Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

1. Grundsätzliches 225 2. Zwei Gehalte des Vertrauensgrundsatzes 226 G. Verfahrensgerechtigkeit, Rechtsschutz und Staatshaftung: Art. 31 Abs. 1 Satz 1,33,43, 109bisLV 228 I. Überblick über die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen . . 228 II. Das Recht auf den ordentlichen Richter: Art. 33 Abs. 1 LV. . . . 229 1. Grundsätzliche Bedeutung 229 2. Der Tatbestand des Art. 33 Abs. 1 LV 230 a) Sachlicher Gewährleistungsbereich 230 aa) Überkommene Schutzdimension 230 bb) Interpretatorische Erweiterungen des Schutzbereichs 231 b) Persönlicher Gewährleistungsbereich 232 c) Eingriffe 232 III. Verfassungsrechtlicher Schutz gegen die staatliche Strafgewalt: Art. 33 Abs. 2 und 3 LV 233 1. Grundsätzliche Bedeutung 233 2. Der Grundsatz "nulla poena sine lege" (Art. 33 Abs. 2 LV). . 234 3. Das Recht auf Verteidigung und der Grundsatz der Waffengleichheit (Art. 33 Abs. 3 LV) 235 a) Der Tatbestand 235 aa) Sachlicher Gewährleistungsbereich 235 bb) Persönlicher Gewährleistungsbereich 236 b) Schranken und Schrankenschranken 236 IV. Beschwerderecht und effektiver Rechtsschutz Art. 43 (i.V.m. An. 97 Abs. 1, 104 Abs. 1) LV 237 1. Grundsätzliche Bedeutung 237 2. Der Tatbestand des Art. 43 LV 238 a) Sachlicher Gewährleistungsbereich 238 aa) Beschwerderecht und effektiver Rechtsschutz 238 bb) Beschwerderecht und Anspruch auf rechtsgenügliche Begründung 240 16
	        

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