Liechtensteiner Volksblatt
Land und Leute
Dienstag, 29. Februar 2000 7
Nachrichten
LLB ist beim Bundes
sängerfest 2000 dabei
VADUZ: Das 40. Liechtensteinische Bundes
sängerfest vom 27. Mai 2000 in Vaduz, soll wie
der ein ganz besonderes werden. Die Zusam
menarbeit zwischen dem MGV Männerge-
sangsverein Sängerbund Vaduz und der Liech
tensteinischen Landesbank AG ist ein aktiver
Beitrag an das gute Gelingen des Anlasses.
Letzte Woche fand in den Räumen der Liech
tensteinischen Landesbank AG die Unterzeich
nung der Sponsoring-Vereinbarung statt. Erwin
Vogt, Direktor der LLB begrüsste den Präsi
denten Peter Hemmerle und Peter Ospelt, Kas
sier des MGV. Für die Durchführung eines sol
chen Grossanlasses braucht es zwei starke Part
ner, damit der Tag für die über 1000 Sängerin
nen und natürlich auch die Zuhörerlnnen un-
vergesslich bleibt.
Zahlreiche Darbietungen
Das offizielle Programm beginnt am Samstag,
27. Mai 2000 um 13 Uhr mit Beiträgen der teil
nehmenden Vereine und endet mit dem tradi
tionellen Festakt im Vaduzer-Saal. Die Vor
führungen finden im Vaduzer-Saal, in der Pfarr
kirche Vaduz und in der Konzertmuschel beim
Rathaus statt. Für das jüngere Publikum gibt es
ein Karaokesingen in der Aula der Primarschu
le. Das Abendprogramm besteht aus ganz un
terschiedlichen Beiträgen von Vereinen, die am
Sängerfest teilnehmen. Begleitet werden die
Beiträge durch ein gemeinsames Singen. Auf
verschiedenen Grossleinwänden werden dafür
Liedtexte projiziert, um den ganzen Saal in ei
nen riesigen Chor zu verwandeln.
Erwin Vogt, Direktor der Landesbank, Peter
Hemmerle, Präsident und Peter Ospelt, Kassier
des MGV nach der Unterzeichnung der Sponso
ring-Vereinbarung.
\,£.
Dialog zur Verfassung im
Internet gestartet
Diskussionforum im Internet eröffnet - Mitteilung des Fürstenhauses
i
Das Fürstentum Liechtenstein
steht mit der möglichen Ände
rung der bestehenden Verfas
sung vor einer bedeutenden
Weiterentwicklung. Gemein
sam mit der Bevölkerung wird
das Fürstenhaus im Rahmen
von verschiedenen Veranstal
tungen die Änderung der Ver
fassung sowie die Zukunft
Liechtensteins diskutieren.
Fragen zu Verfassungsthemen und
zum Zukunftsprogramm für Liech
tenstein können nun auch online im
Rahmen eines erweiterten Internet
services zur Homepage des Fürsten
hauses gestellt werden. Ab sofort
steht allen Internet-Usern unter
www.fuerstenhaus.li/ ein Diskussi
onsforum zur Verfügung. Es bietet
die Möglichkeit, Vorschläge zur ge
planten Verfassungsänderung oder
zu Themen, die die Zukunft des
Landes betreffen, einzubringen,
Fragen zu stellen und Meinungen
abzugeben.
Die eingebrachten Beiträge wer
den im Diskussionsforum auch für
alle anderen User zu lesen sein. Die
Beteiligung an einer virtuellen Dis
kussion steht damit allen Interes
sierten offen. Eine bereits gestellte
Frage kann jederzeit wieder abgeru
fen werden. Die Anfragen werden
vom Fürstenhaus bearbeitet und
beantwortet.
Das Diskussionsforum soll kein
oberflächlicher «Chat-Room» sein,
sondern Wünsche, Anregungen und
Meinungen widerspiegeln und aktiv
zur Diskussion für die Zukunft des
Landes beitragen.
Verbesserung der Verfassung
- starkes Gerüst für die
Zukunft
Die derzeit gültige Verfassung hat
ein gutes Fundament für unseren
Staat gelegt. Die heutigen An
sprüche sind aber nicht mehr ver
gleichbar mit jenen vor über 75 Jah
ren und ein Beibehalten der jetzi
gen Verfassung ist auf die Dauer
nicht konfliktfrei. Es ist daher wich
tig, das demokratische Element in
der Verfassung entscheidend zu
stärken und den Rechtsstaat auszu
bauen.
Der neue Artikel 112 soll der Be
völkerung die Möglichkeit geben,
mit rechtsstaatlichen Mitteln (Miss-
trauensvotum bzw. Verfahren auf
Fürst und Erbprinz stehen jetzt auch via Internet für Fragen zur Verfassung und zur Zukunft Liechtensteins zur Ver
fügung. (Archivbild)
Abschaffung der Monarchie) auch
gegen den Fürsten vorzugehen, oh
ne dass generell auf einen politisch
aktiven Monarchen verzichtet wer
den muss.
Das Fürstenhaus hat auch die Ab
sicht, mit den neuen Artikeln 11,97
und 105 die Unabhängigkeit der
Gerichte zu erhöhen, und möchte
verhindern, dass die politischen Par
teien oder der fürst über die Rich
terernennungen diese Unabhängig
keit gefährden.
Das Verfahren zur Entlassung der
Regierung hat in der Vergangenheit
zu Schwierigkeiten geführt. Bis jetzt
kann der Landtag nur beim Fürsten
die Amisenthebung eines Regie-
rungsmijgliedesi beantragen. Das
Fürstenbaus istf der Meinung, dass
eine Regierung das Vertrauen des
Fürsten und des|Landtages braucht.
Deshalb' soll neu in Art. 79 Abs. 7
bzw, Art. 80 die Regierung bzw. ein
Regierupgsmitglied zurücktreten,
wenn das Vertrauen des Fürsten
oder des Landtages verloren geht.
Eine weitere wichtige Verbesse
rung gilt'dem Ausbau des Selbstbe
stimmungsrechtes. Ein Zusammen
leben in FHeden und Freiheit ist nur
möglich, wenn die Mitgliedschaft im
Staat auf Freiwilligkeit beruht. Die
se Freiheit möchte das Fürstenhaus
bereits auf kleinster politischer
Ebene, und zwar im Sinne eines
Selbstbestimmungsrechtes auf Ge
meindeebene erreichen.
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Das Fürstenhaus hofft, mit diesen
Änderungen ein neues starkes
Gerüst für die Zukunft Liechten
steins zu bilden, um diese Zukunft
so gut wie möglich zu meistern.
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