Volltext: Kleinstaat

Prinz Nikolaus von Liechtenstein glied der EG sein könnten und wir somit, je nach der föderalen Entwick­ lung der EG, in wesentlichen Bereichen staatlicher Tätigkeit nur noch einem Nachbarpartner gegenüberstünden. Es würde zu weit führen, hier auf die einzelnen Optionen, die sich Liech­ tenstein in einigen Monaten oder Jahren stellen können, im Detail einzuge­ hen. Es bringt auch meiner Ansicht nach nichts, sich auf die eine oder andere Option möglicher integrationspolitischer Alternativen für Liechten­ stein einzuschiessen: Nachdem wir unsere politische Umwelt nur beschränkt beeinflussen können, wird die Realität wohl meist anders ausse­ hen, als wir sie am Reissbrett entworfen haben. Unsere Aufgabe, scheint es, muss vielmehr sein, uns auf verschiedene Varianten vorzubereiten, unmög­ liche auszuschliessen und wenn wir dann jeweils relevante Änderungen in unserem politischen und wirtschaftlichen Umfeld feststellen können, rasch und flexibel darauf zu reagieren, in Zusammenarbeit mit unseren Partnern, vorab mit der Schweiz. Ein besonderes Gewicht möchte ich auf die Vorbe­ reitung der sich abzeichnenden Entwicklungen legen. Oft waren wir im Laufe unserer Geschichte in der Aussenpolitik und besonders auch in der Integrationspolitik der letzten 40 Jahre spät dran. 6. EWR Unsere Integrationspolitik ist momentan in erster Linie durch den EWR geprägt. Liechtenstein nimmt als eigene Partei an diesen EWR-Verhandlun­ gen teil und geht damit, zumindest bis zu einem gewissen Grad, einen neuen Weg in seiner Integrationspolitik. Dies ist in erster Linie dadurch gegeben, dass anders als wie bei der seinerzeitigen Gründung der EFTA und den Verträgen der EFTA-Staaten mit der EG von 1972 die EWR-Ver- handlungen weit über eigentliche Freihandelsmaterien hinausgehen und damit über die vom Zollvertrag mit der Schweiz abgedeckten Kompeten­ zen. Liechtenstein hat bekanntlich den Stockholmer Vertrag und den Frei­ handelsvertrag CH-EG von 1972 vollumfänglich durch ein Sonderproto­ koll bzw. einen dreiseitigen Vertrag übernommen. Neben dieser mehr rechtlichen Betrachtungsweise muss man natürlich auch sehen, dass die EWR-Verhandlungen sozusagen ein Startschuss für die EFTA-Staaten in ein Integrationsniveau von viel höherer politischer und wirtschaftlicher Intensität sind. Eine blosse Übernahme eines EWR-Vertra- ges, gleich wie bei den obengenannten Freihandelsverträgen, aufgrund des Zollvertrages, wie dies mancherseits zu Beginn vorgesehen war, hätte für 316
	        

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