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ínen, bie Ginangfommijfion einguberufen unb mit tbt
unb ben OReferenfen ber inferejjierten Berwaltungs-
abteifungen alles und jegliches au beraten. (G8 find
denn aud) alle Befchlitfie einftimmig gefaßt und
die Protokolle von allen zwölf an den Ber:
Handlungen teilnehmenden Perfonen unter.
zeidnet worden. Und die Negierung unter-
nahm nichts, ohne vorher die Zuftimmung der
Ginangtommiffion eingubolen.
flm bie Sache aud) vom juriftifchen Standpuntte
aus richtig qu machen, erjudhte fie Herrn Dr. Emil
Bed, ihr feinen juriftifchen Rat zu erteilen. Trogdem
diefer erfärte, daÿ er auf diefem Gebiete nicht Fach-
mann jei, baben jid) feine Ratfchläge voll und ganz
bewährt. Die von ihm aufgeftellten Entwürfe und
Berträge erwiefen {ih ald juriftifch in jeber Q3egie-
Hung unanfechtbar, ob{chon die Materie äußerft
fhwierig war. Damit hatte er feine Aufgabe reftlos
erfüllt. Der Gerechtigkeit halber muß hier aber an-
erfannt werden, daß auch ‚feine faufmännifchen Rat-
“{Oläge fehr wertvoll gewefen find. Niemand hat mehr
VBorfichts- und Sicherheitsmaßnahmen vorgefchlagen
als er, und es ijt nur zu bedauern, daß bie fom:
miffion in einem der wichtigiten Punkte, näm-
li in der Vertveigerung. eines jeden Marten-
frebife8, feinen Anträgen nicht Folge ge.
Ieiftet hat.
3) Wie heute noch aus den Prototollen und den
ver[dyiebenen Qertragsentwiirfen feftgeftellt werden
fann, bat die Regierung von Anfang an opne NüŒ
fif anf perfónlidje 9Stomenfe nur ba$ Snte-