Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Land und Leute 
Dienstag, 29. Februar 2000 7 
Nachrichten 
LLB ist beim Bundes 
sängerfest 2000 dabei 
VADUZ: Das 40. Liechtensteinische Bundes 
sängerfest vom 27. Mai 2000 in Vaduz, soll wie 
der ein ganz besonderes werden. Die Zusam 
menarbeit zwischen dem MGV Männerge- 
sangsverein Sängerbund Vaduz und der Liech 
tensteinischen Landesbank AG ist ein aktiver 
Beitrag an das gute Gelingen des Anlasses. 
Letzte Woche fand in den Räumen der Liech 
tensteinischen Landesbank AG die Unterzeich 
nung der Sponsoring-Vereinbarung statt. Erwin 
Vogt, Direktor der LLB begrüsste den Präsi 
denten Peter Hemmerle und Peter Ospelt, Kas 
sier des MGV. Für die Durchführung eines sol 
chen Grossanlasses braucht es zwei starke Part 
ner, damit der Tag für die über 1000 Sängerin 
nen und natürlich auch die Zuhörerlnnen un- 
vergesslich bleibt. 
Zahlreiche Darbietungen 
Das offizielle Programm beginnt am Samstag, 
27. Mai 2000 um 13 Uhr mit Beiträgen der teil 
nehmenden Vereine und endet mit dem tradi 
tionellen Festakt im Vaduzer-Saal. Die Vor 
führungen finden im Vaduzer-Saal, in der Pfarr 
kirche Vaduz und in der Konzertmuschel beim 
Rathaus statt. Für das jüngere Publikum gibt es 
ein Karaokesingen in der Aula der Primarschu 
le. Das Abendprogramm besteht aus ganz un 
terschiedlichen Beiträgen von Vereinen, die am 
Sängerfest teilnehmen. Begleitet werden die 
Beiträge durch ein gemeinsames Singen. Auf 
verschiedenen Grossleinwänden werden dafür 
Liedtexte projiziert, um den ganzen Saal in ei 
nen riesigen Chor zu verwandeln. 
Erwin Vogt, Direktor der Landesbank, Peter 
Hemmerle, Präsident und Peter Ospelt, Kassier 
des MGV nach der Unterzeichnung der Sponso 
ring-Vereinbarung. 
\,£. 
Dialog zur Verfassung im 
Internet gestartet 
Diskussionforum im Internet eröffnet - Mitteilung des Fürstenhauses 


i 
Das Fürstentum Liechtenstein 
steht mit der möglichen Ände 
rung der bestehenden Verfas 
sung vor einer bedeutenden 
Weiterentwicklung. Gemein 
sam mit der Bevölkerung wird 
das Fürstenhaus im Rahmen 
von verschiedenen Veranstal 
tungen die Änderung der Ver 
fassung sowie die Zukunft 
Liechtensteins diskutieren. 
Fragen zu Verfassungsthemen und 
zum Zukunftsprogramm für Liech 
tenstein können nun auch online im 
Rahmen eines erweiterten Internet 
services zur Homepage des Fürsten 
hauses gestellt werden. Ab sofort 
steht allen Internet-Usern unter 
www.fuerstenhaus.li/ ein Diskussi 
onsforum zur Verfügung. Es bietet 
die Möglichkeit, Vorschläge zur ge 
planten Verfassungsänderung oder 
zu Themen, die die Zukunft des 
Landes betreffen, einzubringen, 
Fragen zu stellen und Meinungen 
abzugeben. 
Die eingebrachten Beiträge wer 
den im Diskussionsforum auch für 
alle anderen User zu lesen sein. Die 
Beteiligung an einer virtuellen Dis 
kussion steht damit allen Interes 
sierten offen. Eine bereits gestellte 
Frage kann jederzeit wieder abgeru 
fen werden. Die Anfragen werden 
vom Fürstenhaus bearbeitet und 
beantwortet. 
Das Diskussionsforum soll kein 
oberflächlicher «Chat-Room» sein, 
sondern Wünsche, Anregungen und 
Meinungen widerspiegeln und aktiv 
zur Diskussion für die Zukunft des 
Landes beitragen. 
Verbesserung der Verfassung 
- starkes Gerüst für die 
Zukunft 
Die derzeit gültige Verfassung hat 
ein gutes Fundament für unseren 
Staat gelegt. Die heutigen An 
sprüche sind aber nicht mehr ver 
gleichbar mit jenen vor über 75 Jah 
ren und ein Beibehalten der jetzi 
gen Verfassung ist auf die Dauer 
nicht konfliktfrei. Es ist daher wich 
tig, das demokratische Element in 
der Verfassung entscheidend zu 
stärken und den Rechtsstaat auszu 
bauen. 
Der neue Artikel 112 soll der Be 
völkerung die Möglichkeit geben, 
mit rechtsstaatlichen Mitteln (Miss- 
trauensvotum bzw. Verfahren auf 
Fürst und Erbprinz stehen jetzt auch via Internet für Fragen zur Verfassung und zur Zukunft Liechtensteins zur Ver 
fügung. (Archivbild) 
Abschaffung der Monarchie) auch 
gegen den Fürsten vorzugehen, oh 
ne dass generell auf einen politisch 
aktiven Monarchen verzichtet wer 
den muss. 
Das Fürstenhaus hat auch die Ab 
sicht, mit den neuen Artikeln 11,97 
und 105 die Unabhängigkeit der 
Gerichte zu erhöhen, und möchte 
verhindern, dass die politischen Par 
teien oder der fürst über die Rich 
terernennungen diese Unabhängig 
keit gefährden. 
Das Verfahren zur Entlassung der 
Regierung hat in der Vergangenheit 
zu Schwierigkeiten geführt. Bis jetzt 
kann der Landtag nur beim Fürsten 
die Amisenthebung eines Regie- 
rungsmijgliedesi beantragen. Das 
Fürstenbaus istf der Meinung, dass 
eine Regierung das Vertrauen des 
Fürsten und des|Landtages braucht. 
Deshalb' soll neu in Art. 79 Abs. 7 
bzw, Art. 80 die Regierung bzw. ein 
Regierupgsmitglied zurücktreten, 
wenn das Vertrauen des Fürsten 
oder des Landtages verloren geht. 
Eine weitere wichtige Verbesse 
rung gilt'dem Ausbau des Selbstbe 
stimmungsrechtes. Ein Zusammen 
leben in FHeden und Freiheit ist nur 
möglich, wenn die Mitgliedschaft im 
Staat auf Freiwilligkeit beruht. Die 
se Freiheit möchte das Fürstenhaus 
bereits auf kleinster politischer 
Ebene, und zwar im Sinne eines 
Selbstbestimmungsrechtes auf Ge 
meindeebene erreichen. 
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Das Fürstenhaus hofft, mit diesen 
Änderungen ein neues starkes 
Gerüst für die Zukunft Liechten 
steins zu bilden, um diese Zukunft 
so gut wie möglich zu meistern. 
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Anmeldeschluss, 4. März 2000 
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