Volltext: Kleinstaat

Bemd-Christian Funk Auf dem Territorium der ehemaligen österreichischen Monarchie entste­ hen mehrere Nachfolgestaaten.3 Einer davon ist die heutige Republik Osterreich, die im November 1918 zunächst als 
Republik Deutschösterreich proklamiert und errichtet wurde. In diesem Staatsnamen manifestiert sich die Erwartung eines baldigen Anschlusses an die Deutsche Republik.4 Diese Erwartung ist jedoch durch den im September 1919 abgeschlossenen Frie­ densvertrag von Saint-Germain zunichte gemacht worden.5 Die Bildung der Nachfolgestaaten der österreichischen Monarchie hat sich in völkerrechtlicher und staatsrechtlicher 
Diskontinuität vollzogen. Keiner der Nachfolgestaaten hat die Monarchie als Rechtsperson des Völ­ kerrechts fortgesetzt; keine Verfassungsordnung der Nachfolgestaaten kann auf die Verfassung der österreichischen Reichshälfte vom Dezember 1867 zurückgeführt werden. Die Republik Deutschösterreich hat aber viele Elemente dieser Verfas­ sung übernommen und - in teils modifizierter Form - beibehalten. Die Rezeption des monarchischen Verfassungsrechts durch die Republik Deut­ schösterreich (1918) und dann durch die Republik Österreich (1920) war so umfangreich und intensiv, dass man von einer Adaption der Verfassung der Monarchie für die Republik sprechen kann. Trotz der tiefgreifenden Zäsur und des Vorliegens von juristischer Diskontinuität sind aus historisch-poli­ tischer Sicht wesentliche 
Komponenten an Kontinuität festzustellen. Elemente der Kontinuität sind insbesondere in den Bereichen des parla­ mentarischen Systems, der föderativen Ordnung, der Gewaltentrennung, der Gerichtsverfassung, der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, der Gemeindeverfassung, der Schulverfassung und der Grundrechtsordnung 3 Im Oktober 1918 versuchte Kaiser Karl eine Rettung der Monarchie durch Umwandlung in einen Bundesstaat (Manifest vom 16.10.1918).Auf dem Territorium der österreichischen Reichshälfte sollten ein deutsch-österreichischer, ein tschechischer, ein südslawischer und ein ruthenischer Staat errichtet werden. Eine Einbeziehung; Ungarns in diese Föderation war nicht vorgesehen. Der Rettungsversuch scheiterte. Der Zerfall der Monarchie und die Auflösung in selbständige Nachfolgestaaten hatte bereits begonnen. Am 21.10.1918 traten die deutschen Abgeordneten des ehemaligen Reichsrates als "Provi­ sorische Nationalversammlung für Deutschösterreich" zusammen. Der zentrale verfas­ sunggebende Beschluss erfolgte in einer weiteren Vollversammlung am 30.10.1918 ("Beschluss über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt"). Mit Manifest vom 11.11.1918 verzichtete Kaiser Karl auf jeden Anteil an den Regierungsgeschäften (nicht auch auf den Herrschaftsanspruch!). 4 In diesem Sinne hat das Gesetz vom 12.11.1918 über die Staats- und Regierungsform die neugegründete Republik ausdrücklich zu einem "Bestandteil der Deutschen Republik" erklärt. 5 Der Vertrag ist im StGBl 1920/303 kundgemacht. Bereits vorher mussten die darin vorge­ sehenen Grenzen der Republik anerkannt und der Name des Staates in "Österreich" abgeändert werden (StGBl 1919/484). 180
	        

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