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EndliH wurde auf Antrag von Herrn Dr. Emil Ved
befchloffen, daß die Nautionsfumme von 100,000.— Gr. bis
fpäteftens innert 14 Tagen erlegt werden müffe, daß die Urkunde
erft dann auggefolgt werden follte und daß die Regierung bis
dann an die Bereinbarungen nicht gebunden fein foU. - .
Auf Grund diefer Befpredhungen wurde. vom jurijtifchen
Berater ein neuer Entwurf auggearbeitet, in welchem bie Gr-
ebniffe der Berhandlungen berückfichtigt wurden. In einem
Syuntte jedoch ging der Entwurf in der Sicherung des Staates
‚wiederum weit über die gefaßten Befchlüffe hinaus. Während
nämlich von der Romifon befchloffen worden war, daß der
Staat den gewünfchten Markenkredit gewähren foll, falls er
a($ Gegenfeijtung für bie Kreditierung der Marken und für
den BerzichHt auf eine Bankgarantie einen Anteil am Gewinn
erhalte, enthielt der Entwurf diesbezüglich den nachfolgenden
Daffus: .
„Art. 4.
Die Frantaturlofien fiir die Propaganda bis aur erftem Jie-
Bung der erften Lotterie, weiche [päteltens 36 Tage nad Beginn
. ber Propaganda fattzufinden Hat, merben ben fongellionüren
gegen genehme Bantbiirgidaft vom Gtaate jur Hilfte, jedod)
nur bis jum Hoiditbeirage von 300,000 Franken (Dreihundert-
taufend Gdweizerfranfen) im der Weile freditiert, bak die Kon:
zeilionäre berechtigt find, gegen Juccejfive Barzahlung eines
fBeirages bis au 300,000 Franken bie Spedition von Briefen für
den doppelten Frankaturbeirag zu verlangen.
* Der freditierte Vetrag ijt ber 9tegierung jofort nad Ein:
gang ber nötigen Gelder, [päteftens aber nad der erften Jie:
Bung ber erften Qotterie in bar zu bezahlen.
Falls es der Regierung nicht gelingen jollte, mit ber Gib:
gendifiiden Oberpoftdireftion cine bepiigliche Vereinbarung zu
treffen, fällt diefe Borlhukpfliht und damit auch der prozentuale
Gewinnanteil bes Staates dahin.“
Der Staat hätte alfo nach diefer Formulierung die Hälfte
der bezogenen Marten jeweild in barem Gelde erhalten, was
ameifel[o8 eine bebeutenbe Garantie geboten hätte.
8. Die Gigung der Finangtommiffion
vom 19. Auguft 1925.
3n der Gigung vom 19. Auguft 1925 gelangte der zweite
SBertragsenfmurf der Regierung zur Verhandlung mit den
Konzeffionären.