage wird jährlich im
Nachhinein vom Verwaltungsrat
veranlagt.
Höhere Beherbergungstaxe
Wer gegen Entgelt Personen be
herbergt, die nicht im Gemeindege
biet wohnen, hat - analog den bis
herigen Bestimmungen - für jede
Nächtigung eine Beherbergungsta
xe einzuheben und periodisch abzu
liefern. Diese Beherbergungstaxe
darf zwei Franken pro Nächtigung
(bisher 1 Franken) nicht überstei
gen. Neu ist jedoch die Verwendung
der Einnahmen aus den Beherber
gungstaxen: Gemäss Regierungs
vorschlag sollen 60 % «Liechten
stein Tourismus» und 40 % den an
erkannten lokalen Verkehrsverei
nen zufallen.
Die Beherbergungstaxe ist auf
grund der Meldescheine oder der
Hotelbesetzungslisten zu berech
nen. Neu ist, dass die Regierung an-,
dere Verfahren zur Berechnung der
Taxen für zulässig erklären kann.
Die Regierung will wie bisher mit
Verordnung das Nähere über die
Höhe, die Einhebung und die Ablie
ferung der Beherbergungstaxe so
wie insbesondere über die Kontrol
le regeln.
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