Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

einzelnen Nachbarschaften. . Der Fürst verbot 1806 die Erstellung 
neuer Häuser, sowie die Verdoppelung derselben durch Scheidewände 
ohne obrigkeitliche Erlaubnis, weil sonst zu viele Bürger den Ge- 
meindeboden nutzen, was den Untertanen zum Schaden gereichen 
müsste, Die Feuerlöschordnung vervollständigte Vorschriften: Nun 
war es nicht mehr gestattet, hölzerne Kamine zu errichten, beim Ka- 
minbau mussten Fachleute beigezogen werden; abermals wurde auf 
die Notwendigkeit der obrigkeitlichen Erlaubnis beim Neubau von 
Häusern und grösseren baulichen Reparaturen hingewiesen, auch die 
Art der Dachdeckung wurde vorgeschrieben. 
Da in Liechtenstein damals keine Brandversicherung bestand, gewinnt 
die Feuerlöschordnung an Bedeutung. Jede Feuersbrunst wurde für die 
betroffene Familie zum schwersten Unglück. Die Feuerlöschordnung 
stellt in erster Linie einen Appell zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer 
dar. 
Am Schluss dieser Feuerlöschordnung ( Paragraph 48 ) (245) wurde noch 
verlangt, dass jede Gemeinde einen Feuergeschworenen halte, der die 
Pflicht hatte (249), die Feuerstätten genauestens zu überwachen und die 
Einhaltung dieser Verordnung zu kontrollieren. Der Feuergeschworene 
musste den Eid für dieses Amt ablegen und erhielt 5 Kronen im Jahr als 
Vergütung. 
Die Reihe der Feuergeschworenen in Mauren nach Inkrafttreten der 
Feuerlöschordnung : 
1312 
1822 
1829 
1821 Peter Welty 
1828 Johann Wohlwend, Polizist 
1834 Franz Josef Matt 
26 
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