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gangenen, aber nie eingehaltenen
Verträge, zugestanden würden. Punkt
für Punkt zählte er die Forderungen auf
Dies alles wurde darauf vom Landvogt,
der ein entsprechendes Schreiben des
Fürsten verlesen konnte, bestätigt; nun
erst leistete man die Huldigung mit Eid
Dies zeigt, dass die nun Liechtensteiner
gewordenen Untertanen einen Vertrag
mit dem Fürsten eingingen. Volk und
Fürst gelobten sich gegenseitig Treue,
und dazu gehörte vor allem, dass jede
Seite die Rechte der anderen anerkann
te. Das Volk übernahm nur solche Pflich-
ten, die als verbriefte oder ungeschrie-
bene Übereinkommen bereits vorlagen
Der Herrscher war verpflichtet, die Mit-
wirkung des Volkes in Verwaltung und
Rechtssprechung nach altem Recht ein-
zuhalten. Das Pochen auf die Rechte voı
der Huldigung weist auf das Selbstbe
wusstsein der Landesbewohner hin.
Die Leute wussten freilich, warum sie
so auftraten. Sie hatten seit Jahrzehnten
erfahren müssen, dass jene alten,
vom Kaiser immer wieder bestätigten
Rechte, von den Hohenemser Grafen
zusehends missachtet worden waren.
Die verschwenderische, harte Regierung
des Grafen Franz Wilhelm hatte «dem
Lande grösseren Nachteil als die Enger-
linge den Feldern» (Peter Kaiser) ge-
bracht, und der letzte Hohenemser Graf
hatte so gewalttätig geherrscht, dass
man an Aufstand dachte. Mit Beschwer
den beim Reich hatte man immerhin
erreicht, dass die Grafen von Hohenems
die Regierungsgewalt über unser Land
verloren. Der spätere kaiserliche
Beschluss, die zwei Landschaften zu
veräussern, kann teilweise sogar als eine
Folge der beharrlichen Beschwerden
der unterdrückten Landesbewohner
gewertet werden. So konnten also die
alten Rechte in die neue fürstliche Ära
übernommen werden.
Brunnen auf dem
ehemaligen Huldigungs
platz der Herrschaft
Schellenberg auf dem
Kirchhügel in Bendern
Er symbolisiert die
fünf Gemeinden des
Unterlandes.