Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

  
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EndliH wurde auf Antrag von Herrn Dr. Emil Ved 
befchloffen, daß die Nautionsfumme von 100,000.— Gr. bis 
fpäteftens innert 14 Tagen erlegt werden müffe, daß die Urkunde 
erft dann auggefolgt werden follte und daß die Regierung bis 
dann an die Bereinbarungen nicht gebunden fein foU. - . 
Auf Grund diefer Befpredhungen wurde. vom jurijtifchen 
Berater ein neuer Entwurf auggearbeitet, in welchem bie Gr- 
ebniffe der Berhandlungen berückfichtigt wurden. In einem 
Syuntte jedoch ging der Entwurf in der Sicherung des Staates 
‚wiederum weit über die gefaßten Befchlüffe hinaus. Während 
nämlich von der Romifon befchloffen worden war, daß der 
Staat den gewünfchten Markenkredit gewähren foll, falls er 
a($ Gegenfeijtung für bie Kreditierung der Marken und für 
den BerzichHt auf eine Bankgarantie einen Anteil am Gewinn 
erhalte, enthielt der Entwurf diesbezüglich den nachfolgenden 
Daffus: . 
„Art. 4. 
Die Frantaturlofien fiir die Propaganda bis aur erftem Jie- 
Bung der erften Lotterie, weiche [päteltens 36 Tage nad Beginn 
. ber Propaganda fattzufinden Hat, merben ben fongellionüren 
gegen genehme Bantbiirgidaft vom Gtaate jur Hilfte, jedod) 
nur bis jum Hoiditbeirage von 300,000 Franken (Dreihundert- 
taufend Gdweizerfranfen) im der Weile freditiert, bak die Kon: 
zeilionäre berechtigt find, gegen Juccejfive Barzahlung eines 
fBeirages bis au 300,000 Franken bie Spedition von Briefen für 
den doppelten Frankaturbeirag zu verlangen. 
* Der freditierte Vetrag ijt ber 9tegierung jofort nad Ein: 
gang ber nötigen Gelder, [päteftens aber nad der erften Jie: 
Bung ber erften Qotterie in bar zu bezahlen. 
Falls es der Regierung nicht gelingen jollte, mit ber Gib: 
gendifiiden Oberpoftdireftion cine bepiigliche Vereinbarung zu 
treffen, fällt diefe Borlhukpfliht und damit auch der prozentuale 
Gewinnanteil bes Staates dahin.“ 
Der Staat hätte alfo nach diefer Formulierung die Hälfte 
der bezogenen Marten jeweild in barem Gelde erhalten, was 
ameifel[o8 eine bebeutenbe Garantie geboten hätte. 
8. Die Gigung der Finangtommiffion 
vom 19. Auguft 1925. 
3n der Gigung vom 19. Auguft 1925 gelangte der zweite 
SBertragsenfmurf der Regierung zur Verhandlung mit den 
Konzeffionären. 
 
	        

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