Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Gerard Batliner Ebene sind beispielsweise die Charta der Vereinten Nationen (also deren "Verfassung") von 1945 und die beiden Internationalen Pakte von 1966 über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte getrennt. Historisches Vorbild für viele Verfassungen war die "Virginia bill of rights" vom 12.6.1776, der am 29.6.1776 die "Constitution of Virginia" zugefügt wurde. 1787 folgte die Bundesverfassung der Vereinigten Staa­ ten von Amerika mit der Grundrechtsergänzung von 1791. Im selben Jahr, 1791, gaben sich die Vertreter des französischen Volkes als Natio­ nalversammlung die "Constitution fran9aise", in welche sie die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 integrierten. In Art. 16 der Declaration des droits de Phommc et du citoyen (der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte) von 1789 steht der Satz: "Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung." 1793 wurde die Verfassung der Französischen Republik verkündet. Belgien setzte nach der Abspaltung von den Niederlanden 1831 eine moderne Verfassung, mit erblichem Königshaus, in Kraft. Verfassungen sind der Grundvertrag, der Gesellschaftsvertrag, unter dem die Bürger, meist über eine verfassunggebende Nationalversamm­ lung, sich einigten und zusammenschlössen und auch abgrenzten: Die amerikanischen Staaten lösten sich von der englischen Krone, Frankreich löste sich vom alten Regime, Belgien trennte sich von den Niederlanden ab, um einen neuen Staat zu gründen. So haben die ersten geschriebenen Verfassungen etwas mit Befreiung, mit der Mündigkeit des Volkes und mit 
gleichen Rechten und Pflichten und Freiheiten der Staatsglieder und Menschen zu tun. In den neuen Föderativstaaten wurde die Verfassung zugleich zum einigenden Band über den verschiedenen Gliedstaaten: in den USA 1787, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1848. Die Ver­ fassungen der USA und ihrer Gliedstaaten, Frankreichs und Belgiens, die zu Vorbildern für fast alle Verfassungen geworden sind, sind'Produkte der Revolution. Sie erlaubten daher einen sozusagen absoluten Neu­ anfang. Die "written constitutions" umgab die Aura der Heiligkeit. "Government by law (i.e. Constitution) 
and not by men" hiess es mit deutlicher Abgrenzung gegenüber den monarchischen Regierungen. Anders stellte sich das Problem in den Ländern des Heiligen Römi­ schen Reiches Deutscher Nation dar, das sich 1806 in seine Glieder auf­ gelöst hatte. Wie war es in diesen Ländern möglich, ohne Revolution von 20
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.