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vorbehalten bleiben. Die Konzeffionäre wiederholten darauf, daß
fe den Kredit ded Staated nicht notwendig Düffen, aber im
nfereffe des Gfaates die Beteiligung wünfchen möchten. Als
Martentredit wurde ein Betrag von 700,000 Fr. verlangt
gegen eine 109/oige Germinnbeteiligung. .
Sn der darauffolgenden Beratung der Nommiffion in Ab-
wefenheit der Konzeffionäre wurde namentlich die Frage dis-
futiert, ob der Staat fich einen Anteil am Gewinn fichern fol
gegen Stundung der Marken und. Qergiht auf Sicher
ftellung der Marfenforderung, wobei Herr Dr. Emil Bed fidy
auf ben Cfanbpunft des neuen Entwurfed jtelite. Herr Abg.
Wachter erklärte, nach feiner AnfichHt fónne es fich nicht um
eine Beteiligung des Staates handeln „und mwmenn wir gerade
die Gemwinnbeteiligung fliegen (offen miiffen”. Snbegug auf bie
Dauer des Bertrages erklärte Herr Regierungschef Schädler,
daß er fiir 10 Jahre nicht unterfchreibden werde, „er würde
fogar fieber nur auf 3 Sabre gehen und lieber vom Gewinne
nidfs wiffen, al8 fid) auf jo viele Zahre binden.“ ine ähnliche
Erklärung gaben die Herrn Regierungéräte Gubetmann und
Steger ab. Die Rommiffion war einffimmig der Auffafjung,
daß eine Bindung über 5 Jahre hinaus nicht eingegangen werden
foll, und daß der Staat eher auf den Anteil an einem even-
fuellen Gewinn verzichte. Diefer Bef-HluB wurde den Konzef-
fiondren vom juriftifdhen Berater mit den Worten befannt-
gegeben: „Wir find infolgedeffen zum Schluffe gekommen,
lieder auf ben OXarfenoorjdjup unb bie Gerinnbeteifigung zu
verzichten, das fällt alfo dahin, wir geben Ihnen keinen Vor-
fu und Sie ung Feine Gewinnbeteiligung für den Staat,
ber Bertrag wird dafür aber nur auf 5 Sabre abgefchloffen.”
Die Stongejfionáre nafmen fodbann Anftoß daran, daß fie
die Lofe gegen Barzahlung bei der Spar- und Leihfafje beziehen
míüpten, ba ja bod) bie jümtíidjen Gelber der Unternehmung
dort einlaufen. Herr Dr. Emil Beck ftellte demgegenüber feft,
die Barzahlung gebe derit Staat doch eine Sicherheit, er wolle
die Frage aber immerhin der KRommiffion vorlegen. -
Sm weitern ‚gelangte das Verhiltnid der Unternehmung
zur Spar: und Leihfafje zur Beratung, und e8 wurde dann
auf AUntrag ded juriftijchen Berater8 befchloffen, daß zwifchen
der Naffa und ben Stonaejfionáren über das ganze Verbältnis
(Baluta, Provifion, Bezahlung ded Perfonald ufw.) eine
ipeatelle C3ereinbarung getroffen werden miiffe, dba die Kom.
miffion die Sparkaffa nicht verpflichten Fönne.