IV. Strafen
Sewöhnliche Strafen sind:
Verspätung oder Entfernung vor Schluss bei
Uebungen und Versammlungen 10 Kreuzer
Ausbleiben bei Uebungen u. Versammlungen 25 Kreuzer
Ausbleiben beim Brandfall 1 Gulden
Entfernen vom Brandplatz ohne Erlaubnis 50 Kreuzer
Nicht -inOrdnung der Ausrüstung 10 Kreuzer
Betrunkenheit im Dienste 50 Kreuzer- ] Gulden
Verweigerung des Gehorsams 1-2 Gulden
Jeber letztere zwei Straffälle entscheidet der Vorstand
endgültig.
Begründete Entschuldigungen sind bis längstens zwei Tage nach
der Uebung oder dem Brande beim Vorstand abzugeben. Ueber die Zu-
\ässigkeit der Entschuldigungen entscheidet der Vorstand.
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V. Streitigkeiten
Streitigkeiten im Verein werden durch ein Schiedsgericht ge-
schlichtet, wozu jede streitende Partei zwei Mitglieder und der Verein
den Obmann wählt. Der Entscheidung des Schiedsgerichtes haben sich
die streitenden Parteien zu fügen und müssen auf jede weitere Berufung
verzichten.
Vi. Verwaltung
Der Kommandant, dessen Stellvertreter und Spritzenmeister
werden auf drei Jahre gewählt,und die erste Neuwahl findet am 1.Jänner
1891 statt. Bei dieser Wahl entscheidet Stimmenmehrheit. Bis 1.1.1891
sollen der jetzige Kommandant, dessen Stellvertreter und der Spritzen-
meister in ihren Funktionen belassen werden.
Der Kommandant -Stellvertreter ist zugleich Kassier und hat
derselbe dem Kommandanten oder der Vereinsversammlung auf jedes
Verlangen Auskunft über sein Rechnungsgebaren und den Stand der
Einnahmen und Ausgaben zu ertheilen.
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