Volltext: Fürst und Volk

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Die Verhältniswahl (Proporz) 
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Bei der Verhältniswahl kommt es 
aicht allein auf die Mehrheit (Majorz) an, 
sondern auf das Verhältnis (Proporz) der 
Stimmenanzahl der einzelnen Bewerber 
oder Parteien untereinander. 
Ein grosser Vorteil dieses Wahlsystems 
gesteht darin, dass die Stimmen schwä- 
zherer Parteien nicht verlorengehen. 
Die Zahl der Stimmen, die notwendig 
ist, um ein Mandat (Sitz im Parlament) 
zu erhalten, nennt man die Wahlzahl. 
Jede Partei, die allerdings die vorge- 
schriebene Sperrklausel und die Vertel- 
‚ungszahl stimmenmässig nicht ge- 
schafft hat, scheidet bei diesem System 
von der Mandatsverteilung aus. 
Im wesentlichen kennen wir zwei 
Verhältniswahlsysteme: 
Nach dem System des Belgiers Viktor 
d’Hondt werden die Stimmen der einzel- 
1en Parteien durch eins, zwei, drei usw. 
dividiert; auf das jeweils höchste Divi- 
sionsergebnis wird ein Mandat verteilt, 
9is alle möglichen Mandate vergeben 
sind. Dieses System wird vor allem in 
der Bundesrepublik Deutschland ange- 
wandt. 
Eine andere Verteilungsmethode der 
Mandate erfand der Engländer Thomas 
Hare. Dabei teilt man die Gesamtzahl 
der Stimmen durch die Zahl der Man- 
date, die verteilt werden sollen; damit 
arhält man die Wahlzahl. Die Stimmen 
eder Partei werden nun durch diese 
Nahlzahl geteilt. Das Ergebnis ist die 
Anzahl der Mandate, die jeder Partei 
zufallen. Wenn noch Mandate übrig 
aleiben, werden sie an die Parteien mit 
den grössten Reststimmenanteilen 
1ach der relativen Mehrheit vergeben. 
Dieses Proporzwahlrecht bildet die 
Srundlage für die Wahl der Parlamente 
n Osterreich und Italien. 
Aus beiden Verhältniswahlsystemen 
setzt sich der liechtensteinische Wahl- 
modus zusammen. Das Modell von 
Thomas Hare wird in abgeänderter Form 
für die Verteilung der Mandate ange- 
wendet, nach dem System von Viktor 
d’Hondt werden die Restmandate 
erteilt. 
Seit der Einführung der 
Yarteien dominierte die 
Forderung nach einem 
Proporzwahlsystem die 
Auseinandersetzung 
zwischen den Parteien 
m Landtag. Jeweils 
die Minderheitspartei 
erlangte den Proporz, 
die Mehrheitspartei 
bekämpfte ihn.
	        

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