Volltext: Fürst und Volk

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gangenen, aber nie eingehaltenen 
Verträge, zugestanden würden. Punkt 
für Punkt zählte er die Forderungen auf 
Dies alles wurde darauf vom Landvogt, 
der ein entsprechendes Schreiben des 
Fürsten verlesen konnte, bestätigt; nun 
erst leistete man die Huldigung mit Eid 
Dies zeigt, dass die nun Liechtensteiner 
gewordenen Untertanen einen Vertrag 
mit dem Fürsten eingingen. Volk und 
Fürst gelobten sich gegenseitig Treue, 
und dazu gehörte vor allem, dass jede 
Seite die Rechte der anderen anerkann 
te. Das Volk übernahm nur solche Pflich- 
ten, die als verbriefte oder ungeschrie- 
bene Übereinkommen bereits vorlagen 
Der Herrscher war verpflichtet, die Mit- 
wirkung des Volkes in Verwaltung und 
Rechtssprechung nach altem Recht ein- 
zuhalten. Das Pochen auf die Rechte voı 
der Huldigung weist auf das Selbstbe 
wusstsein der Landesbewohner hin. 
Die Leute wussten freilich, warum sie 
so auftraten. Sie hatten seit Jahrzehnten 
erfahren müssen, dass jene alten, 
vom Kaiser immer wieder bestätigten 
Rechte, von den Hohenemser Grafen 
zusehends missachtet worden waren. 
Die verschwenderische, harte Regierung 
des Grafen Franz Wilhelm hatte «dem 
Lande grösseren Nachteil als die Enger- 
linge den Feldern» (Peter Kaiser) ge- 
bracht, und der letzte Hohenemser Graf 
hatte so gewalttätig geherrscht, dass 
man an Aufstand dachte. Mit Beschwer 
den beim Reich hatte man immerhin 
erreicht, dass die Grafen von Hohenems 
die Regierungsgewalt über unser Land 
verloren. Der spätere kaiserliche 
Beschluss, die zwei Landschaften zu 
veräussern, kann teilweise sogar als eine 
Folge der beharrlichen Beschwerden 
der unterdrückten Landesbewohner 
gewertet werden. So konnten also die 
alten Rechte in die neue fürstliche Ära 
übernommen werden. 
Brunnen auf dem 
ehemaligen Huldigungs 
platz der Herrschaft 
Schellenberg auf dem 
Kirchhügel in Bendern 
Er symbolisiert die 
fünf Gemeinden des 
Unterlandes.
	        

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