Volltext: Fürst und Volk

Das Gesetzgebungsverfahren - 
Ein Gesetz entsteht 
Der Anstoss zur Schaffung eines Geset- 
zes kann beispielsweise von einer Per- 
son oder einer Personengruppe stam- 
men. Diese wendet sich entweder an 
Parteien, Vereine, Interessensgruppen 
oder Verbände. 
Der Landtag Ist nicht nur berechtigt, 
Gesetzesvorschläge, die ihm von der 
Regierung zukommen, sogenannte 
Zegierungsvorlagen, anzunehmen 
oder abzulehnen, sondern es steht ihm 
auch verfassungsmässig das Recht zu, 
selbst Gesetzesvorschläge einzubringen, 
d.h. es steht ihm ein gesetzgeberi- 
sches /nitiativrecht zu. «Das Recht 
der Initiative in der Gesetzgebung, 
d.h. zur Einbringung von Gesetzesvor 
schlägen steht zu: ... dem Landtage 
selbst ...» (Art. 64). 
Der Landesfürst hat das Recht, 
die Regierung zu beauftragen, ein neues 
Gesetz zu erarbeiten (Art. 64). 
Schliesslich hat auch das Volk unter 
gewissen Voraussetzungen das Recht 
der Gesetzesinitiative (Art. 64). 
.n der Praxis werden die meisten Vorla- 
gen von der Regierung eingebracht. 
Die Regierung arbeitet neue Gesetzes- 
vorlagen aus. Sie ist auch berechtigt, 
Fachleute beizuziehen. Die Regierung 
leitet danach in der Regel ein Vernehm- 
lassungsverfahren ein: Alle betroffenen 
REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN 
BERICHT UND ANTRAG 
DER REGIERUNG 
AN DEN 
LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN 
ZUR SCHAFFUNG 
ZINES WALDGESETZES 
NR. 83/1990 
und interessierten Kreise können Stel 
‚ung beziehen. Den neu erarbeiteten 
Gesetzesvorschlag überweist nun die 
Regierung zusammen mit einem be- 
gründeten Bericht an den Landtag; mar 
nennt das Bericht und Antrag an das 
Sarlament. 
Jetzt hat der Landtag die Aufgabe, den 
Gesetzesentwurf in drei Lesungen zu 
oeraten. 
Mill 
I 
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Nachdem die Regie- 
ung einen Gesetzes- 
antwurf ausgearbeitet 
nat, überweist sie 
diesen dem Parlament; 
man nennt das Bericht 
Jnd Antrag an den 
_andtag. Nach der Ein- 
'retensdebatte, in der 
die Vorlage grund- 
sätzlich diskutiert wird. 
oerät der Landtag die 
Gesetzesvorlage in drei 
_esungen.
	        

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