Enttäuschung ist. Die Gesetzesvorlage über die Bodenbewirtschaftungsbeiträge fällt hingegen sogar noch hinter die mageren Vorstellungen im Landwirtschaftli- chen Leitbild zurück. Es sind nicht einmal mehr nennenswerte Bestimmungen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Bodenbedeckung, geschweige denn über die Fruchtfolge darin enthalten. Wenn es in dieser Form verabschiedet wird, wird sich die Natur- und Bodenzerstörung durch die Landwirtschaft gezwungener- massen (oder gelenktermassen) in progressiver Tendenz fortsetzen, und der Staat zeichnet in erster Linie für diese Entwicklung verantwortlich.