Volltext: Fragen an Liechtenstein

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Theater, Musik, Film, Bildung usw., ist heute sowohl in der 
UNESCO wie im «Conseil de la Cooperation Culturelle» (eine In 
stitution des Europarates) im zwischenstaatlichen Gespräch, wie auf 
privater Ebene üblich geworden. Dabei ist es gut, nur unter Vorbe 
halt sich' des restriktiven Kulturbegriffes zu bedienen: die Begriffs 
definition von heute kann der Irrtum von morgen sein. 
b) Staat und Kulturpolitik 
Und nun zum Staat und seinem Verhältnis zur Kulturpolitik. Der 
Staat stellt sich selbst als ein Ergebnis der kulturellen Entwicklung 
dar; als eine «Hieroglyphe der Vernunft», sagte Hegel. Im Staat 
findet sich der subjektive Wille im allgemeinen Wollen. Der Einzelne 
erreicht die Freiheit in der Allgemeinheit des Staates, und das «Be 
lieben des Einzelnen ist eben nicht Freiheit» (Hegel). Zur staatlichen 
Substanz gehört vor allem die Kultur im umfassenden Sinn. Der 
Staat ist in seltsamer Verquickung auf die Kultur hingeordnet, eine 
Einsicht, die heute mehr und mehr Allgemeingut wird. 
Indessen ist es gut, im Verhältnis des Staates zur Kultur zu differen 
zieren. Der Staat als solcher ist nicht primär kulturschaffend, son 
dern kulturermöglichend. Die Kulturschaffenden haben gegenüber 
dem Staat — zum Teil durch die neuere Geschichte bedingt — ein 
starkes Mißtrauen. Die direkte staatliche Einmischung in kultur 
politische Vorgänge ist unerwünscht. Die Rolle des Staates soll sub 
sidiär sein. Der Staat selbst fühlt sich gegenüber der Kultur überfor 
dert. Den Funktionären erscheint die Kultur als ein lästiges und 
spinöses Ding. In der Nüchternheit des Wohlfahrts-, Sozial- und 
Rechtsstaates hat die Kultur eine unbekömmliche Umwelt, wie Pro 
fessor Karl Schmid vor drei Jahren in seinem bekannten Vortrag 
«Der moderne Staat und die Kunst» dargelegt hat. Schmid hat als 
Opfer für die Kulturpolitik in eidgenössischer Kompromißbereit 
schaft die Gesellschaft vorgesehen. War bei Hegel der Staat schlecht 
hin Voraussetzung für Kultur, Kunst und Religion — eine Annahme, 
die durch die Entdeckung der Paläolithischen Kulturen überholt ist 
— so pendelte im Gegenzug zum Staatsgedanken Hegels die Ent 
wicklung im 20. Jahrhundert in eine kulturelle Pflichtvergessenheit 
des Staates ein. 
Nun bekommt die kulturfördemde und kulturermöglichende Maxime 
des Staates seit Herbst des letzten Jahres eine ganz besondere Bedeuj/ 
tung. In Venedig beriet eine UNESCO-Konferenz, an der 86 Staaten 
vertreten waren (ca. die Hälfte davon mit den zuständigen Mini-
	        

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