Verfassung- und Gesetzgebung leien aufliegen. Das Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften soll indessen nach wie vor nur bei der Regierungskanzlei eingesehen werden können.100 VII. Ausblick Das liechtensteinische Gesetzgebungsverfahren ist geprägt vom relativ komplizierten Zusammenwirken mehrerer Verfassungsorgane. Ohne die Kooperation zwischen Volk bzw. Landtag, der Regierung und dem Für sten kann kein Gesetz entstehen. Gerade am Gesetzgebungsverfahren hat sich nun aber in den letzten Jahren mit drastischer Deutlichkeit die Störungsanfälligkeit der liechtensteinischen Mischverfassung gezeigt. Die anstehende Verfassungsdiskussion um die Frage der Neudefinition des Verhältnisses von demokratischem und monarchischem Prinzip wird sich denn auch 'schwergewichtig mit der Reform des Gesetzgebungsver fahrens zu befassen haben. ,a Siehe den Vernehmlassungsbericht der Regierang betreffend die Abänderung der Ver fassung und die Gesamtrevision des Kundmachungsgesetzes vom 20.1.1994; siehe ins besondere die An. 11, 15a und 17a des VernehmJassungsentwurfes. 227