Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Grundrechtsschrankenschranken letzt.323 Nicht unproblematisch ist jedoch die weitere Feststellung des StGH, neben die gesetzlichen Beschränkungen könnten auch aus der Natur des besonderen Gewaltverhältnisses abgeleitete Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit treten.324 Die zu Gunsten berechtigter Sonderbelange staatlicher Wirkungsaufträge erfolgenden Grundrechts­ beschränkungen bedürfen jeweils der gesetzlichen Grundlage.325 3. Die Grundrechtsschrankenschranken Aus dem Prinzipiencharakter der Grundrechte326 ergibt sich nicht nur, dass die Grundrechte angesichts gegenläufiger Prinzipien einschränkbar sind, sondern auch, dass ihre Einschränkung und Einschränkbarkeit ihrerseits beschränkt ist. Nur wenn gegenläufige Prinzipien im konkre­ ten Fall gegenüber dem gnindrechtlichen Prinzip ein höheres Gewicht zukommt, ist eine Einschränkung des betroffenen Grundrechts zulässig. Das bedeutet, dass "die Grundrechte als solche Beschränkungen ihrer Einschränkung und Einschränkbarkeit sind".327 a) Zum Begriff der Schrankenschranken Indem die Gesetzesvorbehalte es dem Gesetzgeber erlauben, selbst in die Grundrechte einzugreifen bzw. die Vollziehung zu Eingriffen in die Grundrechte zu ermächtigen, gestatten sie ihm, der Grundrechtsaus­ übung Schranken zu ziehen. Für diejenigen Beschränkungen, die für den schrankenziehenden Gesetzgeber gelten, hat sich die Bezeichnung Schrankenschranken weitgehend etabliert.328 J2J S. StGH 1985/7 - Urteil vom 9. April 1986, LES 1987, 52 (54 f.). 324 AaO, S. 54. 125 S. dazu namentlich die Rspr. des BVerfG, z.B. BVerfGE 33, 1 (11); 34, 165 (192 f.); 41, 329 (330); 58, 257 (268 f.); grundsätzlich zum Problem Wolfgang Loschelder, Vom besonderen Gewaltverhältnis zur öffentlich-rechtlichen Sonderbindung, 1982, S. 408 ff. 326 Dazu vor allem Alexy, Theorie der Grundrechte, S. 71 ff. 527 So Alexy, Theorie der Grundrechte, S. 267. 528 S. beispielsweise Klaus Stem, Idee und Elemente eines Systems der Grundrechte, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 1992, 5 109, Rn. 81; Pieroth/Schlink, Grundrechte, Rn. 315 ff.; Höfling, Offene Grundrechtsinterpretation, S. 172 ff.; Walter Berka, Das "eingriffsnahe Gesetz" und die grundrechtliche Interessenabwägung, in: Staatsrecht in Theorie und Praxis. Festschrift für Robert Walter zum 60. Geburtstag, 1991, S. 37 (42 ff.); Christoph Engel, Die Schranken der Schranken in der Europäischen Menschen­ rechtskonvention, Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht und Völkerrecht 37 (1986), 261 ff. 97
	        

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