aa Das Fürstentüunft
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Geschichtliche Wurzeln moderner Verfassungen
Grundlagen
Die Verfassung, auch Konstitution
ader Grundgesetz genannt, legt die
oolitische Grundordnung eines Staates
fest und regelt die Ausübung und Begren-
zung der Staatsgewalt. Sie bestimmt
Rechte und Pflichten von Bürgern,
Regierung und Parlament und beschreibt
den Staatsaufbau.
Die Verfassung bildet die Basis für ein
möglichst konfliktarmes Zusammen-
leben in einer grösseren Gemeinschaft
Geregelt wird dieses Zusammenleben
durch Gesetze, die jedem Bürger
bekanntgemacht werden müssen.
Die Gesetze bestehen aus Rechtsvor-
schriften und regeln die persönlichen,
sozialen und wirtschaftlichen Beziehun-
gen der Bürger untereinander (Privat-
recht); zugleich bestimmen sie, welche
Verhaltensweisen verboten sind und
daher bestraft werden (Strafrecht).
Im allgemeinen müssen Gesetze so for-
muliert sein, dass sie dem Verfassungs-
text nicht widersprechen. Die Verfas-
sung steht also über den einzelnen Ge-
setzen, deshalb auch der Ausdruck
«Grundgesetz». Eine Verfassung kann
das Leben in einem Staat nicht in allen
Einzelheiten regeln. Verfassungsartikel
lassen sich darum auch unterschiedlich
auslegen. Wenn Unstimmigkeiten über
die Auslegung eines Verfassungsartikels
auftreten, gibt es Schiedsgerichte, die
im Einzelfall zu entscheiden haben.
Vorläufer der Verfassungen waren die
Charten, eine Art von Verträgen zwi-
schen dem König und den einzelnen
Ständen. Es waren aber erst zaghafte
Zugeständnisse seitens des Herrschers,
die von erstarkten Standesvertretern
abgetrotzt worden waren, aber für das
gesamte Volk noch keine Bedeutung
hatten. Ein Beispiel dafür ist die Magna
Charta von 1215, mit der sich ein-
zelne Stände des Volkes gegenüber
dem absoluten Herrschaftsanspruch des
Königs durchzusetzen vermochten.
Erst als sich der Bürger aus der jahr-
hundertelangen Unterjochung durch den
absolutistischen Herrschaftsanspruch
des Adels befreite, konnten Verfassun-
gen im modernen Sinn entstehen. Diese
neuen Verfassungen waren Abmachun-
gen zwischen Monarch und Volk. Durch
sie sollten die Herrschaftsverhältnisse
geordnet, die Gewalten rechtlich ver-
ankert und die bürgerlichen Rechte
gegen staatlichen Missbrauch gesichert
werden. Solche programmatischen
Forderungen beruhen unmittelbar auf
den staatsphilosophischen Ideen des 17.
und 18. Jahrhunderts, namentlich der
Bill of Rights und der Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte.
Die folgenden Ausführungen versuchen,
geschichtliche Wurzeln moderner Ver-
fassungen vorzustellen. Ausserdem soll
gezeigt werden, dass einzelne Artikel
immer mehr darauf ausgerichtet wurden,
den Kampf des Bürgertums um seine
Emanzipation zu unterstützen.
Diese Bemühungen trugen schliesslich
zu einem völlig veränderten, «bürger-
lichen» Staatsverständnis bei.