Volltext: Kleinstaat

Verfassungsstaat Leistung der "Verfassung der Völkergemeinschaft", so vieles, z.B. in Sachen Aufnahme in die UN, noch zu verbessern sein mag. Dass wir mit ihnen gut leben können, zeigt die Geschichte und verlangt die Zukunft. Kleinstaaten haben manche Vorteile, die die grösseren Verfassungs- bzw. Nationalstaaten erst mühsam genug durch kommunale, regionale und föderale (vertikal gewaltenteilende) Strukturen erreichen wollen und kön­ nen: Grundrechtserfüllung vor Ort, Demokratie im kleinen, überschauba­ rer Raum, politische Teilhabe des Bürgers, Gemeinsinn, kulturelle Frei­ heitsverwirklichung, Identität von Heimat und Staat etc. Was zunächst oft schmerzhafte Begrenzung eigener Möglichkeiten und Aufgabenerfüllung ist, wird zur Herausforderung, Brücken zu schlagen (Dialektik von Gren­ zen und Brücken, von Beschränkung bzw. Selbstbescheidung und Offen­ heit). Die - kulturelle - vor allem "fremdes" Recht umfassende Rezeption und die so entstehende "Mischrechtsordnung" ist eine markante Überle­ bensstrategie des Kleinstaates (prägnantes Fallbeispiel Liechtenstein, beson­ ders seine Berufung fremder Richter in den StGH). Der Kleinstaat bildet insofern eine Experimentierbühne für grössere Staaten und die überstaatli­ chen, regionalen oder gar universalen Zusammenschlüsse bzw. Vergemein­ schaftungsformen, z.B. in Europa: Sie sind ebenfalls auf mannigfache Rezeptionsvorgänge und die gemeinschaftliche Produktion von Recht angewiesen; die Inthronisierung der Rechtsvergleichung als "fünfter" Inter­ pretationsmethode ist nur eine Folge davon. Im Europa der kulturellen Vielfalt, im "Europa der Regionen" und "Kommunen" insonderheit, aber auch in der sich immer überzeugender abzeichnenden Weltgemeinschaft der Verfassungsstaaten erfüllt der Klein­ staat unverzichtbare, gelegentlich modellhafte Funktionen. Er mag seine Kosten und Nachteile haben. Ihn für die moderne Verfassungslehre und die Völkerrechtswissenschaft besser zu "entdecken", kann hier und heute gelingen. Die Kultur des Kleinstaates, oft aus ethnischen oder geographi­ schen geschichtlichen Besonderheiten (Insellage, historische Sonderent­ wicklungen) erwachsen, bildet ein Stück jenes "kulturellen Erbes der Menschheit", das heute viel berufen ist. Das Wort "Weltbürgertum und Nationalstaat" ist eine bleibende Synthese, 
Weltbürgertum und Kleinstaat ist ihre glückliche Ergänzung und Fortschreibung. Die Weltstunde des Ver­ fassungsstaates wirft Licht auch auf den Kleinstaat als Verfassungsstaat; er tritt aus dem Schatten der grösseren Staaten. Wie alle anderen Beispiele die­ ses Typus trägt er grosse Verantwortung in der 
einen Welt von heute - so klein er sein mag. 175
	        

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