Volltext: Kleinstaat

Aussenpolitische Aspekte Sinne des "ne - uter" und damit des Verzichts auf Eintreten für die eine oder für die andere Streitpartei, so kann er im Rahmen von "UNO 2" prädesti­ niert sein zum "Unparteiischen", das heisst zum engagiert nach dem objek­ tiven Recht Urteilenden.32 Dazu ist der Kleine insofern in besonderem Masse legitimiert, als er - wie auch der Richter - zwar über keine eigene Durchsetzungsmacht, aber vielleicht über eine besondere Autorität verfügt, die er aus der Bindung an Prinzipien und der Unabhängigkeit von den Par­ teien herleitet. Kleinstaaten können durch kollektives Vorgehen diese Funktion besonders wirksam wahrnehmen. So schreibt Ole Elgström: "A passive attitude to the fates of others brings disaster to one's own State in the long run. Criticism is a sort of life insurance. A precondition seems to be a Cooperation between small states to preserve their integrity, a reminder of the ideä of 'collective security', but with verbal means."33 3. Die Ebene der supranationalen Gemeinschaft Die supranationale Gemeinschaft, wie sie zurzeit in den drei Europäischen Gemeinschaften ihre Gestalt gefunden hat, ist eine Rechtsgemeinschaft, die alle Mitgliedstaaten als vollwertige Partner anerkennt. Sie beschränkt zwar - infolge des Supranationalitätsprinzips - die souveränen Rechte der Mit­ gliedstaaten. Sie eröffnet ihnen aber auch - durch Einräumung "föderativer" Mitwirkurigsrechte - Gestaltungsbefugnisse über den angestammten Raum hinaus, dergestalt etwa, dass beispielsweise der Binnenstaat Luxemburg die Fischereipolitik im Mittelmeer, Adantik und in der Ostsee und die Agrarstaaten des Südens die Industriepolitik in den nördlichen Gemein- schaftsländerri mitbestimmen können. Typisch für das institutionelle System der Gemeinschaft ist, dass dieses auf dem Prinzip der Gleichheit der Mitgliedstaaten beruht, dies aber nicht - wie bei den klassischen internatio­ nalen Organisationen - im Sinne der absoluten, sondern einer Mischung von absoluter und proportionaler, zudem noch zugunsten der kleinen Mit­ glieder gewichteten Gleichheit. Die kleinen Mitgliedstaaten besitzen also in der EG im grossen und ganzen eine privilegierte Stellung. Besonders deut­ lich illustriert dies die Position des kleinsten unter ihnen, Luxemburgs, mit einem Anteil von etwa einem Tausendstel der gesamten EG-Einwohrier- 32 Vgl. zur Neutralitätspolitik Schwedens Ole Elgström, Active Foreign Policy as a Preven- tive Strategy Against Dependence, in: Otmar 1 loll (ed.), Small States in Europe and Depen- dence, Wien 1983, S. 270 f.; vgl. ferner Daniel Thürer, a. a. O., S. 31ff., mit weiterführender Literatur. 33 Elgström, S. 275. 227
	        

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