Volltext: Landwirtschaftspolitik ohne Perspektiven?

Ressourcen ein landwirtschaftliches Leitbild ein geeignetes Mittel zur Standortbe- stimmung bzw. einen wichtigen Beitrag zur Entscheidungsfindung darstellt. Die LGU begrüsst daher die Erarbeitung eines derartigen Berichtes. Die LGU anerkennt zudem die Notwendigkeit der klar landwirtschaftlich motivierten Zielsetzungen 3,6 und 7 (Einkommenssicherung der Landwirte; Erhaltung von bäuerlich strukturierten Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben; Aus- und Weiterbil- dung; d. Red.). Mit der Kommission vertritt die LGU die Überzeugung, dass Liechtenstein auch weiterhin auf einen gesunden Bauernstand angewiesen ist, weil allein dieser für die Ernährung der Bevölkerung und die Pflege der Landschaft sorgen kann. Die LGU begrüsst daher auch die ernährungspolitisch und raumplanerisch begründeten Zielsetzungen f und .5 (quantitative und qualitative Erhaltung des Kulturlandes; Selbstversorgung in Krisenzeiten; d. Red.). Die langfristige Erhaltung des Kulturlandes in quantitativer und qualitativer Hinsicht (Ziel 1) ist dabei die Grundvoraussetzung der Landwirtschaft schlechthin. Der Berufsstand der Bauern kann seine wichtigste Aufgabe — die Ernährung der Bevölkerung — nur wahrneh- men, wenn die Ressourcen hierzu gegeben sind. Deshalb setzt sich die LGU auch vehement für die Ausscheidung einer landesweiten Landwirtschaftszone ein. Die LGU ist schliesslich überzeugt davon, dass die vermehrte Beachtung von Natur und Umweltschutz in der Landwirtschaft und die Erzeugung von Produkten hoher «innerer» und «äusserer» Qualität (Ziele 2 und 4) zu den wichtigsten Rahmenbedin- gungen einer modernen Landwirtschaft gehören und die Erhebung dieser Postulate zu Oberzielen daher dringlich ist. Die LGU kann sich somit weitgehend hinter die auf der Zielebene formulierten Aussagen im vorliegenden Bericht stellen. 3. Kritische Anmerkungen zum Bericht 3.1 Methodische und formale Mängel Ein Leitbild stellt einen «Wegweiser», eine Orientierungshilfe für das künftige
	        

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