Volltext: Fragen an Liechtenstein

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weiter zu gemeinsamen Wettbewerbsregeln, zu einer Harmonisierung 
ihrer indirekten Steuern, zu einer Koordinierung ihrer Wirtschafts-, 
Konjunktur- und Sozialpolitik und zu einer Angleichung der natio 
nalen Rechts- und VerwaltungsVorschriften zu verpflichten. 
Der supranationale, auf ein bundesstaatliches Gebilde hinzielende 
Charakter der EWG, wird durch die starke Stellung der EWG-Kom- 
mission noch weiter verstärkt. Zwar fungiert der Ministerrat als 
Rechtssetzungsbehörde; er kann jedoch nur auf Antrag der Kommis 
sion und — in wichtigen Fällen — nur einstimmig Beschlüsse fassen. 
Zudem ist die Kommission noch mit einer Fülle eigener Kompetenzen 
zur Durchführung des Römer Vertrages ausgestattet. Die Exekutive 
und die supranationale Behörde erhalten dadurch eine große Unab 
hängigkeit von den einzelnen Mitgliedstaaten. 
Einen besonderen Aspekt erhält die supranationale Integrationsform 
der EWG noch dadurch, daß sie mit einer sukzessiven Ablösung des 
Einstimmigkeitsprinzips durch die Regel von Mehrstimmigkeitsent 
scheidungen verbunden wird. Das bedeutet in einem späteren Zeit 
punkt eine noch stärkere Stellung der EWG-Kommission gegenüber 
dem Ministerrat und die Gefahr für die der EWG angehörenden 
Kleinstaaten, in die Minderheit zu geraten. 
Das Bild über die EWG wird durch den Einbezug ihrer politischen 
Zielsetzung vervollständigt. Diese kommt in der Präambel des Römer 
Vertrages zum Ausdruck, in der die sechs Mitgliedstaaten ihre Ent 
schlossenheit bekunden, mit dem Abkommen «die Fundamente zu 
einer immer engeren Vereinigung der Völker Europas» zu legen. 
Uber die Ausgestaltung der politischen Union gehen allerdings die 
Meinungen völlig auseinander, und es besteht deshalb keineswegs 
Klarheit darüber, wie sie aussehen sollte: Vor den Augen der EWG- 
Mitgliedstaaten schwebt das bisher immer noch nicht konkretisierte 
BilcTeines föderalistischen, europäischen Bundesstaates unter zentraler 
Leitung. 
Ich möchte an dieser Stelle vielleicht noch nachtragen, daß es zweck 
mäßig ist, bei dem sich immer stärker abzeichnenden Trend zur In 
tegration zwischen den Integrationsgebieten (EWG—EFTA), sich 
bei der Betrachtung der daraus erwachsenden Probleme auf die EWG 
zu beschränken. 
Wie stellen sich also Chancen und Gefahren des Kleinstaates in der 
vorhin grob umrissenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dar? 
Es wurde von der Schaffung einer supranationalen, von den Parla 
menten der Mitgliedstaaten unabhängigen Behörde gesprochen. Das 
bedeutet automatisch Übertragung einer Anzahl von Souveränitäts- 
rechten an diese Behörde und damit auch Einschränkung der Eigen-
	        

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