1897
17.5.1897
Statuten
der freiwilligen Feuerwehr Mauren
Paragraph 1
Die freiwillige Feuerwehr Mauren besteht zur Zeit aus 26
Mann, welche zur Bedienung der Spritzen bestimmt sind, jedoch ist
auf die Vergrösserung derselben durch Angliederung eines Rettungs-
korps und einer Ueberwachungsmannschaft Bedacht genommen.
Paragraph 2
Dieselbe verpflichtet sich zur Bekämpfung von Schadenfeuer
jeder Art in Mauren und der Umgebung, Rettung von Menschen und
Wertsachen aller Art und deren Bergung.
Sie unterzieht sich dem Feuerpolizeigesetz und der Lösch-
ardnung unter dem Befehl des jeweiligen Feuerwehrkommandanten.
Paragraph 3
Mitglied kann jeder unbescholtene, taugliche Mann werden,
der in Mauren wohnt. Er hat sich zu diesem Zweck beim Kommandanten
zu melden und dieser entscheidet endgültig über Aufnahme oder
Nichtaufnahme.
Der Aufgenommene verpflichtet sich zu dreijähriger Dienstzeit,
gelobt, den Statuten und Reglementen sich zu unterziehen und die-
jenige Stellung einzunehmen, welche ihm von seinem Vor gesetzten
angewiesen wird,
Die Mitglieder übernehmen die Verpflichtung, bei Feuersge-
fahr die Rettung von Menschen und Wertsachen mit allen Kräften und
möglichster Schonung zu besorgen, die Uebungen regelmässig zu
Paragraph 4
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