‚970
Statuten der
freiwilligen Feuerwehr in Mauren
Paragraph 1
Die freiwillige Feuerwehr Mauren besteht zur Zeit aus 25 Mann,
welche zur Bedienung der Spritze bestimmt sind; jedoch ist auf die
Vergrösserung derselben durch Angliederung eines Rettungskorps und
einer Ueberwachungsmannschaft Bedacht genommen.
Paragraph 2
Dieselbe verpflichtet sich zur Bekämpfung von Schadenfeuer
jeder Art in Mauren und Umgebung, Rettung von Menschen und Wert-
sachen aller Art und deren Bergung.
Paragraph 3
Sie unterzeiht sich dem Feuerpolizeigesetz und der Löschord-
nung unter dem Befehl des jeweiligen Feuerwehrkommandanten.
VORSTANDSCHAFT
Paragraph 4
Die Vorstandschaft der freiwilligen Feuerwehr besteht aus:
L
2,
3
4,
5,
6.
dem Feuerwehrkommandanten,
dessen Stellvertreter,
dem Spritzenmeister,
dessen Stellvertreter
dem Schriftführer,
einem Beirat.
Paragraph 5
Die Amtsdauer derVorstandschaft ist drei Jahre. Es ist aber ein
‚edes Organ nach Ablauf derselben wieder wählbar.
AR