Volltext: Kleinstaat

Zusammenfassung der Diskussion In der von Thomas Bruha geleiteten Diskussion hob Kurt W. Rothschild hervor, dass im Kontext der europäischen Integrationsprozesse ein Wider­ spruch darin bestehe, dass man einerseits nationale Wahlen, Parlamente und Regierungen beibehalte, andererseits man ihnen aber gleichzeitig mehr und mehr die Mittel nehme, im wirtschaftlichen Bereich bestimmte Massnah­ men zu treffen, um wiedergewählt zu werden. Das funktioniere eigentlich nur in Zeiten des Aufschwungs. Nach seiner Auffassung sei die Regional­ politik das Entscheidende in der EG, und sie sei keineswegs so stark, wie sie sein müsste. Gerade im Falle von Kleinstaaten könne ein regionales Pro­ blem gleich einen ganzen Staat bzw. gerade die Kleinstaaten zu einem ver­ gleichsweise hohen Anteil betreffen. Peter Häberle wies darauf hin, dass die einzelnen nationalen Rechtskul­ turen die einheitsbildenden EuGH-Instanzen stark beeinflussen würden. Es bestehe ein viel komplizierteres Zusammenspiel, so dass man nicht nur. oder überwiegend von Vereinheitlichung und Uniformierung sprechen könne. Der EuGH und andere Instanzen bildeten fast schon eine Art Konzert der verschiedenen europäischen Nationen. •Bernd-Christian Funk konzedierte, dass die Entwicklung anders verlau­ fen könne, als er sie in seinem Referat dargetan habe, die Uniformierung müsse nicht so starke Ausmasse erreichen und sicherlich seien auch gegen­ läufige Tendenzen denkbar. Beunruhigend sei allerdings, dass überhaupt keine festen Modellvorstellungen oder Leitlinien vorhanden seien hinsicht­ lich des vollendeten Zustandes dieser Gemeinschaft. Man müsse sich im Hinblick auf die nationalen Verfassungen der Mitgliedsstaaten schon fra­ gen, wo wirklich EG-feste Verfassungsbestandteile blieben, insofern unter Effizienzgesichtspunkten immer wieder das Midasprinzip der EG zum Tragen komme, dass geradezu alles, was angerührt werde, EG-rechtsrele­ vant bzw. für EG-Recht regulierungsfähig werde, so dass nur noch einige wenige Lösungsmöglichkeiten im Organisationsbereich verblieben, was genausogut durch Gemeindestatute geregelt werden könnte. Nach Auffassung von Häberle habe Funk zu Recht vor dem aus Brüssel kommenden ökonomischen Effizienzdenken gewarnt, dieser Eurokratis- mus sei in der Tat zu kritisieren. Aber diese Ausrichtung stelle nur einen Aspekt dar, insofern eine, gegenläufige Bewegung einsetze, die durch das Effizienzdenken geradezu provoziert werde, nämlich die Wiederbesinnung auf regionalistische Strukturen'und die Kulturhoheit der Länder. Auch das 209
	        

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