Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

1897 
17.5.1897 
Statuten 
der freiwilligen Feuerwehr Mauren 
Paragraph 1 
Die freiwillige Feuerwehr Mauren besteht zur Zeit aus 26 
Mann, welche zur Bedienung der Spritzen bestimmt sind, jedoch ist 
auf die Vergrösserung derselben durch Angliederung eines Rettungs- 
korps und einer Ueberwachungsmannschaft Bedacht genommen. 
Paragraph 2 
Dieselbe verpflichtet sich zur Bekämpfung von Schadenfeuer 
jeder Art in Mauren und der Umgebung, Rettung von Menschen und 
Wertsachen aller Art und deren Bergung. 
Sie unterzieht sich dem Feuerpolizeigesetz und der Lösch- 
ardnung unter dem Befehl des jeweiligen Feuerwehrkommandanten. 
Paragraph 3 
Mitglied kann jeder unbescholtene, taugliche Mann werden, 
der in Mauren wohnt. Er hat sich zu diesem Zweck beim Kommandanten 
zu melden und dieser entscheidet endgültig über Aufnahme oder 
Nichtaufnahme. 
Der Aufgenommene verpflichtet sich zu dreijähriger Dienstzeit, 
gelobt, den Statuten und Reglementen sich zu unterziehen und die- 
jenige Stellung einzunehmen, welche ihm von seinem Vor gesetzten 
angewiesen wird, 
Die Mitglieder übernehmen die Verpflichtung, bei Feuersge- 
fahr die Rettung von Menschen und Wertsachen mit allen Kräften und 
möglichster Schonung zu besorgen, die Uebungen regelmässig zu 
Paragraph 4 
O1
	        

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