Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Handels- und Gewerbefreibeit cc) Insbesondere: Eigentumsbeschränkungen aus polizeilichen Gründen Für eine spezifische Fallgruppe von Eigentumsbeschränkungen wird tra- ditionellerweise das Vorliegen einer entschädigungspflichtigen materiel­ len Enteignung verneint, nämlich für "polizeilich motivierte Eingriffe ins Privateigentum".143 Der Staatsgerichtshof greift damit die Judikatur des schweizerischen Bundesgerichts auf, die allerdings in neuerer Zeit die ent­ schädigungslos zu duldenden polizeilichen Eingriffe enger gefasst hat.144 Grundsätzlich ist diesem Ansatz beizupflichten: Durch die Anwen­ dung von der Gefahrenabwehr dienenden Rechtssätzen wird der "störende" Eigentümer nur in die Grenzen einer sozialverträglichen Eigentumsnutzung verwiesen.145 d) Zur Höbe der Entschädigung Art. 35 Abs. 1 LV statuiert, dass die - formelle wie materielle - Enteig­ nung nur gegen "angemessene... Schadloshaltung" verfügt werden darf. Für eine der praktisch bedeutsamsten Konstellationen, nämlich den Aus­ schluss der Bebaubarkeit von Grundstücken durch eine entsprechende Zoneneinteilung (Überbauungsplan) hat der Staatsgerichtshof die Höhe der Entschädigungen mittels der "Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks vor und nach dem enteignungsähnlichen Eingriff" ermit­ telt.146 Abgestellt wird also auf die Verkehrswertminderung.147 III. Handels- und Gewerbefreiheit: Art. 36 LV 1. Grundsätzliche Bedeutung und Funktion Art. 36 LV nimmt - wie der StGH hervorgehoben hat148 - innerhalb der Verfassungen des deutschsprachigen Raumes eine eigenartige Zwi- »« So StGH 1972/6 - Entscheidung vom 26. Mira 1973, ELG 1973-1978, 352 (355); zum Problem 1. Beck, Enteignungsrecht, S. 33 ff. ,M S. BGE 106 I b 339; ferner etwa VaÜender/Joos, Wirtschaftsfreiheil, S. 79 f.; J. P. Müller, Grundrechte, S. 344 f. 145 Zur deutschen Rechtslage s. etwa mit Nachweisen aus der Rechtsprechung Papier, in: Maunz/Dürig, Art. 14 Rn. 439 ff.; ausführlich Reinhard Lutz, Eigentumsschutz bei "störender" Nutzung gewerblicher Anlagen, 1983. '» StGH 1972/6 - Entscheidung vom 26. März 1973, ELG 1973-1978, 352 (356). 147 Vgl auch für die Schweiz J. P. Müller, Grundrechte, S. 347. - Zur Bemessung der Ent­ schädigung näher Beck, Enteignungsrecht, S. 98 ff. 141 S. StGH 1985/11 - Urteil vom 2. Mai 1988 (Wiederaufnahmeentscheidung), LES 1988, 94 (99); StGH 1989/3 - Urteil vom 3. November 1989, LES 1990,45 (47). 185
	        

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