Volltext: Landwirtschaftspolitik ohne Perspektiven?

1 . Die Bodenfruchtbarkeit ist durch entsprechende Bewirtschaftungsmethoden zu erhalten und zu fördern. Dies entspricht auch der Zielsetzung im neuen Bodenschutzgesetz. 2. 
Der Boden soll standortgerecht und schonend genutzt werden. 3. 
Die Stoffkreisläufe sind möglichst geschlossen zu halten, d.h. — Durchführung einer gezielten Humusbewirtschaftung — Die mineralische Ergänzungsdüngung soll bedarfsgerecht und ausgewogen sein; sie darf nur gestützt auf Bodenanalysen erfolgen. 4. 
Das natürliche Umfeld (Randstreifen, Böschungen usw.) soll gepflegt werden. 5. 
Vor der Durchführung einer Pflanzenschutzmassnahme mit chemischen/syntheti- schen Hilfsmitteln ist die wirtschaftliche Schadenschwelle zu berücksichtigen. 6. Auf eine vielseitige, den Bodenverhältnissen angepasste Fruchtfolge ist beson- deres Augenmerk zu legen. Stickstoffbindende Kulturen .(Leguminosen) sollten Bestandteil jeder Fruchtfolge sein. 7. Eine möglichst gute und dauernde Bodenbedeckung ist anzustreben.
	        

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